Persönliches Budget. Mehr Selbst-Bestimmung für Menschen mit Behinderungen. Info-Heft in Leichter Sprache. Leichte Sprache

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Transkript:

Leichte Sprache Persönliches Budget Mehr Selbst-Bestimmung für Menschen mit Behinderungen Info-Heft in Leichter Sprache Soziales Gesundheit Bildung Kultur Umwelt Heimatpflege

Der Bezirkstags-Präsident von Oberbayern grüßt Liebe Leserinnen und Leser, Darum geht es in diesem Heft: Das Persönliche Budget. Persönliches Budget ist ein Fach-Wort. Persönliches Budget bedeutet: Menschen mit Behinderungen bekommen Geld. Das Geld ist für Hilfen. Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderungen ihre Hilfen selbst. Das ist dem Bezirk Oberbayern wichtig. Menschen mit Behinderungen gehören überall dazu. Menschen mit Behinderungen können überall mitmachen. In schwerer Sprache heißt das: Inklusion. Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden: Wie wollen sie leben. Wo wollen sie wohnen. Was wollen sie arbeiten. Was wollen sie in ihrer Freizeit machen. Das nennt man: Selbst-Bestimmung. Vorwort

Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden: Welche Hilfen brauchen sie. Wo bekommen sie diese Hilfen. Wer hilft ihnen. In schwerer Sprache heißt das: Wunsch- und Wahl-Recht. Das Persönliche Budget ist wichtig. Es hilft Menschen mit Behinderungen: Damit sie ihr Leben selbst bestimmen können. Es hilft bei der Inklusion: Damit Menschen mit Behinderungen überall dazu gehören. Menschen mit Behinderungen können überlegen: Wollen sie bestimmte Hilfen über ein Persönliches Budget bekommen Und: Welche Hilfen wollen sie über ein Persönliches Budget bekommen. Oder wollen sie kein Persönliches Budget. Vorwort Seite 3

In diesem Heft steht: Was ist ein Persönliches Budget. So bekommen Sie das Geld für ein Persönliches Budget. Wie kann Ihnen der Bezirk Oberbayern dabei helfen. Der Bezirk Oberbayern kann Sie beraten. Der Bezirk Oberbayern kann Sie unterstützen. Damit Sie Ihr Leben mehr selbst bestimmen können. Ihr Josef Mederer Bezirkstags-Präsident von Oberbayern Seite 4 Vorwort

Das steht in diesem Heft: Was ist das Persönliche Budget? Seite 6 Wer kann ein Persönliches Budget bekommen? Seite 9 Was darf man mit dem Geld bezahlen? Seite 11 Wer entscheidet: Dafür ist das Persönliche Budget? Seite 16 Wie viel Geld kann man bekommen? Seite 17 Was muss man überlegen, bevor man das Persönliche Budget beantragt? Seite 20 Wie bekommt man das Persönliche Budget? Seite 21 Wie kann der Bezirk Oberbayern helfen? Seite 22 Das muss man auch noch wissen! Seite 23 Wo bekommt man noch mehr Infos? Seite 26 Das sind die Informationen vom September 2013. Inhaltsverzeichnis Seite 5

Was ist das Persönliche Budget? Persönliches Budget ist ein Fach-Wort. Man kann auch sagen: Persönliches Geld. Persönliches Budget bedeutet: Menschen mit Behinderungen bekommen Geld. Das Geld ist für Hilfen. Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderungen ihre Hilfen selbst. Bis jetzt ist es so: Meistens unterstützen Einrichtungen behinderte Menschen. Zum Beispiel: beim Wohnen oder bei der Arbeit Die Einrichtungen bekommen dafür das Geld vom Amt. Beim Persönlichen Budget ist es so: Der Mensch mit Behinderung bekommt das Geld vom Amt. Mit dem Geld bezahlt er die Unterstützung selbst. Seite 6 Was ist das Persönliche Budget?

