Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut. Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand

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Transkript:

Es gilt das gesprochene Wort Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut Kurzreferat RR Neuhaus Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter Sehr geehrte Damen und Herren Ich wurde eingeladen, Ihnen an der heutigen Generalversammlung eine rund 10-minütige Einschätzung zum Thema «Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand» zu präsentieren. Als Mitglied des Regierungsrates des Kantons Bern werde ich mir erlauben, dabei natürlich primär die Optik des Kantons Bern einzunehmen. Der Zweck von Wohnbaugenossenschaften Um zu beurteilen, welche Bedeutung Wohnbaugenossenschaften für die öffentliche Hand haben, ist es zunächst notwendig, sich mit dem Zweck der Wohnbaugenossenschaften auseinanderzusetzen. Genossenschaften sind Personenverbindung mit dem Ziel, in gemeinsamer Selbsthilfe bestimmte wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder zu fördern oder zu sichern im Falle von Wohnbaugenossenschaften also Wohnraum zu schaffen. Der erste Absatz des Zweckartikels der Statuten der Siedlungsgenossenschaft Wylergut lautet beispielsweise wie folgt:

2 «Die Siedlungsgenossenschaft Wylergut bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe für die Genossenschafter eine familienfreundliche Wohn- und Lebensqualität im Wylergut zu erhalten und zu fördern; ihre Wohnungen vorwiegend an Familien mit Kindern preisgünstig zu vermieten; das Siedlungsbild des Wylergutes gesamtheitlich zu erhalten; die Interessen der Genossenschafter zu wahren.» Bereits im Einleitungssatz des Zweckartikel ist damit ein zentraler Punkt erkennbar, der mit Sicherheit im Interesse der öffentlichen Hand liegt: Selbsthilfe bedeutet, dass sich die Genossenschafterinnen und Genossenschafter selber helfen, und nicht auf die Hilfe von anderen warten, zum Beispiel auf die Hilfe der öffentlichen Hand. Im Weiteren helfen Wohnbaugenossenschaften der öffentlichen Hand dabei, eine verfassungsmässige Vorgabe umzusetzen. Denn gemäss Artikel 40 der Kantonsverfassung müssen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen für die Erhaltung von preisgünstigen Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse treffen sowie den preisgünstigen Wohnungsbau fördern. Der Nutzen von Wohnbaugenossenschaften für die öffentliche Hand ist aber vielfältiger und rührt daher, dass sie langfristige Strategien verfolgen und auf kurzfristige Gewinnmaximierungen verzichten.

3 Mit anderen Worten: Das Handeln der Wohnbaugenossenschaften ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Sie unterstützen damit namentlich auch die Politik des Regierungsrates des Kantons Bern, der sich seinerseits der Nachhaltigkeit verpflichtet hat. So lautet die Grundmaxime der Regierungspolitik für die laufende Legislatur folgendermassen: «Die Politik des Regierungsrates orientiert sich in allen Bereichen an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung. Es geht dabei um positive Impulse für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität und den Schutz der natürlichen Grundlagen im Kanton Bern.» Für die öffentliche Hand ist von Bedeutung, dass Wohnbaugenossenschaften für alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen also die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt positive Impulse liefern. Dies belegen zahlreiche Indikatoren, wie ich Ihnen nachfolgend anhand einiger Beispiele verdeutlichen möchte, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Impulse auf die Wirtschaft Fast alle Genossenschaften sind dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heisst, in der Regel wird nicht eine Marktmiete, sondern eine Kostenmiete bezahlt. Als Folge der Gemeinnützigkeit sind Genossenschaftswohnungen gemäss der letzten Mietpreisstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik im Durchschnitt 15 % günstiger als die Gesamtheit aller Mietwohnungen.

4 Bewohner von Genossenschaftswohnungen belohnen das gute Preis- /Leistungsverhältnis damit, dass sie sich in Bezug auf die Mobilität eher wie selbstbewohnende Hausbesitzer als wie Mieter verhalten. Günstiger Wohnraum ist für einen Wirtschaftsstandort wichtig. Die Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer in vernünftiger Distanz zahlbaren Wohnraum finden. Wohnbaugenossenschaften wirken gerade auch in den Städten preisdämpfend. Erwiesenermassen sorgen Wohnbaugenossenschaften besser für ihre Bausubstanz und sind auch bei der Steigerung der Energieeffizienz führend. Gemäss der letzten Mietpreisstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik haben die Genossenschaften im beobachteten Zeitraum ihre Wohnungen mit Abstand am meisten und gründlichsten renoviert. Die Genossenschaften tragen demnach zu ihrer Bausubstanz grössere Sorge als private Besitzer, institutionelle Anleger und die öffentliche Hand. Auch im Zweckartikel der Statuten der Siedlungsgenossenschaft Wylergut steht im zweiten und dritten Absatz explizit, dass die Genossenschaft ihre eigenen Liegenschaften zu erneuern und zu unterhalten hat und Bestrebungen zur Verbesserung der bestehenden Bausubstanz unterstützt. Wohnbaugenossenschaften sind somit speziell auch für die Bauwirtschaft interessante Kunden. Die öffentliche Hand spart Sozialhilfegelder, wenn Haushalte in engen finanziellen Verhältnissen preisgünstig wohnen können. Bitte verstehen Sie mit nicht falsch: Selbstverständlich sind Genossenschaftswohnungen nicht mit Sozialwohnungen gleichzusetzen.

