Gewerblicher Güterkraftverkehr: Unterlagen / Formulare Von dem antragstellenden Unternehmer: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr Eigenkapitalnachweis. Der Stichtag darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen Liste über die eingesetzten Fahrzeuge (Fahrzeugart und Kennzeichen) Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Stadt oder Gemeinde des Betriebssitzes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Für die Personen, die zur Führung der Geschäfte bestellt sind: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Verkehrszentralregister Führungszeugnis Nachweis der fachlichen Eignung
Antrag auf Erteilung einer! Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG)! Gemeinschaftslizenz (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92) 1. Antragstellendes Unternehmen Name bzw. Firma und Rechtsform Zuständiges Amtsgericht, falls das Unternehmen im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist Telefon Telefax e-mail 2. Antragstellender Unternehmer und Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind 3. Niederlassungen 4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen / beglaubigten Abschriften Entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kraftfahrzeuge (Lastkraftwagen und Zugmaschinen/Sattelzugmaschinen) werden Ausfertigungen / Abschriften der! Erlaubnis! Gemeinschaftslizenz beantragt 5. Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge Lastkraftwagen/Zugmaschinen Sattelzugmaschinen Anhänger/Auflieger 6. Bereits erteilte Genehmigungen Das antragstellende Unternehmen ist bereits Inhaber einer! Erlaubnis mit Ausfertigungen,! Gemeinschaftslizenz mit beglaubigten Abschriften: Nummer Datum der Erteilung Gültigkeitszeitraum Erteilungsbehörde 7. Bestätigung und Unterschrift Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind: Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift
Zusatzbescheinigung nach 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr für das Unternehmen Dem Eigenkapital, das gemäß 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen: 1. Nichtrealisierte Reserven im a. unbeweglichen Anlagevermögen b. beweglichen Anlagevermögen 2. Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr a. b. c. 3. Unbelastetes Privatvermögen der persönlich haftenden Unternehmer a. Grundstücke Verkehrswert b. ) Bankguthaben c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen) d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)
4. Zu Gunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter: a) Grundstücke Höhe der Beleihung b) Sicherungsübereignungen c) Sicherungsabtretungen Gesamtsumme aus 1. bis 4.: Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe nachgewiesen plausibel gemacht. Stichtag ist der (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, der Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstituts)
Eigenkapitalbescheinigung nach 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Das Unternehmen verfügt am Stichtag über folgendes Eigenkapital: I. Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen: 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für eigene Anteile 3. satzungsmäßige Rücklagen 4. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Eigenkapital Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich/haben wir uns überzeugt. (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, der Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstituts)