Konzeption Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

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Transkript:

Konzeption Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Diakonieverbund Kyffhäuser ggmbh Stiftstraße 5 06567 Bad Frankenhausen

Interdisziplinäre Frühförderund Beratungsstellestelle Frühförderung als ambulantes und mobiles Angebot im Kyffhäuserkreis Träger: Diakonieverbund Kyffhäuser ggmbh Ansprechpartner: Frau Dagmar Bickel Fachbereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe Einzugsbereich: Kyffhäuserkreis Sitz des Trägers: Stiftstraße 5 06567 Bad Frankenhausen Anschrift: Interdisziplinäre Frühförderstelle Stiftstraße 5 06567 Bad Frankenhausen 2

Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 2. Definition der Einrichtung Interdisziplinäre Frühförderstelle 3. Zugangsregelungen 4. Rechtsgrundlagen 5. Zielgruppe und Förderschwerpunkte 5.1 Förderschwerpunkte / Fördermaßnahmen ( 56 SGB IX - 6) 5.2 Ganzheitliche Förderung 6. Elemente der Komplexleistungen 6.1 Bausteine der Komplexleistung 6.2 Offenes und niederschwelliges Beratungsangebot 6.3 Interdisziplinäre Diagnostik 6.3.1 Diagnosevermittlung an die Eltern 6.4 Förder- und Behandlungsplan 6.5 Förderung und Behandlung 7. Familien- und Klientenbezogene Leistungen 8. Umfang der Leistungseinheiten 9. Rahmenbedingungen und Räumlichkeiten 10. Personelle Ausstattung 11. Interdisziplinäre Teamentwicklung 12. Netzwerkarbeit 13. Zusammenarbeit mit Trägern 14. Finanzierung 3

1. Ausgangssituation Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (FrühV) vom 24.06.2003 und das Inkrafttreten / Gültigkeit der Rahmenvereinbarung vom 01.01.2008. Jedes Kind sollte so früh und so gut wie möglich gefördert und behandelt werden. Nie wieder lernt der Mensch so viel wie in den ersten Lebensjahren. In dieser Zeit werden entscheidende Weichen für seine Fähigkeiten und Persönlichkeit gestellt. Durch frühe, gezielte Förderung und Behandlung kann bei vielen Kindern eine drohende Behinderung abgewendet oder eine eingetretene Beeinträchtigung gemindert werden. Die Bedeutsamkeit der frühen Kindheit für die Entwicklung eines Kindes und dazu die Entfaltung seiner senso- und psychomotorischen Fähigkeiten ist die Ausgangssituation für heil- und frühförderpädagogische Überlegungen. Mit der Ausbildung von Wahrnehmungsfähigkeiten im Zusammenspiel mit den motorischen Funktionen als grundlegende Voraussetzung für die zunehmende Selbstständigkeit und damit für die Persönlichkeitsentwicklung insgesamt erwirbt das Kind Fähigkeiten, die es für die Auseinandersetzung mit der Umwelt benötig. 2. Definition der Einrichtung Interdisziplinäre Frühförderstelle Die Definition einer interdisziplinären Frühförderstelle ergibt sich aus 3 der FrühV. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle im Sinne dieser Verordnung ist ein familien- und wohnortnaher Dienst und eine Einrichtung, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dient, um in interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Fachkräften eine drohende oder bestehende Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und die Behinderungen durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen bzw. zu mindern. Leistungen durch die interdisziplinäre Frühförderstelle werden in der Regel in ambulanter und mobiler Form erbracht. Während der Beratungszeit, Diagnostik und Behandlungsplanung arbeitet der heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Bereich in abstimmender Kompetenz zusammen und ermittelt entsprechend dem individuellen Bedarf des Kindes die notwendigen Komplexleistungen. Die heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen sowie die Beratungen der Eltern werden in einem interdisziplinären Prozess unter Berücksichtigung der Familie und des sozialen Umfeldes erbracht. Die interdisziplinäre Frühförderstelle bietet ein offenes Beratungsangebot. Bei einer interdisziplinären Frühförderstelle handelt es sich um eine lebensweltorientierte Einrichtung, die Kinder ab ihrer Geburt bis zum Schuleintritt ambulant und mobil aufsuchend fördert. 4

