IFB-WEGfinanz Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten Gültig ab 1.

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Transkript:

IFB-WEGfinanz Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten Gültig ab 1. Januar 2013

1. Was ist das Ziel der Förderung?... 3 2. Wer kann Anträge stellen?... 3 3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert?... 3 3.1. Eigenkapitalanforderungen... 3 4. Wie sind die Konditionen?... 4 4.1. Kostenbeitrag... 4 5. Welche Rechtsgrundlage gilt?... 4 6. Wo kann man die Förderung beantragen?... 4 1. Wie ist das Verfahren?... 5 1.1. Benötigte Informationen vom Eigentümer... 5 1.2. Beantragung der Fördermittel durch die Hausverwaltung... 5 2 IFB-WEGFINANZ Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 1. Januar 2013

1. Was ist das Ziel der Förderung? Die KfW bietet günstige Finanzierungsmittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Viele Wohnungseigentümer mit niedrigerem Finanzierungsbedarf konnten bisher nicht davon profitieren. Das Programm IFB-WEGfinanz erleichtert den Einsatz von KfW-Mitteln mit subventionierten Zinssätzen für Kreditbeträge zwischen 5.000, und 25.000,. Die vereinfachte Antragstellung kann für folgende KfW-Programme genutzt werden: Energieeffizient Sanieren (Programm 151 und 152) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Diese KfW-Fördermittel können mit den Zuschüssen der Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau kombiniert werden. 2. Wer kann Anträge stellen? Anträge können Grundeigentümer oder Erbbauberechtigte stellen. Die Abwicklung der Antragstellung für alle interessierten Eigentümer übernimmt die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft. 3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert? Durch ein vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren können KfW-Fördermittel mit subventionierten Zinssätzen auch für Kreditbeträge zwischen 5.000, und 25.000, genutzt werden. Diese Darlehen werden nicht grundpfandrechtlich gesichert. Wohnungseigentümer, deren Kreditbedarf größer ist als 25.000,, können, außerhalb des Programms IFB-WEGfinanz, direkt bei der IFB Hamburg einen Antrag auf Förderung stellen. 3.1. Eigenkapitalanforderungen Bei Darlehen bis 15.000, müssen die Wohnungseigentümer kein Eigenkapital einbringen, bei darüber hinausgehenden Investitionen sind folgende Eigenmittel erforderlich: Kosten je Wohnungseigentümer bzw. Kreditnehmereinheit Einzubringende Eigenmittel Darlehensbetrag über IFB-WEGfinanz bis 15.000, - max. 15.000, bis 22.200, mind. 10 % max. 20.000, bis 29.400, mind. 15 % max. 25.000, IFB-WEGFINANZ Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 1. Januar 2013 3

4. Wie sind die Konditionen? Die Konditionen entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Konditionen der KfW. 4.1. Kostenbeitrag Die IFB Hamburg erhebt für die Beratung und Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein nach der Gesamtzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffeltes pauschaliertes Entgelt. bis 30 WE 31 50 WE 51 75 WE ab 76 WE 2.500, 3.500, 5.000, 6.500, Dies ist auf der Eigentümerversammlung bekannt zu geben; die Bekanntgabe ist zu dokumentieren. Das Entgelt ist förderfähig und kann im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Sollte es zu keinem Kreditabschluss kommen, wird das Entgelt überprüft. 5. Welche Rechtsgrundlage gilt? Aufgrund von 2 Abs.4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) durchgeführt. 6. Wo kann man die Förderung beantragen? Die IFB Hamburg berät Sie bei allen Fragen zur Förderung und begleitet Sie beim Antragsverfahren. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg sowie Förderrichtlinien und Formulare finden Sie unter www.ifbhh.de. Hamburgische Investitions- und Förderbank Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Tel. 040/248 46-0 Fax 040/248 46-432 info@ifbhh.de www.ifbhh.de Beratungstermine nur nach telefonischer Absprache in der Zeit von: Montag bis Donnerstag... 08.00 18.00 Uhr Freitag... 08.00 16.00 Uhr IFB-WEGFINANZ Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 1. Januar 2013 4

