Das modulares Fortbildungsprogramm der Kehler Akademie e.v. und des BKF

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Transkript:

Seite 1 von 18 Das modulares Fortbildungsprogramm der Kehler Akademie e.v. und des BKF Autor: Professor für Kommunales Wirtschaftsrecht und Abgabenrecht an der Hochschule Kehl Inhaltsübersicht: 1. Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg 2. Zusammenarbeit der Kehler Akademie und des BKF 3. Die einzelnen Module Allgemeines Modul 1: Grundlagenschulung Modul 2a,b: Vermögensbewertung, Workshop Bilanzierung Modul 3: Haushaltsplanung Modul 4: Bewirtschaftung/Anordnungsprozesse/Kassengeschäfte Modul 5: Das Zusammenspiel der drei Buchungskomponenten und die neue Form des Jahresabschlusses Modul 6: Internes Rechnungswesen 4. Bisheriger Ablauf 5. Zukünftiger Schulungsbedarf 6. Kontakt

Seite 2 von 18 1. Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 21.11.2003 wurden die Weichen für ein Neues Kommunales Finanz- und Rechnungswesen (NKHR) in den einzelnen Bundesländern gelegt. Ein wichtiges Ziel hierbei ist die Umstellung des Haushaltsrechts von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Sichtweise. Im Gegensatz zum bisherigen Haushaltsrecht sollen alle erfolgswirksamen Aufwendungen (auch Abschreibungen und Bildung von Rückstellungen) dargestellt und im Haushaltsausgleich berücksichtigt werden. In diesem Zuge wird statt der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Leistungszielen und Kennzahlen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) eine bessere Steuerung der Kommunalverwaltung erreicht. Hierzu wurden entsprechende Gesetzesentwürfe erarbeitet und in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt. In Baden-Württemberg wurde das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts am 22. April 2009 im Landtag beschlossen. Dieses Gesetz sah vor, das NKHR bis zum Jahr 2016 verbindlich einzuführen. Diese Zeitpunkt wurde zwischenzeitlich auf das Jahr 2020 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle 9 Stadtkreise, 35 Landkreise und 1101 Gemeinden auf das neue Haushaltsrecht umgestellt werden. Um die nachhaltigen Ziele des NKHR zu erfüllen wird es umfassende Veränderungen im gesamten Haushaltsrecht geben, da das gesamte Vermögen und Kapital erfasst und bewertet, sowie der kameral orientierte Hauhalt in einen produktorientierten Haushalt überführt werden muss. Dies wiederum hat grundlegende Auswirkungen auf die spätere Arbeitsweise der Kommunen, da die Handlungsschwerpunkte nicht mehr von den bereitgestellten Haushaltsmitteln sondern von der Zielsetzung und der strategischen Vorgehensweise der politischen Gremien ausgehen. Zur Erreichung dieser Ziele werden ressourcenorientierte Budgets zur Verfügung gestellt, die einer dezentralen Bewirtschaftung unterliegen. Damit soll sowohl der nachhaltigen Haushaltswirtschaft als auch der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen werden. Um diese Prinzipien einzuhalten ist ein Umdenken sowohl in den politischen Räten als auch in der Kommunalverwaltung unbedingt erforderlich. Unter diesen Vorgaben haben sich der Berufsverband der kommunalen Finanzverwaltungen in

