A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1
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1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 01 Montag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der VLL Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer 1 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 der Gewerbepark Leer GmbH 1 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 der Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbh 1-2 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft-Rheiderland mbh 2 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 2 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Satzung zur 12. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung für die öffentliche dezentrale Abwasserbeseitigung vom Satzung zur 19. Ergänzung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe 2-3 Gemeinde Moormerland 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Ostrhauderfehn 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 3-4 Samtgemeinde Hesel Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage 4-5 Abwasserverband Overledingen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr C. Sonstiges Seite Wasser- und Bodenverband Detener Hammrich und Übertiefland
2 Landkreis Leer Bekanntmachung über die Auflösung zum
3 - 1 - Kommuna-Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn Die Kommuna-Treuhand hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass; die Gesellschaft ist jedoch auf Kostenzuschüsse zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes angewiesen. Delmenhorst, gez. Wilke 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Kommuna-Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2004 der VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH Die Kommuna-Treuhand hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VLL. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Delmenhorst, gez. Wilke 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Hansa-Beratung GmbH zum Jahresabschluss 2003 der Gewerbepark Leer GmbH Die Hansa-Beratung GmbH hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bremen, gez. Schaarschmidt/gez. Wekerle 2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Hansa-Beratung GmbH zum Jahresabschluss 2003 der Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbh Die Hansa-Beratung GmbH hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bremen, gez. Schaarschmidt/gez. Wekerle
4 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Hansa-Beratung GmbH zum Jahresabschluss 2003 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh Weener (Ems) Die Hansa-Beratung GmbH hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2003 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR ,53 aus, der durch Gesellschaftereinlagen in 2004 ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft ist derzeitig auf die Zuführung finanzieller Mittel durch die Gesellschafter angewiesen. Im Übrigen geben die wirtschaftlichen Verhältnisse zu Beanstandungen keinen Anlass. Bremen, gez. Schaarschmidt/gez. Wekerle 2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Hansa-Beratung GmbH zum Jahresabschluss 2003 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland, Leer Die Hansa-Beratung GmbH hat nach pflichtgemäßer am abgeschlossener Prüfung festgestellt: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bremen, gez. Schaarschmidt/gez. Wekerle 2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der zur Einsichtnahme beim, Satzung zur 12. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Weener (Ems) für die öffentliche dezentrale Abwasserbeseitigung vom Aufgrund der 6, 8 und 83 der Nds. Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. Seite 382) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 110) in Verbindung mit den 148 und 149 des Nds. Wassergesetzes in der Fassung vom (Nds. GVBl. Seite 171) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 664) und des 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 11. Februar 1992 (Nds. GVBl. Seite 29) zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 701)hat der Rat der Stadt Weener am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 15 Absatz 1 b) wird wie folgt neu gefasst: Die Benutzungsgebühr beträgt: b) für die Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen 42 Euro/m 3 eingesammelten Schlammes. Artikel 2 Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Weener, Stadt Weener (Ems) Der Bürgermeister
5 - 3 - Satzung zur 19. Ergänzung der Satzung der Stadt Weener (Ems) über die Abwälzung der Abwasserabgabe für das Jahr 2005 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. Seite 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds.GVBl. S.110) in Verbindung mit 6 Absatz 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz in der Fassung vom (Nds. GVBl. Seite 69), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S.701) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabegesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. Seite 29), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. Seite 701) hat der Rat der Stadt Weener (Ems) in seiner Sitzung vom folgende Ergänzung beschlossen: Der Abgabesatz in 5 Absatz 6 der Satzung wird wie folgt ergänzt: Für ,38 /m³ Schmutzwasser Weener, Stadt Weener (Ems) Der Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Moormerland für das Haushaltsjahr 2005 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2005 (Nds. GVBl. S. 352), hat der Rat der Gemeinde Moormerland in seiner Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen erhöht um ,00 vermindert um ,00 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans gegenüber bisher ,00 nunmehr festgesetzt auf ,00 die Ausgaben erhöht um ,00 vermindert um ,00 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans gegenüber bisher ,00 nunmehr festgesetzt auf ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen erhöht um ,00 vermindert um 0,00 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans gegenüber bisher ,00 nunmehr festgesetzt auf ,00 die Ausgaben erhöht um ,00 vermindert um ,00 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans gegenüber bisher ,00 nunmehr festgesetzt auf ,00 2 Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ,00 um ,00 vermindert und damit auf ,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht geändert. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern (Hebesätze) werden nicht geändert. Moormerland, (L.S.) Gemeinde Moormerland gez. Palm Bürgermeister Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der 1.Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsische Gemeindeordnung vom bis einschließlich während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 19, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, Moormerland, öffentlich aus. Moormerland, Gemeinde Moormerland Der Bürgermeister gez. Palm Bauleitplanung der Gemeinde Ostrhauderfehn 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Der hat die vom Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn am beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom , Az.: III/6/ /05-saa-du, gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.