3. Zugangsregelungen (nach der Frühförderverordnung) Verordnung von interdisziplinärer Diagnostik im SPZ oder der IFF durch einen Vertragsarzt Interdisziplinäre Diagnostik durch SPZ unter ärztlicher Leitung mit Empfehlung für IFF Interdisziplinäre Diagnostik durch die interdisziplinäre Frühförderstelle unter ärztlicher Verantwortung (Kooperationsarzt) Ergebnis der Diagnostik o ist der Förder- und Behandlungsplan in Zusammenarbeit mit dem pädagogischen, dem medizinisch-therapeutischen Bereich und den Erziehungsberechtigten / Sorgeberechtigten (Bestätigung durch Unterschrift des Arztes und der pädagogischen Fachkraft) o ist keine interdisziplinäre Frühförderung / Komplexleistung erforderlich, dann ggf. Antrag auf heilpädagogische Frühförderung gemäß 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII ) oder andere Empfehlungen o ist interdisziplinäre Frühförderung dann Empfehlung an die interdisziplinäre Frühförderstelle Beschreibung und Empfehlung von Leistungen zur Förderung und Behandlung (was?, wie?, wer?, wie viel?, wie lange?) Antrag auf Leistungen beim Leistungsträger auf Grundlage des Förderund Behandlungsplanes (Jugend- und Sozialamt Sondershausen) Abstimmung der Leistungsträger untereinander und Entscheidung innerhalb von zwei Wochen durch einen Bescheid Förderung und Behandlung in der interdisziplinären Frühförderstelle bei Bedarf fortlaufende Anpassung des Förder- und Behandlungsplanes erneute Diagnostik und Förder- und Behandlungsplanerstellung nach spätestens 12 Monaten 5

4. Rechtsgrundlagen Rahmenvereinbarung Inkrafttreten zum 01.01.2008 Rahmenvereinbarung regelt in 2 Rechtsgrundlage und Gegenstand der Vereinbarung 3 Anspruchsberechtigter Personenkreis 4 Inhalt IFF 5 Leistungen der medizinischen Rehabilitation 6 Heilpädagogische Leistungen 7 Komplexleistungen (im Sinne des 2,5 und 6 FrühV sowie 30 SGB IX in Verbindung mit FrühV) 8 Förder- und Behandlungsplan (FBP, nach 5 Abs. 1 FrühV in Verbindung mit 7 FrühV und gegebenenfalls 26 SG V) 9 Zugangsregelungen (in Verbindung mit 26 SG V) 10 Antrags- und Entscheidungsverfahren 11 Qualitätssicherung (im Sinne der 3 und 4 FrühV) 12 Abrechnungsverfahren und Vergütung (vergl. 8 As. 3 FrühV) 13 Inkrafttreten und Gültigkeit der Rahmenvereinbarung Umsetzung der FrühV vom 24.06.2003 5. Zielgruppe und Förderschwerpunkte Betreut werden Kinder nach entwicklungsneurologischer Untersuchung, Diagnostik, psychologischen/pädagogischen Diagnostik und nach gemeinsam herausgearbeiteten Förder- und Behandlungsbedarf (heilpädagogisch/ psychologischer Bereich sowie medizinisch-therapeutischer Bereich) des Kindes. Zielgruppe sind Kinder mit: sensomotorischen Störungen, als Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung Körperbehinderung und somatischen Funktionsstörungen genetischen Störungen (Autismus, Down-Syndrom usw.) Wahrnehmungsstörungen entwicklungsneurologischen Verzögerungen Entwicklungsrückständen im Bereich der Sprache, Motorik, des Spielverhaltens, Sozialverhalten, der lebenspraktischen Fähigkeiten, der emotionalen Entwicklung Lernbehinderung oder Lernstörungsverhalten und geistiger Behinderung 6

