ARBEITSZEIT, RUHEZEIT

Ähnliche Dokumente
ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT

Arbeitszeit und Ruhezeit

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF. Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. ooe.arbeiterkammer.

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

PFLEGEFREI- STELLUNG & CO

PFLEGE-/HOSPIZKARENZ PFLEGE-/HOSPIZTEILZEIT

ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT

ARBEITEN ZU WEIHNACHTEN

Fachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit

Geltungsbereich des AZG

WIKU-PV-Akademie. Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit Stand:

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at

Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung

Neuregelung der Arbeitszeiten

Änderung der NÖ Landarbeitsordnung Die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, wird wie folgt geändert:

Arbeitszeitgesetz (AZG) Arbeitsruhegesetz (ARG)

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ABFERTIGUNG. Das neue und das alte Recht. ooe.arbeiterkammer.at

Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit

Arbeitszeit. Rechtslage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Personals. der österreichischen Universitäten Grundzüge

FLEXIBLE ARBEITSZEIT IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Flexible Arbeitszeitmodelle in der Speditionswirtschaft. Fachgruppentagung

3.4.2 Arbeitszeit und Überstunden

geltender Text vorgeschlagener Text

K O L L E K T I V V E R T R A G

ABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen

K O L L E K T I V V E R T R A G

Weiterbildungsseminar für behördlich genehmigte Betriebsleiter. Dienstplaneinteilung, Arbeitszeit bei Seilbahnen

URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos!

K O L L E K T I V V E R T R A G

ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum

K O L L E K T I V V E R T R A G

VORZEITIGER AUSTRITT

FERIALJOBS. Infos zur Ferialarbeit HOTLINE

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com

FLEXIBLE ARBEITSZEIT FÜR ANGESTELLTE IM HANDWERK UND GEWERBE, IN DER DIENSTLEISTUNG, IN INFORMATION UND CONSULTING

Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht

Spielregeln im Berufsleben einhalten

ARBEITSPAPIERE. Wer sorgt für gerechtigkeit? frag uns. apps.arbeiterkammer.at. Wie kommen Sie zu einem Jahreslohnzettel?

ARBEITSZEIT, ARBEITSRUHE

FLEXIBLE ARBEITSZEIT IM BEREICH DIENSTLEISTUNGEN IN DER AUTOMATISCHEN DATENVERARBEITUNG UND INFORMATIONSTECHNIK

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA!

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016

Das Arbeitszeitpaket 2007

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht

ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

DURCHRECHNUNG DRZ INKLUSIVE ERKLÄRUNG DER ZEITPOSITIONEN

Arbeitsinspektion ARBEITSZEIT, ARBEITSRUHE. Grundsätzliche Bestimmungen (gültig ab )

Leseprobe aus "All-In-Verträge Tipps für die Praxis" Mai 2013

Die Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

ARBEITEN OHNE PAPIERE, ABER NICHT OHNE RECHTE!

Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab

Aktuelles aus der AK Kirchdorf: Schwarze Schafe in der Gastronomie schädigen die gesamte Branche

Frauen sehen die herrschenden Verhältnisse kritisch

DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG. Teil 3 - Arbeitszeitrecht und Jugendliche. Dr. Andreas Gattinger

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN. Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen. ooe.arbeiterkammer.

ARBEITSZEITGESETZ. Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG) ABSCHNITT 1

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes

skyguide :: Anhang 2 (Unregelmässige Arbeitszeit)

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2016

PFLEGE- FREISTELLUNG UND ANDERE DIENSTVERHINDERUNGEN WIE BEHÖRDENWEGE, HOCHZEIT & CO

ab Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten

ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER PFLEGE UND BETREUUNG

FLEXIBLE ARBEITSZEIT IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 20. August Stück

> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Zentral-Arbeitsinspektorat Mai 1997 Anlage 1 zu Zl /4-3/97 ARBEITSZEITGRENZEN

GUT ZU WISSEN: WICHTIGE ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR ARBEITSNEHMER

Leseprobe aus "All-In-Verträge" 2. Auflage März 2017

Teilzeitbeschäftigung

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Transkript:

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ARBEITSZEIT, RUHEZEIT Wie lange ein Arbeitstag dauern darf und wie viel Freizeit Ihnen zusteht ooe.arbeiterkammer.at

Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS: 77 MILLIONEN ERSTRITTEN Fast 77 Millionen Euro das entspricht rund 4.000 Mittelklasseautos konnten wir im Vorjahr für Arbeitnehmer/-innen erstreiten. Allein in Oberösterreich. Ein sehr hoher Betrag und dennoch nur ein Teil dessen, was Arbeitgeber ihren Mitarbeitern/-innen vorenthalten haben. Denn aus Angst um den Job Auseinandersetzung. Außerdem fallen viele Ansprüche den viel zu kurzen Verfallsfristen zum Opfer. Das heißt: Zahlt der Chef nicht und fordert die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Entlohnung zu spät ein, wenigen Monaten. Dass sich Arbeitnehmer/-innen für die Firma abrackern und dann beim Geld durch die Finger schauen, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir kämpfen daher für Gesetze, die Unterentlohnung und kurze Verfallsfristen beseitigen sollen. Erste Erfolge können wir verbuchen, unser Ringen um mehr Fairness in der Arbeitswelt geht aber weiter. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident

Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihre Gesundheit durch zu lange Arbeit nicht gefährden. Im Arbeitszeitrecht sind daher sowohl Höchstgrenzen der Arbeitszeit als auch Pausen und Ruhezeiten festgelegt. Wichtig ist, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Nur so können die AK-Berater/-innen im Streitfall helfen! Arbeitszeit Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ohne Ruhepausen Tagesarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb einer Kalenderwoche Normalarbeitszeit Das Arbeitszeitgesetz legt die Normalarbeitszeit mit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche fest. Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine verkürzte Normalarbeitszeit vor, z. B. 38,5 Wochenstunden. AK Infoservice 3

Wie verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage? Das Gesetz sieht 5 Tage zu je 8 Stunden vor. Es gibt aber viele Ausnahmen. Ein paar Beispiele: Eine tägliche Normalarbeitszeit von 9 Stunden ist erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe erreicht wird, z. B. ein kurzer Freitag. Sie arbeiten Fenstertage ein? Dann darf die tägliche Normalarbeitszeit während eines Zeitraumes von 13 Wochen 10 Stunden pro Tag betragen. Wann darf die wöchentliche Normalarbeitszeit mehr als 40 Stunden dauern? Zum Beispiel, wenn Sie einen Durchrechnungszeitraum vereinbart haben. Bei Arbeitsbereitschaft oder bei Gleitzeit ist es auch möglich. Wie wird die Arbeitszeit auf die Tage verteilt? Die Lage Ihrer Arbeitszeit vereinbaren Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber. Sie kann bei einer 40-Stunden-Woche beispielsweise so aussehen: Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Vereinbaren Sie die Lage Ihrer Arbeitszeit mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber unbedingt schriftlich. Mehrarbeit und Überstunden Was ist Mehrarbeit? Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit, die zwischen der vereinbarten Arbeitszeit, z. B. 30 Wochenstunden, und der Normalarbeitszeit des Arbeitsgesetzes liegt (40 Wochenstunden). Sie haben einen Kollektivvertrag mit verkürzten Arbeitszeiten, z. B. 38,5 Wochenstunden? 4 AK Infoservice

Auch hier ist die Arbeitszeit zwischen 38,5 und der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden Mehrarbeit. Was steht Ihnen bei Mehrarbeit zu? Ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent auf Ihren Normall ohn. Statt einer finanziellen Abgeltung Ihrer Mehrarbeitsstunden können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber auch Zeitausgleich vereinbaren. Auch eine Kombination ist möglich: Zeitausgleich für die Mehrarbeitsstunden und Bezahlung des gesetzlichen Zuschlags Gibt es in gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen unterschiedliche Zuschläge für Mehrarbeit, haben Sie Anspruch auf den höchsten Zuschlag. Wann steht Ihnen der gesetzliche Zuschlag nicht zu? Wenn Sie für Ihre Mehrarbeitsstunden Zeitausgleich im Verhältnis von 1:1 genommen haben. Und zwar innerhalb eines Quartals oder eines anderen festgelegten 3 Monats-Zeitraumes, in dem sie angefallen sind Wenn Sie Gleitzeit vereinbart haben, und die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten haben Wenn Sie Mehrarbeit in jener Zeit leisten, die zwischen der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden und Ihrer durch Kollektivvertrag verkürzten Wochenarbeitszeit z. B. 38,5 Stunden liegt. Diese Stunden werden Differenzstunden genannt Wenn der Kollektivvertrag den Zuschlag ausschließt Sieht Ihr Kollektivvertrag für die Differenzstunden einen Zuschlag vor, bekommen Sie ihn auch bei Teilzeitbeschäftigung. Was sind Überstunden? Überstunden leisten Sie erst dann, wenn Sie mehr als die gesetzliche Normalarbeitszeit arbeiten. also z. B. über 40 Wochenstunden. AK Infoservice 5

