Gründungsformalitäten und Rechtsformwahl. Dipl.-Kfm. Gerhard Kammel Handwerkskammer für München und Oberbayern

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Transkript:

Gründungsformalitäten und Rechtsformwahl Dipl.-Kfm. Gerhard Kammel Handwerkskammer für München und Oberbayern Gründerpreis Rosenheim Montag, 17. Oktober 2016 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München

Gerhard Kammel Diplom-Kaufmann, Betriebswirtschaftliche Beratung Max-Joseph-Str. 4 80333 München 089 5119-274 Klepperstr. 22 83026 Rosenheim 08031 2187-52 E-Mail: gerhard.kammel@hwk-muenchen.de 2

3

Beratungsbereiche der Handwerksorganisation Betriebswirtschaft Aussenwirtschaft Technik Handwerksrecht Ausbildung und Weiterbildung Beratungsbereiche Zivil- und Wirtschaftsrecht Technologietransfer Arbeitsrecht Umweltschutz Sozialvers.recht 4

Betriebswirtschaftliche Beratung Schwerpunkte: Existenzgründungen Wahl der Rechtsform Betriebsnachfolge Konsolidierungsberatung Finanzierung von Investitionen Rechnungswesen und Kalkulation Marketing 5

Warum Planung? Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum 7

Haben Sie immer Ihr Ziel vor Augen! Wenn wir nicht wissen, wohin wir wollen, ist es gleichgültig, welchen Weg wir gehen. (Chinesische Weisheit) Z i e l Ohne ein Ziel ist im Grunde genommen alles, was Sie planen und anschließend tun wollen, sinn- und zwecklos. Erfolgreiches Arbeiten ist ein Verwirklichen von Zielen Ziele setzen und anstreben gibt unserem Tun einen Sinn (Orientierung) ist Maßstab und Motivation zur Leistung und somit Kriterium zur Erfolgskontrolle Nur derjenige, welcher seine Ziele auch schriftlich definiert hat, behält in der Hektik des Tagesgeschehens noch den Überblick. Er setzt auch unter größter Arbeitsbelastung die richtigen Prioritäten. Er versteht es, seine Fähigkeiten optimal einzusetzen, um schnell und sicher das Gewünschte zu erreichen. 8

Unternehmerziele Unternehmer nicht Unterlasser (Motor seines Betriebes) daher notwendig: Zwecke (Warum tue ich etwas?) Wohlstand Entscheidungsfreiheit Soziales Ansehen Werte (Welche Grundeinstellungen (-werte) sind für mich wichtig?) Lebensfreude Selbstbestimmung Familientradition Ziele (Was will ich erreichen?) Umsatzziele Kostenziele Finanzziele 9

Der Unternehmer im Spannungsfeld Fachliches Können Betriebliche Technik Familie Lieferanten Natürliche Umwelt Wettbewerber Kunden Behörden Finanzamt Gesetzgeber Banken/Sparkassen Freunde/Bekannte Steuerberater Mitarbeiter Unternehmensberater Kaufmännisches Wissen 10

Rahmenbedingungen bei Gewerbetreibenden grundsätzlich Prinzip der Gewerbefreiheit Einschränkung durch Gewerbeordnung Gewerbe: eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Beteiligung weder als Ausübung eines freien Berufes noch als Ausübung von Landund Forstwirtschaft noch als eine andere selbstständige Arbeit im Sinne des Einkommensteuerrechts anzusehen ist gewerberechtliche Nebengesetze Sachkundeprüfung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln Erlaubnisverfahren nach dem Gaststättengesetz Handwerksordnung 11

Rahmenbedingungen bei Gewerbetreibenden Was wird als Gewerbe definiert? Gewerbe ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbe übt also aus, wer: Persönlich unabhängig ist (d. h. fremden Weisungen nicht unterworfen ist) Eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin verboten sein, wie z. B. gewerbsmäßige Hehlerei) Die Tätigkeit regelmäßig (d. h. nicht nur gelegentlich) und gegen Entgelt ausübt, Dabei einen Gewinn anstrebt (wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser tatsächlich erzielt wird). 12

Freiberufler ist, wer selbstständig und unabhängig ist und einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen Tätigkeit höherer Art nachgeht oder eine persönliche Dienstleistung höherer Art erbringt, die eine höhere Bildung erfordert. 13

Rahmenbedingungen der Freien Berufe Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein Sie müssen lediglich bei ihrem Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Dazu genügt ein formloser Brief. für manche Berufsgruppen Architekten, Anwälte, Ärzte, Notare und Steuerberater gibt es Standesorganisationen, die strenge Regeln haben. Wer sich in diesen Berufsfeldern selbstständig macht, muss Mitglied werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 14

