Haushalt der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2013/2014 (in der Form des 2. Nachtragshaushalts)



Ähnliche Dokumente
Ansatz SS Ansatz 16/17 Titel Bezeichnung Einnahmen Saldo Ausgaben

Ansatz SS Ansatz 17/18 Titel Bezeichnung Einnahmen Saldo Ausgaben

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Amtliche Bekanntmachungen

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung

Kämmerertagung

Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie)

Mehrausgaben bei einem HT sind im Umfang der Mehreinnahmen des gleichen HTs zulässig.

zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Haushaltssatzung der Studierendenschaft der. Universität Greifswald

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v /28 VORIS 21064

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

11 Verbindlichkeiten 371

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Finanzordnung des SVT

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

1 Gegenstand der Gebühr

3. Ab dem dritten Kind wird eine Reduktion von 10% auf die Schulgelder gewährt.

Periodengerechte Abgrenzungen

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Haushaltsplan für die verfaßte Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2011/12 vom bis zum

Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

Titel Zweckbestimmung: Einnahmen HH 2016 Erläuterungen Zu Titel 11 01: Zu Titel 12 01: Zu Titel 13 01: Zu Titel 14 01: Zu Titel 14 03: zu Titel 1402

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Erklärung Antrag für Ausgaben

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein

Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2013 bis zum 31. März 2014

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Teil A. Haushaltsrechnung

Zahnärztliche Leitlinienvorhaben nach Vorgaben der AWMF

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., und

HVW Finanzordnung (FO)

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V Stand:

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

Statuten in leichter Sprache

Exkurs: Gewinnermittlung

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung

Studierendenparlaments

Mitteilungen der Studierendenschaft

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Reisekosten TOPIX:8 Version TOPIX Business Software AG

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

1. Allgemeine Regelungen

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN

Sichere Zahlung Stand

am TOP Ö 143

Beitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v.

Adressen der BA Leipzig

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

T O RS T E N W E I G E LT Referat für Finanzen weigelt@asta-uhh.de Tel.: 040 / Fax: 040 /

Hans Müller. für die Zeit vom bis Rechnungslegung

Die Gesellschaftsformen

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Einkommenssteuer in den Niederlanden

Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Konto einrichten in 10 Minuten! Nach der Registrierung helfen Ihnen folgende 4 Schritte, absence.io schnell und einfach einzuführen.

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Kapitel Schuldenverwaltung

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Transkript:

Allgemeine Ausführungen Die im Haushaltsplan und im Kommentar veranschlagten Beträge sind als Nettobeträge (d.h. ohne USt.) zu verstehen, sofern sie nicht gegenteilig gekennzeichnet sind. Beträge über 400 inkl. USt. sind durch das SP zu genehmigen. Ausnahmen sind im Kommentar zu den einzelnen Haushaltstiteln erwähnt. Hierzu zählen auch im Kommentar speziell aufgeführte Einzelposten. Erhält ein Mitglied des AStA mehr als ein Arbeitsentgelt pro Monat, so bedarf dies der Zustimmung des SPs. Dies gilt nicht für AEs für Hallen-Kontrollen, für TrainerInnen des Sportreferates, HelferInnen-AEs für Aushilfen bei Großveranstaltungen des Kulturreferats und bei der Semesterticketkommission; hier ist keine diesbezüglich gesonderte Zustimmung notwendig. Das Finanzreferat wird angewiesen, die Kassenanordnungen vor der Auszahlung bzw. Überweisung auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit zu prüfen. Unvollständige Auszahlungsanordnungen, Anordnungen ohne selbsterklärenden Zahlungszweck sowie mit Blei- oder Buntstift ausgefüllte und/oder unterschriebene Bögen sind zurückzuweisen. Eine Auszahlung von Geldern durch die Kassenverwalterin / den Kassenverwalter ist nur nach Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit erlaubt. Nach Verabschiedung des Haushalts und Vorlage bei der Hochschulleitung nach 3 HWVO wird nach 2 Wochen der Haushalt veröffentlicht. Dabei erhalten alle mit den AStA-Finanzen betrauten Personen ein Exemplar des verabschiedeten Haushalts und sind aufgefordert, sich diesen durchzulesen. Dies gilt auch für Nachtragshaushalte. Zur Veröffentlichung zählt neben dem üblichen Aushang an allen schwarzen Brettern auch die hochschulinterne Veröffentlichung im Internet. Mehrausgaben bei einem HT sind im Umfang der Mehreinnahmen des gleichen HTs zulässig. Noch ein Hinweis zur Lesbarkeit: Die Zahlen in Klammern hinter den HT-Nummern stehen für den entsprechenden Titel (sofern vorhanden) im bis einschließlich zum HHJ 11/12 genutzten Haushaltsplan. 1 Finanzverwaltung HT 11 01 (ex. 1.1) Überschuss des Vorjahres Der Überschuss des Vorjahres setzt sich zusammen aus den Kontoständen zum 30. September 2013, abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt bereits von der Verwaltung überwiesenen Semesterticketbeiträge für das Haushaltsjahr 13/14 und der Rückstellungen. Kontostände: Girokonto AStA 116.887,90 Girokonto Fachschaften 6.440,00 Barkasse AStA 7.750,56 Girokonto Semesterticket 1.189.041,44 Tagesgeldkonto AStA 228.254,46 Tagesgeldkonten s-cash AStA 1.210.427,61 Girokonto Sozialfonds 9.940,98 Summe 2.768.742,95 Vorauszahlungen: Semesterticket 1.506.200,00 Studierendenbeiträge gesamt 144.500,00 Fachschaftsvermögen 95.973,19 Seite 1