Das bestimmen Menschen mit Behinderungen beim Persönlichen Budget selbst: Welche Hilfen sie brauchen. Zum Beispiel: Unterstützung bei bestimmten Dingen Assistenz bei bestimmten Arbeiten Wie die Hilfen sein sollen. Zum Beispiel: Eine Unterstützungs-Person zeigt einem etwas. Dann macht man es selber. Jemand macht etwas mit einem zusammen. Jemand macht etwas für einen. Wann sie die Hilfen brauchen. Zum Beispiel: morgens nur bei der Arbeit Wie oft sie die Hilfen brauchen. Zum Beispiel: jeden Tag nur am Wochen-Ende Was ist das Persönliche Budget? Seite 7

Und Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst: Wer soll ihnen helfen. Zum Beispiel: Welche Unterstützungs-Person kann gut helfen. Welcher Pflege-Dienst kann gut helfen. Und das machen Menschen mit Behinderungen beim Persönlichen Budget auch selbst: Sie bekommen das Geld vom Amt. Damit bezahlen sie ihre Hilfen selbst. Sie machen die Abrechnung selbst. Seite 8 Was ist das Persönliche Budget?

Wer kann ein Persönliches Budget bekommen? Nur Menschen mit Behinderungen. Es gibt 2 Regeln: Regel 1 Die Person muss schon behindert sein. Oder: Die Person wird bald eine Behinderung haben. In schwerer Sprache heißt das: Die Person ist von Behinderung bedroht. Das mit der Behinderung muss in einem Brief stehen. Der Brief muss von einem Arzt geschrieben werden. Der Brief heißt in schwerer Sprache: ärztliches Gutachten. Wer kann ein Persönliche Budget bekommen? Seite 9

Regel 2 Das Amt muss bestimmte Hilfen für die behinderte Person bezahlen. Dafür gibt es 2 Gesetze: das Sozial-Gesetz-Buch 12 und das Sozial-Gesetz-Buch 9 Dort steht: Wer hat ein Recht auf ein Persönliches Budget. Der Bezirk Oberbayern prüft immer: Hat eine behinderte Person das Recht auf ein Persönliches Budget. Oder hat eine behinderte Person kein Recht auf ein Persönliches Budget. Seite 10 Wer kann ein Persönliche Budget bekommen?

Was darf man mit dem Geld bezahlen? Das Geld ist dafür: Für Hilfen, die ein Mensch wegen einer Behinderung braucht. Das ist wichtig: Jeder Mensch mit Behinderungen soll so leben können, wie er will. Jeder Mensch mit Behinderungen soll das machen können, was er will. Jeder Mensch mit Behinderungen soll das machen können, was Menschen ohne Behinderungen auch machen. Das Geld ist dafür: Damit Menschen mit Behinderungen überall dabei sein können. In schwerer Sprache sagt man: Damit Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Was darf man mit dem Geld bezahlen? Seite 11

Das Geld kann man zum Beispiel dafür nehmen: Eine Unterstützungs-Person für Arbeit Das kann sie zum Beispiel machen: Sie zeigt: Wie kommt man alleine zur Arbeit. Sie zeigt: Wie macht man schwierige Arbeiten. Wie lernt man schwierige Arbeiten. Wie macht man die Arbeiten alleine. Eine Unterstützungs-Person für Bildung Das kann sie zum Beispiel machen: Sie hilft beim Lernen. Damit man bei einem Kurs an der Volkshoch-Schule mitmachen kann. Seite 12 Was darf man mit dem Geld bezahlen?

