Aktuelle Herausforderungen für die Landschaftsplanung in Brandenburg

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Transkript:

B UNDESVERBAND B ERUFLICHER N ATURSCHUTZ e.v. BBN Konstantinstraße 110 D-53179 Bonn Tel. 0228-8491 3244 www.bbn-online.de mail@bbn-online.de BBN Regionalgruppe Berlin Brandenburg mail@bb.bbn-online.de Aktuelle Herausforderungen für die Landschaftsplanung in Brandenburg Nutzung von Geodaten vor dem Hintergrund der Neuerungen durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anlass und Ziel Die Regionalgruppe des BBN Berlin-Brandenburg hat sich im Rahmen von mehreren Fachtreffen mit der aktuellen Umbruchsituation der Landschaftsplanung befasst. Anlass waren jüngere Rechtsentwicklungen wie der erweiterter Aufgabenumfang im Bundesnaturschutzgesetz, die Planzeichenverordnung, aber auch die sich abzeichnenden Herausforderungen der GIS-basierten Datenbereitstellung und verarbeitung. Wie kann eine Umsetzung durch das Berufsfeld angesichts knapper Kassen erfüllt werden? Was folgt daraus für die zukünftige Landschaftsplanung in den Ländern Berlin und Brandenburg? Die Regionalgruppe möchte mit dem Positionspapier vor dem Hintergrund der laufenden Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes einen Diskussionsbetrag zu den Herausforderungen leisten, vor denen die Landschaftsplanung hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung von Daten in der Landschaftsplanung steht. Das Positionspapier wendet sich an Landschaftsplaner, Naturschutzbehörden und die Vertreter des Naturschutzes in der Politik. Aktuelle Herausforderungen der Bereitstellung, Nutzung und des Austauschs von Geodaten in der Landschaftsplanung Die Landschaftsplanung befindet sich in einem Umbruchprozess, der durch eine sprunghafte Zunahme der Kodifizierung auf dem Gebiet des Naturschutzes seit den 1990er Jahren sowie durch die technische Entwicklung bei der Verarbeitung von Geodaten verursacht wird. Mit der letzten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden auch die Aufgabenstellungen der Landschaftsplanung neu gefasst. Diese müssen nach der Novelle des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in untergesetzlichen Regelungen ausgelegt und von der ausführenden Verwaltung umgesetzt werden. Seite 1

Durch die Einführung und Ausweitung von Planungsinstrumenten wie dem Managementplan für europäische Schutzgebiete, dem Umweltbericht in der Bauleitplanung, der SUP für Pläne und Programme (z.b. Raumordnung oder die Maßnahmenprogramme nach der WRRL) hat die Landschaftsplanung einerseits Konkurrenz um den Platz als Bewertungs- und Handlungsgrundlage für Planungen im Natur- und Umweltschutzbereich bekommen, andererseits auch weitere Schnittstellen, für die sie passfähig sein sollte. Es ist die Aufgabe der Landschaftsplanung, die wesentlichen Inhalte, insbesondere in Form von bewerteten Fachdaten, für die Fachplanung, die Gesamtplanung und die SUP bereit zu stellen. Neue Umweltprüfungs- und Managementinstrumente führen insgesamt zu Unklarheit und Verwirrung über Funktion und Abgrenzung zwischen Landschaftsplanung, SUP und den Managmentplänen in Schutzgebieten, vor allem auch im politischen Raum. Neue Planungsinstrumente wie die SUP beschäftigen sich zielgerichtet mit einer bestimmten, abgrenzbaren Fragestellung und entsprechen damit eher der heutigen Vorstellung der schlanken Verwaltung, die nicht mehr die Zeit hat, mit einem komplexen, da flächendeckend und medienübergreifendem Instrument wie der Landschaftsplanung zu arbeiten. Die Landschaftsplanung steht im Zeitalter der Beschleunigung, der Effektivierung und der Digitalisierung zusätzlich vor dem Problem, dass sie Grundlageninformationen zu Boden, Wasser und Luft nicht selbst erhebt, sondern auf andere Quellen zurückgreifen muss. Wenn diese Daten digital vorliegen, mangels Schnittstellen und einheitlichem Datenmodell aber für sie nicht verwendbar sind, fehlt ihr die gewünschte Aussagetiefe. Dieses Problem haben zwar alle Planungsinstrumente, wie die Landes- und Raumordnungsplanung oder die Bauleitplanung. Die Datenfülle, die in der Landschaftsplanung verarbeitet werden muss, ist jedoch zumeist wesentlich größer, weshalb sie mit diesem Problem besonders zu kämpfen hat. Umgang mit den Herausforderungen A. Verbesserung des Datenaustauschs und der -verfügbarkeit Die Regionalgruppe des BBN Berlin-Brandenburg hat im Hinblick auf die Frage, wie eine Landschaftsplanung zukünftig aussehen muss, um mit anderen Planungen kompatibel zu sein, folgende Lösungsvorschläge erarbeitet: Bisher war die Landschaftsplanung einigermaßen frei in der Gestaltung ihrer Planzeichen und Wahl der Kartengrundlagen. Mit Einführung des neuen BNatschG wurde das BMU ermächtigt, eine einheitliche Planzeichenverordnung zu erlassen, eine Vorstudie von 2008 liegt vor. Aktuell läuft ein vom BfN gefördertes Projekt unter dem Titel Planzeichen für die Landschaftsplanung, das in 2012 abgeschlossen werden soll. Die Einführung allgemein gültiger Planzeichenvorschriften sehen wir als wichtige Voraussetzung für die erleichterte Kommunikation mit anderen Fachplanungen und die Gesamtplanung an. Die Landschaftsplanung muss künftig nicht nur technisch für die vorhandenen gesetzlichen Planungswerke wie die Bauleitplanung und die Gesamtplanung les- und verwendbar sein, Seite 2