Rückstellungen 30.272,75 Gesamt 99 1. 797, 01 HT 12 01 (ex. 4.1) Zinsen Summe der Zinsen aller Girokonten, Festgeldkonten und der Rücklagen. Aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus (Hauptrefinanzierungssatz der EZB liegt bei 0,25%) ist hier mit deutlich weniger Einnahmen als in den Vorjahren zu rechnen. HT 12 02 Gebühren Gebühren für die Kontoführung bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Hinweis zur Untergruppe 1.3 Rücklagen: Zuführungen zu den Rücklagen sind als Ausgabe, Entnahmen zur Deckung des Haushaltes als Einnahme zu buchen. Die aktuelle Höhe der Rücklagen kann der Vermögensübersicht entnommen werden. HT 13 01 (ex. 5.1 und 13.1) Betriebsmittelrücklage Gemäß 12 Abs. 2 HWVO ist eine Betriebsmittelrücklage in Höhe von mindestens 5 v.h. der im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen aus nicht zweckgebundenen Beiträgen der Studierenden zu unterhalten. Eine Entnahme darf nicht zu einer Unterschreitung der Mindesthöhe der Betriebsmittelrücklage führen, sofern sie nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten, deren Nichterfüllung der Studierendenschaft erheblichen Schaden zufügen kann, vorgenommen wird. HT 13 02 Erneuerungsrücklage SP-Saal Diese Rücklage wird aus den Einnahmen des HT 55 02 (Abnutzungspauschale SP-Saal) gespeist, dementsprechend sind Einnahmen in HT 55 02 in diesem HT als Ausgabe zu buchen. Bei Bedarf kann sie jedoch auch darüber hinaus aus Haushaltsmitteln aufgestockt werden. Im HHJ 13/14 erfolgt zum einen eine zusätzliche Aufstockung der Rücklage durch Haushaltsmittel in Höhe der Einnahmen des HT 55 02, maximal jedoch für 27 Veranstaltungen. Diese Rücklage dient dazu, zukünftige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des SP-Saals zu finanzieren. HT 13 03 (ex. 5.2) Rücklage Sozialfonds Entnahmen aus dieser Rücklage erfolgen in dem Umfang, der für die Deckung der Ausgaben des Sozialreferats für die Sozialdarlehen erforderlich ist (vgl. HT 41 01). HT 14 01 Umsatzsteuer In diesen HT werden sowohl Umsatzsteuerrückerstattungen als auch geleistete Vorsteuer an das Finanzamt gebucht. Die Planzahlen ergeben sich grob aus den Ergebnissen des HHJ 12/13, zzgl. eines Puffers i.h.v. 30.000,00 für evtl. zu leistende Nachzahlungen. HT 14 02 Gebühren Gebühren für behördliche Genehmigungen etc. HT 15 01 (teilweise ex. 15.1) allgemeine Pfandkasse Seite 2