Eine Unterstützungs-Person fürs Wohnen Das kann sie zum Beispiel machen: Sie zeigt: Wie räumt man die Wohnung auf. Oder wie putzt man die Wohnung. Sie hilft mit der Post. Oder beim Schreiben. Damit man Briefe versteht. Damit man Post beantworten kann. Sie zeigt: Wie kauft man Kleider ein. Wie kann man das alleine machen. Sie zeigt: Wie pflegt man sich. Auf was muss man achten. Wie kann man das alleine machen. Was darf man mit dem Geld bezahlen? Seite 13

Eine Unterstützungs-Person für die Freizeit Das kann sie zum Beispiel machen: Sie begleitet einen zu Freizeit-Veranstaltungen. Zum Beispiel: zu einem Fußball-Spiel ins Kino in die Disco Die Unterstützungs-Person kann einen dort hinbringen. Und wieder abholen. Sie kann einem zeigen: Wie kann man etwas mit nicht behinderten Menschen zusammen machen. Eine Unterstützungs-Person, damit man wegfahren kann. In schwerer Sprache heißt das: Mobilität Die Unterstützungs-Person hilft zum Beispiel beim Bus-Fahren. Seite 14 Was darf man mit dem Geld bezahlen?

Eine Unterstützungs-Person, damit man mit anderen Menschen sprechen kann. Manche behinderte Menschen können nicht sprechen. Sie brauchen vielleicht eine Unterstützungs-Person. Dann können sie sich mit anderen Menschen unterhalten. Manche behinderte Menschen können nicht hören. Sie sprechen mit den Händen. Das heißt: Gebärden-Sprache. Diese Menschen brauchen vielleicht eine Unterstützungs-Person. Diese Person muss hören können. Und die Gebärden-Sprache können. So können sich gehör-lose Menschen mit anderen Menschen unterhalten. Was darf man mit dem Geld bezahlen? Seite 15

Wer entscheidet: Dafür ist das Persönliche Budget? Dafür gibt es ein gemeinsames Gespräch. Diese Personen sind bei dem Gespräch auf jeden Fall dabei: die Person mit Behinderungen jemand vom Amt Sie überlegen zusammen: Was sind die Ziele von der Person mit Behinderungen: Was will sie in ihrem Leben machen. Was will sie erreichen. Was will sie als Nächstes lernen. Wofür darf sie das Geld nehmen. Das wird alles aufgeschrieben. In schwerer Sprache heißt dieses Papier: Ziel-Vereinbarung. Eine Ziel-Vereinbarung gilt 6 Monate. Oder länger. Seite 16 Wer entscheidet: Dafür ist das Persönliche Budget?

Wie viel Geld kann man bekommen? Es gibt keinen bestimmten Geld-Betrag. Sondern das hängt davon ab: Was für Hilfe braucht der Mensch mit Behinderungen? Was für Hilfe will der Mensch mit Behinderungen? viel Hilfe wenig Hilfe Wie viel Hilfe braucht der Mensch mit Behinderungen? Wie oft braucht der Mensch mit Behinderungen diese Hilfen? Deshalb wird vorher genau geschaut: Was braucht der Mensch mit Behinderungen für Hilfen. Wie müssen die Hilfen sein. Und erst dann wird bestimmt: Welche Hilfen bekommt die Person. Was kosten diese Hilfen. Wie viel Geld kann man bekommen? Seite 17

Manchmal braucht ein Mensch mit Behinderungen Unterstützung. Damit er das Persönliche Budget versteht. Damit er weiß: Wie geht das mit dem Persönlichen Budget. Was muss er machen, wenn er das Geld bekommt. Für diese Unterstützung gibt es auch Geld vom Amt. Seite 18 Wie viel Geld kann man bekommen?

Das ist wichtig: Bis jetzt ist es so: Meistens unterstützen Einrichtungen behinderte Menschen. Zum Beispiel beim Wohnen. Oder bei der Arbeit. Die Einrichtungen bekommen dafür Geld vom Amt. Beim Persönlichen Budget ist es so: Der Mensch mit Behinderungen bekommt das Geld vom Amt. Und damit bezahlt er die Unterstützung selbst. Das Persönliche Budget darf nicht mehr Geld kosten. Es darf nur so viel kosten: Wie die Unterstützung von einer Einrichtung. Wie viel Geld kann man bekommen? Seite 19

Was muss man überlegen, bevor man das Persönliche Budget beantragt? Wo braucht man Unterstützung. Weil man behindert ist. Was für Unterstützung braucht man ganz genau. Wer kann einen gut unterstützen. Seite 20 Was muss man überlegen...?

