A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)

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Transkript:

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/836 (15/746) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor mit 15 % sehr hoch. Behinderte gelten als Verlierer am Arbeitsmarkt. Arbeitgeber sind jedoch nach 71 des SGB IX verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Dabei gibt es ein Gefälle: größere Betriebe erreichen diesen Besetzungsgrad von 5 % eher als kleinere und mittlere Unternehmen. Dort tendiert die Besetzungsquote eher in Richtung 2-3 %. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe entrichten ( 77 SGB IX). In der Praxis bedeutet das ein Schlupfloch für Arbeitgeber, sich von dieser Pflicht befreien zu können, indem häufig statt der Besetzung eines Pflichtarbeitsplatzes durch einen Menschen mit Behinderung die Ausgleichsabgabe bezahlt wird, was gegen den 71 SGB IX verstößt. Der Grund liegt im besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Größe eines Betriebs bzw. Unternehmens. Als Grund für Nichteinstellungen wird von Arbeitgebern häufig der besondere Kündigungsschutz von behinderten Menschen angeführt. Ausgegeben: 19.03.2014 (23.01.2014)

In Deutschland sind insgesamt über 173.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos, darunter fast 70.000 Frauen und mehr als 103.000 Männer. Der Sozialverband VdK Deutschland e.v. appelliert an Arbeitgeber, bei der Personalsuche gezielt Menschen mit Behinderungen in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerbern einzubeziehen. Der Sozialverband moniert, dass Arbeitgeber immer noch glauben, Menschen mit Behinderung seien weniger leistungsfähig. Gemessen an veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gilt heutzutage, dass Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Sinne einer inklusiven Arbeitswelt an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt. Was im Bildungsbereich gilt, muss auch für die Arbeitswelt gelten. Vorbemerkung der Landesregierung: Hauptziel des Sozialgesetzbuches- Neuntes Buch- (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ist es, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Um dieses Ziel zu unterstützen und die Einstellungs- und Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und somit einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu leisten, hat der Gesetzgeber ein System der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber einerseits und der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe andererseits geschaffen. Seit dem 01.01.2001 ist jeder private oder öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt, grundsätzlich verpflichtet, wenigstens 5 % dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen ( 71 SGB IX). Über die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen informieren die Ergebnisse des Anzeigeverfahrens. Einmal jährlich müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern melden, in welchem Umfang sie schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte beschäftigen ( 80 SGB IX). Der Veröffentlichungstermin ist jeweils im April und die Zahlen werden mit einer Wartezeit von 15 Monaten veröffentlicht. Daher beruhen die aktuell verfügbaren Daten (Tabellen 3, 4 und 5) auf dem Anzeigeverfahren für das Jahr 2011. Wie viele Menschen mit Behinderung sind im Saarland arbeitslos? Wie hoch ist die Quote im bundesrepublikanischen Vergleich? Zu Frage 1: Schwerbehinderte Menschen sind von Arbeitslosigkeit zwar weitaus stärker betroffen als nicht behinderte Menschen, aber in den vergangenen Jahren konnte eine spürbare Verbesserung der Arbeitsmarktlage für schwerbehinderte Menschen im Saarland erreicht werden. Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist im Saarland von 3.481 am Jahresende 2000 auf 1.996 am Jahresende 2013 zurückgegangen. - 2 -