Bei Bedarf können Pfandgelder, Kautionen o.ä. hinterlegt werden. In diesem HT sind 850 für noch einbehaltene Kautionen (Schlüsselpfand) enthalten. Kautionen im Rahmen der Vermietung des SP-Saals sind im HT 55 01 zu finden. HT 16 01 Spenden Hier sind Spenden auszuweisen, unabhängig davon, ob hierfür eine Zuwendungsbestätigung erteilt werden kann oder nicht. HT 16 02 Sponsoring Einnahmen und Ausgaben aus Sponsoringvereinbarungen (z.b. Werbeanzeigen), außer solchen in Zusammenhang mit der ESAG. Diese sind als Einnahme in HT 56 02 zu verbuchen. HT 17 01 (ex. 6.1, 14.2 und 14.3) Sonstige Rückstellungen Dieser HT dient der Bildung und/oder Auflösung einmaliger oder unregelmäßiger Rückstellungen. Enthalten sind die per 30.09.2013 noch nicht zugeteilten Semestergelder des Sommersemesters 2013 (Zuteilung als Ausgabe in HT 26 02) sowie die Gelder des HTs 83 03 Projektunterstützung Fachschaften. Die gebildeten Rückstellungen können der folgenden Tabelle entnommen werden: Zweck Betrag Semestergelder SoSe 2013 19.674,95 Projektunterstützung Fachschaften 10.597,80 Gesamt 30.272,75 Zurückgestellt werden außerdem 32.000,00 für die SP-Saal-Renovierung, welche derzeit für das HHJ 2014/15 angedacht ist, sowie 36.500,00 für im HHJ 2014/15 fällige Rechnungen im Rahmen der Umsatzsteuerthematik. HT 17 02 Rückstellung Fachschaftsvermögen Über diesen Titel wird das Fachschaftsvermögen am Anfang des HHJ aktiviert (Gegenbuchung als Ausgabe in den jeweiligen Fachschafts-HTs der Untergruppe 81) und am Ende des HHJ wieder zurückgestellt (nicht verausgabte Mittel der Untergruppe 81 zusammengerechnet). 2 Semesterbeiträge Die Semesterbeiträge werden von der Universitätsverwaltung für jedes Semester eingezogen und an den AStA weitergeleitet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der aktuellen Beitragsordnung der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität. Untergruppe 21 (ex. 2.1 (teilweise) und 14.1.1) Sozialbeitrag 10,65 pro Studierendem im WiSe 13/14 und voraussichtlich 7,50 pro Studierendem im SoSe 14. Dieser Betrag kommt direkt dem AStA zugute. Untergruppe 22 (ex. 2.2.4, 12.4 und 14.1.5) Hochschulradio 0,60 pro Studierendem. Dieser Betrag wird verwendet zur Finanzierung von Aufwendungen gemäß dem Kooperationsvertrag zwischen den ASten und Hochschulradio Düsseldorf e.v. Die an das Hochschulradio zu entrichtenden Beiträge berechnen sich nach der Anzahl der Studierenden im Seite 3

Wintersemester mal zwei. Sie werden direkt in die untergeordneten HTs des jeweiligen Semesters als Ausgabe gebucht. Die Mehrkosten durch die i.d.r. höhere Studierendenzahl im Wintersemester trägt der AStA. Untergruppe 23 (ex. 2.1 (teilweise), 12.5 und 14.1.1) Hochschulsport 2,00 pro Studierendem. Dieser Betrag wird zur Bereitstellung des Hochschulsportangebots erhoben und dem noch in Gründung befindlichen Verein Hochschulsport Düsseldorf e.v. zugeführt (Buchung als Ausgabe im untergeordneten HT des jeweiligen Semesters). Angedacht ist zudem, einen Teil der Beiträge im AStA-Haushalt zu belassen, um davon die festangestellten Mitarbeiter des Vereins zu bezahlen (siehe Untergruppe 61), damit diese ihren derzeitigen Arbeitnehmerstatus behalten können. Ein Berechnungsschlüssel hierfür steht noch nicht fest. An den Hochschulsport sind ebenfalls noch 46.616,00 für das SoSe 13 nachträglich zu überweisen. Untergruppe 24 (ex. 2.2.1 und 14.1.2) Deckung des Sozialfonds Dieser Betrag dient der Deckung der Ausgaben des Sozialreferats für die Sozialdarlehen (vgl. HT 41 01). Für das SoSe 13 wurde b.a.w. aufgrund ausreichender Deckung und Rücklagen eine Aussetzung des Beitrages beschlossen. Untergruppe 25 (ex. 2.2.3, 12.2 und 14.1.4) Semesterticket Sozial 0,35 pro Studierendem. Über diesen Betrag werden Rückerstattungen des Semestertickets an sozial bedürftige Studierende finanziert (Buchung als Ausgabe im HT 43 01). Untergruppe 26 Fachschaftsbeitrag 0,85 pro Studierendem im WiSe 13/14 und 1,00 pro Studierendem im SoSe 14. Dieser Betrag kommt den Fachschaften (siehe Untergruppe 81) zugute. Die nachträgliche Zahlung der Semestergelder für das SoSe 13 wird ebenfalls über diesen HT abgewickelt (Einnahme hierzu siehe HT 17 01). Die HTs der Untergruppen 21 bis 26 sind nach folgendem Schema aufgebaut: HT 2x 01 Rückstellungen Von der Universitätsverwaltung im vergangenen HHJ für das aktuelle HHJ überwiesene Beiträge werden als Einnahme gebucht. HT 2x 02 WS aktuelles HHJ Von der Universitätsverwaltung für das WiSe des aktuellen HHJ überwiesene Beträge. HT 2x 03 SS aktuelles HHJ Von der Universitätsverwaltung für das SoSe des aktuellen HHJ überwiesene Beträge. HT 2x 04 Vorauszahlungen Von der Universitätsverwaltung für das nächste HHJ im SoSe des aktuellen HHJ überwiesene Beträge werden hier als Einnahme und beim jeweiligen HT 2x 01 als Ausgabe gebucht. 3 Semesterticket Der Beitrag für das Semesterticket wird von der Universitätsverwaltung für jedes Semester eingezogen und an den AStA weitergeleitet. Dieser bezahlt damit die Beträge, welche seitens der Rheinbahn für das Seite 4

