Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht

Ähnliche Dokumente
Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Umgang mit digitalen Medien

Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.

Handy, Games und Co. Schulverband Bucheggberg 24. Januar Uhr

Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst

Cybermobbing...und die rechtliche Seite. Rolf Weilenmann Jugenddienst

Cyber-Mobbing Was ist das?

16. Offenes Forum Familie Cyber-Mobbing: Präventionsmöglichkeiten und Ansätze zur Intervention an Schulen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg

Sigrid Ehrmann. Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und -Beraterin

Cyber-Mobbing Was ist das?

Cybermobbing unter Jugendlichen

sicher surfen? aber sicher!

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Il post prevenziun criminala, Marcus Corai salida la Cadi

Rechtliche Lage in Deutschland

Presseunterlage zur Pressekonferenz. Cyber.Kids. mit. Mag. a Johanna Mikl-Leitner Bundesministerin für Inneres

Schulentwicklung in Oberfranken Berufliche Schulen

Gesundheit macht Schule. Gesundheitsförderung für Volks- und Sek II-Schulen

Elternrat Schule Im Birch. 14. Juni 2016

Public Space? Virtual Space!

Stalking Rechtsweg. Strafanzeige Und dann? Kommissariat Ermittlungen 1, Fachgruppe Gewaltdelikte Kommissariat Prävention

Fachforum Unterrichtspraxis Didacta Cybermobbing & Sexting - Herausforderung für den Sozialraum Schule

Alkohol und Gewalt im öffentlichen Raum - Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendarbeit

Kriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007

CYBERMOBBING Sekundarstufe II (14- bis 19-Jährige)

Regierungsrat des Kantons Schwyz

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

und was Sie als Eltern dagegen unternehmen können?

Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen -

KANTONSPOLIZEI FREIBURG ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG. Jahresstatistik Synthese. Police cantonale POL Kantonspolizei POL. 23.

Schulpsychologischer Dienst des Kantons St.Gallen Krisenintervention

Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst

Mobbing in der Schule Schule-Eltern-Team Herrliberg

Mobbing: Viele Fragen, viele Antworten

Was tun bei Cybermobbing in der Klasse? Tipps für Lehrkräfte

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing - Herausforderung für den Sozialraum Schule

Kantonale Sozialkonferenz Häusliche Gewalt. Polizeiliche und verhörrichterliche Massnahmen

Definition Cyberstalking. Pia Allemann Co Geschäftsleiterin

Cybermobbing (Protokollversion ohne Bilder)

JUGENDAMT-KOOPERATION-POLIZEI DES LANDKREISES UND DER POLIZEI IN TUTTLINGEN

Cybermobbing. unter Jugendlichen. Sigrid Ehrmann Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und Beraterin

Mobbing. Michael Freudiger, Psychotherapeut FSP, Notfallpsychologe NNPN

Rechtliche Lage in Österreich

Ulrike Kube Torsten Loth

CYBERMOBBING. Mobbing eine Definition. i d3dg3dd

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016

Kriminalstatistik 2010

Phase 1. Gib Mobbing keine Chance! (Sexting) Zeitrahmen: mind. 2 Unterrichtstunden

"Wer nichts weiss, muss alles glauben"

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort/ Dank 7. Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 19. KAPITEL 1 Was ist Gerechtigkeit, Fairness? Wie wird sie durchgesetzt?

Handout. Pressekonferenz Vorstellung der Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2008 für das Land Brandenburg

Täter-Opfer-Ausgleich 2013

Downloadmaterialien. Hygienehinweis. Null-Toleranz-Leitlinien. Vorfall melden. Hausverbot erteilen. Strafanzeige stellen

Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei "Digitaler Gewalt"

«Umgang mit Strafanzeigen»

Bedrohungsmanagement im Kanton Solothurn. Bedrohungsmanagement

Mobbing Leitfaden für die Schulen der Stadt Zürich

"Wer nichts weiss, muss alles glauben"

Gehört zu unserer Kultur Gab es schon immer Fernsehen und Co. On/Off ist nicht zu trennen

Polizeiliche Kriminalstatistik. Jahresbericht 2010 der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Öffentliche Sicherheit

Ihr Kind im World Wide Web

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

Cybermobbing - Cybergrooming Nicht mein Ding Petra Rump Polizei Bremen Markus Gerstmann ServiceBureau Jugendinformation

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schriftliche Kleine Anfrage

Das Bündnis Herzlich willkommen zur Pressekonferenz

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Möglichkeiten der Prävention und Intervention

Information durch Mobbende. Erste Hilfe und sofortige Beendigung der Mobbing-Situation - Internet. Welche Personen können mich unterstützen?