5.1 Förderschwerpunkte/Fördermaßnahmen ( 56 SGB IX - 6) Die wesentlichen Entwicklungsbereiche des Menschen können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Jede unserer angebotenen heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Aktivitäten und Anregungen bewirkt die Mitbeteiligung des Anderen, bewirken Anregung und Erfahrung für den ganzen Psychoorganismus. 5.2 Die ganzheitliche Förderung Im Einzelnen umfasst diese insbesondere: Förderung, Behandlung, basale Aktivierung und Förderpflege Maßnahmen zur Sinnesschulung Förderung, Behandlung und Maßnahmen zur Bewegungserleichterung psychomotorische Entwicklungsförderung kognitiv orientierte Förderung sozial-, heil- und sonderpädagogische Förderung mit dem Kind heilpädagogische Spiel- und Kompetenzförderung ganzheitliche Förderung durch primäre Wahrnehmungsangebote Vorbereitung des Kindes auf die Aufnahme in Kindergarten oder Schule Förderung der Sprache aktive Entspannungsangebote gestalttherapeutische Angebote 6. Elemente der Komplexleistung Früherkennung / Frühförderung ( 2,5 und 6 FrühV) Die Komplexleistung umfasst die Früherkennung und Diagnostik, die erforderlichen (heil-)pädagogischen, psychologischen, psychosozialen und medizinisch-therapeutischen Leistungen, einschließlich der Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes, sowie die Förderung und Behandlung. Die Leistungen umfassen sowohl die Beratung und Anleitung der Eltern. Wir erkennen alle Leistungen der Förderung und Behandlung auf der Basis der Zusammenarbeit eines interdisziplinären Fachteams, dabei sind Familien und Bezugspersonen einbezogen. Eine gemeinsame Orientierung wird durch Informationsabgleich und Kooperationsstrukturen der an der Komplexleistung beteiligten Fachkräfte gewährleistet. Die Förder- und Therapieleistungen werden je nach Notwendigkeit einzeln oder in kleinen Gruppen (bis zu max. 4 Kinder) in unserer Interdisziplinären Frühförderstelle ambulant oder mobil angeboten und durchgeführt. 7

Interdisziplinäre Zusammenarbeit = Fachteam Jugend- u. Sozialamt - SPFH - Erziehungs- Beratungsstelle Schulamt - Schulpsychologe - MSD/TQB Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder-u. Jugendärzte Frühförderung (ambulant/mobil) SPZ s Fachärzte Kliniken Örtliches Gesundheitsamt Krankenkassen Medizinischtherapeutischer Bereich o Ergotherapeutische Praxen o Logopädische Praxen o Physiotherapeutische Praxen Kindertagesstätten Kinderpsychologe u. Psychotherapeut (auch Familienunterstützend) 8

6.1 Bausteine der Komplexleistung (wesentliche Aspekte im Prozess der Umsetzung der Komplexleistung) Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern Offenes, niederschwelliges Beratungsangebot, Erstberatung Ärztliche Verantwortung in der Diagnostik u. der interdisziplinären Förder- und Behandlungsplanung Qualität der Vernetzung der interdisziplinären Arbeit - im multiprofessionellen Team der IFF - in Zusammenarbeit mit u.a. niedergelassenen Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Ämtern und Behörden Komplexleistung in der IFF Dokumentation der Interdisziplinären Förderund Behandlungsplanung Ausbildungsprofil des interdisziplinären Teams Zusammenarbeit in der interdisziplinären Diagnostik und Förderund Behandlungsplanung Die Komplexleistung in der IFF besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten System ärztlicher, psychologischer, heilpädagogischer, sozialpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen. Dieses schließt ambulante und mobile Beratung ein und umfasst familienorientierte und beratende Arbeit mit den Bestandteilen: der Erstberatung der Interdisziplinären Diagnostik des Förder- und Behandlungsplan die Förderung und / oder Behandlung 9

6.2 Etablierung eines offenen niederschwelligen Beratungsangebot und Erstberatung in der IFF Nach SGB IX und der Frühförderungsverordnung (FrühV) bietet unsere Interdisziplinäre Frühförderstellen ein offenes Beratungsangebot für Eltern und andere vertretungsberechtigte Bezugspersonen, die ein Entwicklungsrisiko des Kindes vermuten (siehe auch 7 LRV). Zielgruppe sind dabei Eltern, Erzieherinnen aus teilstationären integrativen Kitas und Regelkitas (z.b. mit Einzelintegration), sowie weitere interessierte Einrichtungen, welche die Beratungsleistungen der interdisziplinären Frühförderung nutzen möchten. Die Beratungsleistungen der interdisziplinären Frühförderung beinhalten: allgemeine Informationen zur Frühförderung Erfassung eines ersten Eindruckes Analyse der Elternbedürfnisse Erfassung der Ausgangssituation von Eltern und Kind Erfassung der Eltern-Kind-Interaktion Bedürfnisse des Kindes erkennen erste diagnostische Einschätzung des Kindes erste anamnestische Befragung Vorstellung des Angebotsspektrum von Fördermaßnahmen in der Region ggf. Vermittlung zu anderen Fachdiensten Dokumentation Teamberatung mit anderen Fachdisziplinen des eigenen Teams und der kooperierenden Einrichtungen (z.b. Arzt des ÖGD, behandelnder Kinderarzt des Kindes, niedergelassene Therapeuten) zur Vorbereitung der interdisziplinären Diagnostik Aufklärungsarbeit der Eltern, ggf. Aufnahme des Antrage zur Frühförderung Entwicklungspsychologische Beratung (siehe Konzeption Arbeitskreis EPB Thüringen) Mit dem Angebot eines Hausbesuches wird es den Eltern und Kindern leichter gemacht, in ihrer gewohnten Umgebung Wünsche, Probleme und Sorgen anzusprechen. Die Erstberatung in der häuslichen Umgebung wirkt sich förderlich auf die Vertrauensbildung aus. Nach der Erstberatung zur Frühförderung kann die Weiterleitung an eine spezialisierte Einrichtung zur differenzierenden Diagnostik sinnvoll sein oder eine andere Beratungsform in Anspruch genommen werden. 10