Semesterticket VRR und das Semesterticket NRW in Rechnung gestellt werden. Nach der aktuellen Beitragsordnung werden im WiSe 13/14 150,62 und im SoSe 14 156,16 pro Studierendem erhoben. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 106,62 für das VRR-Ticket und 44,00 für das NRW-Ticket im Wintersemester 110,16 für das VRR-Ticket und 46,00 für das NRW-Ticket im Sommersemester Untergruppe 31 WS aktuelles HHJ Die HTs der Untergruppe 31 sind gemäß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 31 01 (teilweise ex. HT 2.2.2.2) Rückstellungen VRR-Ticket Von der Universitätsverwaltung im vergangenen HHJ für das aktuelle HHJ überwiesene Beiträge werden als Einnahme gebucht. HT 31 02 (teilweise ex. HT 2.2.2.2) Rückstellungen NRW-Ticket Von der Universitätsverwaltung im vergangenen HHJ für das aktuelle HHJ überwiesene Beiträge werden als Einnahme gebucht. HT 31 03 (teilweise ex. 2.2.2.1 und 12.1.1) Einnahmen/Ausgaben VRR-Ticket Von der Universitätsverwaltung für das Wintersemester des aktuellen HHJ überwiesene Beträge werden als Einnahme und die Zahlungen an die Rheinbahn als Ausgabe gebucht. Zusätzlich wird hierüber die Zahlung der im Oktober 2013 fälligen Endabrechnung der Rheinbahn für das Sommersemester 2013 gebucht. HT 31 04 (teilweise ex. 2.2.2.1 und 12.1.1) Einnahmen/Ausgaben NRW-Ticket Von der Universitätsverwaltung für das Wintersemester des aktuellen HHJ überwiesene Beträge werden als Einnahme und die Zahlungen an die Rheinbahn als Ausgabe gebucht. Zusätzlich wird hierüber die Zahlung der im Oktober 2013 fälligen Endabrechnung der Rheinbahn für das Sommersemester 2013 gebucht. HT 31 05 (teilweise ex. 12.1.2) Erstattungen Zu diesem HT gehören die Rückzahlungen wegen Behinderung, Auslandsaufenthalt etc. im Wintersemester, diese Zahlungen werden mit der Rheinbahn verrechnet. Untergruppe 32 SS aktuelles HHJ Die HTs der Untergruppe 32 sind gemäß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 32 01 (teilweise ex. 2.2.2.1 und 12.1.1) Einnahmen/Ausgaben VRR-Ticket Von der Universitätsverwaltung für das Sommersemester des aktuellen HHJ überwiesene Beträge werden als Einnahme und die Zahlungen an die Rheinbahn als Ausgabe gebucht. HT 32 02 (teilweise ex. 2.2.2.1 und 12.1.1) Einnahmen/Ausgaben NRW-Ticket Von der Universitätsverwaltung für das Sommersemester des aktuellen HHJ überwiesene Beträge werden als Einnahme und die Zahlungen an die Rheinbahn als Ausgabe gebucht. HT 32 03 (teilweise ex. 14.1.3) Rückstellungen VRR-Ticket Am Ende des aktuellen HHJ im Voraus für das kommende HHJ überwiesene Beiträge werden hier als Ausgabe gebucht (vgl. Untergruppe 33). Seite 5

HT 32 04 (teilweise ex. 14.1.3) Rückstellungen NRW-Ticket Am Ende des aktuellen HHJ im Voraus für das kommende HHJ überwiesene Beiträge werden hier als Ausgabe gebucht (vgl. Untergruppe 33). HT 32 05 (teilweise ex. 12.1.2) Erstattungen Zu diesem HT gehören die Rückzahlungen wegen Behinderung, Auslandsaufenthalt etc. im Sommersemester, diese Zahlungen werden mit der Rheinbahn verrechnet. Untergruppe 33 Vorauszahlungen Am Ende des aktuellen HHJ im Voraus für das kommende HHJ überwiesene Beiträge werden hier als Einnahme und in den HTs 32 03 bzw. 32 04 als Ausgabe gebucht. 4 Sozial ausgaben HT 41 01 (ex. HT 12.3 Hilfs- und Gesundheitsfonds) Sozialdarlehen Die Ausgaben dieses HT umfassen Sozialdarlehen an sozial bedürftige Studierende. Die Gewährung von Darlehen wird als Ausgabe, die Rückzahlung derselben als Einnahme gebucht. Näheres zu den Darlehensbedingungen regelt die Darlehensordnung. Zur Deckung der Ausgaben sind die Restmittel des Vorjahres sowie Einnahmen der Untergruppe 24 vorgesehen. Ausgaben darüber hinaus werden durch Entnahmen aus der Rücklage Sozialfonds ausgeglichen. 11 01 Restmittel des Vorjahres (Girokonto Sozialfonds) 9.940,98 24 Deckung des Sozialfonds 0,00 13 03 Entnahme aus der Rücklage Sozialfonds 40.000,00 Gesamt 49.940,98 HT 42 01 Gerichtskosten Ausgaben für Gerichtskosten in Zusammenhang mit der Beitreibung von Darlehensforderungen. HT 42 02 Rechtsanwaltskosten Ausgaben für Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der Beitreibung von Darlehensforderungen. HT 43 01 Rückerstattungen Semesterticket Sozial Ausgaben für die Rückerstattung des Semestertickets aus sozialen Gründen. Zur Deckung dienen die Einnahmen aus der Untergruppe 25. 5 Dienstleistungen HT 51 01 (teilweise ex. 11.7.3) Rechtsberatung Für die Rechtsberatungsangebote ergeben sich pro Jahr folgende Kosten: 1 Rechtsanwaltsberatung: pro Jahr 6.500 1 Mietrechtsberatung: pro Jahr 3.200 1 steuerrechtliche Beratung: pro Jahr 3.600 Seite 6

