Jahresbericht 2014 Ausländeramt

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Transkript:

Jahresbericht 2014 Ausländeramt

Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Ausländeramt - 2 AUSLÄNDERWESEN / ASYL- UND STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT 1. Ausländerrecht Die Zahl der im Landkreis Pfaffenhofen lebenden Ausländer ist im Jahr 2014 abermals deutlich gestiegen. Während sich der Zuwachs seit dem Jahr 2000 bis 2010 lange Zeit nur sehr moderat entwickelte, stieg er im Jahr 2011 erstmals über die 7000er-Grenze und liegt nun nach einer nochmaligen deutlichen Steigerung zum Jahresende 2014 bei 10.598. Ausgehend vom Jahr 2011 ergibt sich ein jährlicher Zuwachs von ca. 1.000 Personen. Der prozentuale Anteil zur Landkreisbevölkerung stellt sich zu den Einwohnerzahlen wie folgt dar: 2014: 8,83% (10.598 Ausländer/ 119.987 Einwohner) 2013: 7,94% (9.443 Ausländer/ 118.954 Einwohner) 2012: 7,12 % (8.456 Ausländer/ 118.734 Einwohner) 2011: 6,35 % (7.453 Ausländer/ 117.454 Einwohner) 2010: 5,87 % (6.892 Ausländer/ 117.371 Einwohner) Personen 12000 11500 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 7500 7000 6500 6000 5500 5000 6111 5667 6049 6116 6140 Ausländer im Landkreis Pfaffenhofen 1998-2014 6325 6231 6399 6485 6582 6753 6736 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr 6892 7453 8456 9443 10598 Übersicht über die meist vertretenen ausländischen Staatsangehörigen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm im Jahr 2014: Nr. Staat Personen 1. Türkei 1.616 2. Polen 1.278 3. Rumänien 1.077 4. Italien 606 5. Ungarn 601 6. Bulgarien 534 7. Österreich 533 8. Kosovo 431

Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Ausländeramt - 3 Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm leben Ausländer aus 115 verschiedenen Nationen. Die acht am häufigsten vertretenden Nationen 2014: Türkei 15,25% Übrige 37,00% Polen 12,06% Rumänien 10,16% Kosovo 4,07% Österreich 5,03% Bulgarien 5,04% Ungarn 5,67% Italien 5,72% 2. Asylbewerber Seit dem Jahr 2012 sind die Zahlen der Asylanträge sprunghaft angestiegen und schon fast ein Dauerthema in den Medien und der Politik. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in die Pflicht genommen worden, Wohnräume für Asylbewerber zu beschaffen und sie während der Unterbringung zu betreuen. Zum Jahresende 2014 verfügte der Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm über 45 dezentrale Unterbringungsstandorte. Diese dezentrale Unterbringungsform ist gegenüber größeren Gemeinschaftsunterkünften zwar erheblich arbeitsintensiver, jedoch werden hierdurch bessere Lebensumstände für die Bewohner und die Umgebung geschaffen. Im Gegensatz zu früheren Zuweisungen erhalten die Ausländerämter nun regelmäßig die ausländerrechtliche Vollbeauftragung bei der Verwaltung dieses Personenkreises, sodass damit Aufgaben der Regierung von Oberbayern auf die Landratsämter und kreisfreien Städte verlagert worden sind. Besonders problematisch sind die Fälle, bei denen das Asylverfahren negativ abgeschlossen worden ist und eine Ausreisepflicht besteht, aber die Identität und Nationalität verschleiert wird. 2.1 Personen in dezentralen Unterkünften: 2011: 23 2012: 103 2013: 265 (davon 3 Personen privat untergebracht) 2014: 492 (davon 14 Personen privat untergebracht, darunter auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge) zusätzlich 105 Personen in der Max-Immelmann-Kaserne (derzeit noch Erstaufnahmeeinrichtung)