sondern auch als Geofachdatensatz allgemein im Internet über Kartendienste zugänglich gemacht werden. In Zukunft werden Umweltinformationen flurstücksbezogen für Jedermann abrufbar sein. Diesen Anspruch muss auch die Landschaftsplanung erfüllen. Für die Datenbereitstellung und aktualisierung schafft die Digitalisierng neue Möglichkeiten. Die Naturschutzfachplanungen und instrumente gleichen sich inhaltlich an. B. Nutzen von Synergieeffekten innerhalb der Naturschutzplanungen Zwischen einem kommunalen Landschaftsplan und einem Managementplan gibt es nicht nur Schnittmengen in Bezug auf die biotischen Schutzgüter, insbesondere FFH Arten und LRT, sie haben auch oftmals denselben Maßstab. Die Bewertungsmethoden sind beim Managementplan in Bezug auf die jeweiligen Arten und LRT vorgegeben und u.a. im Handbuch zur Natura 2000 Managementplanung in Brandenburg geregelt, die Methoden der LP werden weitgehend durch das beauftragte Planungsbüro bestimmt. Wenn flächendeckende, einheitliche Datengrundlagen über den Naturhaushalt auf Basis von terrestrischen Kartierungen und Fernerkundungsdaten, vorliegen, ist eine wesentliche Grundlage für die digitale Landschaftsplanung gelegt. Denn diese Bestandsdaten bilden die Planungsgrundlagen die allerdings auch regelmäßig fortgeschrieben werden müssen - für alle naturschutzfachlichen Aussagen, sowohl für die örtliche, wie für die überörtliche Ebene (bottom-up). Der Einsatz von GIS bedingt, dass die Maßstabsebenen stärker ineinander greifen und Themen in allen Maßstabsebenen sichtbar gemacht werden können. Das erleichtert den Aufbau der Bestandsbewertung auf ein und demselben Datensatz, es wird aber wichtig, klar zu stellen, was der Schwerpunkt der örtlichen und der überörtlichen Ebene der Landschaftsplanung sein soll. Ein Landschaftsplan für eine kreisfreie Stadt im Maßstab 1:25:000 kommt einem überörtlichen Landschaftsrahmenplan schon sehr nahe, daher erfüllt der Landschaftsplan i.d.r. auch die Funktion des LRP (Bsp. LH Potsdam). Ein Landschaftsrahmenplan im Maßstab 1:100.000 kann Züge eines Teil- Landschaftsprogramms aufweisen. Die regionale Ebene (LRP) ist die bevorzugte Variante nach dem neuen BNatSchG. Der neu gefasste Aufgabenkatalog des 9 BNatSchG zeigt, dass die Landschaftsplanung neben ihrer klassischen, vorsorgenden Funktion ihre dienstleistende Funktion für die Eingriffsregelung, die SUP, die FFH-VP ausbauen soll. Der Gesetzgeber will, dass die Landschaftsplanung das Entwicklungspotenzial von Flächen für die Biotopvernetzung, die Kompensation von Eingriffen, die Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 und den Einsatz von Fördermitteln zur Landschaftspflege untersucht. Sie soll eine Art bündelnde Plattform innerhalb des Naturschutzes und der Landschaftspflege sein. Und darüber hinaus muss sie zur Umweltinformation und in Verwaltungsverfahren rasch verfügbar und verständlich lesbar sein. Seite 3