Freie Berufe: Katalogberufe Heilkundliche Berufe Technische / naturwissenschaftliche Berufe Ärzte Zahnärzte Tierärzte Apotheker Physiotherapeuten Krankengymnasten Logopäden Psychotherapeuten Krankenpfleger Ergotherapeuten Motopäden Med. Fußpfleger Betreuer Ocularisten Architekten Landschaftsarchitekten Innenarchitekten Ingenieure Vereidigte Sachverständige Weinanalytiker See-/Hafenlotsen Chemiker Biologen Geophysiker/Mineralogen Erfinder Umweltgutachter Geologen Freiberufliche Informatiker; Freiberufliche Softwareentwickler Rechts-/Wirtschaftsberatende Berufe Rechtsanwälte Notare Patentanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Wirtschaftsberater Unternehmensberater Rentenberater Verkaufsförderer/-Trainer Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker Kulturberufe Psychologen Tanztherapeuten Künstler Tanzlehrer Diplompädagogen Dolmetscher Übersetzer Schriftsteller Designer Restauratoren Tonkünstler Journalisten 15

Die notwendigen Formalitäten Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Durchschläge an diverse Behörden Finanzamt Handwerkskammer, IHK Gewerbeaufsicht Berufsgenossenschaft Handelsregistereintragung? Firmenname kann bei Übernahme fortgeführt werden Handwerksrolle/IHK Meisterprüfung erforderlich bei Voll-Handwerkern Kein Meister bei handwerksähnlichen Gewerben IHK-Register bei allen anderen Gewerbebetreibenden 16

Gewerbeanmeldung Unterlagen Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass ggf. (privatschriftlicher) Nachweis der Bevollmächtigung zum Handeln für einen Dritten (natürliche oder juristische Personen); bei Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist: Handelsregisterauszug des Unternehmens ggf. Erlaubnisse (z. B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis etc.) ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, welche die Erlaubnis beinhaltet, eine selbstständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen. 17

Stadt Rosenheim - Ordnungs- und Gewerbeamt - Gewerbe-Anmeldung nach 14 GewO oder 55 e GewO ausfüllen sowie die Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift vollständig und gut lesbar zutreffenden Kästchen ankreuzen Angaben zum Betriebs- Inhaber Bei Personengesellschaften (z.b. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind auf Rückseite des Vordrucks oder einem Beiblatt oder weiteren Vordrucken gemacht 1) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name 2) Ort und Nr. der Eintragung 3) Familienname 4) Vornamen 5) Geburtsname (nur bei Abweichung vom Familiennamen) 6) Geburtsdatum 7) Geburtsort (Ort, Kreis, Land) 8) Staatsangehörigkeit 9) Anschrift der Wohnung Straße, PLZ, Ort Telefon-Nr.: Angaben zum Betrieb 10) Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) Telefax-Nr.: Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen) 11) Vertretungsberechtigte Person (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen) Familienname 12) Anschrift der Betriebsstätte Straße, PLZ, Ort Telefon-Nr.: Vornamen Telefax-Nr.: 18

13) Anschrift der Hauptniederlassung Straße, PLZ, Ort Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: 14) Anschrift der früheren Betriebsstätte Straße, PLZ, Ort Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: 15) Angemeldete Tätigkeit (bitte genau angeben, z.b. Herstellung von Möbel, Elektroinstallationen, Großhandel mit Elektrogeräten usw.) ggfs. Schwerpunkt unterstreichen 17) Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit 18) Art des angemeldeten Betriebes Industrie Handwerk Handel Sonstiges Die Anmeldung 19) Anzahl der voraussichtlich im angemeldeten Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer 20) eine Hauptniederlassung eine Zweigstelle eine unselbständige Zweigstelle 21) ein Automatenaufstellungsgewerbe 22) ein Reisegewerbe wird erstattet für Wegen 23) Neuerrichtung 24) Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.b. durch Kauf, Pacht, des Betriebes Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt) 26) Name des früheren Betriebsinhabers (falls bekannt) Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist: 28) Liegt eine Erlaubnis vor Ja, erteilt am / von Behörde Nein 29) Liegt eine Handwerkskarte vor Ja, ausgestellt am / von (Handwerkskammer) Nein 30) Liegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor Ja, erteilt am / von (Behörde) Nein 31) Die Aufenthaltsgenehmigung enthält folgende Auflage oder Beschränkung keine Auflage oder Beschränkung Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zumbeginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Errlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung des Betriebes kann verhindert werden. 32) 33) (Datum) (Unterschrift) 19

Die notwendigen Formalitäten Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über Sie informiert: Das Finanzamt Die Berufsgenossenschaft Das Statistische Landesamt Die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen) Die Industrie- und Handelskammer Das Handelsregistergericht Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können. 20