Dieser Rückgang um 42% kann zwar zum Teil mit einem Rückgang der Erwerbspersonen insgesamt und darunter der Arbeitslosen (-27%) in diesem Zeitraum erklärt werden, ist aber vor allem auch ein Zeichen für eine besser gelungene Integration schwerbehinderter Menschen ins Erwerbsleben. In den Jahren 2000 bis 2005 ist der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen im Saarland bis auf rd. 5% kontinuierlich zurückgegangen. Ein zahlenmäßig starker Anstieg bei Arbeitslosen insgesamt und bei den schwerbehinderten Arbeitslosen erfolgte im Jahre 2005 aufgrund einer veränderten Rechtslage und Statistik (Einführung des SGB II mit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum 01.01.2005). Bis zum Jahr 2011 stieg der Arbeitslosenanteil schwerbehinderter Erwerbspersonen im Saarland auf 6,3%. Erstmals seit dem Jahre 2012 ist der Anteil der Schwerbehinderten an allen Arbeitslosen im Saarland mit 5,7% unter den bundesweiten Schnitt von 6,1% gefallen. Im Jahr 2013 lag er bereits bei 5,3%. Tabelle 1 Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Saarland 2000-2013 Jahr Saarland Deutschland Anzahl Anteil an allen Arbeitslosen Anzahl Anteil an allen Arbeitslosen 2000 3.481 7,3 184.097 4,7 2001 3.002 6,7 182.340 4,7 2002 2.649 5,8 156.909 3,9 2003 2.536 5,3 169.096 3,9 2004 2.428 5,3 173.948 4,0 2005 2.614 4,9 192.989 4,0 2006 2.600 5,2 184.008 4,1 2007 2.524 5,9 176.991 4,7 2008 2.236 6,0 164.138 5,0 2009 2.117 5,4 167.379 4,9 2010 2.206 6,2 176.595 5,9 2011 2.182 6,3 180.307 6,1 2012 1.939 5,7 176.040 6,1 2013 1.996 5,3 178.631 6,1 Veränderung 2000-2013 -42,6% -3,0% - 3 -

Tabelle 2* Arbeitslose schwerbehinderte Menschen im bundesweiten Vergleich Land Arbeitslose schwerbehinderte Menschen (Jahresdurchschnitt) Arbeitslose Menschen Gesamt (Jahresdurchschnitt) Quote Sachsen-Anhalt 4.962 132.133 3,76 Bremen 1.555 37.197 4,18 Hamburg 3.412 71.557 4,77 Brandenburg 6.478 132.328 4,90 Niedersachsen 13.317 269.201 4,95 Berlin 10.684 210.083 5,09 Mecklenburg-Vorpommern 5.071 98.950 5,12 Schleswig-Holstein 5.307 101.749 5,22 Saarland 1.996 37.383 5,34 Sachsen 10.964 200.628 5,46 Rheinland-Pfalz 6.727 116.353 5,78 Nordrhein-Westfalen 47.247 762.756 6,19 Thüringen 6.628 95.858 6,91 Hessen 13.835 185.607 7,45 Baden-Württemberg 17.444 233.945 7,46 Bayern 23.005 264.523 8,70 *Berichtsjahr 2013 Zu Frage 2: Deutschland 178.631 2.950.250 6,05 Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen Wie viele Betriebe im Saarland beschäftigen Menschen mit Behinderung? Wie hoch ist die Quote im bundesrepublikanischen Vergleich? Für Betriebe und Dienststellen mit jahresdurchschnittlich mehr als 20 Arbeitsplätzen besteht die gesetzliche Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze zu beschäftigen. - 4 -

Die aktuellste statistische Auswertung (2011) besagt, dass die Beschäftigungsquote im Saarland bei allen Arbeitgebern mit 4,1 % nicht erfüllt ist. Bei öffentlichen Arbeitgebern sind 5,8 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt, bei privaten Arbeitgebern beträgt die Quote 3,6 %. Im Jahr 2011 waren von den 230.486 Arbeitsplätzen im Saarland 11.071 Plätze so genannte Pflichtarbeitsplätze, die entsprechend der gesetzlichen Regelung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen waren. Davon waren tatsächlich 9.524 Plätze besetzt, dies entspricht einem Anteil von 4,1% an allen Arbeitsplätzen. Darüber hinaus sind weitere 1.421 schwerbehinderte Menschen in Betrieben beschäftigt, die nicht der Anzeigepflicht unterliegen (vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2010 - Teilerhebung-). Insgesamt 467 Betriebe (28,84 %) im Saarland mit rund 17.300 Arbeitsplätzen beschäftigten trotz gesetzlicher Vorgaben überhaupt keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer. Tabelle 3 Beschäftigte schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen Betriebe Betriebe mit Gesamtzahl ohne schwerbehinderte (%) behinderten Quote schwer- Land Betriebe Menschen Menschen Quote (%) Schleswig-Holstein 4.798 1.273 26,53 3.525 73,47 Hamburg 4.124 1.433 34,75 2.691 65,25 Niedersachsen 13.424 3.815 28,42 9.609 71,58 Bremen 1.494 416 27,84 1.078 72,16 Nordrhein-Westfalen 30.229 7.270 24,05 22.959 75,95 Hessen 10.440 2.298 22,01 8.142 77,99 Rheinland-Pfalz 5.898 1.605 27,21 4.293 72,79 Baden-Württemberg 19.810 4.977 25,12 14.833 74,88 Bayern 22.406 5.964 26,62 16.442 73,38 Saarland 1.619 467 28,84 1.152 71,16 Berlin 5.257 1.601 30,45 3.656 69,55 Brandenburg 4.163 1.103 26,50 3.060 73,50 Mecklenburg- Vorpommern 2.936 724 24,66 2.212 75,34 Sachsen 7.789 2.214 28,42 5.575 71,58 Sachsen-Anhalt 4.059 1.189 29,29 2.870 70,71 Thüringen 4.401 1.014 3.387 76,96-5 -

