Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht Referent: Ivo Wehrmüller, Zuger Polizei, 041 728 45 56
Dienst Jugenddelikte
Organisation Dienst Jugenddelikte Hauptposten Andreas Lucchini Denise Reist Roger Steiger Ivo Wehrmüller PDS Cham Mirko Hurni Marco Meier Roger Steffen
Auftrag des Dienstes Jugenddelikte - Aufklärung jugendspezifischer Straftaten - ausgenommen: Strassenverkehrs- und Bagatelldelikte wie Ladendiebstähle, Betäubungsmittelkonsum etc., die vor Ort durch die Bereitschaftspolizei geklärt werden können. Seite 4
Ziele Verhinderung von Delikten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität und Sachbeschädigungen Jugendpatrouillen sowie Netzwerkarbeit an Schulen und mit Fachorganisationen Effizientere Bearbeitung von Jugenddelikten kürzere Zeitspanne zwischen Tat und Intervention Seite 5
4-Säulen-Konzept Seite 6
Ermittlungen - rasche und umfassende Klärung von Straftatbeständen - Rapportierung an die Jugendanwaltschaft ohne Zeitverzug Verkürzung der Verfahrensdauer (nur so kann eine Sanktion erzieherische Wirkung entfalten) - fundiertes Wissen im Bereich Jugenddelinquenz: z.b. aktuelle Verhaltensmuster, Trends unter Jugendlichen, Gruppierungen, Sprachverhalten, Ängste und Nöte von Jugendlichen Seite 7
Intervention - gezielte Jugendpatrouillen am Wochenende wir hören auch zu - direkte Intervention bei Ereignissen, z.b. an Schulen, auf öffentlichen Plätzen - Einhaltung von Sanktionen regelmässig überprüfen Seite 8
Vernetzung - Ansprechpartner für Schulen, Gemeinden, etc. sind fix zugeteilt - Netzwerk fördert Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung - Mitarbeitende sind auch Ansprechpartner für die Sicherheitspolizei Seite 9
Prävention - präventive Wirkung von Jugendpatrouillen - Prävention an Schulen: Den Jugendlichen klar machen, was es heisst, in ein Strafverfahren verwickelt zu sein und welche Konsequenzen, auch finanzieller Art, dies hat. - Einwirken auf das Verhalten der Jugendlichen (Verhaltensänderung) - Vorträge Seite 10
Mobbing
Mobbing (Verschiedene Formen) - "Klassisches" Mobbing (Schule, Pausenplatz, Verein...) - Mobbing mittels "neuen elektronischen Medien" - Cybermobbing hört Zuhause nicht auf: 24/7 - Cyberbullying nur eine Person / siehe Cybermobbing - Sexting Austausch intimer Fotos unkontrollierbar - "happy slapping" Herstellung & Verbreitung Gewaltdarstellungen Seite 12
Mögliche Straftatbestände (1) Mobbing als solches nicht im Strafgesetzbuch erwähnt Offizialdelikte von Amtes wegen (Polizei muss!) z.b. - Art. 156 Erpressung - Art. 181 Nötigung Seite 13
Mögliche Straftatbestände (2) Antragsdelikte Strafantrag durch Geschädigte z.b. - Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem - Art. 144bis Datenbeschädigung - Art. 173 Üble Nachrede - Art. 174 Verleumdung - Art. 177 Beschimpfung - Art 179quater Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte - Art. 180 Drohung Seite 14
Gedanken zu Mobbing - Nicht jede Beleidigung ist schon Mobbing (Harte Sprache der Jugendlichen) - Mobbing als solches nicht im Strafgesetzbuch erwähnt - Was will durch eine Anzeige bei der Polizei erreicht werden; verbessert dies die Situation? - Polizei (Dienst Jugenddelikte) wirkt auch beratend Seite 15
Was tun? (Was ist wichtig) - Zuerst einmal hinschauen was genau was passiert ist! - Hilfe holen (Schule, Schulsozialarbeit, Fachstellen, Polizei...) - evtl. Emailadresse, Handynummer, etc. austauschen Schutz - Direkte Kontaktaufnahme mit Urheber bzw. Eltern - Pinwandeinträge, SMS, Webseiten, etc. sichern (Ausdrucken, Speichern...) - Vorfälle merken (Notizen; Wann, wo, wer, was...) Seite 16
Zum Schluss (Cyber)-Mobbing lebt auch von stillschweigenden Mitwissern Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kind / Ihrer Klasse und versuchen Sie deutlich zu machen, dass man andere so behandeln soll wie man selber gerne behandelt werden möchte. Seite 17
Notruf 117 Zentrale 041 728 41 41 jugend.polizei@zg.ch ivo.wehrmueller@zg.ch Seite 18