32. Treffen, ITVA-Regionalgruppe West BEW, Duisburg. Zum Umgang mit Aushub- und Baurestmassen bei Flächenrecycling und Rückbau

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Transkript:

32. Treffen, ITVA-Regionalgruppe West BEW, Duisburg Zum Umgang mit Aushub- und Baurestmassen bei Flächenrecycling und Rückbau Dipl.-Geol. Gernot Stracke Sprockhövel 04.07.2013

Themen Gefährlichkeit Abfalleinstufung - Theorie versus Praxis (Status NRW) Gelebtes Nachtragspotential

Genf, 28. April bis 10. Mai 2013 1.600 Vertreter aus mehr als 160 Staaten Konventionen zu: Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, weltweite Einschränkung langlebiger organischer Schadstoffe (POPs - persistent organic pollutants), Handel mit gefährlichen Industriechemikalien und Pestiziden...bis 2020 soll mit Chemikalien weltweit so umgegangen wird, dass Mensch und Umwelt nicht mehr durch Chemikalien und gefährliche Abfälle gefährdet werden.

NRW 2013 vielerorts ist die korrekte Abfallbezeichnung und Ausschreibung bis heute nicht verstanden Leistungsverzeichnisse belegen das!

Aussagen zur Gefährlichkeit

Nationales Abfallrecht - Bund Auszug * * Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis; Bezeichnung von Abfällen und Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. * Nachweisverordnung (NachwV): Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung); Führung von Nachweisen und Registerführung; elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv).

Nationales Abfallrecht - Bund Auszug * Beförderungserlaubnisverordnung (hier: Genehmigung für gewerblichen Transport gefährlicher Abfälle), * Deponieverordnung (hier: Stilllegung und Nachsorge und Ablagerung von Abfällen auf Deponien), * * PCB/PCT-Abfallverordnung (hier: PCB-haltige Materialien > 50 mg/kg), Altholzverordnung (hier: Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz; Zuordnung zu Altholzkategorien), und und und...

* im einzelnen eigene Regeln Nationales Abfallrecht - Länder Auszug Schleswig-Holstein: Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) Niedersachsen: Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) Hamburg: kein Landesgesetz Bremen: Bremisches Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG) Mecklenburg-Vorpommern: Abfallwirtschaftsgesetz Mecklenburg-Vorp. (AbfWG M-V) Brandenburg: Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfG) Berlin: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) Sachsen-Anhalt: Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) Sachsen: Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) Thüringen: Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (ThAbfAG) Hessen: Hessisches Ausführungsgesetz zum KrW-/AbfG (HAKA) Nordrhein-Westfalen: Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) Rheinland-Pfalz: Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz (LAbfWAG) Saarland: Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) Baden-Württemberg: Landesabfallgesetz (LAbfG) Bayern: Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) Nach Bundes- und Ländergesetzen gelten noch die Satzungsrechte der Kommunen.

Abfallverzeichnisverordnung

2 Abfallbezeichnung 3 Gefährlichkeit von Abfällen Abfälle im Abfallverzeichnis der AVV sind mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichneten Abfallarten zugeordnet. Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Mineralische Abfallschlüssel (Auszug) Häufige Frage: Schlüsselnummer Auffüllung?

Mineralische Abfallschlüssel (Auszug) Beispiel Abfälle aus Schlacken

Gefährlichkeit Gefährliche Abfälle werden, neben den physikalischen Eigenschaften insbesondere durch die Konzentration von bestimmten Elementen oder organischen Verbindungen geprägt. Die Zuordnung eines Abfalls zu einer der Abfallarten eines Spiegeleintrages hängt davon ab, ob er eine oder mehrere der gefahrenrelevanten Eigenschaften H 1 bis H 14 aufweist oder nicht. H1 explosiv H2 brandfördernd H3-A/B leicht entzündbar/entzündbar: H4 reizend H5 gesundheitsschädlich H6 giftig H7 krebserzeugend H8 ätzend H9 infektiös H10 teratogen (mißbildend) H11 mutagen H12 giftig ausgasend H13 veränderbar zu H 1 bis H 12 H14 ökotoxisch

H 14 Praxistauglich? H 14 ökotoxisch Bildquelle: BMU

NRW HAZARD-Check: HAZARD-Check ist ein Hilfsinstrument zur Gefährlichkeitseinstufung von Abfällen. Es wurde vom Landesumweltamt (LUA) Nordrhein-Westfalen für die zuständigen Behörden des Landes entwickelt und wird im Internet auch Dritten bereitgestellt werden. Merke: Derzeit noch NICHT verbindlich!

NRW Analyse von min. Abfällen: LAGA 1997 (Boden/Bauschutt) LAGA 2004 (Boden) DepV Andere chemische Einzelparameter oder Parameterblöcke i.d.r. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Tabellendenken Auswertung sollte in Abfallverzeichnisverordnung münden

Abfalldeklaration praxistauglich erklärbar? bieten Sie mir etwas an. wir würden mit LAGA- Analysen starten was ist LAGA? LAGA, Instrument zur chem. Bewertung von Boden, Bau in NRW 97 oder 04 Ähm. Aha! bei LAGA > Z 2 lassen wir die Analyse von DepV, müssen aber wir sollten übrigens dann die Haufwerke nach PN 98 ok, senden Sie Ihr Angebot und die Berichte dann in 3 Tagen da wären noch die H14- Prob Ok wird gemacht!

Nachtragspotentiale

Nachtrag - unverhofft

Nachtrag Erhofft für Auftragnehmer (professionalisiert)

Anspruch: VOB / A

Abfall und VOB..Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 (VOB/C) Auszug.0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gelten für Bauarbeiten jeder Art; sie werden ergänzt durch die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Hinweise in den Abschnitten 0 der ATV DIN 18300 ff. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß A 9. 0.1 Angaben zur Baustelle. 0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. 0.1.17 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä. 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten

ERGO: Nachkontrolle bei Ausführung jederzeit möglich.. Problem aber auch mangelhafte Ausschreibung...

Entsorgungsleistungen und Ausschreibung Entsorgen > LAGA Z 2 Entsorgen DK 1 Aktuelle Beispiele Fehlende Abfallschlüsselnummern Abfall verwerten oder Abfall entsorgen Entsorgen LAGA Z 0 50 to Deponieklasse II, sonstige Parameter PCB < 50 mg/kg (LAGA), KW < 5.000 mg/kg, PAK < 5.000 mg/kg, BTX < 1.000 mg/kg AVV 17 05 04 Boden kontaminiert entsorgen

Exkurs - 17 04 09* Newcomer VOB/A-Anspruch für den öffentlichen Auftraggeber Abbruch Industrieanlage Metallabfälle??? -Menge -Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind -Preisschwankungen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Diplom-Geologe Gernot Stracke