Die Pädagogische Fachberatung und der Bereich Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informieren

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Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 68 / :::: September 2015 Kinder In Der Stadt Die Pädagogische Fachberatung und der Bereich Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informieren Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) 68 Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt haben wir für Sie wichtige Informationen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung. Bitte reichen Sie die Informationen auch an die Leitung(en) Ihrer Einrichtung(en) weiter. Aus dem Bereich Verwaltung haben wir folgende wichtige Informationen: Erhöhung Basiswert 2015 In Ergänzung zu unserer Trägerinfo Nr. 66 weisen wir darauf hin, dass die seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angekündigte Erhöhung des Basiswertes von derzeit 982,06 Euro auf 1.035,75 Euro für das Kalenderjahr 2015 rückwirkend mit der Endabrechnung des Jahres 2015, also in den ersten Monaten 2016, sobald die entsprechende Freigabe über das kibig.web erfolgt ist, ausbezahlt wird.

(Heil-)pädagogische bzw. psychologische Fachdienstleister Damit die Kinder und Jugendlichen, die in Kindertageseinrichtungen unterstützende Fachdienstleistungen im Sinne des 53 SGB XII oder 35a SGB VIII für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, erhalten, gibt es entsprechend vielfältige Fachdienstleister. Eine interdisziplinäre Verständigung und Zusammenarbeit gewährleistet tatsächliche Teilhabe. Wir möchten Ihnen im Folgenden die ambulanten Fachdienstleister in und um Augsburg benennen, die bei Bedarf (heil-) pädagogische bzw. psychologische Fachdienste stellen (siehe auch Flyer im Anhang). Fachdienste arbeiten auf der Grundlage einer ganzheitlichen und ressourcenorientierten Haltung und bei weiterem Bedarf werden auch weitere medizinische Leistungen, wie Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie von den Krankenkassen im Rahmen der Frühförderung oder nach ärztlicher Verordnung finanziert. St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auf dem Kreuz 58 86152 Augsburg Postfach 11 11 09 86036 Augsburg Ansprechpartner: Michael Ender Telefonzentrale: 0821 50304 0 Fax: 0821 50304 26 E-Mail: info@st-gregor.de Interdisziplinäre Frühförderstelle Josefinum Kapellenstraße 30 86154 Augsburg Ansprechpartnerin: Petra Albrecht Telefon: 0821 2412-451 Fax: 0821 2412-467 E-Mail: paed-fruehfoerderung@josefinum.de Förderzentrum für Kinder der Hessing Stiftung Hessingstraße 17 86199 Augsburg Ansprechpartnerin: Frau Reiser-Höfele Telefonzentrale:0821 909-0 Fax:0821 909-202 E-Mail: foerderzentrum@hessingstiftung.de

Diakonie Augsburg, Mobile Heilpädagogik (MPH) Kinder und Jugendhilfe des Diakonischen Werkes Augsburg e.v. und des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrums der Stiftung Evangelisches Waisenhaus und Klauckehaus Spenglergäßchen 18 86152 Augsburg Ansprechpartnerin: Silke Knauer Telefon: 0172 5653203 Fax: 0821 455160-19 Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle wichtigen Informationen und Antragsformulare, die Sie im Zusammenhang mit unterstützenden Fachdienstleistungen benötigen: https://www.bezirk- Schwaben.de/SozialeHilfen/AnsprechpartnerfuerLeistungsanbieter,TraegerundVerba ende/integrativekindertagesstaetten.aspx Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat uns über folgende Sachverhalte informiert: Es wird klar gestellt, welche Abwesenheitszeiten des pädagogischen Personals in einer Kindertageseinrichtung als Fehlzeiten im KiBiG.web zu erfassen sind. I. Vorbemerkung zur Fehlzeitenregelung Der Anstellungsschlüssel wird bestimmt durch das Verhältnis der Arbeitszeit des pädagogischen Personals zu den gewichteten Buchungszeiten der Kinder. Der Anstellungsschlüssel trifft somit eine Aussage zu den personalen Rahmenbedingungen einer Kindertageseinrichtung. Durch Festlegung eines angestrebten Anstellungsschlüssels können kommunalpolitisch Verantwortliche oder Trägervertreter Qualität steuern, Eltern können bei Vergleich von Einrichtungen den Wert des Anstellungsschlüssels mit heranziehen. Die Aussagekraft des rein rechnerisch ermittelten Anstellungsschlüssels verliert jedoch an Wert, wenn das Personal tatsächlich nicht entsprechend der Arbeitszeitvereinbarung in der Einrichtung für die Arbeit mit dem Kind oder für die mittelbare pädagogische Arbeit verfügbar ist. Die Fehlzeitenregelung ist der Versuch, über das Förderrecht vertragliche Arbeitszeit und Anwesenheit in der Einrichtung möglichst in Übereinstimmung zu halten bzw. den Träger zu verpflichten, bei Ausfall einer

