Einbeziehung energieintensiver Rechenzentren in die Ausgleichsregelung des EEG



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Transkript:

Aus Sicht des VATM sehen wir einen großen Handlungsbedarf, hinsichtlich der Einbeziehung von Rechenzentren in die Ausgleichsregelung in 40 ff. EEG. Wir begrüßen daher ausdrücklich die vom BMWi und BMU angestoßene Diskussion unter Einbindung der betroffenen Unternehmen und Verbände. Nachdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass es bei der Einbeziehung von Rechenzentren - anders als bei der ursprünglichen Motivation für die Ausnahmeregelung in 40 ff. EEG - nicht im Wesentlichen um den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen geht, sondern vielmehr um die Schaffung wettbewerbsfähiger, innovativer, zukunftssicherer Arbeitsplätze in einer der wichtigsten Schlüsselindustrien für das zukünftige Wirtschaftswachstum in Deutschland. Nicht die Rechenzentrenstandorte selbst, sondern die gesamte Wertschöpfungskette muss in die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung mit einbezogen werden. Den Standorten der Rechenzentren kommt dabei allerdings eine Schlüsselrolle zu für die die Rahmenbedingungen jetzt zur Diskussion und zur Entscheidung stehen. Frage 1: Was sind die zentralen Standortfaktoren für Rechenzentren? Wie sind diese zu gewichten bei Investitionsentscheidungen (Infrastruktur, Kundennähe und Kundenbindung, rechtliche und politische Rahmenbedingungen, z. B. Datenschutz)? Würden Sie wichtige Kunden verlieren, falls Die ihren Standort von Rechenzentren ins (EU- oder Nicht-EU-) Ausland verlegen würden? Antwort zu Frage 1: Neben den Stromkosten, die eine zentrale Rolle im Standortwettbewerb spielen, sind die wichtigsten Standortbedingungen für Rechenzentren: - eine sichere und ausreichende Stromversorgung, - eine möglichst gute Anbindung an das Backbonenetz und an die großen Internetknotenpunkte, - gute Erreichbarkeit für Kunden, - Datensicherheit, - stabile Rahmenbedingungen in politischer und sozialer Hinsicht, - kein Erdbeben- oder Hochwassergebiet.

Ein Teil der Kunden legt Wert auf eine nahe räumliche Anbindung der Rechenzentren und auf einen regelmäßigen persönlichen Kontakt. Allerdings ist die zusätzliche Zahlungsbereitschaft der Endkunden für diese räumliche Nähe begrenzt. Diese Kunden würden unsere Mitgliedsunternehmen verlieren, wenn sie ihre Rechenzentren aufgrund zu hoher Kosten ins Ausland verlagern müssten. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft jedoch das Problem, dass sich neue Kunden in dem stark wachsenden Markt nicht in Deutschland, sondern in Ländern mit deutlich günstigeren Rahmenbedingungen ansiedeln würden. In diesem Zukunftsmarkt geht es insofern nicht nur um das Halten von Kunden, sondern um erhebliche Kundengewinnungspotenziale. Frage 2: Wie schätzen Sie die internationale Wettbewerbssituation von Rechenzentren in Deutschland ein? Ist die internationale Wettbewerbssituation vergleichbar mit der Situation energieintensiver Industrien des produzierenden Gewerbes, d.h. herrschen z.b. Weltmarktpreise vor ohne Möglichkeit der Weitergabe an Kunden? Sind die getätigten Investitionen für moderne Rechenzentren nicht so hoch, dass eine Verlagerung aufgrund der EEG-Umlage nicht wirtschaftlich wäre? Antwort zu Frage 2: Im Hinblick auf die unter Ziffer 1 aufgeführten Standortbedingungen unterscheidet sich Deutschland mit Ausnahme von den hohen Stromkosten - nicht wesentlich von seinen europäischen Nachbarländern. Ein Vorteil ist sicherlich die Nähe zum größten Internetknotenpunkt Europas in Frankfurt/Main. Dieser Pluspunkt wiegt jedoch keinesfalls die Wettbewerbsnachteile auf, die sich durch die im Vergleich deutlich höheren Stromkosten ergeben. Einen enormen Kostenblock innerhalb der Stromkosten machen dabei die nationalen Sonderumlagen, wie EEG-Umlage und Ökosteuer aus. Im Vergleich zur energieintensiven produzierenden Industrie lassen sich Rechenzentren aufgrund der durch das Internet gegebenen stärkeren Unabhängigkeit vom Standort sogar deutlich einfacher verlegen. Ebenso sind die Hürden für Kunden, zu Rechenzentrenanbietern im Ausland zu wechseln, deutlich geringer als bei der produzierenden Industrie, wo Transportkosten eine größere Rolle spielen.