Achtung: Überstunden darf Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nicht unbegrenzt von Ihnen verlangen. Die Grenze liegt bei wöchentlich 5 Stunden. In 12 Wochen pro Jahr dürfen Sie bis zu 10 Überstunden pro Woche leisten. Die Tagesarbeitszeit ist mit 10 Stunden begrenzt, inklusive Überstunden. Kollektivverträge können jedoch ein höheres Ausmaß vorsehen. Das Arbeitszeitgesetz sieht viele Ausnahmen vor. Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft oder bei Ihrer Arbeiterkammer. Was steht Ihnen bei Überstunden zu? Für Überstunden steht Ihnen ein Zuschlag von 50 Prozent zu. Viele Kollektivverträge sehen manchmal höhere Zuschläge vor, z. B. für Überstunden am Sonntag. Überstunden werden ausbezahlt. Die Vereinbarung von Zeitausgleich ist jedoch zulässig. Bei Zeitausgleich erhalten Sie auch den Überstundenzuschlag in Form von Freizeit. Für eine Überstunde mit einem Zuschlag von 50 Prozent sind das z. B. 1,5 Stunden Zeitausgleich. Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten genau auf: Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit Wann und wie lange Sie Pausen gemacht haben Viele Verträge sehen Verfallfristen vor. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Entgelt oder den Zeitausgleich für geleistete Mehrstunden oder Überstunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber verlangen. Danach verfallen sie und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Bezahlung oder Zeitausgleich. Fordern Sie daher Ihre noch nicht abgegoltenen Mehr- oder Überstunden mit einem eingeschriebenen Brief ein. 6 AK Infoservice

Teilzeitarbeit Sie arbeiten 35, 32 oder 25 Wochenstunden? Wenn Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit unter der für Ihre Branche geltenden Normalarbeitszeit liegt, arbeiten Sie in Teilzeit. Sie wollen Ihre Arbeitszeit reduzieren, z. B. von 30 auf 25 Wochenstunden? Dann müssen Sie das schriftlich mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Was ist noch wichtig? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie informieren, wenn Arbeitsplätze mit höherem Zeitausmaß ausgeschrieben werden Leisten Sie regelmäßig Mehrstunden, müssen die durchschnittlichen Mehrstunden auch in Ihren Urlaubszuschuss und Ihr Weihnachtsgeld einfließen. Ausnahme: Sie nehmen für Ihre geleisteten Mehrstunden Zeitausgleich Reisezeiten Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Sie arbeiten während der Reisezeit, z. B. Sie lenken ein Auto oder schreiben ein Protokoll? Solche Zeiten nennt man aktive Reisezeiten. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss dafür das volle Entgelt bezahlen. Sie arbeiten nicht, z. B. Sie reisen im Schlafwagen? Dann sind das passive Reisezeiten, für die eine geringere Entlohnung vereinbart werden kann. Viele Kollektivverträge enthalten Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten. Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit Wann liegt Rufbereitschaft vor? Wenn Sie jederzeit erreichbar sein müssen, aber Ihren Aufenthaltsort selbst wählen können. Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. AK Infoservice 7

Wie oft darf Rufbereitschaft vereinbart werden? An maximal 10 Tagen pro Monat. Der Kollektivvertrag kann aber vorsehen, dass innerhalb von 3 Monaten an 30 Tagen Rufbereitschaft vereinbart werden darf. Rufbereitschaft darf weiters pro Monat nur an 2 wöchentlichen Ruhezeiten vereinbart werden. Wie wird Rufbereitschaft bezahlt? Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Wenn Sie nichts vereinbart haben, steht Ihnen das ortsübliche Entgelt zu. Das kann jedoch geringer sein als Ihr Entgelt für die Arbeitszeit. Gibt es in Ihrem Kollektivvertrag keine Regelung des Entgelts für Rufbereitschaft, vereinbaren Sie unbedingt die Höhe des Entgelts schriftlich. Haben Sie während Ihrer Rufbereitschaft einen Arbeitseinsatz, dann ist dieser Einsatz Arbeitszeit. Somit haben Sie Anspruch auf Ihr Entgelt samt Mehr- und Überstundenzuschlag. Arbeitszeitaufzeichnungen Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, Aufzeichnungen über Ihre geleisteten Arbeitszeiten zu führen. Wenn Sie es verlangen, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber einmal pro Monat kostenlos die Arbeitszeitaufzeichnungen übermitteln. Verlangen Sie die Arbeitszeitaufzeichnungen unbedingt mit einem eingeschriebenen Brief. So haben Sie den notwendigen Nachweis. Pausen und Ruhezeiten Das Arbeitsrecht regelt nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch die Pausen und Ruhezeiten. 8 AK Infoservice

