B e r i c h t u n d A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Kredit für die Projektierung zum Umbau des Amtshauses

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Transkript:

EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t u n d A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für die Projektierung zum Umbau des Amtshauses für die Amtsvormundschaft 1. Ausgangslage Mit dem Auszug des Bezirksgerichts im März 2011 öffnet sich ein neuer Zyklus für das in der Altstadt zentral und sichtbar gelegene sogenannte Amtshaus (Hauptstrasse 60). So wie die Gerichtsnutzung mehr als fünfzig Jahre dauerte, wird hier eine nachhaltige und quartierfreundliche Lösung dieser Gemeindeliegenschaft angestrebt. Die Amtsvormundschaft des Bezirks Brugg bietet sich als ideale Lösung an. Aus dem Masterplan vom 26. Mai 2005 kann folgende Aussage bezüglich Amtshaus entnommen werden: Die heutige Nutzung als Büroräumlichkeiten für einen Nutzer ist sinnvoll, da die Gebäudestruktur wegen der zentralen Treppenhalle wenig Flexibilität zulässt. Denkbar wäre auch eine Umnutzung zu Wohnungen. Der heutige Mieter (Bezirksgericht) braucht mehr Raum. Der Bedarf kann im Gebäude nicht gedeckt werden. Nach dem Auszug des Bezirksgerichtes müssen neue Nutzungen gefunden werden. Am 1. März 2011 wurde das Kornhaus (Untere Hofstatt 4) an die neuen Nutzer - Bezirksgericht, Regionales Zivilstandsamt, Regionalpolizei und Amtsvormundschaft - übergeben. Das Amtshaus wurde am 21.03.2011 durch die kantonale Immobilienverwaltung an das Stadtbauamt übergeben und steht seitdem leer.

2 2. Kantonales Gerichtsmodell Das Bundesrecht macht den Kantonen Vorgaben zur Organisation des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). Der formelle Entscheid des Grossen Rates über dessen zukünftige Organisation im Kanton Aargau steht noch aus. Aufgrund der eingegangenen Vernehmlassungsantworten kann davon ausgegangen werden, dass das so genannte Gerichtsmodell dem Verwaltungsmodell vorgezogen werden wird. Dies bedingt eine personelle und damit auch räumliche Aufstockung des Bezirksgerichtes. Diese Neuerung war bei der Projektierung der Sanierung und Neunutzung des Kornhauses noch nicht absehbar. Die erforderliche Aufstockung soll im Kornhaus realisiert werden, indem die Amtsvormundschaft des Bezirks Brugg in das Amtshaus verlegt wird. Voraussichtlich müssen die Räume im Kornhaus im Oktober 2012 frei sein. Damit das Amtshaus rechtzeitig für die Umsetzung des KESR zur Verfügung steht, muss der Projektierungskredit bereits heute, bevor der Grosse Rat beschlossen hat, eingeholt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat entschieden, die Amtsvormundschaft langfristig im Amtshaus zu installieren. Die Variante in der Nutzungsstudie Büro für die Amtsvormundschaft wird als Grundlage an die genauen aktuellen und so weit möglich absehbaren Raumbedürfnisse der Bezirksbehörde angepasst. Mit dieser Lösung können mehrere Ziele erfüllt werden: - Die Nutzung einer leer stehenden Stadtliegenschaft. - Eine langfristige Lösung für eine Amtsstelle des Bezirks. - Die verbesserte Energieeffizienz. - Neue Mieteinnahme. 3. Grundlagen Eine Nutzungsstudie, die drei Varianten von Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen sollte (Büro für die Amtsvormundschaft, studentisches Wohnen sowie Alterswohngemeinschaft), wurde 2010 vom Stadtrat bestellt. Diese Nutzungsstudie vom 8.10.2010 bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen.

