- Seite 1 - Landratsamt Weilheim-Schongau Postfach 1247 86952 Schongau Gegen Postzustellungsurkunde Sozialnetzwerk Arche e. V. z.h. Herrn Eberhard Engeroff Burgstraße 7 90403 Nürnberg Heimaufsicht FQA Gebäude BG5 Bauerngasse 5 86956 Schongau Zimmer Nr.: Tel.: (08861) 211- Fax: (08861) 211-4181 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (Pfle- WoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG und Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Sozialnetzwerk Arche e.v. Burgstr. 7 90403 Nürnberg Vertreten durch Herrn Eberhard Engeroff Schongau, 22.09.2015 Unser Aktenzeichen: (Bitte bei Antwort angeben) 4810.02 Ihr Schreiben vom: Ihr Aktenzeichen: Geprüfte Einrichtung: Seniorenwohn- und Pflegeheim Haus Charlotte von Kusserow Krankenhausstr. 20 86989 Steingaden In der Einrichtung wurde am 08.07.2015 von 09.15 Uhr bis 16.40 Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Pflege und Dokumentation Freiheit einschränkende Maßnahmen Umgang mit Medikamente Personal Soziale Betreuung Postanschrift: Postfach 1247 86952 Schongau Bankverbindungen: Verein. Sparkassen Weilheim BLZ: 703 510 30, Kto.: 1032 IBAN: DE37 7035 1030 0000 0010 32 BIC: BYLADEM1WHM Kreissparkasse Schongau BLZ: 734 514 50, Kto.: 356 IBAN: DE77 7345 1450 0000 0003 56 BIC: BYLADEM1SOG Telefonvermittlung: (0881) 681-0 E-Mail: poststelle@ lra-wm.bayern.de Internet: www.weilheimschongau.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
- Seite 2 - Hierzu hat die Fachstelle für Pflege-, und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Angebotene Plätze 55 Pflegeplätze: 55 Belegte Plätze: 53 Einzelzimmerquote:78,18 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): Stand: 08.07.2015 Fachkräfte: 46,83 % II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen Seit 1982 wurde im ehemaligen Krankenhaus in Steingaden ein Alten- und Pflegeheim betrieben. Nach mehrmaligem Trägerwechsel hat das Alten- und Pflegezentrum Steingaden mit dem Sozialnetzwerk Arche e.v. einen Träger gefunden, der das alte Krankenhaus durch einen Neubau ersetzte. Im August 2013 konnte dann das neue Seniorenwohn- und Pflegeheim Haus Charlotte von Kusserow eröffnet werden. In der Einrichtung konnte eine angenehme, ruhige Atmosphäre festgestellt werden. Die Wohnbereiche sind wohnlich eingerichtet und jahreszeitlich dekorativ geschmückt. Über das Haus verteilt sind heimeigene Haustiere vorhanden, die den Alltag der Bewohner beleben. Die befragten BewohnerInnen äußerten sich allesamt sehr zufrieden mit der Pflege und Betreuung in der Einrichtung. Ebenfalls sehr lobend äußerten sich alle Befragten bezüglich des Essens. Die Bewohner können mittags zwischen zwei Gerichten direkt am Tisch auswählen, eine Festlegung muß nicht bereits eine Woche vorher erfolgen. Die gereichten Speisen wurden ansprechend dargeboten, Nachschlag wurde des Öfteren angeboten. Die Tische waren mit Tischdecke, Kerzen und Blumen dekoriert. Die soziale Betreuung ist sehr umfassend. Für dementiell erkrankte Bewohner wurde eine sog. MAKS-Gruppe (abgestimmtes Konzept zur ganzheitlichen Ressourcenförderung) eingerichtet, in der sie je nach fortgeschrittener Erkran-
- Seite 3 - kung in den Bereichen Motorik, Alltagspraktische und Kognitive Aktivierung sowie Spiritueller Einstimmung gezielt gefördert werden. Zusätzlich kommt die computergesteuerte Robbe PARO zum Einsatz, die gerade bei dementen Bewohnern Gefühlsregungen auslöst. Im Eingangsbereich gibt es nun einen großen Fernseher, auf dem Bilder sämtlicher Aktivitäten des laufenden Jahres gezeigt werden. II.2 Qualitätsentwicklung Während der Prüfung wurden engagierte und motivierte Pflegekräfte wahrgenommen, die einen wertschätzenden und freundlichen Umgang mit den Bewohnern aufwiesen. Den Pflegefachkräften ermöglicht man die Mitgestaltung der sozialen Betreuung und das Durchführen der Angebote. Dadurch wird besonders auch den Fachkräften die Möglichkeit gegeben, die angenehmen Seiten der Arbeit zu erleben, intensive Kontakte zu pflegen und die ihnen anvertrauten