5 Doch wurde beispielsweise für die Stadt Zürich kürzlich berechnet, dass die Wohnbaugenossenschaften mit ihren günstigen Mietzinsen der Stadt jährlich Sozialhilfeleistungen im Umfang von immerhin CHF 15 Millionen ersparen. Impulse für die Gesellschaft Der Aspekt der Selbsthilfe mag zwar heute teilweise etwas weniger im Vordergrund stehen, und viele Wohnbaugenossenschaften werden heute wie professionelle Immobilienverwaltungen geführt. Doch Werte wie Solidarität und Gemeinschaftlichkeit spielen nach wie vor eine zentrale Rolle. Insbesondere Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen schätzen ein gutes soziales Netz im Wohnquartier. Genossenschaftliche Siedlungen haben einen hohen integrativen Nutzen. Mit ein Grund für den hohen integrativen Nutzen dürfte der Umstand darstellen, dass die meisten Wohnbaugenossenschaften nicht nur Wohnungen bereitstellen, sondern auch Zusatzangebote wie Siedlungslokale, Gemeinschaftsräume, Nachbarschaftshilfe, Kinderhütedienste et cetera. Auch im Zweckartikel der Statuten der Siedlungsgenossenschaft Wylergut findet sich eine entsprechende Aussage: Das kulturelle und gesellschaftliche Leben soll gefördert werden.

6 Impulse für die Umwelt Gemäss der letzten Volkszählung liegt der Wohnflächenbedarf pro Person in Genossenschaftswohnungen bei 31 m 2. Der Durchschnitt aller Wohnungen liegt bei 44 m 2, also rund 40 % höher. Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist eines der Hauptziele der Raumordnung des Kantons Bern. Wenn in vernünftiger Distanz zum Arbeitsplatz zahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, werden die Pendlerströme reduziert. Auch die Abstimmung der Verkehrs- und Siedlungspolitik ist ein Hauptziel der kantonalen Raumordnung. Bei Neubauprojekten legen Wohnbaugenossenschaften Wert auf städtebauliche und architektonische Qualität. Ihre Bauten werden gemäss dem Schweizerischen Verband für Wohnungswesen überdurchschnittlich oft mit Architekturpreisen ausgezeichnet. Und wenn es um den Einsatz von alternativen Energiequellen und Niedrigenergiehäuser geht, gehören die Wohnbaugenossenschaften oftmals zu den Pionieren, die solche Projekte vorantreiben. Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebotes durch den Kanton Bern Wie bereits erwähnt, hat der Kanton zusammen mit den Gemeinden den verfassungsmässigen Auftrag, preisgünstige Wohnungen, die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse und den preisgünstigen Wohnungsbau zu fördern.

7 Der Wohnungsmarkt im Kanton Bern funktioniert zwar grundsätzlich gut. Doch die Agglomerationen Bern, Thun und Interlaken weisen mit Werten unter 1 % sehr tiefe Leerwohnungsziffern auf. Vor diesem Hintergrund wird der Grosse Rat des Kantons Bern in der Junisession 2009 ein neues Gesetz, das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebotes, beraten. Dieses Gesetz wird die Grundlage dafür schaffen, dass der Kanton gemeinnützige Wohnbauträger künftig bei der Erstellung und dem Erhalt von preisgünstigen Mietwohnungen unterstützen kann. Die Unterstützung wird in Form von Beiträgen an Konzeptarbeiten, Machbarkeitsstudien und Standortevaluationen erfolgen, wofür der Kanton jährlich voraussichtlich CHF 2 Millionen bereitstellen wird. Wie ich Ihnen dargelegt habe, profitiert die öffentliche Hand in vielfältiger Weise von den Wohnbaugenossenschaften bzw. vom gemeinnützigen Wohnungsbau. Dementsprechend werden auch die auf Basis des neuen Gesetzes geplanten Aufwendungen des Kantons meines Erachtens gut investiertes Geld darstellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine spannende Generalversammlung und anschliessend ein geselliges Zusammensein beim gemeinsamen Nachtessen.