C. Folgerungen für die künftige Ausrichtung der Landschaftsplanung in Brandenburg Diese Aufgaben können nach Ansicht des BBN, Regionalgruppe Berlin-Brandenburg, nur erfüllt werden, wenn zu den räumlichen Ebenen der Landschaftsplanung eine Aufgabenzuweisung und eine Schwerpunktsetzung erfolgt. Die Anforderungen an die Landschaftsplanung sind im Folgenden nach den Ebenen gegliedert: Örtliche Landschaftsplanung - Die örtliche Landschaftsplanung muss für die Bauleitpläne inhaltlich und technisch nutzbar sein und umgekehrt diese nutzen können. - Sie sollte auf der Biotop- und Lebensraumtypenkartierung des Landes oder der Landkreise als Datengrundlage aufbauen. - Sie sollte als einen Schwerpunkt die Ausweisung von Flächen- und Maßnahmen- Pools haben. - Sie sollte einen weiteren Schwerpunkt für landschaftsbezogene Erholungseinrichtungen auf lokaler Ebene haben. - Sie sollte auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Empfehlungen zur Flächennutzung geben (Stichwort Energierlandschaften). - sie sollte einen starken Maßnahmenbezug haben und auch die Umsetzbarkeit der Maßnahmen sollte Bestandteil des Planungsauftrags sein. - Die Einwohner der Gemeinden sollten auch Inhalte aufgrund eigener Vorstellungen und Wünsche vor Ort mitbestimmen dürfen. Landschaftsrahmenplan - Die Ebene der Landschaftsrahmenplanung ist die wichtigste für die Beurteilung von Vorhaben, Eingriffen und Projekten. - Die Fortschreibungs- und Aktualisierungszeiträume müssen sich dafür erheblich verkürzen, dazu ist ein Mindestaktualisierungszeitraum vorzugeben. - Es sollte stärker mit Szenarien gearbeitet werden, die durch Prognosen unterstützt werden. - Die Erarbeitung alternativer Lösungen für Zielkonflikte und Szenarien für mögliche Entwicklungen sollten Bestandteil des Planungsauftrags sein. - Die Landschaftsrahmenplanung ist die wichtigste Ebene, auf der andere Instrumente wie Eingriffsregelung, FFH-VP, Umweltprüfung und Biotopverbund sich treffen. - Sie muss für die Raumordnung und Landesplanung wie für Fachplanungen technisch und inhaltlich nutzbar sein. - Sie muss für alle interessierten Bürger im Internet einsehbar gemacht werden, damit sie ihre Rolle in der Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung auch übernehmen kann. Landschaftsprogramm - Das Landschaftsprogramm muss umgehend aktualisiert werden. - Der Schwerpunkt sollte auf der Kohärenz des Netzes Natura 2000 und auf dem Biotopverbund liegen. - Es sollte eine landesweite Schwerpunktsetzung bei den Schutzgebieten dargestellt werde. - Auf Ebene des Landschaftsprogramms sollte eine Abstimmung mit Nachbarstaaten und Bundesländern durchgeführt werden. Seite 4

Die Regionalgruppe des BBN Berlin-Brandenburg hofft, mit diesen Hinweisen und Vorschlägen Anregungen für die Ausgestaltung der zukünftigen Landschaftsplanung in Brandenburg zu geben und beteiligt sich gerne in der weiteren Diskussion. Autorinnen und Autoren Prof. Dr. Elke Bruns TU Berlin Fachgebiet Umweltplanung und Umweltprüfung Straße des 17 Juni 145 10623 Berlin Tel. 030-314-73340 Tanja Hain TU Berlin Fachgebiet Umweltplanung und Umweltprüfung Straße des 17. Jui 145 10623 Berlin Tel. 030-314-24912 Dr. Torsten Lipp Universität Potsdam Institut für Erd- und Umweltwissenschaften Karl-Liebknechtstr. 24-25 14476 Potsdam Tel. 0331 9772419 Hans Peper Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Tel. 033201-442-234 Karoline Witte Landkreis Oder-Spree Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Te. 03366-351682 Seite 5