ÖNORMEN B 1600 FF BARRIEREFREIES BAUEN PLANUNGSGRUNDLAGEN ÖNORMEN Serie B 1600ff Neues, Änderungen
VORSTELLUNG MEIN BEZUG ZUM THEMA - seit 1983 selbst querschnittgelähmt - seit 1990 Leiter des Projektes "BGP Barrierefreies Planen und Bauen in Wels - Wels ebnet Wege - Gründungsmitglied im Netzwerk der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen - seit 1996 Mitglied im ON-Komitee 011 - Hochbau - Allgemeines des Öster. Normungsinstitutes - Vorsitzender-StV. in der ON-Arbeitsgruppe 011.05 - Barrierefreies Planen und Bauen - Vorstandsmitglied beim VQÖ und OÖZIV - Österreich-Delegierter bei der ESCIF European Spinal Cord Injury Federation - Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen 2
ZUR EINSTIMMUNG EINIGE KERNAUSSAGEN Barrierefreies Bauen ist eine Grundvoraussetzung für die Integration und die eigenständige Lebensführung behinderter und alter Menschen, die weit über die bauliche Umwelt hinausreicht und alle Lebensbereiche umfasst. Barrierefreies Bauen berücksichtigt den natürlichen Lebenszyklus jedes Menschen, in dem die Wohnung und das gesamte Umfeld so gestaltet sind, dass er darin möglichst lange selbstständig, trotz Einschränkungen und verringerter Fähigkeiten, unabhängig alt werden kann und bildet somit letztendlich erst die Möglichkeit der mobilen Altenbetreuung. Barrierefreies Bauen darf keine Sonderlösung sondern muss die Grundlage für die Gestaltung unseres gesamten Lebensraumes sein. Es steigert den Komfort und die Sicherheit und damit die Lebensqualität aller Menschen.
ZUR EINSTIMMUNG EINIGE KERNAUSSAGEN Barrierefreies Planen und Bauen ist nicht nice to have sondern ist ein must. - Funktionalität muss daher beim Design absolut im Vordergrund stehen. Intelligente Lösungen sind gefordert. Im Sinne der Nachhaltigkeit beim Bauen ist die barrierefreie Ausführung ein wesentlicher Faktor. Barrierefreies Bauen muss Standard und somit zum Selbstverständnis werden. Schon im Hinblick auf die demografische Entwicklung werden wir es uns gar nicht mehr leisten können nicht barrierefrei zu Bauen.
PLANUNGSGRUNDLAGEN NORMEN ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Ausgabe 2013-10-01 (ersetzt Ausgabe 2012-02-01) ÖNORM B 1601 Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen assistive Wohn- und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen Ausgabe 2013-10-01 (ersetzt Ausgabe 2003-12-01) ÖNORM B 1602 Barrierefreie Bildungeinrichtungen Planungsgrundlagen Ausgabe 2013-10-01 (ersetzt Ausgabe 2001-06-01) ÖNORM B 1603 Barrierefreie Tourismus- und Freizeitrichtungen - Planungsgrundlagen Ausgabe 2013-10-01 (ersetzt Ausgabe 2005-02-01)
INTERNATIONALE NORMEN DIN Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen DIN 18040 Teil 1 DIN 18040 Teil 2 SN 52 1500 Schweizer Norm Behindertengerechtes Bauen ISO/DIS 21542 - Entwurf
ÜBERBLICK ÖNORMEN B 1600 FF Die ÖNORM B 1600 legt die Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt fest und gibt Planungshinweise für die Umsetzung. Es liegt im Verantwortungsbereich des Gesetzgebers bzw. des Anwenders (z.b. Bauherrn, Auftraggeber) festzulegen, wann und in welchem Umfang diese ÖNORM anzuwenden ist. Die Einhaltung der Bestimmungen erleichtert auch bei unvorhergesehener Behinderung und im Alter einen Verbleib in der gewohnten Umgebung, bei gegebenenfalls nur geringfügigen Adaptierungen. 7
ÖNORMEN B 1600 FF Entwicklungen Zentrale Themen Sinnesbehinderungen verstärkt berücksichtigt Anpassbarer Wohnbau Flucht- und Rettungswege Orientierungssysteme und Beleuchtung Informationen nach dem 2-Sinne-Prinzip
ÖNORM B 1600 NEUES, ÄNDERUNGEN Es wurden Präzisierungen im Bereich der Begrifflichkeiten, der Anforderungen für Personen mit Sinnesbehinderungen (im Speziellen Seh- und Hörbehinderungen), der Markierung von Glasflächen, der Bedienkräfte von Türen durchgeführt. Es erfolgte permanent eine technische Abstimmung mit der OIB-RL 4:2011. 9
ÖNORM B 1600 NEUES, ÄNDERUNGEN Erleichterungen erfolgten im Abschnitt Anpassbarer Wohnbau, sowie durch eine Erweiterung des Abschnittes über die Erleichterung bei der Sanierung von bestehenden Baulichkeiten Weiters wurden zwei neue normative Anhänge angefügt: Interpolation der Anfahrbereiche und Prüfanordnung für Messung der Bedienkräfte von Türen vor Ort 10
ÖNORM B 1601 ÄNDERUNGEN Bei der ÖNORM B 1601 ergaben sich im Zuge der Überarbeitung der B 1600, B 1602 und B 1603 notwendige Adaptierungen aus Erfahrungen in der Praxis. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Themenbereiche Zuordnung der Anforderungen nach 4 Kategorien von Einrichtungen, Flucht- und Rettungswege - sicherere Verweilbereiche Orientierungssysteme und Therapie- und Schwimmbecken 11
ÖNORM B 1602 ÄNDERUNGEN Bei der ÖNORM B 1602 ergaben sich im Zuge der Überarbeitung der B 1600, B 1601 und B 1603 notwendige Adaptierungen aus Erfahrungen in der Praxis. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Themenbereiche Flucht- und Rettungswege - sicherere Verweilbereiche Raumakustische Gestaltung, Orientierungssysteme Lautsprecheranlagen und Übertragungssysteme 12
ÖNORM B 1603 ÄNDERUNGEN Bei der ÖNORM B 1603 ergaben sich im Zuge der Überarbeitung der B 1600, B 1601 und B 1602 notwendige Adaptierungen aus Erfahrungen in der Praxis. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Themenbereiche Raumakustische Gestaltung, Orientierungssysteme und Flucht- und Rettungswege - sicherere Verweilbereiche 13
DANK Ich möchte heute diese Gelegenheit wahrnehmen und mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe 011-05 ganz herzlich für gute Zusammenarbeit zu bedanken. 14
ZUSAMMENFASSEND Barrierefreies Planen und Bauen bringt Vorteile für alle durch: Verbesserung der Sicherheit Erhöhung des Komforts und damit der Lebensqualität Mehrwert der Immobilie Steigerung der Nachhaltigkeit Erhöhung der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit in Betrieben z.b. Hotelerie
Barrierefreies Bauen heißt Menschengerecht Bauen ist Design for All Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
KONTAKT Kons. Ing. Hans Wiesinger Allgem. beeideter u. gerichtl. zertifizierter Sachverständiger und Berater für barrierefreies Planen und Bauen Pfarrgasse 28 / 4600 Wels, Austria M: +43 664 93 53 861 E: hannes.wiesinger@liwest.at