pädagogischen Kraft für Ersatz zu sorgen oder noch besser, präventiv zusätzlich Personal vorzuhalten. Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass Personal auch ausfällt. Rund 15 % der vertraglich geregelten Arbeitszeit sollte daher ein Träger einer Kindertageseinrichtung für Ausfallzeiten einplanen. Nicht immer stehen aber auf dem Arbeitsmarkt zusätzliche Kräfte zur Verfügung, um ausgefallene Kräfte zu ersetzen oder um Vorsorge für Ausfallzeiten treffen zu können. Teils fehlen auch die finanziellen Ressourcen, teils kann ein Träger aus sonstigen Gründen auf einen Ausfall von Personal nicht zeitnah reagieren. Daher sieht die Fehlzeitenregelung vor, dass generell auf förderrechtliche Konsequenzen verzichtet wird, wenn die Fehlzeit nicht länger als einen Kalendermonat andauert. Im Übrigen sind Ausfallzeiten dann förderrelevant, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist unterbrochen werden. Aufgrund der Schwierigkeiten der Träger vor Ort bei der Umsetzung, verschärft noch durch einen Fachkräftemangel, hat das StMAS die Rechtsfolgen der Fehlzeitenregelung mit Wirkung ab 1. September 2013 ausgesetzt. Selbst wenn Fehlzeiten länger als einen Kalendermonat andauern, führt dies zu keiner Förderkürzung. Bis Ende 2016 soll geprüft werden, ob auf die Fehlzeitenregelung insgesamt verzichtet werden kann. Die Fehlzeitenregelung gilt tatbestandlich jedoch weiter, weshalb Abwesenheitszeiten auch regulär im Kibig.web erfasst werden müssen. Diese Daten sind Grundlage für die Auswertung der Rechtsfolgenaussetzung und für das weitere Vorgehen. II. Begriff der Fehlzeit gemäß 17 Abs. 4 Satz 1 AVBayKiBiG Nach 17 Abs. 4 S. 1 AVBayKiBiG ist ein Abweichen der tatsächlichen Beschäftigung von der nach den 17 Abs. 1 bis 3 erforderlichen Arbeitszeit des pädagogischen Personals im Krankheitsfall, bei Ausscheiden von pädagogischem Personal oder bei sonstigen Fehlzeiten für die Dauer eines Kalendermonats förderunschädlich. Von der Fehlzeit ist somit eine Überschreitung des Mindestanstellungsschlüssels bzw. eine Unterschreitung des Qualifikationsschlüssels zu unterscheiden, die auf eine Änderung der Buchungszeit der Kinder zurückzuführen ist. Wenn ein Träger zusätzlich Kinder aufnimmt oder Höherbuchungen zulässt und dadurch den Anstellungsschlüssel nicht mehr einhält, handelt es sich um keine Fehlzeit. Vielmehr entfallen dann die Fördervoraussetzungen ab Beginn des Monats, in dem der förderrelevante Sachverhalt eintritt ( 26 Abs. 1 Satz 1 AV-BayKiBiG). Förderunschädlich ist, wenn ein Träger zusätzlich Kinder aufnimmt oder Höherbuchungen zulässt in der sicheren Erwartung, dass bei Aufnahme zusätzlich Personal bereitsteht. Beispiel: Im Mai schließt der Träger Vertrag über Aufnahme eines zusätzlichen Kindes ab Juli. Im Mai hat der Träger nicht ausreichend Personal, aber er hat bereits für die Zeit ab Juli eine Erzieherin zusätzlich mit Arbeitsvertrag eingestellt. Die Erzieherin tritt die Stelle aber nicht an: Förderunschädlich, weil für die Überschreitung Rücktritt der Erzieherin ursächlich. Eine zusätzliche Aufnahme von Kindern oder Höherbuchung ist ferner förderunschädlich, wenn sie isoliert betrachtet zu keiner Überschreitung des Anstellungsschlüssels bzw. Qualifikationsschlüssel führt.

