Sozialversicherungssysteme: Robustes System/ Wahlkampfprogramme



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Transkript:

Sozialversicherungssysteme: Robustes System/ Wahlkampfprogramme 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. den Begriff der Umverteilung definieren. 2. die Säulen der staatlichen Sozialversicherungen in Deutschland und ihre Finanzierungsgrundlagen ermitteln. 3. sich die wesentlichen sozialpolitischen Herausforderungen erschließen sowie die diesbezüglichen (Wahlkampf-)Pläne der Bundestagsparteien analysieren. 2. Aufgaben 1. Benennen Sie die Säulen des staatlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland. Legen Sie dabei jeweils die Finanzierungsgrundlage dar. 2. Erklären Sie den Begriff der (gesellschaftlichen) Umverteilung. Erläutern Sie die hiermit im Wesentlichen verfolgten Zielsetzungen. 3. Überprüfen Sie, inwieweit in den Sozialversicherungskonstrukten eine Umverteilung stattfindet. Stellen Sie hierzu auch Vergleiche zum Steuersystem an. 4. Arbeiten Sie die wesentlichen Herausforderungen für das staatliche Sicherungssystem heraus. Setzen Sie sich hierbei insbesondere mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auseinander. 5. Stellen Sie die sozialpolitischen (Wahlkampf-)Pläne der Bundestagsparteien in einer Tabelle einander gegenüber. Erörtern Sie die zu erkennenden Unterschiede und Konfliktlinien. 6. Diskutieren Sie die Realisierungschancen der vorgestellten Programme. Begründen Sie dabei Ihre Einschätzungen. 1

Sozialversicherungssysteme: Robustes System/Wahlkampfprogramme Die Mittelschicht trägt die Hauptlast der gesetzlichen Versicherungen, umverteilt wird eher wenig. Der Sozialstaat funktioniert, ist aber umstritten. 5 10 15 20 25 30 35 40 Ende August, in Deutschland ist Wahlkampf. Zentrales Schlachtfeld ist dieses Mal die Sozialpolitik - und die Frage, ob mehr oder weniger umverteilt werden soll. Die Union will die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über Kopfpauschalen finanzieren, die FDP die verhassten Kassen am besten gleich komplett abschaffen. SPD, Grüne und Linkspartei dagegen wollen mehr Umverteilung: Neben Arbeitnehmern sollen auch Beamte, Reiche und Unternehmer ins System einzahlen. Das war vor acht Jahren. Einen Systemwechsel hat es seither weder bei der Kranken- noch bei der Rentenversicherung gegeben. Und sieht man einmal von kleineren Reformen, höheren Beiträgen und der Einführung der Pflegeversicherung ab, hat sich am System ohnehin wenig geändert seit 1949. Auch jetzt ist wieder Wahlkampf, doch der Streit über weniger oder mehr Umverteilung hat sich auf die Steuerpolitik verlagert. Die Opposition hat die alten Pläne zwar noch in der Schublade, wirbt aber kaum dafür. Anders als damals stehen die Sozialversicherungen heute finanziell einfach einigermaßen solide da, daher besteht weniger Reformdruck, erklärt Alfred Boss vom Institut für Weltwirtschaft das fehlende Interesse im Wahlkampf. Die Sozialversicherungen funktionieren also. Doch sind sie auch sinnvoll und gerecht? Und wird eher zu viel oder zu wenig umverteilt?fakt ist jedenfalls, dass das System - anders als die Einkommensteuer - nicht progressiv ist. Während die Steuerzahlung mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt - und Menschen mit geringem Einkommen oft gar keine Einkommensteuer zahlen -, machen die Sozialbeiträge immer den gleichen Anteil vom Lohn aus: Fällig sind 18,9 Prozent für die Rente, 15,5 Prozent für die Gesundheit, drei für die Arbeitslosenversicherung und 2,05 Prozent für die Pflege. Sobald jemand über 800 Euro im Monat verdient, müssen Arbeitgeber und - nehmer also jeweils rund 20 Prozent davon an Beiträgen berappen. Kaum ein soziales Sicherungssystem ist im europäischen Vergleich so wenig progressiv finanziert wie das deutsche, zeigt eine Untersuchung von Forschern des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA). Allerdings versucht die Politik inzwischen, sogenannte versicherungsfremde Leistungen mit Zuschüssen aus dem Staatshaushalt zu finanzieren - etwa die kostenlose Mitversicherung von Kindern in der Kranken- oder die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung. Bei der Sozialversicherung bekommt man einen Anspruch auf eine explizite Gegenleistung, bei der Steuer nicht, sagt Alfred Boss, die fehlende Progressivität sei daher gerechtfertigt. Doch das ist umstritten: Der Sozialstaat könnte effizienter sein, wenn die Progressivität bei der Steuer nicht vom Beitragssystem neutralisiert würde, sagt Sebastian Siegloch vom IZA. Zusammen mit Kollegen hat er kürzlich ein Konzept entworfen, das die heutigen Leistungen der Sozialversicherungen komplett über die Einkommensteuer finanzieren würde. In einem solchen System würde weit mehr von Reich zu Arm umverteilt als heute. Doch so weitgehende Pläne hat derzeit keine Partei. 2