3 Wichtigste Merkmale aus der Nutzungsstudie Fakten: - Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. - Die Bausubstanz ist gut und erhaltenswert, inkl. Fassaden. - Die Haustechnik ist teilweise sanierungsbedürftig. - Das Gebäude wurde seit den 50er-Jahren nicht umgebaut. Es wurden folgende Positionen in die Kostenschätzung eingerechnet (aller Varianten): - Das Dach und die Kellergeschosse werden nicht ausgebaut. - Alle Fenster werden ersetzt, die Südfassade wird sanft saniert. - Der Dachboden wird gedämmt, die Turmuhr bleibt bestehen. - Die Bodengefälle in den Obergeschossen können mit Schiftungen saniert werden. - Die Böden in den Büros erhalten neue Bodenbeläge (Linoleum). - Angestrebt wird eine allg. sorgfältige Renovation, insbesondere für das Treppenhaus. - Die Elektroverteilung bleibt bestehen und wird stellenweise ergänzt. - Die Netzwerkverkabelung wird weiter verwendet. - Die bestehenden Heizkörper sowie die Rohrleitungen bleiben erhalten. - Der Wärmeerzeuger (Gasbrenner) wird ersetzt. - Der Einbau eines Liftes. - Die Sanitäranlagen bleiben erhalten, alle Sanitärapparate werden ersetzt. Die folgenden Fragen werden im Rahmen der weiteren Projektierung fachtechnisch geklärt: - Der genaue Umfang der Sanierungen. - Die genauen Massnahmen zur Optimierung der Betriebskosten. - Sollte z.b. Wärmedämmung auf der Innenseite der Gebäudehülle eingebracht werden? - Sollte z.b. ein kontrolliertes Lüftungssystem installiert werden? - Welches sind die baurechtlichen und technischen Bedingungen für einen allfälligen Lifteinbau? - Mögliche Subventionen aus dem Gebäudeprogramm für den Fensterersatz im Rahmen der Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien sowie Klimaschutz werden geprüft und gegebenenfalls beantragt. - Die Schutzwürdigkeit des Gebäudes mit der Denkmalpflege wird verbindlich abgeklärt.

4 Zusammenstellung der Baukosten nach Varianten (Kostenschätzung +/- 20%) 1. Büros für Amtsvormundschaft CHF 1'068'000 inkl. Honorare & MwSt. 2. Studentisches Wohnen CHF 1'064'000 dito 3. Alterswohngemeinschaft CHF 1'748'000 dito Die Kostengleichheit zwischen 1 und 2 ist zufällig. Die Mehrkosten für den Lifteinbau in Variante 1 wird ungefähr egalisiert durch die Kosten für die umfangreicheren Massnahmen im Sanitärbereich der Variante 2. Der Kostenunterschied bei der Alterswohngemeinschaft erklärt sich mit den tieferen Struktursanierungen (Wandabbrüche und -neubau), was weitere Ausbauarbeiten zur Folge hat. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt gemäss Finanzplan im 2012. 4. Weiteres Vorgehen Nach dem Beschluss zum Projektierungskredit sind folgende Schritte geplant: - Projekt mit Baugesuch, KV, Ausschreibung August-Dezember 2011 - Entscheid Einwohnerrat zum Baukredit Februar-März 2012 - Bauphase Mai-September 2012 - Bezug Oktober 2012 5. Projektierungskosten Die geschätzten Kosten für die Projektierung belaufen sich auf CHF 160 000 inkl. MwSt. Sie beinhalten das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag, das Baugesuch und die Ausschreibungen für alle Fachplaner. Die Projektanpassung an die genauen aktuellen Raumbedürfnisse der Amtsvormundschaft ist ebenfalls mit budgetiert.

5 6. Schlussfolgerung: Vorschlag für eine ganzheitliche, nachhaltige Lösung Das Amtshaus sollte schnellstmöglich und langfristig wieder genutzt werden. Die Variante Büro für Amtsvormundschaft ermöglicht diesen Schritt, so dass bereits im Oktober 2012 zusätzliches Quartierleben und neue Mieteinnahmen generiert werden können. Die Amtsvormundschaft wird neue Räume suchen müssen und das Amtshaus steht leer. Die Nutzung als Büro für eine Behörde entspricht dem Masterplan. Damit kann das Gebäude nachhaltig saniert werden. Das Projekt passt in die Massnahmen der Stadtentwicklungsstrategie und wirkt positiv im Rahmen der Energieeffizienz und Klimaschutz sowie der Stadtentwicklungsstrategie. Es sollte nicht auf den formellen Entscheid des Grossen Rates bezüglich Umstrukturierung des kantonalen Gerichtsmodells gewartet werden, da sonst die Räume für die Amtsvormundschaft resp. für das Bezirksgericht nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen für die Projektierung zur Sanierung und Umbau des Amtshauses für die Amtsvormundschaft einen Kredit von CHF 160 000 bewilligen. Brugg, 11. Mai 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Die Nutzungsstudie vom 8.10.2010 und weitere Akten sind auf der Homepage der Stadt Brugg bereit gestellt. Die Grundrisse als Auszug aus der Nutzungsstudie dienen der Illustration und sind noch nicht an die aktuellen Raumbedürfnisse der Amtsvormundschaft angepasst. Beilagen: Grundrisspläne aus der Nutzungsstudie