Bewohner umfassend zu begleiten. Wie bereits bei den letzten Prüfungen festgestellt, wurde eine gute bis zum Teil sehr gute Ergebnisqualität bei den befragten Bewohnerinnen und Bewohnern festgestellt. Die Bewohner und Bewohnerinnen wirkten gepflegt und zufrieden. Auch in den Qualitätsindikatioren Mobilität, Alltagsaktivitäten, Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Freiheit einschränkende Maßnahmen und Wundmanagement wurden erneut keine Fehlleistungen bei den im Mittelpunkt der Überprüfung stehenden Bewohnerinnen und Bewohnern festgestellt. Seit diesem Jahr wird eine eigene Physiotherapeutin beschäftigt, die u.a. Sturzprophylaxe mit den Bewohnern durchführt. II. 3 Qualitätsempfehlungen III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) III.1 Qualitätsbereich: Umgang mit Medikamenten III.1.1 Sachverhalt: 1. Bei Durchsicht der Medikamente wurden angebrochene Augentropfen gefunden, bei denen das Verfallsdatum bereits überschritten war. 2. Im ersten Stock war das digitale Thermometer vom Medikamentenkühlschrank defekt. Die Listen zur Überprüfung der Kühlschranktemperatur wurden im Juni 2015 nur lückenhaft geführt, für Juli 2015 gab es noch gar keine Liste. III.1.2 Die beschriebene Situation stellt einen Mangel nach Art. 3 Abs. 2 Nr.1, 3 und 5 PfleWoqG dar. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3 Beratung:
- Seite 4 - Die Mitarbeiter sind im sachgerechten Umgang mit Medikamenten zu schulen. Die Schulung ist durch einen Apotheker durchzuführen. Aus fachlicher Sicht ist es für einen ordnungsgemäßen Umgang und Einsatz von Medikamenten selbstverständlich, dass auf die Verwendbarkeit geachtet wird. Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind, bedürfen bezüglich ihrer Temperaturempfindlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Qualität dieser Arzneimittel kann also nur gewährleistet werden, wenn die vorgeschriebene Temperatur auch konsequent eingehalten wird. Deshalb muss jeder Arzneimittelkühlschrank über ein Min-Max-Thermometer verfügen. Sollte einmal die Innentemperatur über 8 C oder unter 2 C gelegen haben sei es durch einen Defekt oder einen unachtsamen Mitarbeiter kann dies nur mittels eines Min-Max- Thermometers erkannt werden. Denn diese Geräte erfassen die in einem bestimmten Zeitraum (Minuten, Stunden oder Tage) aufgetretenen minimalen und maximalen Temperaturen und zeigen gleichzeitig die aktuelle Temperatur an. Analoge Thermometer müssen täglich abgelesen werden, bei einem digitalen reicht es einmal pro Woche. Die Arzneimittelsicherheit ist in der Praxis des Heimbetriebs von großer Bedeutung. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Medikamenten ist eine der Grundvorraussetzungen für den Betrieb eines Heims und erfordert größte Sorgfalt. Durch einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Medikamenten sind Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar gefährdet. Die Forderung nach einem sachgerechten Umgang mit den Medikamenten der Bewohner stellt außerdem eine elementare Vorraussetzung in der kompetenten Ausführung der medizinischen Behandlungspflege dar. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. (Eine Beratung über die Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) Dem Träger wurde mit Schreiben vom 21.07.2015 Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten Mängeln gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zu äußern. Der Träger hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
- Seite 5 - Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes wurden beachtet. Der Prüfbericht wird auf der Homepage des Landratsamtes Weilheim-Schongau veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Weilheim-Schongau in Weilheim bzw. in Schongau einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@lra-wm.bayern.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischem Verwaltungsgericht in München Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
- Seite 6 - Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.