Wie bekommt man das Persönliche Budget? Man muss einen Brief schreiben. Oder man muss eine E-Mail schreiben. Oder man muss ein Fax schicken. Oder man muss anrufen. Oder man muss einen persönlichen Termin machen. Hier kann man das Persönliche Budget beantragen: beim Bezirk Oberbayern oder hier: bei den gemeinsamen Service-Stellen. Die gemeinsamen Service-Stellen sind Büros. Dort arbeiten zum Beispiel Kranken-Kassen und die Agentur für Arbeit zusammen. Die Agentur für Arbeit hieß früher: Arbeits-Amt. Wo bekommt man das Persönliche Budget? Seite 21

Wie kann der Bezirk Oberbayern helfen? Wir beraten Menschen mit Behinderungen. Wir helfen ihnen. Damit sie das Persönliche Budget beantragen können. Das besprechen wir zum Beispiel mit jeder Person mit Behinderung: Welche Unterstützung kann sie vom Amt bekommen. Kann sie das Persönliche Budget überhaupt bekommen. Was muss sie vorbereiten. Wie kann sie das Persönliche Budget beantragen. Welche Briefe muss sie dafür abgeben. Welche Papiere muss sie dafür abgeben. Seite 22 Wie kann der Bezirk Oberbayern helfen?

Das muss man auch noch wissen! Das Geld vom Persönlichen Budget kommt vom Amt. Das Amt muss prüfen: Muss eine Person mit Behinderungen einen Teil selber bezahlen. In schwerer Sprache heißt das: Muss eine behinderte Person einen Eigen-Anteil leisten. Dann muss eine Person mit Behinderungen einen Teil selbst zahlen: Zum Beispiel, wenn sie genug Geld verdient. Oder wenn sie viel Geld gespart hat. Wenn eine behinderte Person ein Persönliches Budget bekommt: Dann kann sie ihre Unterstützungs-Personen selber anstellen. Sie ist dann der Chef. In schwerer Sprache sagt man: Die behinderte Person wird Arbeit-Geber. Das muss man auch noch wissen! Seite 23

Wenn eine behinderte Person Arbeit-Geber wird: Dann hilft der Bezirk Oberbayern dieser behinderten Person. Denn es gibt besondere Regeln für Arbeit-Geber. Das steht in den besonderen Regeln: Das muss ein Arbeit-Geber machen. Das darf ein Arbeit-Geber machen. Das darf ein Arbeit-Geber nicht machen. Der Bezirk Oberbayern kennt die besonderen Regeln. Dabei hilft der Bezirk Oberbayern Menschen mit Behinderungen: Was muss die Person mit Behinderungen machen. Weil sie jetzt ein Arbeit-Geber ist. Seite 24 Das muss man auch noch wissen!

Wenn eine behinderte Person ein Persönliches Budget bekommt: Aber sie will das nicht mehr. Zum Beispiel weil es nicht gut klappt. Oder weil es zu schwierig ist. Dann kann die behinderte Person wieder wechseln. Sie kann sagen: Ich will das Persönliche Budget nicht mehr. Das Geld soll wieder an eine Einrichtung für behinderte Menschen bezahlt werden. Und die Einrichtung soll mich unterstützen. Das muss man auch noch wissen! Seite 25

Wo bekommt man noch mehr Infos? Bezirk Oberbayern Service-Stelle Zimmer 0213 Adresse: Prinzregentenstraße 14 80538 München Telefon: 089 219 82 10 10 Fax: 089 219 80 52 10 10 E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de Internet: www.bezirk-oberbayern.de Unsere Sprech-Zeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13.30 Uhr bis 15 Uhr Bitte machen Sie vorher einen Termin mit uns aus. Seite 26 Wo bekommt man noch mehr Infos?