6.3 Interdisziplinäre Diagnostik Wir als Interdisziplinäre Frühförderstelle haben den Auftrag, im Falle der Notwendigkeit die interdisziplinäre Fallarbeit, als ersten Schritt aufbauend bis zur Förderung/Behandlung zu organisieren. Im Fachteam werden die Komplexleistungen ermittelt. Es kommt dann entsprechend der gesetzlichen Grundlage zur Festlegung, wer welche Komplexleistung übernimmt. Bei all diesen entscheidenden Schritten sind die Familien (Sorgeberechtigten) immer intensiv zu beteiligen. Das Auslösen der Komplexleistung in der Frühförderung beinhaltet, dass unter Verantwortung des Kooperationsarztes die interdisziplinäre Diagnostik beginnen kann. Dem Arzt kommt in der interdisziplinären Diagnostik eine wesentliche Rolle zu: Einleitung der interdisziplinären Diagnostik Konsensfähiges Verfahren zur Abstimmung des Förder- und Behandlungsplanes Unterzeichnung des Förder- und Behandlungsplanes (durch Arzt und Heilpädagoge) Vermittlung der Diagnostik an die Eltern Die diagnostischen Ergebnisse für die interdisziplinäre Förder- und Behandlungsplanung werden zwischen Arzt und Heilpädagogen abgestimmt und an die Eltern übermittelt. 8 LRV, Anlage 2 niedergelassener (Kinder-)Arzt oder Amtsärztin (ÖGD) oder SPZ-Arzt Früherkennung und Diagnostik sind als Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik angelegt umfassen alle Dimensionen der kindlichen Entwicklung beinhalten die Beobachtung und Beurteilung der Kind-Eltern-Interaktion (in Abstimmung mit Personensorgeberechtigten) sind handlungs- und alltagsorientiert und zielen auf die Teilhabe des Kindes in seiner realen Lebenswelt fachspezifische Befunderhebung erfolgt durch SPZ`s qualifizierte Diagnostik der Interdisziplinären Frühförderstelle Erfassen aller Entwicklungsbereiche (ganzheitlich) Beurteilung aller Dimensionen der Entwicklung (Sensomotorik, Kognition, soziale und emotionale Entwicklung, Motorik und Sprache) psychische Situation, Verhaltensmuster, Interaktionsfähigkeit des Kindes biologische Aspekte (Krankheit) erfassen der Familiensituation 11

6.3.1 Diagnosevermittlung an die Eltern Der Prozess der Beratung, Diagnostik, Diagnosevermittlung und Erstellung der Förder- und Behandlungsplanung erfordert primär die Beteiligung der Eltern. Dieser partnerschaftliche Prozess beinhaltet: Aufgreifen der Erwartungen und Bedürfnisse der Eltern Einbindung der Sichtweisen der Eltern Umfangreiche Einschätzung der Entwicklung ihres Kindes zu erfahren und sich damit auseinanderzusetzen Aufzeigen geeigneter Maßnahmen Anbieten von Wegen zur Überwindung enttäuschter Erwartung Erläutern der Ergebnisse des Förder- und Behandlungsplanes 6.4. Förder- und Behandlungsplan Der Förder- und Behandlungsplan ist das Ergebnis der interdisziplinären Diagnostik und ein wesentlicher Bestandteil der Komplexleistungen. Er schließt den Beratungsbedarf der Eltern mit ein. Im Förder- und Behandlungsplan werden folgende Bereiche dokumentiert: Diagnosestellung (ärztliche, heilpädagogische, psychologische und therapeutische Einschätzung) relevante anamnetische Daten, wesentliche Befunde Darstellung und Beurteilung von vorhandenen Funktionen und Ressourcen Auswertung und Ergebnisse der vereinbarten Ziele für Eltern/Familie Interdisziplinarität und Zusammenarbeit Empfehlung für weiterführende Maßnahmen Auflistung der nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Förder-und Behandlungsangebote für das Kind (mit Angabe von): o Art der Förderung/Behandlung o wöchentliche Frequenz o Förder-und Behandlungszeitraum o erforderliche Hilfen und Hilfsmittel o Behandlungs-/Förderart (ambulant od. mobil) o Festlegung des individuellen sowie individueller fachspezifischer Förder- und Behandlungsziele o Besonderheiten bei der Umsetzung des Förder- und Behandlungsplanes Den Eltern/Sorgeberechtigten wird ein Exemplar des genehmigten Förder- und Behandlungsplanes ausgehändigt. Unsere individuellen Förder- und Behandlungspläne werden dokumentiert, überprüft (Fallbesprechung im interdisziplinären Fachteam) und entsprechend angepasst. 12