Soweit sich Rechenzentren in angemieteten Gebäuden befinden, beinhalten die getätigten Investitionen hauptsächlich das Equipment eines Rechenzentrums und dieses ist auch an anderen Standorten in der Regel problemlos wieder einsetzbar (z. B. Server, Geräteschränke, Racks, Klimaanlagen, doppelte Böden, Kabel, kundeneigene Technik etc.). Hinsichtlich der Standortanbindung müssten bei einer Verlagerung natürlich eventuell Mindestlaufzeiten der jeweiligen Leitungen berücksichtigt werden. Je nachdem wie hoch das Einsparpotential an einem anderen Standort jedoch wäre, könnte diesem Aspekt auch weniger Gewicht zukommen. Insofern ist der in der Frage 2 formulierten These, dass Investitionen für Rechenzentren so hoch wären, dass eine Verlagerung nicht in Betracht käme, zu widersprechen. Schon heute sind bereits Verlegungen von Rechenzentren - z. B. nach Frankreich aufgrund der hohen Stromkosten in Deutschland zu beobachten. Umgekehrt sind uns jedoch keine Fälle bekannt, in denen Rechenzentren von Frankreich oder anderen Ländern mit niedrigen Energiekosten nach Deutschland verlagert wurden. In noch stärkerem Maße wirken sich die in Deutschland hohen Stromkosten negativ aus, wenn Standorte für neue Rechenzentren etwa auch im Zusammenhang mit Cloud Computing gesucht werden. Auch hier steht nicht der Wechsel von Bestandskunden im Vordergrund, sondern die Frage der Gewinnung potenzieller Neukunden mit gravierenden Auswirkungen für den Standort Deutschland. Frage 3: Welche Länder (EU, Industrieländer, Schwellenländer) sind aus Ihrer Sicht der Vergleichsmaßstab bei den internationalen Standortfaktoren? Wie entwickelt sich dort die Wettbewerbsfähigkeit? Im Vergleich der Strompreise zwischen Deutschland und den Hauptwettbewerber in der EU und international: Liegen belastbare Daten zu den tatsächlich gezahlten Preisen in den typischen Anwendungsfällen vor? Wie groß ist der Kostenunterschied bei den tatsächlichen Stromkosten im Vergleich zu den Hauptwettbewerberländern? Inwieweit werden die Stromkosten nicht auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten weiter steigen, insbesondere mit Blick auf die infolge von EE-Ausbauverpflichtungen ebenfalls rasch steigenden Verbraucherumlagen?

