Rolle und Funktion der Schulkommission und des Elternrates nach neuem Schulgesetz

Ähnliche Dokumente
Neues Schulgesetz (SchG)

Schulreglement vom 4. Dezember 1992

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg

Der Vorentwurf ergänzt gleichzeitig das Schulgesetz hinsichtlich der Rechten und Pflichten der verschiedenen Schulpartner.

REGLEMENT DER KINDERGÄRTEN UND PRIMARSCHULEN DER STADT FREIBURG (vom 22. März 1993) 1

Freiburg, Juli 2015 (Stand April 2016) Fragen und Antworten zum neuen Schulgesetz

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi

Einwohnergemeinde Unterseen

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

SCHULREGLEMENT. vom 22. Juni 2009

Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule

- Elternrat für Fremdsprachige

Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Schul- und Disziplinarordnung der Schule Steinhausen

Reglement Elternrat Schule Grüningen

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld

VERORDNUNG FÜR DIE SCHUL- LEITUNG SCHULEN VON 6215 BEROMÜNSTER VOM 1. AUGUST 2009 FO Verordnung für die Schulleitung.

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

Teilrevision der Gemeindeordnung

Aufgaben und Zusammensetzung schulischer Gremien Stand: Organigramm. Schulleitung. Schulvorstand. Steuergruppe.

Schulordnung der Politischen Gemeinde Buchs

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Reglement Elternmitwirkung

Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)

Schulleitung. Organisationsreglement. vom 5. Februar

Elternforum Schule für Gehör und Sprache Zürich (SGSZ) Geschäftsordnung

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

Leitbild Schule Stansstad

Elternmitwirkung an der Schule Ballwil

Rechtliche Grundlagen der SV-Arbeit

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Reglement Elternrat Schule Feld

Zusammenarbeit Eltern und Schule. Informationsmarkt für Bildungskommissionen

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

Schulordnung der Stadt Rheineck

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.

Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren

Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg

STATUTEN DES SCHULVERBANDES GRÜSCH / SEEWIS

Kanton Zug Allgemeines

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Reglement des Naturhistorischen Museums

STIFTUNG KUNSTHALLE BERN STATUT

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

Blockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne

gestützt auf 65 Abs. 2 und Abs. 3 Bst. e1 des Schulgesetzes vom 27. September 1990 (BGS ) und den Regierungsratsbeschluss vom 17. Dez.

GR Nr. 2016/317. Antrag der Redaktionskommission. vom

Bericht und Antrag Organisation und Schulführung Volksschule Zollikofen und Neufassung Schulreglement

Sie sind dem Alters- und Behindertenamt administrativ zugeordnet.

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017

Die "Eigenverantwortliche Schule"

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf

Statuten der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH)

Verordnung für die Gewerbliche Berufsschule Chur (GBC)

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG)

Statuten Primarschulkreis March Meltingen Zullwil

unabhängiger Schulrat

Statuten der Ethos Stiftung

Es fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.

STATUTEN DES SCHULVERBANDES GRÜSCH / SEEWIS

Pflichtenheft Begleitteam der Schule Kloten

Schulgesetz der Gemeinde Zizers

Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien

Urnenabstimmung 3. März 2013

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand )

Funktionendiagramm Schule Walchwil

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B

über den Sonderschulunterricht (SoSchG)

Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz)

SchülerInnenvertretung (SV) Statut

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission

Schule Hausen. Eltern und Schule. arbeiten zusammen

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen

Statuten des Vereins Spuntan

Reglement über Turnen und Sport in der Schule

Transkript:

Rolle und Funktion der Schulkommission und des Elternrates nach neuem Schulgesetz Mittwoch, 22. April 2015, 19.30 Uhr, Amtshaus Tafers Vereinigung der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten Deutschfreiburg 1

Gesetz vom 23. Mai 1985 über den Kindergarten, die Primarschule und die Orientierungsschule (SchG) Schulkommission = obligatorische Schulbehörde Gesetz vom 9. September 2014 über die obligatorische Schule (nschg) Schulkommission = fakultatives Gemeindeorgan > Beratendes Organ des Gemeinderates/Schulvorstandes > um Zusammenarbeit mit Eltern besorgt und für Schlichtung von Konflikten zuständig > Exekutive Aufgaben (Überwachung Schulbetrieb, Ausarbeitung Schulreglement, laufende Angelegenheiten, Organisation Schülertransporte) > Besondere Aufgaben/Befugnisse gemäss RSchG und LPR > Übt diejenigen, exekutiven Gemeindeaufgaben gemäss Art. 57 nschg aus, die ihr der Gemeinderat oder der Schulvorstand delegiert > kann den Gemeinderat oder den Schulvorstand in kommunalen Schulangelegenheiten beraten 2