Der Bericht der Frühförderung bildet die Voraussetzung für eine Wiederholung der interdisziplinären Diagnostik und einer ergänzenden Förder- und Behandlungsplanung bzw. Beendigung der Maßnahme. 6.5 Förderung und Behandlung Die Durchführung der Förderung und/oder Behandlung schließt sich nach dem Bewilligungsverfahren der Leistungsträger an. Unsere Fachkräfte aus dem pädagogisch-psychologischen und medizinisch-therapeutischen Bereich sind gemeinsam in der Interdisziplinären Frühförderstelle tätig bzw. über Honorarverträge angestellt und sichern somit die interdisziplinäre Beratungsund Förderkompetenz der interdisziplinären Frühförderstelle. Die interdisziplinären therapeutischen Fachkräfte der IFF können auch in integrativen Kitas und möglicherweise Regelkitas mit Einzelintegration (nach Anfrage) tätig werden. 7. Familien- und klientbezogenen Leistungen Qualitätsmerkmal der Komplexleistung Früherkennung/Frühförderung ist, alle Angebote für das Kind mit den Angeboten der Beratung und kooperativen Begleitung der Familie zu verbinden. Bestandteile der klient- und familienbezogenen Leistungen sind: das Erstgespräch in der Beratungsstelle (als Angebot) anamnetische Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen Erörterung u. Beratung zur Diagnostik u. zum Förder-u. Behandlungsplanes Austausch zum Entwicklungs-und Förderprozess Anleitung zur Einbeziehung in Förderung und Behandlung (im häuslichen Bereich o. im ambulanten Angebot als Einzel- o. in der Gruppenförderung) Vermittlung von weiteren Hilfs-und Beratungsangeboten Ziel der Hausförderung ist es, Eltern aufgrund von mehr Initiative und Sicherheit im Umgang mit ihrem Kind Eigenaktivität bei der Durchführung des Förderprogrammes entwickeln Fördereinheiten innerhalb der Komplexleistung betragen o im ambulanten Bereich 60 Minuten + Vor- und Nachbereitung o im mobilen Bereich 60 Minuten + Vor-und Nachbereitung + zusätzlicher Fahrzeit 8. Umfang der Leistungseinheiten Die Abrechnung der erbrachten heilpädagogischen Leistungen innerhalb der Komplexleitungen erfolgt mit dem Sozialhilfeträger (laut Vereinbarung) und die erbrachten medizinisch-therapeutischen Leistungen erfolgt über die Krankenkassen. 13

Alle Verfahren (Förder- und Behandlungsplan/Bestandteile der Komplexleistungen), die in ärztlicher Verantwortung liegen, zahlt die Krankenkasse. Die Nachweise zur Abrechnung erbringt der medizinischtherapeutische Bereich selbst. 9. Rahmenbedingungen und Räumlichkeiten Die Interdisziplinäre Frühförderstelle befindet sich in Bad Frankenhausen, Stiftstr. 5. Der Bereich der Interdisziplinären Frühförderstelle Bad Frankenhausen hält folgende Räume (mit Therapiematerial) vor: abgeschlossener Bereich Parkplätze für Personal und Patienten Toilette (behindertengerecht) verschließbare Patientendokumentation Raum für Leitung und Verwaltung sowie PC Raum für Elternberatung Lagermöglichkeiten für Spielmaterialien Konferenz- und Aufenthaltsraum Raum für Heilpädagogik Raum für Logopädie Raum für Physiotherapie Mehrzweckraum Bastel-/ Matschraum Eltern - Teeküche Beratungs- und Behandlungsraum/Psychologe 10. Personelle Ausstattung Unsere IFF wird personell getragen von: Übergeordneten Fachbereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe 1 pädagogischen Leiter (Heilpädagogin mit Zusatzqualifikation Entwicklungspsychologische Berater) - in Anstellung 1 Heilpädagogin - in Anstellung 1 Ergotherapeut (mit Zusatzqualifikation Entwicklungspsychologische Berater) - in Anstellung Ärztliche Verantwortung durch im Kreis angesiedelte Kinderärzte vom OGS und den SPZ`s in Thüringen medizinisch-therapeutischer Bereich über Honorar /Logopädin 14