Pausen Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbe Stunde Pause zu. Diese kann auch aufgeteilt werden, wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist: in 2 Pausen zu je 15 Minuten oder in 3 Pausen zu je 10 Minuten. Pausen sind keine Arbeitszeit. Sie bekommen dafür kein Entgelt. Tägliche Ruhezeiten Nach Ende Ihrer Tagesarbeitszeit haben Sie ein Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Der Kollektivvertrag kann diese auf mindestens 8 Stunden kürzen. Dafür muss aber innerhalb von 10 Kalendertagen eine andere tägliche oder wöchentliche Ruhezeit entsprechend verlängert werden. Weiters sieht auch das Gesetz Ausnahmen von der 11-stündigen Ruhepause vor, z. B. bei Schichtarbeit oder Arbeitsbereitschaft. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer Arbeiterkammer! Wöchentliche Ruhezeit Sie haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf 36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Diese umfasst den ganzen Sonntag und heißt Wochenendruhe. Fällt Ihre Normalarbeitszeit in die Wochenendruhe? Dann steht Ihnen eine andere 36-stündige Ruhezeit zu. Sie muss einen ganzen Kalendertag umfassen und wird Wochenruhe genannt. Wochenendruhe und Wochenruhe sind sogenannte wöchentliche Ruhezeiten. Die Wochenruhe kann beispielsweise von Mittwoch 19.00 Uhr bis Freitag 7.00 Uhr dauern. Das sind 36 Stunden und umfasst einen ganzen Kalendertag. AK Infoservice 9

Was ist nicht erlaubt? Eine Wochenruhe von beispielsweise Mittwoch 6.00 Uhr bis Donnerstag 18.00 Uhr. Es sind zwar 36 Stunden, aber kein ganzer Kalendertag. Feiertagsruhe und Feiertagsarbeit Grundsätzlich sind Feiertage arbeitsfrei. In bestimmten Fällen ist die Arbeit an Feiertagen jedoch erlaubt. Beispielswiese im Gastgewerbe oder in Krankenhäusern. Fällt Ihre Arbeit wegen eines Feiertages aus, bekommen Sie trotzdem Ihr Entgelt. Dieses Feiertagsentgelt beruht auf dem Ausfallsprinzip: Es ist so, als wäre Ihre Arbeitsleistung nicht wegen des Feiertages ausgefallen. Sie arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag? Dann bekommen Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Ihre gearbeiteten Stunden bezahlt. Sie haben Zeitausgleich vereinbart? Dann bekommen Sie Ihr Feiertagsentgelt und Zeitausgleich für Ihre geleisteten Stunden am Feiertag. Sie haben Zeitausgleich für die Normalarbeitszeit an Feiertagen vereinbart? Dann bekommen Sie mindestens einen Kalendertag oder 36 Stunden Zeitausgleich für Ihre Feiertagsarbeit. Herr Flink verdient 10 Euro pro Stunde. Er arbeitet von Montag bis Freitag je 8 Stunden. An diesem Dienstag ist ein Feiertag. Herr Flink arbeitet trotzdem am Feiertag 8 Stunden. Er bekommt daher: 80 Feiertagsentgelt + 80 Lohn für 8 Stunden = 160 Herr Flink arbeitet am Feiertag nicht und bekommt daher: 80 Feiertagsentgelt 10 AK Infoservice

Mehr zur Arbeitszeit und zu anderen Arbeitsrechtsthemen finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at/ Beratung/Arbeit&Recht KOSTENLOSER E-MAIL NEWSLETTER Möchten Sie mit den neuesten Infos zum Thema Arbeit per E-Mail versorgt werden? Dann bestellen Sie auf ooe.arbeiterkammer.at den kostenlosen Newsletter Arbeitswelt. WEITERFÜHRENDE AK-BROSCHÜREN: Über die Regelungen für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte informieren jeweils eigene AK-Broschüren ausführlicher.

WIR BERATEN SIE GERNE Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: am Telefon unter der Nummer +43 (0)50 6906-1 montags bis donnerstags von 7:30 bis 16 Uhr, dienstags zusätzlich von 16 bis 19 Uhr, freitags von 7:30 bis 13:30 Uhr. per E-Mail unter rechtsschutz@akooe.at persönlich Ist Ihr Anliegen am Telefon oder per E-Mail nicht zu klären, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch. oder im Internet OOE.ARBEITERKAMMER.AT WO SICH ARBEITNEHMER/-INNEN INFORMIEREN! Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz: siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html Autorin: Mag. a Brigitte Einfalt (AK Wien) Stand: Jänner 2017 Hersteller: Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.h., Anastasius-Grün-Straße 6, 4021 Linz ooe.arbeiterkammer.at