Wie kommen Sie zu unserem Münchner Büro? Mit der U-Bahn: mit der U 4 und U 5 bis zur Halte-Stelle: Lehel Mit dem Bus 100 bis zur Halte-Stelle: National-Museum / Haus der Kunst Mit der Tram 18 bis zur Halte-Stelle: National-Museum / Haus der Kunst Oder mit der Tram 19 bis zur Halte-Stelle: Maxmonument Der Haupt-Eingang vom Bezirk Oberbayern ist in der Prinzregentenstraße 14. Das ist an der Ecke Seitzstraße. Für Rollstuhl-Fahrer und Menschen mit einer Geh-Behinderung gibt es einen Eingang mit Rampe. Dieser Eingang ist in der Seitzstraße 20. Wo bekommt man noch mehr Infos? Seite 27

Sie wohnen in diesen Land-Kreisen: Dann ist unser Büro in Ingolstadt. Eichstätt Stadt Ingolstadt Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Sie wohnen in: in Ingolstadt im Land-Kreis Eichstätt im Land-Kreis Neuburg-Schrobenhausen im Land-Kreis Pfaffenhofen an der Ilm Dann ist das die richtige Adresse für Sie: Bezirk Oberbayern Regionalbüro Ingolstadt Adresse: Proviantstraße 5 85049 Ingolstadt Telefon: 0841 981 40 02 45 00 Fax: 089 219 80 52 45 00 E-Mail: joerg.geiger@bezirk-oberbayern.de Internet: www.bezirk-oberbayern.de Seite 28 Wo bekommt man noch mehr Infos?

Unsere Sprech-Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Bitte machen Sie vorher einen Termin mit uns aus. Wie kommen Sie zum Büro vom Bezirk Oberbayern in Ingolstadt? Sie erreichen uns: Halte-Stelle Zentraler Bus-Bahnhof Wo bekommt man noch mehr Infos? Seite 29

Bild von den Land-Kreisen in Oberbayern Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Neuburg- Schrobenhausen Eichstätt Stadt Ingolstadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Bezirk Oberbayern Regionalbüro Ingolstadt Freising Fürstenfeldbruck Dachau Stadt München Erding Mühldorf a. Inn Altötting Landsberg a. Lech Starnberg München Rosenheim Traunstein Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Stadt Rosenheim Berchtesgadener Land Bezirk Oberbayern Büro München Seite XX Seite 30 Bild von den Land-Kreisen

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Impressum Persönliches Budget Mehr Selbst-Bestimmung für Menschen mit Behinderungen Info-Heft in Leichter Sprache Herausgeber: Bezirk Oberbayern Presse- und Informationsstelle Prinzregentenstraße 14 80538 München Tel.: 089 2198-90018 presse@bezirk-oberbayern.de Redaktion: Constanze Mauermayer Übersetzung: Susanne Göbel, Kassel Geprüft von: Anette Bourdon, Anita Kühnel, Rainer Werner Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e. V. www.menschzuerst.de Bilder: Lebenshilfe Bremen e. V., Leichte Sprache Die Bilder, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Andreas Linke, Worm und Linke Bezirk Oberbayern, Presse- und Informationsstelle Inclusion Europe, Zeichen für leichte Sprache (www.inclusion-europe.org) Gestaltung: Worm und Linke, München Druck: Berufsbildungswerk München des Bezirks Oberbayern, Förderschwerpunkt Hören und Sprache, www.bbw-muenchen.de Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier Auflage: 2.000 Exemplare Rechtsstand: September 2013 2013, Bezirk Oberbayern, Presse- und Informationsstelle