6 - 4 - Die 8. Änderung beinhaltet die Darstellung einer bislang als Siedlungsgrün ausgewiesenen Fläche als gewerbliche Fläche im Gewerbegebiet Süd (Änderungsbereich A), die Darstellung einer bislang als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten ausgewiesenen Fläche als Fläche für die Landwirtschaft an der Kapellenstraße (Änderungsbereich B) sowie die Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der Schulstraße (Änderungsbereich C). Die Änderungsbereiche sind in den folgenden Kartenausschnitten dargestellt: Änderungsbereich A: Änderungsbereich C: Änderungsbereich B: Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtsverbindlich. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostrhauderfehn, Hauptstraße 117, Ostrhauderfehn, Zimmer 19, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
7 - 5 - Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie ein Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ostrhauderfehn geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Ostrhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn Der Bürgermeister Verordnung der Samtgemeinde Hesel über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Aufgrund des 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom (BGBl. S. 875), in der zur Zeit gültigen Fassung, der lfd. Nr. 4.5 der Anlage 2 zur Verordnung über die Regelungen von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-GewAR-2001) vom (Nds. GVBl. S 615, 725) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. m. 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl S. 382), in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am folgende Verordnung erlassen: 1 1. Aus Anlass des Heseler Erlebnistages (Jahrmarkt) dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Hesel am 09. April 2006 unter Befreiung von den Vorschriften des 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 2. Aus Anlass des 4. Gewerbe- und Matjesfestes (Volksfest) dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Neukamperfehn am 28. Mai 2006 unter Befreiung von den Vorschriften des 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 3. Aus Anlass des Erntefestes (Jahrmarkt) in Hesel dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Hesel am 01. Oktober 2006 unter Befreiung von den Vorschriften des 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 4. Die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des 17 LSchlG (besonderer Schutz der Arbeitnehmer), des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten. 2 Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen außerhalb der in 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer Geldbuße geahndet werden. 3 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den in Kraft. Hesel, Samtgemeinde Hesel Der Samtgemeindebürgermeister Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Overledingen für das Haushaltsjahr 2006 Aufgrund der Satzung des Zweckverbandes vom 24. September in der zurzeit geltenden Fassung - hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Overledingen in seiner Sitzung am 08. Dezember 2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0,00 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Umlage des Verbandes beträgt 0,00. Rhauderfehn,
8 - 6 - Vorsitzender Geschäftsführer Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt gemäß 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit 86 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 20. bis 31. Januar 2006 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, Zimmer 105, öffentlich aus. Rhauderfehn, Abwasserverband Overledingen Der Geschäftsführer Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Deterner Hammrich und Übertiefland in Detern, Der Wasser- und Bodenverband Deterner Hammrich und Übertiefland in Detern,, hat am seine Auflösung zum beschlossen. Gemäß 62 Wasserverbandsgesetz vom (BGBl. I. s. 405) habe ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes diesen Beschluss genehmigt. Die Aufgaben des Verbandes werden künftig durch die Sielacht Stickhausen, Reimersstraße 19, Leer, wahrgenommen. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbandes werden in die bei der Sielacht Stickhausen zu gründende Beitragsabteilung eingebracht. Etwaige Gläubiger des Wasser- und Bodenverbandes Deterner Hammrich und Übertiefland werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator des Verbandes, Herrn Rudolf Hellmers, Woerdestraße 19, Detern-Barge, bis zum schriftlich anzumelden. Leer,
9 - 7 - Herausgeber:,, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist fünf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles
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