11. Interdisziplinäre Teamentwicklung - Fortbildungen/Supervision für Leitung und Personal - regelmäßige Teamsitzungen - Einbindung der verschiedenen Kooperationspartner - Leitungsanforderung (anteilige Freistellung für Leitungstätigkeit, besondere Kompetenzen, z.b. Kommunikation, Teamführung, strategische Weiterentwicklung, fachliche Umsetzung der Interdisziplinarität ) Die konzeptionelle Zusammenarbeit und Zusammenführung der verschiedenen Professionen wird in einem gemeinsamen Rahmenkonzept dokumentiert. (Heil-)Pädagogen Psychologe Kinderärzte, örtliches Gesundheitsamt Interdisziplinäre Frühförderstelle Physiotherapeuten Ergotherapeuten Logopäde Andere Partner 12. Netzwerkarbeit regelmäßige Gesprächsrunden in Kitas und niedergelassenen Praxen, um den Rahmen der Kooperation, Vernetzung und Abgrenzung regelmäßig zu sichern regionale Arbeitsgemeinschaften (Frühe Hilfen) Mitgestaltung/Initiierung von Fachtagungen Mitwirkung in Gremien (Frühe Hilfen Projekt Kinderschutz) SPZ`s niedergelassene Ärzte/ örtliches Gesundheitsamt Hebammen Leistungsträger Eltern Interdisziplinäre Frühförderstelle Jugend und Sozialamt/Familienhilfe Therapeuten ergänzende Einrichtungen/ Dienste der Jugend-u. Sozialhilfe (Kita, Beratungsstellen etc.) 15

13. Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Sozialhilfeträgern, Jugendamt ) Eine enge Zusammenarbeit der IFF mit ihren zuständigen Rehaträgern bildet für uns die Voraussetzung für die Entwicklung gemeinsam getragener fachlicher Standards entsprechend der regionalen Besonderheiten (wir sind hauptsächlich im ländlichen Bereich aktiv). Die IFF stellt in regelmäßigen Abständen ihr Leistungsprofil vor und sichert die Qualität. Unsere fachliche Begleitung steht dem Jugendamt und anderen Rehaträgern zur Verfügung. 14. Finanzierung der ambulanten und mobilen Erbringung der Komplexleistung, sowie der heilpädagogischen Fördereinheiten Komplexleistung: s. 7 LRV, ISG: S. 161 gleichzeitig bzw. in einer abgestimmten Reihenfolge mobile Leistungserbringung (ISG: S. 121, 154) + Fahrtkosten (Pflege und Instandhaltung) 60 Minuten direkte Frühförderleistung am Kind, Arbeit mit Eltern (EPB und Schreiambulanz), zusätzlich Vorbereitung und Nachbereitung mindestens 1 2 Fördereinheiten pro Woche direkte Frühförderung Korridorleistungen (sind erforderlich) Pauschale Fördereinheit (mind. 2 Fördereinheiten pro Monat und Kind) als Angebot für indirekte Leistungen: - Erstberatung / niederschwellige Beratungsangebote - Interdisziplinäre Teambesprechung - Verlaufsdiagnostik - Vertretung / Abstimmung (intern/extern) - Supervision - FWB (Verwaltung) - Öffentlichkeitsarbeit Heilpädagogische Frühförderung gemäß 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)- nicht Komplexleistung 1 mobile Fördereinheit = 120 Minuten inkl. direkter Förderleistung am Kind, Beratung der Eltern, Dokumentation, Fahrzeit 1 ambulante Fördereinheit = 70 Minuten inkl. direkter Förderleistung am Kind, Beratung der Eltern, Dokumentation 16

Diakonieverbund Kyffhäuser ggmbh Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Stiftstraße 5 06567 Bad Frankenhausen Tel. 03 46 71 / 66 5 14 E-Mail: iff@dv-kyffhaeuser.de Stand 2015 17