Zu Frage 3: Wie viele Betriebe im Saarland mussten die Ausgleichsabgabe nach 77 SGB IX entrichten? Wie hoch ist die Quote im bundesrepublikanischen Vergleich? Seit dem 01.01.2001 ist jeder private oder öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt, grundsätzlich verpflichtet, wenigstens 5% dieser Plätze mit Schwerbehinderten zu besetzen ( 71 SGB IX). Eine erleichterte Ausnahmeregelung hiervon hat der Gesetzgeber ab 01.01.2004 für Arbeitgeber mit weniger als 40 (verpflichtend einen Schwerbehinderten) bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen (verpflichtend zwei Schwerbehinderte) geschaffen (Kleinbetriebsregelung). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er für jeden unbesetzten Pflichtplatz für Schwerbehinderte einen Betrag abhängig von der individuellen Beschäftigungsquote zwischen 115 und 290 (bis 2011: 105-260 ) als Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zu entrichten. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe verfolgt einen doppelten Zweck: Sie soll einerseits einen gewissen kostenmäßigen Ausgleich schaffen zwischen den Arbeitgebern, die im vorgeschriebenen Umfang Schwerbehinderte beschäftigen, und jenen Arbeitgebern, die weniger Schwerbehinderte als die gesetzliche Pflichtquote beschäftigen (Ausgleichsfunktion). Zum anderen soll sie die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber nachdrücklich dazu anhalten, ihre Beschäftigungspflicht wenigstens in der vorgeschriebenen Mindestzahl zu erfüllen (Antriebsfunktion). Im Saarland waren gemäß Anzeigeverfahren 2011 insgesamt 1619 Betriebe und Dienststellen anzeigepflichtig. Dabei hatten 1043 Betriebe (64,42 %) eine Abgabe zu zahlen; 576 Betriebe hatten ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllt und mussten keine Ausgleichsabgabe bezahlen. Tabelle 4 gibt die Situation in den Ländern wieder. Tabelle 4 Betriebe und Ausgleichsabgabezahlung Land Gesamtzahl ohne Ausgleichsabg. 105 180 260 Gesamt mit AA Quote Schleswig-Holstein 4.798 1.879 1.984 536 399 2.919 60,84 Hamburg 4.124 1.119 1.755 615 635 3.005 72,87 Niedersachsen 13.424 4.913 5.652 1.614 1.245 8.511 63,40 Bremen 1.494 515 613 191 175 979 65,53 Nordrhein-Westfalen 30.229 12.365 11.555 3.359 2.950 17.864 59,10 Hessen 10.440 4.926 3.547 1.027 940 5.514 52,82 Rheinland-Pfalz 5.898 2.115 2.484 704 595 3.783 64,14 Baden-Württemberg 19.810 7.903 7.719 2.224 1.964 11.907 60,11 Bayern 22.406 8.499 8.984 2.644 2.279 13.907 62,07 Saarland 1.619 576 689 204 150 1.043 64,42 Berlin 5.257 1.816 2.166 643 632 3.441 65,46 Brandenburg 4.163 1.683 1.659 439 382 2.480 59,57 Mecklenburg-Vorpommern 2.936 1.335 1.116 257 228 1.601 54,53 Sachsen 7.789 2.884 3.269 917 719 4.905 62,97 Sachsen-Anhalt 4.059 1.399 1.712 495 453 2.660 65,53 Thüringen 4.401 1.970 1.637 440 354 2.431 55,24-6 -