2.2 Laufende Asylverfahren: Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Ausländeramt - 4 Nr. Staat Personen 1. Syrien 145 2. Afghanistan 104 3. Nigeria 51 4. Eritrea 47 5. Pakistan 34 6. Somalia 21 7. Senegal 23 8. Kongo 20 9. unbekannte Staatsangehörigkeit 14 10. Sierra Leone 10 11. Russische Föderation 7 12. Irak 4 13. Sudan 3 14. Türkei 2 15. Georgien 2 16. Uganda 1 17. Weißrussland 1 18. Vietnam 1 19. Botsuana 1 20. Ghana 1 Insgesamt 492 2.3 Rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren (Asylanerkennung, Gewährung von Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz) Nr. Staat Personen 1. Syrien 88 2. Palästina 10 3. Afghanistan 8 4. Irak 5 5. Nigeria 2 Insgesamt 113 Insgesamt konnten aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (einschließlich durch Aufnahme des Landes Bayern, besondere oder Härtefalle) 149 befristete Aufenthaltstitel erteilt werden. Dieses befristete Bleiberecht muß in zeitlichen Abständen überprüft werden. 2.4 Abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber: 2014: 32 (bei einigen ist derzeit noch Klage beim Verwaltungsgericht anhängig oder eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Wegen der geringen Anerkennungsquote und der langen Verfahrensdauer wird diese Zahl erst in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. 2.5 Dublin III -Verfahren (Rücküberstellung in Ersteinreiseland der EU): 2014: 32 (in einigen Fällen ist hier noch Klage beim Verwaltungsgericht anhängig oder es erfolgt eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Ausländeramt - 5 Im Berichtszeitraum wurden 6 Sicherungshaftanträge wegen Fluchtgefahr zur Sicherstellung der Rücküberstellung bei den zuständigen Haftrichtern gestellt. Zur landesweiten Fahndung wurden 20 Personen ausgeschrieben. 2.6 Petitionen Die Zahl der Petitionen hat im Berichtsjahr stark zugenommen. So wurde in acht Fällen von diesem verfassungsmäßigen Recht gebrauch gemacht. In solchen Fällen ist jeweils eine ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Bayer. Staatsministerium des Innern auszufertigen. 3. Staatsangehörigkeitsrecht 3.1 Einbürgerungen Die deutsche Staatsangehörigkeit ist weltweit sehr begehrt. Entsprechend sind die Nachfragen. Die zahlreichen Anläufe hierzu konnten durch intensive Vorgespräche und Beratungen auf ein realistisches Maß reduziert werden, sodass im Wesentlichen nur über aussichtsreiche förmliche Anträge zu entscheiden war. Der vorübergehende Rückgang der förmlichen Einbürgerungsanträge ist darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Bewerber durch die angekündigte Gesetzesänderung über die doppelte Staatsbürgerschaft irritiert war. Diese betraf aber konkret nur die Wahlmöglichkeit bei sogenannten Optionskindern. Einbürgerungen 2013: 89 Einbürgerungen 2014: 64 Im Jahr 2014 absolvierten 49 Personen den Einbürgerungstest bzw. Test Leben in Deutschland (Prüfstelle VHS PAF). Des Weiteren legten ca. 20 Einbürgerungsbewerber denselben Test bei fremden Volkshochschulen ab. Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt im Jahr 2013: 15 ausgestellt im Jahr 2014: 28 Die zusätzlichen Fälle sind hauptsächlich durch Personen verursacht, die aufgrund ihrer besonderen historischen Weltanschauung ein Problem mit dem Eintrag Bundesrepublik Deutschland in ihrem Ausweis haben. Aufgrund ihrer allgemeinen Rechte legen diese Wert auf ein eigenes Dokument über ihre historische Staatsangehörigkeit. 3.2 Optionskinder/Doppelte Staatsangehörigkeit Kinder ausländischer Eltern, die nach dem 01.01.2000 geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern ein Elternteil die Voraussetzungen an die Aufenthaltsdauer und den Besitz des Aufenthaltstitels erfüllt. Das Geburtsstandesamt prüft diese Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt von Amts wegen. Von den 104 (Vorjahr 82) im Jahr 2014 im Landkreis Pfaffenhofen geborenen Kindern ausländischer Eltern erwarben 48 (Vorjahr 41) die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit. Nach der ab 20.12.2014 gültigen Neuregelung für Optionskinder wird mit einer weiterhin erforderlichen Prüfung mit Vollendung des 21. Lebensjahres für einen Großteil die doppelte Staatsangehörigkeit bestehen bleiben, der restliche Personenkreis hat sich gemäß des alten Rechts für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Bei Nichtmitwirkung geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Ein Mehraufwand für die Behörden ergibt sich nun bei Personen, die vorzeitig im Optionsverfahren eine Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, nach neuem Recht jedoch Mehrstaatlichkeit erhalten können und daher mit Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit die ausländische Staatsangehörigkeit wieder annehmen können.

Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Ausländeramt - 6 3.3 Namensrecht Für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz sind nicht die Standesämter sondern das Landratsamt zuständig. Von den zahlreichen Wünschen und Anfragen bleiben nach intensiver Beratung nur wenige genehmigungsfähige förmliche Anträge (2013: 6, 2014: 7). Zugenommen haben auch Anfragen mit religiösem Hintergrund, z.b. Beitritt zum Hinduismus. 4. Integration Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden anspruchsberechtigte Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen und Bestandsausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2014 wurden 11 Berechtigungen und 134 Verpflichtungen ausgesprochen (2013: 21 Berechtigungen, 50 Verpflichtungen). Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 49 Fällen notwendig. 5. Standesamtsaufsicht Mit Ablauf des Jahres 2013 endete in ganz Bayern die buchmäßige Führung der Standesamtsregister. Ab 2014 werden diese nur noch elektronisch geführt. Die zunehmende Globalisierung stellt an die Standesbeamten im Landkreis Pfaffenhofen immer höhere Anforderungen bezüglich der Kenntnisse im nationalen und internationalen Recht. Im Juli 2014 fand zentral in Pfaffenhofen für den Regierungsbezirk Oberbayern Nord eine Schulung der Bürgermeister statt. Die kommunalen Wahlbeamten sind kraft Gesetzes mit ihrer Ernennung Trauungsstandesbeamte. 6. Pass- und Meldewesen Neben der Standesamtsaufsicht ist im Ausländeramt auch die Aufsicht über die Pass- und Meldeämter der Gemeinden angesiedelt. Die Beratung der Mitarbeiter in den Pass- und Meldeämtern bei schwierigen rechtlichen Fragen sowie die Ahndung von Verstößen gegen die Ausweis- und Meldepflicht nimmt hier zunehmend Raum ein. 7. Sonderaufgaben Aufenthaltstitel oder ausländerrechtliche Duldungen dürfen für Personen aus bestimmten Herkunftsländern aus Gründen der inneren Sicherheit nur nach vorhergehender und umfangreicher sicherheitsrechtlicher Befragung erteilt werden (2014: 133 Fälle, 2013: 85 Fälle). Die Zunahme ergibt sich u.a. aus den gestiegenen Asylbewerberzahlen. Durch die gestiegenen Asylbewerberzuweisungen ergeben sich vermehrt Anträge oder Notwendigkeiten auf Umverteilungen innerhalb oder außerhalb des Landkreises (2014: 50 Fälle). Josef Morber Walter Schlegl