Zu Frage 3: Als Vergleichsmaßstab dienen aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen alle Länder innerhalb der EU insbesondere aber Frankreich, Großbritannien und Irland. Ein großer Nachteil für deutsche Unternehmen sind die im Vergleich deutlich höheren Stromkosten so ist der Strom in Frankreich rund 50 % und in den Niederlanden über 40 % günstiger. Existierende Rechenzentren lassen sich aus diesem Grund wesentlich schlechter vermarkten und neue Rechenzentren siedeln sich nicht in Deutschland an, sondern im Ausland. Wir gehen nicht davon aus, dass die Stromkosten in den übrigen EU-Mitgliedstaaten in einem zu Deutschland vergleichbarem Umfang steigen werden. Zum einen hat die Förderung erneuerbarer Energien - etwa auch der gesteigerte Einsatz von Solartechnik in Eigenheimen und Einspeisung grünen Stroms in das deutsche Stromnetz - zu einem enormen Anstieg der EEG-Umlagen beigetragen. Derartige Förderungen und individuelle Verhaltensmuster der Bevölkerung sind in Frankreich, Großbritannien und Irland nach unserer Einschätzung nicht erkennbar. Zudem ist in den europäischen Nachbarländern aufgrund der deutschen EEG-Umlage und der zugrundeliegenden Förderpolitik eher mit einem Absinken der Erzeugungskosten zu rechnen. Zum einen existieren komfortable und teure Förderprogramme, ähnlich der deutschen Solarstromförderung, nicht in allen Mitgliedsstaaten. Des Weiteren führt der Ersatz von konventionellen Erzeugungskapazitäten durch erneuerbare Energien in Deutschland zu einer sinkenden Nachfrage nach CO2-Zertifikaten. Diese können und werden durch ausländische Erzeuger zu geringeren Preisen gekauft und verringern in unseren europäischen Nachbarländern nochmals die Erzeugungskosten für konventionelle Elektrizität. Frage 4: Angenommen, die Rechenzentren würden wegen der EEG-Umlagebelastung in Deutschland nicht weiter ausgebaut, wie würde sich das volkswirtschaftlich auswirken? Würde Deutschland bei wichtigen IT-Themen, wie Cloud Computing, den Anschluss verlieren?

Antwort zu Frage 4: Die Abwanderung von Rechenzentren ins Ausland ist auf jeden Fall mit großen volkswirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Zum einen wäre eine Verlagerung mit einem Rückgang an Arbeitsplätzen und qualifizierten Fachkräften verbunden. Darüber hinaus würde Deutschland aber auch die komplette Wertschöpfung verlieren, die an den Betrieb der Rechenzentren gekoppelt ist und die sich dann ebenfalls ins Ausland verlagern würde. Konkret handelt es sich dabei aus Sicht der Telekommunikationsbranche insbesondere um den Wegfall der Umsätze für Leitungen zur Anbindung der Rechenzentren und der damit verbundenen erforderlichen vorgelagerten Netzwerkressourcen. Der mit dem Ausbau von Rechenzentren verbundene Ausbau großer Netzwerkkapazitäten fördert letztlich auch den Breitbandausbau und damit die Breitbandstrategie des Bundes. Insgesamt sehen wir als VATM die sehr konkrete Gefahr, dass die Abwanderung von Know- How in den Zukunftsbranchen IT- und Telekommunikation zu einer spürbaren Schwächung des Standorts Deutschlands im europäischen und internationalen Vergleich führt. Weiterhin führt die dann aus der ökonomischen Not geborene Abwanderung physikalischer Rechenzentrumsleistung dazu, dass deutsche Nachfrager nach Rechenzentrumsleistung (seien es Dienstleister oder direkt Unternehmen) sich immer mit ausländischen Rechtssystemen und der Durchsetzung ihrer Rechte vor ausländischen Gerichten befassen müssen. In der Praxis wird dies über die Zeit zu erhöhten Transaktionskosten für deutsche Nachfrager nach Rechenzentrumsleistung führen, welche die Wettbewerbsfähigkeit darauf aufbauender Produkte und Dienstleistungen verschlechtern wird. Frage 5: Werden die Kriterien der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG (BesAR) erfüllt (insbes. Verbrauchsschwelle von 1 GWh/a und 14 % Stromkostenanteil an Bruttowertschöpfung)? Welchen Anteil haben Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der RZ-Branche in Deutschland und der Unternehmen (Typisierungen, Größenkategorien), entsprechend des 14 %- Kriteriums in 41 EEG? Wie viele Unternehmen (Rechenzentrenbetreiber) erfüllen die relevante Schwelle von 1 GWh/a und das 14%-Kriterium? Wie hoch ist ihre Gesamtstromverbrauch? Wie hoch wäre die resultierende Kostenentlastung für die Rechenzentrenbetreiber in Summe im Falle einer Ausgleichsregelung wie sie für das produzierende Gewerbe gilt?