Organigramm geleitete Schule Geltendes SchG Neues SchG ab 1.8.2015 Gemeinden Kanton Gemeinden Kanton Gemeindeversammlung (GR, DV-GV) EKSD DOA Gemeindeversammlung (GR, DV-GV) EKSD DOA Gemeinderat (Schulvorstand) Schulinspektorat Gemeinderat (Schulvorstand) Schulinspektorat Schulkommission (Eltern, Gemeinde, LP) Schulkommission 1) (Schuladministration) Schule (Lehrpersonal, SuS) Elternrat 2) (SL/SD, Gde, LP) Schulleitung 1) falkultativ 2) ab spätestens 1.8.2018 obligatorisch Lehrpersonal, SuS 3

Zusammenarbeit Gemeinden Schulleitung - Eltern Art. 31 Elternrat An jeder Schule besteht ein Elternrat [ ]. Art. 57 Abs. 3 nschg Die Gemeinden arbeiten in der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Schuldirektorinnen und Schuldirektoren zusammen. Art. 51 Abs. 4 nschg Die Schulleiterinnen und Schulleiter arbeiten für die Ausübung kommunaler Aufgaben eng mit den Gemeinden zusammen. 4

Schulkommission nach neuem SchG Art. 58 Schulkommission Die Gemeinderäte können eine Schulkommission einsetzen, deren Zusammensetzung, Arbeitsweise und Befugnisse sie festlegen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Primarschule oder die Direktorin oder der Direktor der Orientierungsschule nimmt mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen der Schulkommission teil. 5

Delegation von kommunalen Aufgaben an die Schulkommission (gemäss Art. 57 nschg) Beispielsweise: > Schulinfrastruktur (Gebäudeverwaltung, Unterhalt, Informatik, Hauswartung, Sicherheit usw.) > Schulsekretariat (Schülerzahlenstatistik/-meldung) > Schulmaterial (Verbrauchsmaterial, Lehrmittel) > Schulbibliothek > Schülertransporte > Ausserschulische Betreuung / Aufsicht / Aufgabenhilfe Jedoch keine Aufgaben, die in den Tätigkeitsbereich des Elternrates falllen! 6

Delegation von kommunalen Aufgaben an die SL/SD Art. 136 VE-RSchG Die Gemeinden können, mit dem Einverständnis der Direktion, die Ausführung einer Gemeindeaufgabe der Schulleitung übertragen. In diesem Fall legt die Direktion in Absprache mit den betroffenen Gemeinden die von den Gemeinden zu zahlende Entschädigung fest. 7

Elternrat (Art. 31 nschg sowie Art. 60 ff. VE-RSchG) > 1 Elternrat pro Schule im Sinne von Artikel 50 SchG (oder für alle «Quartier»-Schulen eines Schulkreises) > Er wird von den Gemeinden in Zusammenarbeit mit der SL gebildet: obligatorisch ab 1. August 2018 > Zusammensetzung: Mehrheit von Eltern, Schulleiter/in resp. OS- Direktor/in, Vertreter/innen der Gemeinde(n), Vertreter/in Lehrpersonal > Organisation und Funktionsweise wird im Schulreglement oder in den Statuten des GV geregelt (VE-RSchG: mind. 2 Sitzungen/Jahr, Sitzungen nicht öffentlich, hingegen das Protkoll) > Gemeinden stellen dem Elternrat unentgeltlich die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung > Der Elternrat hat keine Entscheidbefugnisse. Er befasst sich nicht mit pädagogischen oder personnellen Fragen (SuS, LP) und wird darüber auch nicht informiert. 8

Aufgaben-/Tätigkeitsbereich des Elternrats > Diskussions- und Inforamtionsaustausch-Forum zur Zusammenarbeit Schule-Eltern, zum Wohlbefinden und zu den Lernbedingungen der SuS, Einladen von externen Fachpersonen/-stellen > Konsultativorgan für SL/SD und Gemeinden, zu Fragen für welche die Meinung der Eltern wichtig ist (Schulreglement, wöchentlicher Stundenplan, Schülertransporte, ausserschulische Betreuung, Elternabende, schulische Aktivitäten, Gesundheit, Sicherheit, Verkehrserziehung, Schulcharta, Berufsberatung, Schulinfrastruktur usw.) > Weitere mögliche Betätigungsfelder: Begleitung an schulischen Aktivitäten (Schulreisen, Lager, kulturelle und sportliche Anlässe), Patrouillendienst, Pedibus usw. 9