HT 52 01 (teilweise ex. 11.7.3) Sozialberatung Für die sozialen Beratungsangebote ergeben sich pro Jahr folgende Kosten: 1 ½ BeraterInnen Prüfungsangst (à 306 /mtl.): 5.508 1 Konfliktberatung (à 306 /mtl.): 3.672 1 AWO-Beratung (pro Semester 1.200,- ): 2.400 Untergruppe 53 (ex. 11.7.2) Deutschkurse HT 53 01 Teilnehmergebühren Pro Kurs und Person werden ab dem HHJ 11/12 250 eingenommen. HT 53 02 Lehrkrafthonorare 21 Kurse (7 7 7 Kurse im 1.-3. Trimester): 88.200 Korrekturen Einstufungstest (770 pro Trimester): 2.310 Anmeldungen Einstufungstest (21 x 12h pro Trimester): 756 2 Sprechstunden (à 1.560 ): 3.120 Organisation: 780 Lehrkrafthonorare insgesamt: 95.166 Sollten die Deutschkurse in einem Trimester einen Gewinn erwirtschaften, der die Ausgaben für einen Kurs (Lehrkrafthonorar + anteiliger Sonderaufwand Einstufungstest) übersteigt, so können im darauf folgenden Trimester zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr eine Ausgeglichenheit zwischen Einnahmen und Ausgaben anzustreben. HT 53 03 Materialkosten Materialkosten für Deutschkurse. HT 54 01 (ex. 3.4) Beglaubigungen Beglaubigungen werden durch das Sportreferat vorgenommen und abgerechnet. Die Einnahmen sind dem AStA-Haushalt zuzuführen. Untergruppe 55 (ex. 3.5) SP-Saal-Vergabe HT 55 01 Kaution Pro Veranstaltung werden 250 als Kaution vereinnahmt, die nur von der Kassenverwaltung angenommen und nur auf Anweisung des Vorstandes oder vom ihm ermächtigten Personen erstattet werden dürfen. Bei Veranstaltern, die strukturell dem AStA-Haushalt zuzurechnen sind (z.b. Fachschaften), wird keine Kaution fällig; gleichwohl können diese trotzdem bei eventuell entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. HT 55 02 Abnutzungspauschale Pro Veranstaltung werden 20 eingenommen, die der Erneuerungsrücklage SP-Saal zugeführt werden (vgl. HT 13 02). HT 55 03 Putzpauschale Seite 7