Antwort zu Frage 5: Die Verbrauchsschwelle von 1 GWh/a wird von allen betroffenen Mitgliedsunternehmen erreicht. Anders sieht dies jedoch bei der zweiten Schwelle von 14 % Stromkosten an der Bruttowertschöpfung aus. Diese Schwelle wird insbesondere von großen, vertikal integrierten Unternehmen nicht erreicht, die große Rechenzentren als Teil der eigenen Wertschöpfungskette betreiben. Frage 6: Wie schätzen sie die Anreizwirkungen der EEG-Umlage auf verstärkte Energieeffizienzmaßnahmen in Rechenzentren ein? Hilft die EEG-Umlage nicht auch, Rechenzentren noch grüner zu machen und damit Innovationen zu fördern und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern? Antwort zu Frage 6: Aus Sicht des VATM besteht kein Widerspruch zwischen der energetischen Effizienz von Rechenzentren und einer Einbeziehung in die Ausgleichsregelung. Denn auch wenn Rechenzentren künftig in die besondere Ausgleichsregelung des EEG einbezogen werden, bestehen bereits aus betriebswirtschaftlichen Aspekten weiter Anreize, die Betriebskosten durch eine Verringerung des Stromverbrauchs - also mit Hilfe von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz - zu verringern. Darüber hinaus erscheint überlegenswert, auch die Energieeffizienz der jeweiligen Rechenzentren als Kriterium zur Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung mit einzubeziehen. Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang jedoch, dass die gängigen Parameter zur Abbildung der Effizienz eines Rechenzentrums (hier v. a. PUE = Power Use Effectiveness) sehr stark von der faktischen Auslastung eines Rechenzentrums abhängen. Insofern würde man bei einem alleinigen Abzielen zum Beispiel auf PUE gerade neue und darum energieeffiziente Rechenzentren benachteiligen, die aufgrund der naturgemäß geringeren Auslastung einen schlechteren PUE-Wert haben.

Frage 7: Wie könnte Ihrer Ansicht nach ein geeignetes Abgrenzungskriterium aussehen, damit nur reine Rechenzentrenbetreiber in die BesAR einbezogen würden? Wie könnte vermieden werden, dass Unternehmen durch Outsourcing ihrer Rechenzentren-Dienstleistungen eine Ausnahme gezielt ausnutzen? Antwort zu Frage 7: Die Abgrenzungskriterien sollten so gestaltet sein, dass die Ausnahmeregelung auch für solche Unternehmen greift, die energieintensive Rechenzentren als Teil ihres Geschäftsbetriebes als integriertes Unternehmen betreiben. Eine künstliche Trennung zwischen reinen Rechenzentrenbetreibern und Unternehmen, die Rechenzentren als Teil ihres Gesamtportfolios betreiben, erscheint aus Sicht des VATM keinesfalls sinnvoll zu sein. Insofern sollte auch nicht wie in Frage 7 formuliert von einer gezielten Ausnutzung einer Ausnahme durch Outsourcing gesprochen werden. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden sollte es vielmehr ausreichen, dass für (integrierte) Rechenzentren buchhalterisch eine eigene Kostenträgerrechnung gefordert wird. Darüber hinaus gibt es aber auch gute Gründe für ein zunehmendes Outsourcing von Rechenleistungen, da neben erheblichen Skaleneffekten vor allem Innovationszyklen verkürzt werden können, was zu erheblichen Energieeinsparungen führen wird. Würden solche ausgegliederten Rechenzentren aufgrund des Vorwurfs der Ausnutzung gerade von der teilweisen Befreiung nicht erfasst, werden sie in der Konsequenz dann entweder räumlich in Länder mit niedrigen Stromkosten ausgelagert oder die Konzentrationstendenz auf einige wenige reine - global aufgestellte - Rechenzentrumsbetreiber würde verstärkt. Ein mittelständisch differenzierter Ansatz von und für den Mittelstand würde so auf jeden Fall verhindert. Dies ist weder im Interesse der Wirtschaft noch im Interesse des BMWi. Berlin, den 28.02.2012