Unberührt bleibt die Verpflichtung der Träger, eine Kindeswohlgefährdung auch bei Ausfall mehrerer Kräfte in jedem Fall auszuschließen. Ggf. haben die Träger zeitnah geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den erforderlichen Personaleinsatz abzusichern. III. Definition der sonstigen Fehlzeiten Der Begriff der sonstigen Fehlzeiten ist auslegungsbedürftig: Bei der Einordnung als Fehlzeit wird grundsätzlich von der Sicht des Kindes ausgegangen: Ist das pädagogische Personal anwesend oder nicht? Im Grunde ist danach die Ursache für die Abwesenheit unerheblich. Um den Interessen der Träger Rechnung zu tragen, wurde in der Vergangenheit, insbesondere nach Verschärfung der Fehlzeitenregelung zum 1.9.2013, jedoch von dieser Linie abgewichen und Sachverhalte trotz ganztägiger Abwesenheit von Personal nicht als Fehlzeit definiert. Folgende Aufstellung bietet einen Überblick zum aktuellen Sachstand und zur Praxis in der Vergangenheit: IV. Aktueller Sachstand sonstige Fehlzeit : Als sonstige Fehlzeit gelten grundsätzlich alle ganztägigen Abwesenheiten des pädagogischen Personals. Hierzu zählen folgende Abwesenheitszeiten: - und Besinnungstage Nicht als sonstige Fehlzeiten zu berücksichtigen sind: -ganztägige Abwesenheitszeiten r Teilnahme an den Seminarveranstaltungen der Fachakademie für Sozialpädagogik Gleittage werden nicht als Fehlzeiten erfasst, da das pädagogische Personal seine Arbeitsleistung bereits erbracht hat und dementsprechend eine Behandlung als Fehlzeit unbillig wäre.

Fachtage werden - als Entgegenkommen an die Träger - im Unterschied zu Fortbildungen nicht als Fehlzeiten erfasst, da die Anzahl an Fachtagen im Jahr gering ist und im Schwerpunkt nur die Einrichtungsleitungen an Fachtagen teilnehmen. Um den Trägern die Ausweisung von Berufspraktikantenstellen zu erleichtern, wurde mit AMS vom 30. März 2006 (Az: VI 4/7360/42/06) festgelegt, dass es sich bei ausbildungsbedingter Abwesenheit der Berufspraktikanten um keine Fehlzeit handelt. V. Änderungen in der Vergangenheit: 1. Fortbildung Ganztägige Abwesenheiten wegen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung Zeitraum 09/2006 bis 08/2012 Erfassung als Fehlzeit 09/2013 bis 12/2014 keine Fehlzeit Ab 2015 Erfassung als Fehlzeit Nach Einführung der 5-Tage-Regelung zum 01. September 2013 wurde dem nach Ansicht der Träger verursachten höheren Organisationsaufwand Rechnung getragen. Dafür besteht seit Aussetzen der Rechtsfolgen der Fehlzeitenregelung keine Notwendigkeit mehr. Die Rückkehr zur ursprünglichen Auslegung wurde vollzogen, um ein möglichst realistisches Bild zu den Ausfallzeiten für die abschließende Analyse zu gewinnen. 2. Fachtage Abwesenheit wegen Teilnahme an einem Fachtag Zeitraum 09/2006 bis 08/2012 Erfassung als Fehlzeit Seit 09/2013 keine Fehlzeit Da für die Auswertung der Rechtsfolgenaussetzung ohne Relevanz, wurde hier im Gegensatz zu den Fortbildungstagen auf Wiederherstellung der ursprünglichen Festlegung verzichtet. Broschüre Kinder in Kindertageseinrichtungen Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) hat die Broschüre Kinder in Kindertageseinrichtungen Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens veröffentlicht. Die Broschüre soll die Eltern über das System der Kindertagesbetreuung in Bayern informieren und ihnen einen ersten Eindruck von der Arbeitsweise einer Kindertageseinrichtung vermitteln. Asylbewerber finden darin in sechs Sprachen alle wichtigen Informationen rund um den Besuch einer Kindertagesstätte. Die Broschüre, die in den gängigsten Sprachen der Asylbewerber (Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Saudi Arabisch und Somali) herausgegeben wird, kann kostenlos über das Broschüren-Bestellportal der Staatsregierung (http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/10010512.htm) heruntergeladen werden. Die Handreichung ist auch über die Internetseite des StMAS http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.php abrufbar. Siehe auch im Anhang!

Die Druckschrift wird über die Asylsozialberatung an Asylbewerberfamilien verteilt, für die mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ein neuer Abschnitt im Asylverfahren beginnt. Ab diesem Zeitpunkt haben Kinder von Asylbewerbern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung genauso wie einheimische Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung. Außerdem haben wir folgende wichtige Informationen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration als Anlage beigefügt 202 Newsletter: Con Sozial KITA-Kongress 206 Newsletter: Geimpft-geschützt in Kita und TP und Infoblatt Schreiben zum Umgang mit Hepatitis C Broschüre Kinder in Kindertageseinrichtungen _ Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens Mit freundlichen Grüßen Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ernst-Reuter-Platz 1, 86150 Augsburg