Freie Handwerke Zulassungsfreie Handwerke Anlage B 1 Handwerksähnliche Gewerbe Anlage B 2 Keine Mindestqualifikation erforderlich 21 21

Handwerkerversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Anlage-A-Berufe 216 Pflichtbeiträge (18 Jahre) Jungunternehmerbeitrag 254 Euro mtl. Regelbeitrag 508 Euro mtl. 22 22

Wählen Sie die passende Rechtsform 23

Wählen Sie die passende Rechtsform Einzelunternehmen Gesellschaften I. Personengesellschaften II. Körperschaften (Verein, Kapitalgesellschaften, eg) III. Sonderformen (Reederei, PartnerG) 25

Wählen Sie die passende Rechtsform 26

Wählen Sie die passende Rechtsform 27

Wählen Sie die passende Rechtsform Einzelunternehmen ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie allein ein Geschäft eröffnen es gibt nur einen Betriebsinhaber kein Partner schreibt Ihnen vor, wie viel Startkapital Sie mitbringen müssen niemand redet Ihnen in Ihre Pläne und Geschäfte rein Sie haften mit Ihrem Privatvermögen als Einzelunternehmer/in können Sie klein anfangen, als so genannte/r Kleingewerbetreibende/r 29

Im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen Angaben auf Geschäftsbriefen: Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut Der Rechtsformzusatz eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau oder eine Abkürzung dieser Bezeichnung, wie beispielsweise e. K., ek, e. Kfm. bzw. e. Kfr. Der Ort seiner Handelsniederlassung Das Registergericht und die Handelsregister-Nummer Es ist nicht erforderlich, über den Vor- und Familiennamen des Firmeninhabers zu informieren 30

Die stille Gesellschaft Es handelt sich um eine Innengesellschaft Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Einlage an dem von einem anderen betriebenen Handelsgeschäft Er tritt nach außen nicht in Erscheinung Der Inhaber führt die Geschäfte allein Die stille Gesellschaft ist eine besondere Art der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Der stille Gesellschafter nimmt teil an Gewinn und Verlust des Handelsgeschäfts 31

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Jede Geschäftspartnerschaft kann die Form einer GbR annehmen: Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften freier Berufe, Arbeitsgemeinschaften Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, sogar eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn auch ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen Für die Kompetenzen der Gesellschafter bietet die GbR einen breiten Spielraum 32

Wählen Sie die passende Rechtsform 33

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gründungsformalitäten sind aufwendig Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben, von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer ausgewiesen sind (auch angestellte Geschäftsführer sind möglich) Die Haftung der Gesellschaft entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen, die ihre Gesellschafter insgesamt geleistet haben, mindestens 25.000 (auch Sachwerte) Aber: Kreditgeber achten in der Regel darauf, dass ihnen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten angeboten werden Wollen Sie in Ihrer GmbH das Sagen haben, dann müssen Sie per Vertrag zum/r Geschäftsführer/in bestellt werden. Wichtig: Wollen Sie Ihre Führung in einer GmbH sicherstellen, so sollten mehr als 50 Prozent der oben erwähnten Einlagen von Ihnen sein! 34

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat zu informieren über: den vollständigen Firmennamen in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut Rechtsform der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Registergericht sowie die Handelsregister-Nummer alle Geschäftsführer 35

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Neue Variante der GmbH (keine eigene Rechtsform) Reaktion auf engl. Ltd. Rechtsnorm: 5a GmbHG Stammkapital unter Mindeststammkapital der GmbH (25.000,00 ) mind. 1,00, - 24.999,00. Nur Bareinlage, keine Sacheinlage. Eintragung im Handelsregister, wenn Einlage voll erbracht. Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) 36

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Möglichkeit zur Umfirmierung in GmbH, wenn Kapital Betrag von 25.000,00 erreicht ist. Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit ( 5a Abs. 4 GmbHG). Geringe Kapitalausstattung = geringe Bonität, daher Sicherheiten der Gesellschafter erforderlich (z. B. für Bankkredit). 37

Wählen Sie die passende Rechtsform Eine besondere Variante: Betriebsaufspaltung in Betriebs- und Besitzgesellschaft 38

Betriebsaufspaltung Inhaber o. Mehrheits- Gesellschafter Besitzgesellschaft Einzelunternehmen o. (Personengesellschaft) Immobilie ev. bewegliches AV Unternehmer Verpachtung Mehrheits-Gesellschafter Betriebsgesellschaft (GmbH) ev. bewegliches AV 39

Wählen Sie die passende Rechtsform 40

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Woran scheitern Existenzgründer?! Finanzierungsmängel Informationsdefizite Qualifikationsmängel Planungsmängel Familienprobleme Überschätzung der Leistung andere Einflüsse 0 10 20 30 40 50 60 70 % 42

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg weiterhin! Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München