Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

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Transkript:

Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 02 Freitag, den 13. Januar 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt en: Festsetzung von Steuern und öffentlichen Abgaben 3 - der Gemeinde Tarp für das Kalenderjahr 2012 4 - der Gemeinde Oeversee für das Kalenderjahr 2012 5 - der Gemeinde Sieverstedt für das Kalenderjahr 2012 6 Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Oeversee Das Mitteilungsblatt wird vom und den Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp herausgegeben. Es erscheint jeden Freitag, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Mitteilungsblatt am davorliegenden Werktag. Erscheint eine zusätzliche Ausgabe, so wird auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils im Flensburger Tageblatt sowie im Flensborg Avis hingewiesen. Das Mitteilungsblatt ist beim, Tornschauer Str. 3-5, 24963 Tarp, Telefon 04638/88-0 zu folgenden Bezugsbedingungen erhältlich: Abonnement: vierteljährlich gegen Portokosten, zahlbar im Voraus. Einzelbezug: durch Abholung beim oder per e-mail kostenlos. Das im Internet: www.amtoeversee.de

3 Festsetzung von Steuern und öffentlichen Abgaben der Gemeinde Tarp für das Kalenderjahr 2012 Straßenreinigungsgebühr Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr Klärschlammbeseitigungsgebühr Die Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2012 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuer- und Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift

4 Festsetzung von Steuern und öffentlichen Abgaben der Gemeinde Oeversee für das Kalenderjahr 2012 Die Grund- und für das Kalenderjahr 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift

5 Festsetzung von Steuern und öffentlichen Abgaben der Gemeinde Sieverstedt für das Kalenderjahr 2012 Klärschlammbeseitigungsgebühr Die Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2012 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuer- und Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift

6 Der Gemeindewahlleiter für die Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp 24963 Tarp, den 13.01.2012 NACHRÜCKEN EINES GEMEINDEVERTRETERS IN DER GEMEINDE OEVERSEE Der Gemeindevertreter Thorkild Lorenzen hat sein Mandat in der Gemeindevertretung Oeversee am 31.12.2011 niedergelegt. Nach 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes rückt die nächste Bewerberin oder der nächste Bewerber auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Frau Dagmar Hansen, Sniederbarg 3, 24988 Oeversee, ist die nächste Bewerberin auf der Liste des Südschleswigschen Wählerverbandes, SSW, in der Gemeinde Oeversee. Frau Hansen wird hiermit ab 06.01.2012 als Mitglied der Gemeindevertretung Oeversee festgestellt. Nach 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes gegen die Feststellung des Wahlleiters binnen einem Monats nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter zu erheben. gez. Ploog Gemeindewahlleiter (AS)