Seite 3 von 18 Baden-Württemberg e. V. (BKF) und die Kehler Akademie e.v. zusammengeschlossen, um ein effektives und für die Verwaltung zugeschnittenes Seminarangebot zu entwickeln. 2. Zusammenarbeit der Kehler Akademie und des BKF Der BKF mit Sitz in Karlsruhe ist der Fachverband, der die kommunalen Kämmereien, Kassen und Steuerämter innerhalb des Landes Baden-Württemberg. Dieser Berufsverband fördert die praxisnahe Fort- und Weiterbildung sowie den fachlichen Erfahrungsaustausch seiner mehr als 1000 Mitglieder. In diesem Sinne werden von den Kreisverbänden jährlich mehrere Fachtagungen durchgeführt und je nach Bedarf zwei- oder dreimal im Jahr ein Informationsblatt über die aktuelle Entwicklung im Bereich Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen veröffentlicht. Aufgrund des enormen Fortbildungsbedarfs in Baden-Württemberg, die die Einführung des NKHR verursacht, suchte der BKF einen kompetenten und verlässlichen Partner, um die Mitarbeiter der Kommunen fundiert auf das NKHR vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund kam der BKF auf die zu, die in der Lehre bereits das NKHR umgesetzt hatte. Als optimale Lösung erwies sich eine Zusammenarbeit mit der Kehler Akademie e.v. Dieser ist ein gemeinnützig eingetragener Verein, der vor allem als Plattform für die Fort- und Weiterbildung der früheren Studentinnen und Studenten der Hochschule sowie der weiteren Verwaltungsmitarbeiter dient. Er wird von ca. 30 Professoren der Kehler Hochschule getragen und bietet den Verwaltungspraktikern zu aktuellen Themen Kontaktstudiengänge an. Da an der ausschließlich das neue Haushaltsrecht im Fach Kommunales Wirtschaftsrecht unterrichtet wird, haben die Dozenten besondere Kenntnisse in der Fachtheorie, die man in den Seminaren mit der Fachpraxis verbinden wollte. Ein Schulungsziel ist neben den rechtlichen Vorgaben des NKHR auch die praktische und schnelle Umsetzung in den Kommunen. Der erste Schritt der Kooperation war die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses, der die Aufgabe hatte, ein Schulungsprogramm zu entwickeln, dass möglichst effektiv und praxisnah ist. Das Ergebnis war ein modulares Fortbildungsprogramm, das

Seite 4 von 18 die gesamte Haushaltswirtschaft umfasst und trotzdem flexibel von den Kommunen in Anspruch genommen werden kann. Diese Fortbildungsseminare werden grundsätzlich von zwei Dozenten geleitet, wobei dabei die Fachtheorie auch die Fachpraxis zum Zuge kommt. Dadurch wird ein optimaler Lernerfolg garantiert, der die Teilnehmer in die Lage versetzen sollen, die gewonnenen Kenntnisse in ihrer Kommune unmittelbar umzusetzen. 3. Die einzelnen Module 3.1. Allgemeines Zur Einführung wird ein Grundlagenmodul vorgeschaltet, in dem die Teilnehmer eine Übersicht über die Fachseminare und einen ersten Einblick in das NKHR erhalten. Die weiteren Modulinhalte spiegeln die vollständige kommunale Haushaltswirtschaft wieder. Beginnend von der Eröffnungsbilanz über die Haushaltsplanung, Bewirtschaftung und Anordnung der Haushaltsansätze bis zur Buchung der Verwaltungsvorgänge, die letztendlich in einem Jahresabschluss zusammengefasst werden, beinhalten die Modulreihen alle haushaltswirtschaftlichen Vorgänge einer Kommune. Durch diesen modularen Aufbau des Fachseminars kann jede Kommune ihre Mitarbeiter fachgerecht fortbilden. Im abschließenden siebten Modul wird das Interne Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) angeboten, da dieses gesetzlich verankert und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommunen unbedingt erforderlich ist.

Seite 5 von 18 Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Inhalt der einzelnen Module. Allgemeine Module: Modul 1: Grundlagenschulung Modul 6: Internes RW Modul 2: Vermögensbewertung Eröffnungsbilanz Modul 3: Haushaltsplanung/ Budetierung HH-Plan Übersicht über die Seminarmodule der Kehler Akademie Modul 4: Bewirtschaftung/Anordnung/ Berichtswesen/Kasse Anordnung Modul 5: Buchführung/ Jahresabschluss Buchung Bewirtschaft. mit Berichtswesen Jahresabschluss Hochschule für öffentliche Verwaltung Stadtkämmerer Christian Thomann 4

Seite 6 von 18 3.2. Modul 1: Grundlagenschulung 3.2.1 Dozenten Prof. Dr. Roland Böhmer Seit dem 01.03.2007 ist Herr Dr. Roland Böhmer Professor für Kommunales Finanzmanagement und öffentliche BWL an der. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen und Finanzwirtschaft / Controlling in Kassel arbeitete er von 1993 bis Anfang 2007 bei der Kreisverwaltung Soest. Dort war er zunächst als zentraler Controller verantwortlich für den Auf- und Ausbau von Controlling bevor er 2002 die Leitung der Kämmerei sowie die Projektleitung zur Umstellung auf ein neues Haushalts- und Rechnungswesen (NKF) beim Kreis Soest übernommen hat. Nicht zuletzt hält er Vorträge, schreibt Veröffentlichungen und wirkt als Dozent an KGSt-Seminaren mit. Prof. Dr. Jürgen Kientz Als Finanzdezernent des Landkreises Lörrach hat Herr Kientz die Verantwortung für die Haushaltsplanung, -vollzug und Jahresrechnung mit einem Gesamtbudget von ca. 209 Mio. Euro. Er hat als stellvertretender Landesvorsitzender des Berufsverbandes der kommunalen Finanzverwaltungen (BKF) von Anfang an maßgeblich und kompetent an der modularen Seminarreihe des NKHR mitgearbeitet. Dabei war er ein unermüdlicher Motor der Zusammenarbeit des BKF mit der Kehler Akademie. Herr Dr. Kientz ist seit 2013 Professor der an der Fakultät II Wirtschafts-, Informations- und Sozialwissenschaften.