Zu Frage 4: Sind prozentuale Unterschiede je Betriebsgröße bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Saarland feststellbar? Nachweislich Tabelle 5 sind Großbetriebe im Saarland - wie im gesamten Bundesgebiet - die Betriebe, die schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in hohem Umfang beschäftigen. Dies hat folgenden Hintergrund: Zum einen zentriert sich die Beschäftigung der leistungsgeminderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen, deren Anforderungen sie aufgrund ihrer physischen Verfasstheit genügen können. In der Regel handelt es sich dabei um Arbeitsplätze, die ein geringeres Qualifikationsniveau erfordern. Also so genannte Nischenarbeitsplätze, die es in Klein- und Mittelbetrieben nicht gibt. Eine andere Strategie verfolgen Großunternehmen, indem sie Leistungsgeminderte noch jenseits des Status der Schwerbehinderung und schwerbehinderte Beschäftigte weiterqualifizieren. Damit nutzt man die Potenziale dieser Beschäftigten für neue Tätigkeiten, um sie weiterhin lohnend für den Betrieb einzusetzen. Eine weitere Strategie verfolgt ein Großunternehmen mit der Einrichtung eines internen Pools, in den leistungsgewandelte Beschäftigte integriert sind. Diese Beschäftigten können sehr flexibel eingesetzt werden. Sie decken Beschäftigungsspitzen ab, kommen als Ersatz bei Urlaubszeiten und anderen Ausfallzeiten von Belegschaftsmitgliedern zum Einsatz. Darüber hinaus lösen sie aufgrund ihrer Kenntnis der Besonderheiten des Betriebes viele Aufgaben besser als das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen können. Großbetriebe verschiedener Branchen stehen aufgrund der Alterung ihrer langjährig beschäftigten Belegschaften vor der Situation, dass zunehmend mehr ältere leistungsgewandelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch jenseits des Status der Schwerbehinderung zu verändernde Arbeitsplätze benötigen. Diese Entwicklung verstärkt sich durch die hohe und wachsende Zahl schwerbehinderter Beschäftigter, deren Gesundheitszustand nicht stabil bleibt. Auf Grundlage dieser Entwicklung stellen diese Betriebe kein Potenzial für zusätzliche neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber dar. Zentrales Aufgabenfeld ist der Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse. Klein- und Mittelbetriebe: Betriebe in dieser Größenordnung und hier besonders familiengeführte Betriebe zeigen sich offen für Beschäftigung. Die Mitarbeiter der Fachdienste bezeichnen diese Betriebe als offen für die Übernahme von Praktikantinnen und Praktikanten. Grenzen findet die Bereitschaft zur Beschäftigung oder zur Aufnahme von Praktikanten gerade bei den kleineren Unternehmen allerdings in deren personellen Kapazitäten. - 7 -

Tabelle 5* beschäftigte schwerbehinderten Menschen nach Betriebsgröße davon mit schwerbehinderten Men- Quote Größenklasse Mit... Arbeitgeber Arbeitsplätze Arbeitsplätzen schen besetzt 1 bis unter 40 481 12728 299 2,3 40 bis unter 60 368 14441 391 2,7 60 bis unter 250 575 52532 1833 3,5 250 bis unter 500 106 33117 1599 4,8 500 bis unter 1000 51 31029 1320 4,1 1000 bis unter 1500 8 7943 271 3,4 1500 bis unter 3000 22 38368 1852 4,8 3000 bis unter 10.000 8 40328 1959 4,9 Gesamt 1619 230486 9524 4,1 * Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen Zu Frage 5: Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bislang ergriffen, um Menschen mit Behinderung im Sinne einer inklusiven Arbeitswelt zu integrieren? Berufliche Eingliederung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen der saarländischen Landesregierung. Dabei stellt der Arbeitsmarkt ein zentrales Feld gesellschaftlicher Integration dar, wobei sich gerade hier besonders große Barrieren für behinderte Menschen aufzeigen. Viele Betriebe ziehen die Abführung einer Ausgleichsabgabe der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, was sich in vergleichsweise hohen Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen niederschlägt. Frühzeitig einsetzende Hilfen der Berufsbildung und Berufsförderung sind wichtige Weichenstellungen. Saarländisches Teilhabe Programm Ein wichtiger Garant für die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik behinderter Menschen im Saarland war das Saarländische Sonderprogramm zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das seit 1994 die Beschäftigungssituation dieses Personenkreises nachhaltig positiv beeinflusst hat. Bis Juli 2005 konnten insgesamt 1.840 Förderfälle verzeichnet werden. Dabei wurden rund 700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in saarländischen Betrieben und Dienststellen geschaffen. - 8 -

