- 1 - Satzung zur Einführung des Euro in folgenden Satzungen der Samtgemeinde Zeven:

Ähnliche Dokumente
Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda (GFES)

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann

Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni )

1 Erhebungsgrundsatz 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2. 4 Auskunftspflicht 2. 5 Zurücknahme von Anträgen 2

Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG)

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Öffentliche Bekanntmachung. Friedhofsgebührensatzung

vom Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Schönwald für den Ortsteil Waldow/Br.

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Raguhn - Zörbig (Gebührensatzung)

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom

Haushaltssatzung. für das Jahr 2011 der Stadt Speyer vom

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

Vom 11. Dezember Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 3/15 vom

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht

für den Landkreis Jerichower Land

Anlage zu 7/3. Gebührenverzeichnis. (Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart) gültig ab 1. März 2014

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg vom , zuletzt geändert am

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen

- 1 - Bekanntmachung. der Neufassung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde. (Bücherei-Satzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Altona

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach

Satzung über die Benutzung der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser und des Freizeitzentrums

Vom 27. November 2012 Geändert durch Satzungen vom 7. Mai 2013 und vom 5. August 2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Vilshofen an der Donau vom

Gebührensatzung für dasfriedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom )

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Haushaltssatzung der Stadt Speyer für das Jahr 2010 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Informationen zur Bestattung auf den städtischen Friedhöfen

Marktgemeinde Hilders. Artikelsatzung. zur Einführung des EURO. - Euroeinführungssatzung - (EES) zum Gliederung - Übersicht

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 14

Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe und Krematorien Berlins. Vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546)

Rechtsverordnung über die Benutzungsgebühren für evangelische Friedhöfe in Berlin (Friedhofsgebührenordnung ev. FgebO ev.)

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Muster. I Gebührenpflicht. 1 Gegenstand der Gebühren

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2014 vom 11. Dezember 2013

Ratgeber zur Bestattungsvorsorge

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg

des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS -) vom

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

AMTSBLATT Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Unna vom

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Benutzungsgebührensatzung für das Erholungszentrum Großer Schachtsee, den Campingplatz sowie für das öffentliche Strandbad

Für die Bearbeitung eines Sterbefalls sollten Sie u.a. die folgenden Unterlagen

Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO)

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (10. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)

VERWALTUNGSGEBÜHRENSATZUNG der Stadt Rhede vom i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2013

Satzung. der Stadt Aschersleben

(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr Graben-Neudorf. Gutachten Nr.

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Satzung der Stadt Heide zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

2 Benutzungsmöglichkeit

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Transkript:

- 1 - Satzung zur Einführung des Euro in folgenden Satzungen der Samtgemeinde Zeven: Auf Grund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2001 (Nds. GVBl. S. 112), 1, 2, 5 und 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 11. Februar 1992 (Nds. GVBl. S. 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 1997 (Nds. GVBl. S. 374), des 52 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 1996 (Nds. GVBl. S. 242) sowie 148 und 149 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Januar 1999 (Nds. GVBl. S. 10), hat der Rat der Samtgemeinde Zeven in seiner Sitzung am 07.06.2001 folgende Satzungsänderungen beschlossen: 1. Schmutzwassergebührensatzung vom 23.03.1993 in der Fassung der Änderung vom 06.10.1999 2. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung vom 06.10.1999 3. Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 20.09.1995 in der Fassung der Änderung vom 06.10.1999 4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Zeven vom 11.12.1984 in der Fassung der Änderung vom 19.03.1997 5. Gebührensatzung für die Friedhöfe vom 23.02.1988 in der Fassung der Änderung vom 15.02.1994 6. Wasserabgabensatzung vom 16.02.1995 in der Fassung der Änderung vom 06.10.1999 7. Wasserversorgungssatzung vom 16.02.1995 in der Fassung der Änderung vom 06.10.1999 Artikel 1 Änderung der Schmutzwassergebührensatzung Die Satzung der Samtgemeinde Zeven über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 23.03.1993 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 30.04.1993, Seite 69), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 06.10.1999 (Zevener Zeitung vom 01.12.1999), wird wie folgt geändert: Der 4 erhält folgende Fassung:

- 2-4 Gebührensatz Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,62 Euro je m³ Artikel 2 Änderung der Schmutzwasserbeitragssatzung Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung der Samtgemeinde Zeven vom 06.10.1999 (Zevener Zeitung vom 26.10.1999), wird wie folgt geändert: 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen Abwasseranlagen beträgt je qm Beitragsfläche b) für die belüftete Klärteichanlage Nartum 7,37 Euro und c) für die vollbiologische Kläranlage Zeven 13,50 Euro. Artikel 3 Änderung der Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen Die Satzung der Samtgemeinde Zeven über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) vom 20.09.1995 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 15.10.1995, Seite 206), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 06.10.1999 (Zevener Zeitung vom 01.12.1999), wird wie folgt geändert: Der 2 erhält folgende Fassung: 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