Seite 7 von 18 3.2.2 Inhalt des Seminars Das zweitägige Seminar Grundlagenschulung zum NKHR zielt darauf ab, den Teilnehmern einen Gesamtüberblick über das Neue Kommunale Haushaltsrecht zu geben. Hierzu gehören auch Einbindung des NKHR im Gesamtkontext des sog. Neuen Steuerungsmodells einerseits sowie die Verbindung zur Kosten- und Leistungsrechnung andererseits. Abgerundet wird das Seminar durch eine praktische Problemstellung im Zusammenhang mit dem NKHR. Die Seminarinhalte stellen sich wie folgt dar: Informationen zum Reformbedarf und zum Reformstand in Baden- Württemberg Vermittlung der Grundidee des NKHRs Überblick über Teilbereiche des NKHR (Schwerpunkt: Haushaltsplanung), d.h. über o Vermögensbewertung o Haushaltsplanung o Bewirtschaftung/Kasse/Zahlungsverkehr o Jahresabschluss o Kosten- und Leistungsrechnung Bearbeitung einer praktischen Problemstellung im Zusammenhang zum NKHR. Drei Themen stehen dabei für die Gruppenarbeit zur Auswahl: a) Projektorganisation im Rahmen des NKHR; oder b) Erarbeitung der im Kontext des NKHR notwendigen Schritte vor dem Hintergrund der Frage Was können wir heute schon tun? ; oder c) Hinterfragen vorhandener Produktbeschreibungen ggf. einschließlich Strategieerarbeitung Die Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, auf die Seminarinhalte durch ihre Schwerpunkte oder praktische Problem- bzw. Fragestellungen im Zusammenhang mit dem NKHR einzuwirken. Die einzelnen Fragen können aus

Seite 8 von 18 Sicht der Lehre aber auch aufgrund praktischer Erfahrungen fundiert beantwortet werden. Das Modul richtet sich an alle Führungskräfte und Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung. Grundsätzlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune in irgendeiner Weise mit dem NKHR in Berührung kommen und sollten somit einen Überblick über das NKHR besitzen. Dieser Überblick kann helfen, Ängsten vorzubeugen bzw. bestehende Ängste abzubauen. da den Teilnehmern auch verdeutlicht wird, welche Veränderungen auf Sie durch das NKHR zukommen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune, die z. B. im Bereich der Kämmerei, Kasse oder in kostenrechnenden Einrichtungen arbeiten, reicht das Modul 1 nicht aus, da es keine vertiefenden Kenntnisse vermittelt. Dies die Aufgabe der Module 2 bis 7, da das Modul 1 nur die Grundlagen vermittelt. 3.3. Modul 2a und b: Vermögensbewertung mit Workshop Bilanzierung 3.3.1 Dozent Herr Bernd Klee Seit 2007 ist Herr Klee Finanz- und Personaldezernent des Landkreistages Baden-Württemberg. Zuvor war er Amtsleiter des Kämmereiamtes und Fachbediensteter für das Finanzwesen des Landratsamtes des Rhein-Neckar- Kreises. Zusätzlich arbeitet er als Referent bei der VWA Stuttgart und Karlsruhe und bietet Inhouse-Seminare in den Bereichen Neues kommunales Haushaltsund Rechnungswesen, Vermögensbewertung, Gemeinkostenverrechnung und Gebührenkalkulation an.