Pro Veranstaltung werden 35 eingenommen, mit denen die Reinigung des Flures und der Toiletten bezahlt wird. HT 55 04 Veranstalterhaftpflicht Pro Veranstaltung werden 75 eingenommen, mit denen der Beitrag zur Veranstalterhaftpflicht entrichtet wird. HT 55 05 Reinigungsmittel Pro Veranstaltung werden 10 eingenommen, mit denen die im SP-Saal bereitgestellten Reinigungsmittel finanziert werden. HT 55 06 GEMA-Gebühren Pro Veranstaltung werden 20 eingenommen, die an die GEMA weitergeleitet werden. Sollten die Einnahmen die entstandenen Kosten hierfür nicht decken können, wird zusätzlich der HT 77 02 zur Begleichung der GEMA-Rechnung herangezogen. HT 56 01 (ex. HT 3.6, 11.3 und 11.5) Sonstige Veranstaltungen und Initiativen Einnahmen und Ausgaben für Veranstaltungen sowie Ausgaben für die Unterstützung von Initiativen, insbesondere im Rahmen der Förderung und des Ausbaus überregionaler und internationaler Projekte sowie Kultur. Die Vergabe erfolgt auf Antrag. HT 56 02 ESAG Einnahmen (z.b. Sponsoring) und Ausgaben (z.b. Ersti-Taschen, Ersti-Info) für die ESAG. Untergruppe 57 (ex. 3.7 und 11.4) Kulturreferat Einnahmen aus Service des Kulturreferats (z.b. Technikvermietung) sowie Ausgaben für bestimmte, unten spezifizierte Aktivitäten des Kulturreferats. Die HTs der Untergruppe 57 sind gemäß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. Der HT 57 04 setzt sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Gagen 4.000 Neuanschaffungen 4.000 Reparaturen 2.000 Sommerkult 22.000 Gesamt 32.000 Das Kulturreferat muss sich vom SP die Gesamtsumme aller auszuzahlenden Gagen an Bands o.ä. bestätigen lassen. Für Neuanschaffungen und Reparaturen ist auch bei Beträgen über 400 kein SP- Beschluss notwendig. Einnahmen, die über die geleisteten Ausgaben hinaus generiert werden (Reingewinn), sollen dem Kulturreferat für Neuanschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtabrechnung der Veranstaltung und die Höhe des daraus evtl. entstehenden Reingewinns wird vom Kulturreferat in Zusammenarbeit mit der Buchhaltung erstellt bzw. ermittelt und dem SP vorgelegt. HT 58 01 (ex. 11.8) Material für Fahrradwerkstatt Materialausgaben für den kostenlosen Service der Fahrradwerkstatt. Seite 8

6 Personal Untergruppe 61 (ex. 8) Lohn Ausgaben für Löhne und Gehälter. Die Zuordnung zu den einzelnen Abteilungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in dieser Fassung des Kommentars nicht enthalten, kann jedoch jederzeit durch Studierende der HHU beim AStA erfragt werden. Untergruppe 62 Lohnnebenkosten (teilweise ex. 8.1.1 und 8.6) Ausgaben für Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Die Zuordnung zu den einzelnen Abteilungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in dieser Fassung des Kommentars nicht enthalten, kann jedoch jederzeit durch Studierende der HHU beim AStA erfragt werden. 7 Sachkosten Untergruppe 71 Geschäftsbedarf Die HTs der Untergruppe 71 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 71 01 (ex. 10.1) Verbrauchsmaterialien Ausgaben für Verbrauchsmaterialien. Außerdem wird den autonomen Referaten aus diesem HT pro Stelle 50 für Büromaterial zugestanden. Über diesen Betrag hinausgehende Kosten sind aus den entsprechenden HTs für die autonomen Referate zu entnehmen. HT 71 02 (ex. 10.4.3) Druck- und Bindekosten Ausgaben für die Kopierermiete und Kopierpapier. Die monatliche Miete für den großen Kopierer beträgt knapp 350, für den kleinen Kopierer werden pro Monat knapp 25 Wartungsgebühr fällig. Hinzu kommt der Kauf von Kopierpapier in Höhe von ca. 2.300. HT 71 03 Buchhaltung Kosten für die Buchhaltungssoftware und für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. HT 72 01 (ex. 10.2) Bücher & Medien Ausgaben für durch den AStA erworbene Publikationen und sonstige Medien. Untergruppe 73 Kommunikation Die HTs der Untergruppe 73 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 73 01 (teilweise ex. 10.3) Telefongebühren Ausgaben für Telefonrechnungen. Die Telefongebühren derjenigen Fachschaften, die innerhalb des Rechnungszeitraums von 3 Monaten 7,50 oder mehr vertelefoniert haben, werden in die HTs der jeweiligen Fachschaften gebucht. HT 73 02 (teilweise ex. 10.3) Portokosten Ausgaben für Portokosten. Untergruppe 74 Ausstattung & Geräte Die HTs der Untergruppe 74 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. Seite 9