- 3 - Die Benutzungsgebühr beträgt für die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen 38,35 Euro je m³ eingesammelten Schlamms und für die Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben eingesammelten Abwassers 75,65 Euro je m³ Abwasser. Artikel 4 Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Die Gebührensatzung der Samtgemeinde Zeven für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 11.12.1984 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 30.12.1984, Seite 189), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 19.03.1997 (Zevener Zeitung vom 15.04.1997), wird wie folgt geändert: Der 4 erhält folgende Fassung: 4 Gebührenhöhe Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfront 1,04 Euro bei wöchentlicher Reinigung. Artikel 5 Änderung der Friedhofsgebührensatzung Der Anhang der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Samtgemeinde Zeven vom 23.02.1988 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 15.03.1988, S. 34) in der Fassung der Änderung vom 15.02.1994 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 31.03.1994, S. 41), wird wie folgt neu gefasst: Anhang zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Samtgemeinde Zeven vom 23.02.1988 Gebührentarif 1. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1.1 Reihengrab Euro 1.1.1 für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre 76,69 1.1.2 für Personen unter 5 Jahre für 15 Jahre 38,34

- 4-1.2 Wahlgrab 1.2.1 für 30 Jahre je Grabstelle 92,03 1.2.2 für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 3,06 1.2.3 Urnenwahlgrab für 30 Jahre (bis zu 4 Beisetzungen möglich) 61,35 1.2.4 für jedes Jahr der Verlängerung je Urnenwahlgrab 2,04 1.3 Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab. Es wird ein Drittel der Gebühr wie zu Ziffer 1.2.1 erhoben 1.4 Beisetzung auf anonymer Urnengemeinschaftsanlage 61,35 2. Benutzung von Einrichtungen 2.1 Leichenkammer 2.1.1 bis zu 4 Tagen 38,34 2.1.2 für jeden weiteren Tag 7,66 2.2 Friedhofskapelle je Trauerfeier 76,69 3. Genehmigung von Grabzeichen 25,56 4. Gebühr für die Unterhaltung des Friedhofes je Grabstelle (Wahlgrabstelle, Reihengrab) 5. Zuschläge Friedhofsgärtner und Bestattungsunternehmer erheben ihre Arbeitsaufwendungen anlässlich einer Beerdigung als privatrechtliches Entgelt durch gesonderte Rechnung. Ebenso ist die Entschädigung für die Mitwirkung eines Organisten an diesen zu zahlen. 4,60 Artikel 6 Änderung der Wasserabgabensatzung Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Zeven (Wasserabgabensatzung) vom 16.02.1995 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 31.03.1995, S. 47), zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 06.10.1999 (Zevener Zeitung vom 20.10.1999), wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen Wasserversorgungsanlage beträgt 4,02 Euro/qm.

- 5-2. 10 Abs. 2 und Abs. 3 erhalten folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bemessen. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Wassermesser, so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Die Grundgebühr beträgt monatlich bei der Verwendung a) bei einem Hauswasserzähler bis 5 m³ Nennleistung 3,07 Euro bis 10 m³ Nennleistung 5,11 Euro b) von einem Großwasserzähler bis 20 m³ Nennleistung 17,38 Euro bis 30 m³ Nennleistung/ 50 mm DN 21,47 Euro c) von einem Verbundzähler mit 80 mm Nennweite 62,38 Euro mit 100 mm Nennweite 103,28 Euro. (3) Die Zusatzgebühr (Verbrauchsgebühr) wird nach der Menge des aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers bemessen. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Die Verbrauchsgebühr beträgt im Erhebungszeitraum 0,84 Euro/m³. 3. In 16 Abs. 2 erhalten die Buchstaben a, b und c folgende Fassung: a) ein Wasserhausanschluss (von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung) bis 40 m Abschlusslänge 332,34 Euro b) je Meter Mehrlänge 17,90 Euro c) soweit der Grabenaushub auf dem Grundstück vom Anschlussnehmer ausgeführt wird, erhält dieser je Meter selbst ausgeführten Grabenaushubs 5,11 Euro. Artikel 7 Änderung der Wasserversorgungssatzung Die Satzung der Samtgemeinde Zeven über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 16.02.1995 (Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 31.03.1995, S.

- 6-44), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.10.1999 (Zevener Zeitung vom 20.10.1999), wird wie folgt geändert: Der 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,34 Euro. Artikel 8 Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Zeven, den 07.06.2001 gez. (Weigel) Bürgermeister (L.S.) gez. (Rieken) Samtgemeindedirektor