Seite 9 von 18 3.3.2 Inhalt des Seminars Durch die Einführung des NKHR muss das Vermögen der Kommunen vollständig erfasst und bewertet werden. Dies ist die Voraussetzung für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz in der das gesamte Vermögen, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten lückenlos, mengen- und wertmäßig erfasst, bewertet und dargestellt werden sollen. Unter diesen Voraussetzungen wird das Haushalts- und Rechnungswesen auf ein ressourcenverbrauchsorientiertes System umgestellt, in dem neben den Personal- und Sachaufwendungen auch die Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen und Auflösung von Ertragszuschüssen erfolgswirksam berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist vor allem das Ziel, durch Abbildung des Ressourcenverbrauchs den wirtschaftlichen Umgang mit den anvertrauten öffentlichen Ressourcen zu fördern. Die Erstinventur einer Kommune wird erhebliche Anforderungen an die Organisation und Personalkapazität stellen und somit die Notwendigkeit einer gut strukturierten und geplanten Arbeitsweise mit sich bringen. Die Erfassung und Bewertung des Vermögens sollte daher nach einheitlichen Regeln erfolgen, die objektive und nachprüfbare Informationen liefern. Hierzu bietet dieses Seminar eine Hilfsstellung und Wege zur Bewertung von Vermögen an. In dem eintägigen Seminar des Moduls 2a werden zunächst die Ziele und Rechtsgrundlagen der Bewertung gezeigt. Neben Begriffsdefinitionen und einer Erläuterung der wichtigsten Grundbegriffe werden anhand von einzelnen Vermögensgegenständen die Bewertungsmethoden detailliert und praxisnah erläutert und der Beurteilungsspielraum einschließlich der Bewertungswahlrechte erörtert. Vor allem die Auswirkung der Vermögensbewertung auf die Werte der Bilanz und das Ergebnis in der Ergebnisrechnung werden anschaulich dargelegt und diskutiert. Die praktischen Probleme im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz werden im Modul 2b in Form eines Workshops konkretisiert. Dieser stellt eine Fortsetzung des Moduls 2a dar. Darin werden insbesondere Fragen der Teilnehmer/innen behandelt, die bis eine Woche vor dem Termin eingereicht werden. Diese Vertiefung soll helfen, die in der Praxis auftauchenden Probleme zu lösen.

Seite 10 von 18 3.4. Modul 3: Haushaltsplanung 3.4.1 Dozenten Herr Seit September 2006 unterrichtet Herr Prof. Brettschneider an der Hochschule Kehl das öffentliche Finanzmanagement und das Abgabenrecht. In seiner 17- jährigen Praxis in der öffentlichen Verwaltung hat er die Rechnungsämter verschiedener Gemeinden geleitet und auf das neue Recht vorbereitet. Hinzu kommen noch kommunalpolitische Erfahrung als Bürgermeister und Mitglied des Kreistages im Landkreis Emmendingen. In vielen Seminaren, Vorträgen und Projekten gibt er die Erfahrungen aus der Lehre an die Praktiker weiter, die dieses Wissen in ihren Kommunen umsetzen. Herr Christian Thomann, Stadtkämmerer der Stadt Bad Krozingen Seit Mai 2001 ist Herr Thomann Stadtkämmerer in der Stadt Bad Krozingen. Zuvor hat er 4 Jahre als stellvertretender Rechnungsamtsleiter und Geschäftsführer in verschiedenen Kommunen bzw. GmbH gearbeitet. Im Jahr 2009 wurde in Bad Krozingen das NKHR mit den Programm SAP erfolgreich eingeführt. Herr Thomann ist Lehrbeauftragter an der Hochschule in Kehl und führt Seminar für Verwaltungspraktiker an der Kehler Akademie durch. 3.4.2 Inhalt des Seminars Das 2-tägige Seminar gibt einen Überblick über die Durchführung und die einzelnen Komponenten der Haushaltsplanung im NKHR. Zunächst werden am 1. Tag die theoretischen Grundlagen vermittelt, dem sich am 2. Tag ein Praxisteil anschließt.