Seit dem 01. November 2005 führt das Integrationsamt des Saarlandes ein eigenständiges Teilhabe-Programm durch. Zu den Zielgruppen des Programms gehören: schwer behinderte Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen sowie seelisch behinderte Menschen, die am Projekt Arbeitstrainingsplätze für psychisch behinderte Menschen (ATP) teilgenommen haben. Bis Ende 2013 konnten in diesem Programm über 1.400 Förderfälle verzeichnet werden. Den höchsten Anteil stellt die Gruppe der psychisch behinderten Menschen; hierbei handelt es sich überwiegend um die Finanzierung von Praktikumsentgelten und Eingliederungspauschalen. Bundesprogramm Job4000 Seit dem Jahre 2007 beteiligt sich das Saarland an dem Sonderprogramm des Bundes Job4000. Mit diesem Programm, das aus Mitteln des Ausgleichsfonds des Bundes und des Landes finanziert wird, werden Arbeitgeber für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert. Überdies wird die Unterstützung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz von Fachdiensten gefördert. Bundesprogramm Initiative Inklusion Entsprechend Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit im offenen Arbeitsmarkt ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die dort beschriebene Forderung nach Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Saarländische Landesregierung mit der Teilnahme am Bundesprogramm Initiative Inklusion sehr früh erfüllt. Mit den drei Handlungsfeldern: Berufsorientierung neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen und neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen ab 50 Jahre sollen die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Saarland geschaffen werden. Besonders vorteilhaft an der Initiative ist die Bildung von entsprechenden Netzwerken zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Landesamt für Soziales und den Trägern der Arbeitsvermittlung. Die Verantwortlichen aller drei Handlungsfelder kommen regelmäßig zusammen und verfolgen und steuern den Verlauf der Maßnahme. Handlungsfeld 1 Berufsorientierung Im Saarland ist die Initiative Inklusion am 01.12.2011 mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gestartet. Aktuell haben landesweit 465 Schüler an der Maßnahme teilgenommen, wovon 225 einen Unterstützungsprozess erhalten haben. Handlungsfeld 2 Neue Ausbildungsplätze Integrationsamt und Agentur für Arbeit Saarland arbeiten hier eng zusammen und haben entsprechende Antragsformulare entwickelt. Bis zum 01.11.2013 konnten hier 24 Ausbildungsverträge (Soll 16) abgeschlossen werden. Handlungsfeld 3 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen Bis dato konnten 34 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre gefördert werden. - 9 -