1. Wie ist das Verfahren? Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt eine Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahme. In der Eigentümerversammlung informiert die Hausverwaltung darüber, dass die IFB Hamburg als Finanzierungspartner bei Bedarf zur Verfügung steht. Auf Wunsch nehmen die Berater der IFB Hamburg auch als Gast an der Versammlung teil, um alle Fragen direkt vor Ort zu beantworten. In der Versammlung werden die Maßnahme und zusätzlich die Einschaltung der IFB Hamburg beschlossen. Interessierte Wohnungseigentümer setzen sich mit dem koordinierenden Hausverwalter in Verbindung und klären ihren jeweiligen Finanzierungsbedarf. Wünschen sie eine Finanzierung über die IFB Hamburg mit KfW-Mitteln, bevollmächtigen sie den Verwalter zur Koordinierung der Finanzierung. Alle für den Antrag benötigten Dokumente und Vordrucke stellt die IFB Hamburg als Vorlagen zur Verfügung. Sobald der Beschluss zur entgeltlichen Einschaltung der IFB Hamburg bestandskräftig ist, wendet sich der Verwalter an die IFB Hamburg. 1.1. Benötigte Informationen vom Eigentümer Die IFB Hamburg benötigt folgende Angaben und Vollmachten vom Eigentümer: Angabe des benötigten Kreditbetrags Nennung des KfW-Programms, aus dem die Finanzierung erfolgen soll Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Vollmacht zur Antragstellung bei der KfW Einverständniserklärung mit der Datenschutzklausel Einverständniserklärung zur Einholung von Schufa-Auskünften und Übermittlung von Daten an die Schufa Eigenerklärung: Erklärung des Eigentümers, dass er bisher keine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO abgegeben hat und innerhalb der letzten 5 Jahre weder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wurde noch sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stattgefunden haben sowie keine Wohngeldrückstände bestehen. Um u.a. alle datenschutzrechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß zu erfüllen, muss der Wohnungseigentümer ein entsprechendes Formular im Original unterschreiben. Eine Vorlage stellt die IFB Hamburg zur Verfügung. Die Legitimationsprüfung erfolgt über das Postident- Verfahren. 1.2. Beantragung der Fördermittel durch die Hausverwaltung Die Hausverwaltung koordiniert die Beantragung der Darlehen und Fördermittel. Allgemeine Angaben zum Objekt und zur Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahme werden für alle antragstellenden Kunden durch den Verwalter erbracht. Für die Kundendaten stellt die IFB Hamburg eine Excel-Liste bereit, die ergänzt werden muss. Die Angaben müssen vollständig und plausibel sein. Die Hausverwaltung muss folgende Unterlagen bei der IFB Hamburg einreichen: Vollmachten der einzelnen Wohnungseigentümer, die den Verwalter zur Koordinierung der Finanzierung bevollmächtigen (Papierform) Objektdaten und Beschreibung der Maßnahme (Papierform) IFB-WEGFINANZ Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 1. Januar 2013 5

Die von den antragstellenden Wohnungseigentümern unterschriebenen Erklärungen (Papierform). Excel-Liste mit allen kundenrelevanten Daten (digital, per Upload im Internet) Bestätigungsvermerk des Verwalters auf der Eigenerklärung des Eigentümers, dass er aus seiner Verwaltertätigkeit keine Erkenntnisse hat, die der Richtigkeit der Eigenerklärung entgegenstehen. Nach Eingang aller Unterlagen wird der Antrag bei der IFB Hamburg geprüft und an die KfW weitergeleitet. Der Abruf der Mittel erfolgt nach Bewilligung zentral durch den Verwalter (nach Bestandskraft des Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die durchzuführende Maßnahme). 6 IFB-WEGFINANZ Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 1. Januar 2013

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