Seite 11 von 18 Der theoretische Tag beginnt mit ersten Schritten in das NHKR, zu dem auch die Erarbeitung einer Produktstruktur für den neuen Haushaltsplan nach dem Produktplan Baden-Württemberg gehört. Es wird gezeigt, wie sich die Haushaltssatzung als oberstes Planungsinstrument, das vom kommunalen Gremium beschlossen werden muss, zusammensetzt und wie die Ansätze in den neuen Haushalten veranschlagt werden. Dabei werden sowohl Ergebnishaushalt, der den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich beinhaltet, als auch der Finanzhaushalt, der lediglich den liquiden Geldfluss dokumentiert, dargestellt und diskutiert. Neben den theoretischen Grundlagen erläutert Herr Thomann seine praktischen Erfahrungen bei der Einführung des NKHR in seiner Kommune. Die Teilnehmer habe dabei die Gelegenheit, besondere praktische Tatbestände der jeweiligen Kommune vorzutragen, die dann im Kreise aller Semiarteilnehmer erörtert werden. Gerade die Umstellung des kameralen Haushalts in einen produktorientierten Haushalt ist ein häufiger Diskussionspunkt, der bei der Bildung der Teilhaushalte eine große Rolle spielt. Hierbei werden auch die Begriffe Schlüsselprodukte, Leistungsziele und Kennzahlen erläutert und die Anwendung in den einzelnen Gemeinden problematisiert. Am 2. Tag wird aufgrund von Verwaltungsvorfällen in einer Mustergemeinde ein Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt erstellt, der in einem Gesamtergebnis- bzw. Gesamtfinanzhaushalt und letztendlich in einer Satzung mündet. Wichtig ist dabei zu erkennen, welche der bearbeiteten Fälle in der laufenden Planperiode erfolgswirksam und/oder liquiditätswirksam sind. Diese Unterscheidung ist äußerst wichtig für die Veranschlagung der Haushaltsansätze und wird auch praxisnah am Beispiel von Kommunen anwesender Teilnehmer diskutiert.

Seite 12 von 18 3.5. Modul 4: Bewirtschaftung/Anordnungsprozesse/Kasse 3.5.1 Dozenten Frau Professorin Andrea Herre Frau Herre war zunächst Prokuristin bei der Landesgartenschau GmbH in Weil am Rhein. Danach war sie in der Stadt Waldkirch (20.500 Einwohner) als Sachgebietsleiterin u. a. für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts eigenverantwortlich zuständig. Nach dreijähriger Tätigkeit als Prüferin bei der GPA Baden-Württemberg ist Frau Herre seit 2009 hauptberufliche Professorin an der Hochschule in Kehl. Herr Markus Bührer Seit dem Jahr 2006 ist Herr Bührer Stadtkämmerer in Kenzingen (9.600 Einwohner) und kaufmännischer Geschäftsführer der städtischen Baugesellschaft mbh. Er ist Projektleiter bei der Einführung des NKHR in Kenzingen 3.5.2 Inhalt des Seminars Das 1,5 tägige Modul 4 Bewirtschaftung gibt einen Einblick über die Zusammenhänge der einzelnen Elemente des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts von der Planung bis zur Buchung. Schwerpunkte des Moduls sind: die zentrale Bedeutung des Produktes im NKHR, Produkthierarchie und kommunaler Produktplan Planen und Buchen auf Produkte Die Bedeutung von Budgets Rechnungswesen, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Kontenrahmen Projektorganisation Gesetzliche Änderungen des Kassenwesens

Seite 13 von 18 Ziel des Moduls 4 ist, die Gesamtzusammenhänge zwischen Haushaltsplanung, Bewirtschaftung, Buchen und Vermögensrechnung darzustellen und verständlich zu machen. In diesem Zusammenhang werden folgende Inhalte behandelt: Die zentrale Bedeutung des Produktes im NKHR, Produkthierarchie und kommunaler Produktplan. Anhand von Übungsfällen wird die bisherige kamerale Gliederung (Einzelplan, Abschnitte, Unterabschnitte) der künftigen produktorientierten Gliederung gegenübergestellt Rechnungswesen, Kontenrahmen, künftige Buchungselemente und Instrumente der Mittelbewirtschaftung. Dabei werden in praktischen Übungsfällen die kameralen Haushaltsstellen mit den künftigen Buchungselementen (Produkt, Kostenstelle, Sachkonto und Finanzrechnungskonto) verglichen Gemeinsam mit den Teilnehmern werden die zeitlichen Aspekte und die aufgabenbezogenen Teilprojekte einer erfolgreichen Projektorganisation erarbeitet Wesentliche gesetzliche Änderungen des Kassenwesens, (GemHVO, GemKVO) Im Dialog mit den Teilnehmern werden theoretische Problemstellungen und praxisbezogene Fragestellungen diskutiert und vertieft. Angesprochen sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb und außerhalb der Kämmerei und Kasse, die mit der Anordnung bzw. Bewirtschaftung von Mitteln im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht konfrontiert werden.