Tatort Schule - Warum Vorbeugung so wichtig ist

INHALTSVERZEICHNIS A EINFÜHRUNG... 3 B DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE... 3

Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht

Schriftliche Kleine Anfrage

Cyber-Mobbing begegnen pädagogische Auswege Blickpunkt Intervention

Polizeiliche Kriminalstatistik. Jahresbericht 2011 der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Team

Transkript:

Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht Referent: Ivo Wehrmüller, Zuger Polizei, 041 728 45 56

Dienst Jugenddelikte

Organisation Dienst Jugenddelikte Hauptposten Andreas Lucchini Denise Reist Roger Steiger Ivo Wehrmüller PDS Cham Mirko Hurni Marco Meier Roger Steffen

Auftrag des Dienstes Jugenddelikte - Aufklärung jugendspezifischer Straftaten - ausgenommen: Strassenverkehrs- und Bagatelldelikte wie Ladendiebstähle, Betäubungsmittelkonsum etc., die vor Ort durch die Bereitschaftspolizei geklärt werden können. Seite 4

Ziele Verhinderung von Delikten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität und Sachbeschädigungen Jugendpatrouillen sowie Netzwerkarbeit an Schulen und mit Fachorganisationen Effizientere Bearbeitung von Jugenddelikten kürzere Zeitspanne zwischen Tat und Intervention Seite 5

4-Säulen-Konzept Seite 6

Ermittlungen - rasche und umfassende Klärung von Straftatbeständen - Rapportierung an die Jugendanwaltschaft ohne Zeitverzug Verkürzung der Verfahrensdauer (nur so kann eine Sanktion erzieherische Wirkung entfalten) - fundiertes Wissen im Bereich Jugenddelinquenz: z.b. aktuelle Verhaltensmuster, Trends unter Jugendlichen, Gruppierungen, Sprachverhalten, Ängste und Nöte von Jugendlichen Seite 7

Intervention - gezielte Jugendpatrouillen am Wochenende wir hören auch zu - direkte Intervention bei Ereignissen, z.b. an Schulen, auf öffentlichen Plätzen - Einhaltung von Sanktionen regelmässig überprüfen Seite 8

Vernetzung - Ansprechpartner für Schulen, Gemeinden, etc. sind fix zugeteilt - Netzwerk fördert Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung - Mitarbeitende sind auch Ansprechpartner für die Sicherheitspolizei Seite 9

Prävention - präventive Wirkung von Jugendpatrouillen - Prävention an Schulen: Den Jugendlichen klar machen, was es heisst, in ein Strafverfahren verwickelt zu sein und welche Konsequenzen, auch finanzieller Art, dies hat. - Einwirken auf das Verhalten der Jugendlichen (Verhaltensänderung) - Vorträge Seite 10

Mobbing

Mobbing (Verschiedene Formen) - "Klassisches" Mobbing (Schule, Pausenplatz, Verein...) - Mobbing mittels "neuen elektronischen Medien" - Cybermobbing hört Zuhause nicht auf: 24/7 - Cyberbullying nur eine Person / siehe Cybermobbing - Sexting Austausch intimer Fotos unkontrollierbar - "happy slapping" Herstellung & Verbreitung Gewaltdarstellungen Seite 12

Mögliche Straftatbestände (1) Mobbing als solches nicht im Strafgesetzbuch erwähnt Offizialdelikte von Amtes wegen (Polizei muss!) z.b. - Art. 156 Erpressung - Art. 181 Nötigung Seite 13

Mögliche Straftatbestände (2) Antragsdelikte Strafantrag durch Geschädigte z.b. - Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem - Art. 144bis Datenbeschädigung - Art. 173 Üble Nachrede - Art. 174 Verleumdung - Art. 177 Beschimpfung - Art 179quater Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte - Art. 180 Drohung Seite 14

Gedanken zu Mobbing - Nicht jede Beleidigung ist schon Mobbing (Harte Sprache der Jugendlichen) - Mobbing als solches nicht im Strafgesetzbuch erwähnt - Was will durch eine Anzeige bei der Polizei erreicht werden; verbessert dies die Situation? - Polizei (Dienst Jugenddelikte) wirkt auch beratend Seite 15

Was tun? (Was ist wichtig) - Zuerst einmal hinschauen was genau was passiert ist! - Hilfe holen (Schule, Schulsozialarbeit, Fachstellen, Polizei...) - evtl. Emailadresse, Handynummer, etc. austauschen Schutz - Direkte Kontaktaufnahme mit Urheber bzw. Eltern - Pinwandeinträge, SMS, Webseiten, etc. sichern (Ausdrucken, Speichern...) - Vorfälle merken (Notizen; Wann, wo, wer, was...) Seite 16

Zum Schluss (Cyber)-Mobbing lebt auch von stillschweigenden Mitwissern Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kind / Ihrer Klasse und versuchen Sie deutlich zu machen, dass man andere so behandeln soll wie man selber gerne behandelt werden möchte. Seite 17

Notruf 117 Zentrale 041 728 41 41 jugend.polizei@zg.ch ivo.wehrmueller@zg.ch Seite 18