Ombudschaft Jugendhilfe NRW

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Transkript:

Ombudschaft Jugendhilfe NRW 18 Jahre und was nun?! Welche Rechte haben junge (geflüchtete) Volljährige in der Jugendhilfe? Dortmund, 20.01.2017 Sabine Gembalczyk, Dr. Margareta Müller 1

Programm 9:30 Uhr Hilfe für junge Volljährige - 41 SGB VIII Rechtsanwalt Benjamin Raabe 12:00 Uhr Mittagspause (Selbstversorgung) 13:00 Uhr Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge volljährig werden und Opfer im Aufenthaltsgesetz werden Ali Ismailovski, Vorstand des Flüchtlingsrates NRW 14:30 Uhr 41 SGB VIII ist zu nutzen und zu stärken 15:00 Uhr Ende Roxan Krummel und Annika Westphal, Careleaver Netzwerk 2

Zielgruppe und Arbeitsbereich Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine externe unabhängige Beratungsund Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben. Ziele Beratung, Begleitung und Unterstützung der Beschwerdeführer_innen, die sich bei der a.) Leistungsgewährung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger und/oder b.) Leistungserbringung durch einen freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. 3

Anfragen und Beschwerden vom 01.02.2013 31.12.2016 Anzahl Inhalt Ratsuchende 147 Probleme im Kontext einer Antragsstellung von Erziehungs- oder Eingliederungshilfe, 27ff, 35a SGB VIII (JA) Eltern, Jugendliche, vertraute Erwachsene, Fachkräfte 157 Probleme während einer Erziehungs- oder Eingliederungshilfe Minderjähriger, 27ff, 35a SGB VIII (JA und/oder freier Träger). Davon: 17 x Probleme ausschließlich mit einer Einrichtung 76 x Probleme mit Einrichtung und JA 64 x Probleme ausschließlich mit dem JA Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern, Fachkräfte, Verwandte 108 Sorge- und Umgangsrecht 91 Hilfe für junge Volljährige, 41 SGB VIII Eltern mit/ ohne Sorgerecht, Großeltern junge Volljährige, Fachkräfte, Eltern 160 Sonstiges (Kita, Pflegeeltern, Eigenbeteiligung, 19, Schule, SGB II, XII, Bafög) 663 gesamt 4

Erfahrungen der Ombudschaft zu 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige Jugendliche werden von ihren betreuenden Einrichtungen zu spät auf die Antragsstellung einer Hilfe für junge Volljährige vorbereitet. Jugendliche werden von ihren betreuenden Einrichtungen hinsichtlich einer Weiterbetreuung nach dem 18. Geburtstag unzureichend unterstützt. Anträge auf Hilfe für junge Volljährige sowie auf Weiterbewilligung werden vom öffentlichen Träger mündlich abgelehnt. Ohne rechtsfähigen Bescheid können Leistungsberechtigte keinen Widerspruch einlegen. Die Jugendhilfe wird trotz bestehendem Hilfebedarf mit Erreichen der Volljährigkeit beendet ohne weitere Anschlusshilfen. Zum Teil werden junge Menschen in instabile Lebenssituationen entlassen, wie bspw. in Obdachlosigkeit. 5

Erfahrungen der Ombudschaft zu 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige Es werden hohe (unrealistische) Anforderungen an die Mitwirkungspflicht für die Gewährung der Weiterbewilligung der Jugendhilfe gestellt. Bewilligungen von Hilfen für junge Volljährige werden nur für kurze Zeiträume (bspw. 3 Monate) gewährt. Diese Bewilligungspraxis verhindert die Konzentration der jungen Menschen auf die Umsetzung ihrer Ziele. Sie sind zu sehr mit der Beantragung und Bewilligung der Hilfe beschäftigt. Die Hilfe für junge Volljährige wird in Phasen des Umzugs in die eigene Wohnung und des Prüfungsstress beendet obwohl weitere Unterstützung von den jungen Volljährigen benötigt und formuliert wird. Beendigungen von Hilfen für junge Volljährige obwohl im HPG vereinbarte Ziele noch nicht erreicht wurden. 6

Erfahrungen der Ombudschaft zu 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige Die intransparente und zum Teil konfliktbelastete Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und betreuendem Träger hat ungünstige Auswirkungen auf den Ablösungsprozess des jungen Menschen aus der Jugendhilfe. In den betreuenden Einrichtungen findet zum Teil kein professioneller Umgang mit den engen und tragenden Beziehungen zum jungen Menschen statt. Keine Vorbereitung der `langfristigen Entlassung und/oder Überleitung in andere Hilfesysteme. 7

Anzahl der Anfragen und Beschwerden junge unbegleitete Flüchtlinge betreffend 35 30 25 Anzahl der Anfragen und Beschwerden umf betreffend 20 41 betreffend 15 10 5 0 2013 2014 2015 2016 8

Anfragen und Beschwerden junge unbegleitete Flüchtlinge betreffend 2013 0 2014 Anfragen im Kontext von 41: 4 Ausländerrechtliche Fragen: 1 2015 Probleme mit dem JA beim Thema Altersfeststellung: 1 Anfragen im Kontext von 41: 3 Frage der Zuständigkeit für die Probleme einer Flüchtlingsfamilie 2016 Anfragen im Kontext von 41: 10 Anfragen im Kontext von 13 (3): 1 Beschwerden bzgl. der Zuteilung (Orte, Räumlichkeiten): 5 Jgdl. Kein Taschengeld, Bekleidungsgeld während vorläufiger Inobhutnahme: bei einem Träger Beschwerde bezüglich des Gesamtzustandes einer Inobhutnahmeeinrichtung Anfragen zur Kostenübernahme von Therapie/ Krankenhandlung: 4 Anfragen zur Familienzusammenführung: 1 Beschwerden im Kontext der Zuordnung in Erwachseneneinrichtung: 1 Beschwerden gegen Vormünder: 1 Begleitung (Beistand) zum HPG eines volljährigen Flüchtlings: 1 Fragen zum Asylrecht: 2 Abschiebeandrohung eines 17 Jährigen 9

Programm 9:30 Uhr Hilfe für junge Volljährige - 41 SGB VIII Rechtsanwalt Benjamin Raabe 12:00 Uhr Mittagspause (Selbstversorgung) 13:00 Uhr Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge volljährig werden und Opfer im Aufenthaltsgesetz werden Ali Ismailovski, Vorstand des Flüchtlingsrates NRW 14:30 Uhr 41 SGB VIII ist zu nutzen und zu stärken 15:00 Uhr Ende Roxan Krummel und Annika Westphal, Careleaver Netzwerk 10