Seite 14 von 18 3.6. Modul 5: Das Zusammenspiel der drei Buchungskomponenten und die neue Form des Jahresabschlusses 3.6.1 Dozenten Herr Siehe Modul 3 (Nr. 3.4.1) Herr Uwe Beck Herr Beck ist Stadtkämmerer der Stadt Rheinau (11.200 Einwohner). Daneben ist er Lehrbeauftragter an der und lehrt dort das NKHR. In seiner Funktion als Mitglied in der Arbeitsgruppe Kontenplan/Buchungsbeispiele in Baden-Württemberg bringt er die neuesten Entwicklungen in das Seminar ein. 3.6.2 Inhalt des Seminars Dieses 2-tägige Seminar zeigt das Zusammenspiel der einzelnen Buchungskomponenten im NKHR. Im Gegensatz zur Haushaltsplanung beschränkt sich die Buchführung nicht auf die die Komponenten Ergebnis- und Finanzrechnung, sondern es wird auch die Vermögensrechnung (Bilanz) einbezogen. Der Buchungsstil ändert sich dabei von der bisherigen spaltenorientierten Kameralistik in die kontenorientierte Doppik. Am ersten Tag werden die theoretischen Grundlagen der Buchführung vermittelt und gezeigt, wie sich die Besonderheit des Zusammenspiels der drei Komponenten im Buchungsverbund darstellt. Neben allgemeinen doppischen Grundsätzen werden dabei verwaltungsinterne Eigenheiten erörtert und gemeindespezifische Fragen der Seminarteilnehmer beantwortet. Das Ergebnis der doppischen Buchführung findet seinen Niederschlag im Jahresabschluss der Kommune. Vor allem das gesetzlich vorgeschriebene Ergebnis in der Ergebnisrechnung wird nach strengen Normen in der Bilanz eingearbeitet und bietet dabei nur wenig Raum für Ermessen. Es wird gezeigt, welche Möglichkeiten die Kommunen dabei haben und welchen Stellenwert die Finanzrechnung dabei hat.

Seite 15 von 18 Zum Schluss werden die Komponenten des Jahresabschlusses aufgezeigt und besprochen. Dabei wird auch auf den konsolidierten Jahresabschluss eingegangen, der mehrere Abschlüsse der Kommune vereint. Am 2. Tag wird die erlernte Theorie anhand eines Buchungsfalles vertieft. Dabei werden einzelne Buchungen in der Bestands-; Ergebnis- und Finanzrechnung aufgezeigt und diskutiert. Aus dem Abschluss der jeweiligen Rechnungskreise werden die Erfolgsrechnung, die Finanzrechnung und die Schlussbilanz (Vermögensrechnung) entwickelt. Die Teilnehmer erlernen die Technik der doppelten Buchführung in Konten, die Bedeutung der Erfolgs- und Vermögensrechnung sowie die Einordnung der Finanzrechnung im statistischen Verbund. Letztendlich wird auch die konsolidierte Bilanz als neues Element der Haushaltswirtschaft gezeigt und mit den Teilnehmern diskutiert. 3.7. Modul 6: Internes Rechnungswesen 3.7.1 Dozenten Herr Prof. Wolfgang Hafner Herr Prof. Hafner unterrichtet an der das Kommunale Wirtschaftsrecht, das Staatliche Haushaltsrecht und die Betriebswirtschaftslehre für öffentliche Betriebe. In Seminaren und weiteren Veranstaltungen bietet er die Themen Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen und Finanzanalyse mit Excel an. Im Rahmen des Steinbeis-Transferzentrums öffentliche Verwaltung und der KommunalBeratung Kehl bietet Herr Prof. Hafner zudem auf einzelne Kommunen abgestimmte Beratung an. Schwerpunkte bilden das neue Haushaltsrecht, die Finanzierung öffentlicher Investitionen, Finanz- und Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie die Haushaltskonsolidierung. Herr Jürgen Kientz Siehe Modul 1 (Nr. 1.1)