HT 74 01 (ex. 10.4.1 und 10.4.2) Gegenstände bis 150 Ausgaben für Geräte und sonstige Gegenstände mit einem Wert von bis zu 150. HT 74 02 (ex. 10.4.1 und 10.4.2) Gegenstände über 150 Ausgaben für Geräte und sonstige Gegenstände mit einem Wert über 150. Gemäß 21 Abs. 4 HWVO und SP-Beschluss vom 27.11.2012 sind Anschaffungen dieser Art in einem Gegenstandsverzeichnis nachzuweisen. HT 74 03 (ex. 10.4.1 und 10.4.2) Reparaturen und Unterhalt Reparatur-, Instandhaltungs- und Unterhaltskosten. HT 75 01 (teilweise ex. 10.7) Repräsentation Ausgaben für Repräsentations- und Außendarstellungszwecke des AStA. HT 75 02 (teilweise ex. 10.7) Aufmerksamkeiten Ausgaben für Gutscheine, kleine Sachgeschenke, AStA-interne Veranstaltungen etc. Untergruppe 76 Prozess- und Beratungskosten Die HTs der Untergruppe 76 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 76 01 (ex. 10.5) Anwalts- und Gerichtskosten Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten. HT 76 02 (ex. 10.10) Beratungs- und Gutachtenkosten Ausgaben für die externe Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie für steuerliche Beratungsleistungen zum Thema Umsatzsteuer. Untergruppe 77 Versicherungen und Mitgliedschaften Die HTs der Untergruppe 77 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 77 01 (teilweise ex. 10.6) Versicherungen Es bestehen zurzeit folgende Versicherungen: Schwachstromversicherung Veranstalterhaftpflicht Vereinshaftpflicht Büroraumversicherung HT 77 02 (teilweise ex. 10.6) GEMA-Gebühren Gebühren für die GEMA, die über die in HT 55 06 gebuchten Einnahmen hinausgehen. HT 77 03 (ex. 11.6) Mitgliedschaften Es bestehen folgende Mitgliedschaften in Vereinen und Zahlungen an Projektgruppen: DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ca. 50 DGHD (Deutsche Gesellschaft für Hochschuldidaktik) ca. 150 Seite 10

VSB (Verein zur Förderung Studentischer Belange) 0,05112 pro Studierenden pro Jahr ca. 900 HT 77 04 Sicherheitskosten Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen durch ein Geldtransportunternehmen. Untergruppe 78 (ex. 10.8.1 und 10.8.2) Reise- und Tagungskosten HT 78 01 AStA Ausgaben für Reise- und Tagungskosten des AStA. Reisekosten, die im Dienste des AStA erfolgen, werden in der Regel nur erstattet, falls diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden (DB, 2. Klasse). Abweichungen bedürfen einer Begründung beim AStA-Vorstand vor Fahrtantritt. Hierbei sind soziale Gründe zu berücksichtigen. Personen, die im Auftrag des AStA auswärts übernachten müssen, erhalten zusätzlich 12,50 pro Nacht als Spesenpauschale. HT 78 02 Fachschaften Fachschaften werden Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Bundesfachschaftentagung entstehen, in Höhe von maximal 2 Personen (quotiert) erstattet. Es werden maximal anteilige Reisekosten in der Höhe erstattet, wie sie durch Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Deutsche Bahn, 2. Klasse) entstehen würden. Das Fachschaftsreferat hat zu prüfen, ob die Fachschaften sich frühstmöglich um die günstigste effiziente Form der Beförderung bemüht haben. Die Richtlinien über Nachweise und Prüfung hierzu werden von der FSVK erlassen. Die Höhe der zu erstattenden Fahrtkosten wird durch eine schriftliche Empfehlung des Fachschaftsreferats an das Finanzreferat weitergeleitet. Untergruppe 79 Publikationen Die HTs der Untergruppe 79 sind gemaß 5 Abs. 1 HWVO gegenseitig deckungsfähig. HT 79 01 (ex. 11.2) Regelmäßige Publikationen Ausgaben für regelmäßige Publikationen des AStA, insbesondere der Campuszeitung. Druckkosten für die Campuszeitung bedürfen keines gesonderten SP-Beschlusses, wenn durch das SP die Bewilligung der Druckkosten nach Einholung mehrerer Alternativangebote beschlossen wurde. HT 79 02 (ex. 11.2) Sonstige Publikationen Ausgaben für sonstige Publikationen des AStA, die nicht vom HT 79 01 abgedeckt werden. 8 Zuweisungen an Organe der Studierendenschaft Untergruppe 81 (ex. 9.2) Zuweisungen an Fachschaften Ab dem HHJ 12/13 erfolgen die Zuwendungen an Fachschaften nicht mehr in Form von Selbstbewirtschaftungsmitteln, sondern als Zuweisungen aus der Untergruppe 26 zu den HTs der einzelnen Fachschaften im Rahmen des AStA-Haushaltes. Über verwendete Gelder entscheidet die jeweilige Fachschaft direkt bzw. die jeweiligen Fachschaftsräte i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. Seite 11