Saarländischer Inklusionspreis Seit dem Jahre 2003 schreibt die Saarländische Landesregierung den Inklusionspreis für vorbildliche Eingliederungsbemühungen von schwerbehinderten Menschen aus. Bereits im letzten Jahr wurde vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention der Integrationspreis in Inklusionspreis umbenannt, weil der Begriff der Inklusion allumfassend für die Einbeziehung behinderter Menschen in das berufliche und gesellschaftliche Leben gebraucht wird. Mit dieser Maßnahme sollen Unternehmen, Betriebe und Dienststellen im Land öffentlich ausgezeichnet werden, in denen mit Engagement und Ideen gute Arbeitsbedingungen und ein gutes Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen geschaffen worden sind. Der Preis, der an bis zu drei Arbeitgeber verliehen werden kann, ist mit jeweils 1.500 dotiert. Alle Preisträger erhalten neben einer Urkunde und dem zweckgebundenen Preisgeld das Recht, für den Zeitraum von drei Kalenderjahren sich öffentlich auf den Preis zu berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen. Mehr als 200 Betriebe aller Größenordnungen haben sich an den bisherigen Ausschreibungsverfahren beteiligt. Zu Frage 6: Unterstützt die Landesregierung Betriebe bei der Schaffung spezieller Arbeitsplatzanforderungen für Menschen mit Behinderung? Die Integrationsämter der Länder sind u. a. zuständig für die Förderung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Hierfür stehen ihnen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Ferner haben sie die Strukturverantwortung für Integrationsfachdienste und fördern Integrationsprojekte. Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Die von den Arbeitgebern geleistete Ausgleichsabgabe für Pflichtarbeitsplätze, die nicht besetzt werden, bildet die größte Einnahmequelle des Integrationsamts. (5,3 Mio. in 2006 und 5,2 Mio. in 2009, 4,7 Mio. in 2012). Auf der anderen Seite stehen dem Ausgaben gegenüber, die in den letzten Jahren zwischen 5,5 Mio. und 6,6 Mio. lagen. Mit diesen Mitteln werden vor allem Leistungen an Arbeitgeber und Integrationsprojekte finanziert, um behindertengerechte Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen, besondere Belastungen auszugleichen und Integrationsprojekte zu fördern. Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Die zentrale Aufgabe des Integrationsamtes ist nach 102 Abs. 3 SGB IX die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Diese verfolgt im Wesentlichen die Ziele, die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu unterstützen und diesen die erforderlichen persönlichen und finanziellen Hilfen zur Sicherung ihrer beruflichen Eingliederung zu gewähren. Durch eine systematische Durchführung von Betriebsbesuchen, Beratung und Pflege der Kontakte mit Arbeitgebern und betrieblichen Helfern leistet das Integrationsamt einen entscheidenden Beitrag zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen und Sicherung der Beschäftigung Schwerbehinderter. Neben den unterschiedlichen Investitions- und Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber sind im Rahmen der begleitenden Hilfe auch finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Beschäftigte möglich. Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen wurden im Jahre 2012 Mittel in Höhe von 103.534,80 ausgegeben. Gleichzeitig hat das Integrationsamt zum Ausgleich von Minderleistungen und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt 854.452 an Arbeitgeber ausgezahlt. - 10 -

Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste (IFD) beraten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, unterstützen sie und vermitteln ihnen adäquate Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Des Weiteren informieren, beraten und unterstützen sie Unternehmen, die schwer behinderte Menschen beschäftigen möchten. Die IFD arbeiten im Auftrag der Rehabilitationsträger, des Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit sowie ggf. der zuständigen kommunalen Träger nach dem SGB II. Seit dem 01.01.2011 gibt es einen zentralen Integrationsfachdienst, der bei der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) angesiedelt und an den drei Standorten Saarbrücken, Dillingen und Neunkirchen präsent ist. Gleichzeitig wurde der bisherige Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen und der Dienst für berufliche Begleitung zusammengelegt. Für die Durchführung dieser Aufgabe stellt das Integrationsamt jährlich Mittel in Höhe von 690.000 bereit. Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind spezielle Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Arbeitnehmer und haben damit eine Brückenfunktion zwischen den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und den speziellen Werkstätten für behinderte Menschen. Zielgruppe sind schwerbehinderte Menschen, deren Integration in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes auf besondere Schwierigkeiten stößt. Diesen bieten die Integrationsprojekte einen Arbeitsplatz mit arbeitsbegleitender Betreuung an. Das Saarland fördert Integrationsprojekte entsprechend einer eigenen Richtlinie. Zurzeit gibt es im Saarland elf Integrationsprojekte mit einem breiten Spektrum an Produktions- und Dienstleistungsbereichen, in denen derzeit 86 schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt sind: Im Jahre 2012 hat das Integrationsamt Integrationsbetriebe mit rund 435.000 gefördert. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Eine besondere Aufgabe des Integrationsamtes besteht darin, Arbeitgeber über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für die Einrichtung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes zu informieren und sie für ein Engagement in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. Dies erfolgt zum einen durch Besuche von Betrieben und die Leistung einer fachlichen Beratung vor Ort sowie durch Informationstätigkeit bei Schwerbehindertenversammlungen. Weiterhin wurden pro Jahr zwischen 20 und 30 Schulungs- und Informationsveranstaltungen durchgeführt, davon etwa zwei Drittel als Tagesveranstaltungen und ein Drittel als mehrtägige Veranstaltungen, teilweise mit anderen Trägern gemeinsam organisiert. Schließlich zählt zu diesem Bereich der Abschluss von Integrationsvereinbarungen, deren Zahl von 5 im Jahr 2006 auf 13 Vereinbarungen im Jahr 2012 gestiegen ist. - 11 -