Seite 16 von 18 3.7.2 Inhalt des Seminars Im NKHR sollen nach 14 GemHVO für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden. Dadurch werden die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung beurteilt und dadurch Entscheidungsgrundlagen für die Steuerung der Verwaltung gewonnen. Das Seminar vermittelt am ersten Tag die Rechtsgrundlagen und den sinnvollen Aufbau einer Kostenleistungsrechung für die Verwaltung. Eine besondere Rolle spielt die Frage, wie die Kosten- und Leistungsrechnung und die Teilhaushalte aufeinander abgestimmt werden können. An praktischen Beispielen werden den Teilnehmern die einzelnen Organisationsmöglichkeiten sowie die Kalkulationsmethoden verdeutlicht. Am zweiten Tag geht es um Controlling. Hier erfahren die Teilnehmer, welche Möglichkeiten die neue Steuerung auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung eröffnet. Das Controlling wird anhand konkreter Beispiele und praxisnaher Situationen erarbeitet. 4. Bisheriger Ablauf Die einzelnen Module der Seminare wurden entweder zentral an der Hochschule Kehl oder als Inhouse-Seminare in den betreffenden Kommunen durchgeführt. Dabei wurden darauf geachtet, dass die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt wird. Dies hat den Vorteil, dass sehr aktive Lehrmethoden angewandt und auf spezielle Fragen der Teilnehmer eingegangen werden kann. Oftmals werden kommunalspezifische Problembereiche in der Gruppe besprochen und gelöst, was den Lerneffekt weiter deutlich vergrößert. Bisher fanden bereits mehrere Modulreihen in Kehl statt, an der Teilnehmer von verschiedenen mittleren Gemeinden, größeren Städten sowie Landkreise teilgenommen haben. Ebenfalls wurde die Module dieses Seminar vollständig oder zum Teil in den Landratsämtern Lörrach und Offenburg sowie in der Stadt Singen durchgeführt. Auch für kleinere Gemeinden, die sich über den örtlichen BKF-Verband organisieren, können die Seminare vor Ort stattfinden (z.b. BKF-Verband Salem am Bodensee).

Seite 17 von 18 Jedes einzelne Modul wird von den Teilnehmern evaluiert, damit die Dozenten die erforderliche Resonanz erfahren, um das Seminar immer weiter zu optimieren. Überaus erfreulich sind die positiven Rückmeldungen, die zeigen, dass das Konzept, die Dozenten aus der Lehre und aus der Praxis zu wählen, sehr viel Zuspruch erfährt. So wurden in einigen Evaluationen folgende Aussagen getroffen: Sehr gute Kombination von Theorie und Praxis Toll! Lebendig und informativ. Vor allem aber sehr positiv formuliert. Perfektes Zusammenspiel der beiden Dozenten. Alle Teilnehmer erhalten am Ende des Moduls eine Teilnahmebestätigung, in der die Lehrinhalte Beschrieben sind. 5. Zukünftiger Schulungsbedarf Nach dem beschlossenen Reformgesetz müssen bis zum 01.01.2020 in Baden- Württemberg alle Kommunen ihre kamerale Haushaltswirtschaft auf das doppische System umgestellt haben. Gerade bei der Erarbeitung des produktorientierten Haushalts sind nicht nur viele Mitarbeiter in den Rechnungsämtern, sondern die gesamte Gemeinde-, Stadt- und Landkreisverwaltung betroffen. Die Entscheidungen über die Bewertung des Vermögens, den Zeitpunkt der Einführung oder die Wahl des software-programms treffen die Kreistage sowie Stadt- und Gemeinderäte. Damit tragen diese ehrenamtlichen kommunalen Gremien die Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft und müssen auch durch Fortbildungsmaßnahmen auf die neue Situation vorbereitet werden. Der Schulungsbedarf über das NKHR in Baden-Württemberg wird somit über Jahre hinaus enorm sein. Dabei ist es äußerst wichtig, dass die individuellen Problemfelder der unterschiedlichen Kommunen, die sich in Größe und Funktion unterscheiden, in den Seminaren ihren Niederschlag finden. Dies wird durch die Zusammenarbeit der Kehler Akademie und des BKF garantiert, da die Kombination von Lehre und Praxis hierfür optimale Voraussetzungen bieten.

Seite 18 von 18 6. Kontakt Die organisatorische Leitung dieses Fortbildungsangebots liegt bei den hauptamtlichen Dozenten der, Prof. Dr. Max-Reinhard Felde (07851/894-192, Felde@hs-kehl.de) und Prof. Ulrich Mehlich (07851/894-197, Mehlich@hs-kehl.de). Die Anmeldung zu den einzelnen Modulen kann über die Adresse www.hs-kehl.de, unter Institutionen die Kehler Akademie und danach Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen erfolgen.