Ausgaben über 400 müssen in einer Fachschaftsratssitzung beschlossen werden. Ein Protokoll der Sitzung, aus dem der Beschluss hervorgeht, ist der Kassenanordnung beizufügen. Ausnahmen für diese Regelung sind Ausgaben für die Fachschaftsparty, die ESAG und die Erstifahrt. Nicht beanspruchte Mittel werden als Rückstellung über HT 17 02 in das nächste HHJ übertragen. Für zukünftige HHJ sollten die Vermögenswerte der Fachschaften auf eine übermäßige Akkumulation von Geldern geprüft werden. Verfügungsberechtigt über die HTs 01 bis 31 der Untergruppe 81 sind die Kassenwärte der jeweiligen Fachschaft. Ausgenommen sind Zahlungen an den AStA (z.b. Telefonrechnungen), in diesen Fällen kann der Finanzreferent an Stelle des Fachschaftsrats die Ausgabe veranlassen. Verfügungsberechtigt über den HT 32 ist der von den Fachschaften Mathematik, Physik und Informatik für die Tripper- Gemeinschaftskasse bestimmte Kassenwart. Verfügungsberechtigt über den HT 33 ist der Koordinator der voraussichtlich im Jahr 2014 in Düsseldorf stattfindenden Bundesfachschaftentagung Physik ( Zapf ). Die Verteilung der Gelder erfolgt nach einem von der FSVK festgelegten Schlüssel. Untergruppe 82 (ex. 9.1) Zuweisungen an Referate des AStA HT 82 01 (ex. 9.1.1) Frauenreferat Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des Frauenreferates. Über Verwendung der Gelder entscheidet die Frauen-Vollversammlung direkt bzw. die Referentinnen i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer VV beschlossen werden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. HT 82 02 (ex. 9.1.2) LesBi-Referat Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des LesBi-Referates. Über Verwendung der Gelder entscheidet die LesBi-Vollversammlung direkt bzw. die Referentinnen i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer VV beschlossen werden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. HT 82 03 (ex. 9.1.3) Schwulenreferat Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des Schwulenreferates. Über Verwendung der Gelder entscheidet die Schwulen-Vollversammlung direkt bzw. die Referenten i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer VV beschlossen werden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. HT 82 04 (ex. 9.1.5) Referat für internationale Studierende Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des Referates für internationale Studierende. Über Verwendung der Gelder entscheidet die AusländerInnen-Vollversammlung direkt bzw. die ReferentInnen i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer VV beschlossen werden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. HT 82 05 (ex. 9.1.4) Fachschaftenreferat Seite 12

Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des Fachschaftenreferates. Für Getränke in den FSVK-Sitzungen dürfen maximal 850 ausgegeben werden. Über Verwendung der Gelder entscheidet die FSVK direkt bzw. die ReferentInnen i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester müssen mindestens zwei FSVKs stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer FSVK beschlossen werden. Protokolle der FSVKs sind dem Finanzreferat vorzulegen. HT 82 06 Referat für Barrierefreiheit Der HT enthält 2.200 für Sachmittel für die Arbeit des Referats für Barrierefreiheit. Über Verwendung der Gelder entscheidet die Barrierefreiheit-Vollversammlung direkt bzw. die Referentinnen i.a. mit folgenden Auflagen: Je Semester muss mindestens eine Vollversammlung stattfinden. Beträge über 400 inkl. USt. müssen vorher auf einer VV beschlossen werden. Protokolle der Vollversammlungen sind dem Finanzreferat vorzulegen. Untergruppe 83 Zuweisungen an das SP HT 83 01 (ex. 9.3) SP-Projektunterstützung Die Vergabe der Gelder erfolgt auch bei Beträgen unter 400 ausschließlich durch das SP. HT 83 02 (ex. 10.9) Wahlen und Urabstimmungen Ausgaben für die SP-Wahl und für Urabstimmungen. Das SP hat beschlossen, dass der Wahlausschuss jedes Jahr vor den Wahlen ein Finanzkonzept zur Genehmigung vorlegen muss. HT 83 03 Projektunterstützung Fachschaften Projektmitteltopf für Fachschaften. Die Vergabe der Gelder erfolgt durch das SP. Die FSVK möchte zu jedem Fachschaftsantrag eine Empfehlung zur Entscheidung über die Finanzierung herausgeben. Nicht verausgabte Mittel werden als Rückstellung über HT 17 01 in das nächste HHJ übertragen. 9 Zuwendungen an Organe außerhalb der Studierendenschaft Untergruppe 91 Zuwendungen an inneruniversitäre Vereinigungen HT 91 01 (ex. 9.4) Universitätsorchester Der AStA übernimmt Rechnungen i.h.v. bis zu 1.300 pro Semester für das Universitätsorchester. Nicht beanspruchte Mittel verfallen am Ende des HHJ. HT 91 02 (ex. 9.5) Studierendenchor Der AStA übernimmt Rechnungen i.h.v. bis zu 1.300 pro Semester für den Studierendenchor. Nicht beanspruchte Mittel verfallen am Ende des HHJ. 99 Sonstiges HT 99 01 (ex. 7.1 und 15.1) Sonstiges Seite 13

In diesen Titel werden Einnahmen und Ausgaben gebucht, die nicht durch einen bereits vorhandenen HT abgedeckt werden. Dieser Titel soll gemäß Rücksprache mit dem RPA Düsseldorf als letzter HT geführt werden. Abkürzungsverzeichnis AStA FSVK HHJ HT HWVO RPA SP USt VV Allgemeiner Studierendenausschuss Fachschaften-VertreterInnen-Konferenz Haushaltsjahr Haushaltstitel Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung Rechnungsprüfungsamt Studierendenparlament Umsatzsteuer Vollversammlung Seite 14