45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 In der bestehenden Rentenversicherung wird bisher praktisch gar nicht umverteilt. Je höher das eigene Arbeitseinkommen, desto höher sind die Beiträge für die Rentenkasse - und desto höher ist auch die monatliche Rente, die später winkt. Der Zusammenhang ist linear: doppeltes Einkommen heute, doppelte Rente später. Auf diese sogenannte Beitragsgerechtigkeit ist man stolz. Bei genauerem Hinsehen wird aber klar - allzu weit her ist es damit nicht: Zwar wird innerhalb eines Jahrgangs nicht umverteilt, zwischen den Generationen aber schon, sagt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) - also von Jung zu Alt. Frühere Rentner bekamen ihre Rente also billiger, als es heutige Generationen tun werden: Denn zum einen ist der Beitragssatz seit 1957 von bescheidenen 14 auf bis zu 20,3 Prozent angestiegen - und liegt inzwischen bei 18,9 Prozent. Hinzu kommt das steigende Renteneintrittsalter. Gleichzeitig wurde noch das Rentenniveau gesenkt - auch weil die private und betriebliche Rente die Einkünfte aus dem gesetzlichen System ergänzen sollen: Lag die gesetzliche Rente 1985 noch bei 57 Prozent des letzten Einkommens, so macht sie heute nur noch knapp 50 Prozent aus - und wird automatisch weiter sinken, wenn sich der demografische Wandel verschärfen sollte. Doch das ständige Senken des Rentenniveaus gefährdet das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit auch an einer anderen Front: Obwohl sie meist jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, steht vielen Alten bald nicht einmal mehr eine Rente oberhalb des Hartz-IV-Niveaus zu. Bis auf die FDP haben alle Parteien Konzepte einer zweiten, höher liegenden Grundsicherung entwickelt, in deren Genuss nur langjährige Beitragszahler kommen sollen. Doch wenn unten eine Mindestgrenze eingezogen wird, würde das Prinzip mehr Beitrag, mehr Rente nicht mehr gelten. Eine steuerfinanzierte Grundrente nach Schweizer Vorbild, auf die dann eigene Rentenansprüche obendrauf kämen, würde da Abhilfe schaffen - wird aber hierzulande nicht erwogen. Weil Selbstständige, Beamte sowie Topverdiener nicht in den staatlichen Sozialversicherungen Mitglied sein müssen, sind diese eine Veranstaltung für mittlere und ärmere Einkommenschichten. Doch zumindest für das Rentensystem ist das wegen des Äquivalenzprinzips kein großes Problem. Dennoch kommen Unternehmer, die sich privat absichern dürfen, leichter an eine ordentliche Rente - ebenso Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind. Und pensionierte Beamte werden sogar aus Steuergeldern versorgt - und bekommen obendrein einen höheren Prozentsatz des früheren Einkommens. Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen leidet deutlich stärker darunter, dass nicht die ganze Bevölkerung einzahlen muss. Daher gilt es auch als umstritten, wie sehr im GKV-System umverteilt wird: Zwar zahlen Arbeitnehmer mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge, bekommen aber keine besseren Leistungen dafür. Doch gleichzeitig ist der monatliche Beitrag für Besserverdiener bei gut 320 Euro gedeckelt. Und Selbstständige, Beamte sowie Arbeitnehmer mit mehr als 4 350 Euro Einkommen pro Monat können sich komplett privat versichern. Hinzu kommt, dass GKV-Mitglieder ihre Ehepartner kostenlos mitversichern können - wovon vor allem wohlhabendere Paare profitieren, die mit einem Einkommen auskommen. Quelle: Thelen, P./Müller, H. C., Handelsblatt, Nr. 158, 19.08.2013, 10 3

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Vergleich der Wahlprogramme Was die Parteien mit den Sozialversicherungen vorhaben. 5 10 15 20 25 30 35 40 CDU/CSU: Von der Idee, die Krankenkassen über eine einheitliche Kopfpauschale zu finanzieren, hat sich die Union nach 2005 schnell verabschiedet. Große Umbauten am Gesundheitssystem planen die Schwesterparteien nicht mehr. Allerdings sollen die gesetzlichen Kassen künftig Boni an die Kunden auszahlen müssen, wenn sie große Überschüsse machen. Das war bisher freiwillig. In der Rentenpolitik konnte die Union die Lebensleistungsrente bisher noch nicht durchsetzen, doch das soll sich bald ändern: Wer 40 Jahre rentenversichert war, privat vorgesorgt hat und dennoch keine Rente oberhalb des Hartz-IV-Satzes bekommt, dessen Auszahlung würde dann mit Beitragsgeldern auf 850 Euro aufgestockt. Gleichzeitig soll es für die Kindererziehung mehr Rente geben: Ab 2014 sollen Elternteile auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Rentenpunkt erhalten. Pro Kind gäbe es dann 28 Euro mehr im Monat. SPD: Auch wenn die Wähler sie nicht mögen - an der Rente mit 67 will die SPD festhalten. Doch soll die Einführung gestoppt werden, wenn weniger als die Hälfte der Menschen im Alter von 60 bis 64 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Und wer 45 Jahre eingezahlt hat, dem soll bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente zustehen. Für Menschen mit Niedrigeinkommen plant die SPD eine Solidarrente von 850 Euro, die der Lebensleistungsrente der Union ähnelt, jedoch schon für alle gelten soll, die 30 Jahre Beiträge gezahlt haben. Langfristig wollen die Sozialdemokraten die gesetzliche Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen zur Pflicht machen. Als erster Schritt sollen daher Selbstständige ohne Altersversorgung mitmachen müssen. Auch das Gesundheitssystem will die SPD breiter aufstellen: Private und gesetzliche Kassen soll es zwar weiter geben, doch beide müssen das Gleiche anbieten. Beiträge wären dann auf alle Einkünfte fällig, nicht nur auf den Lohn. Die Beitragsbemessungsgrenze, ab der zusätzliches Einkommen vom Beitrag befreit ist, soll aber bleiben. FDP: Die FDP ist die einzige Partei, die keine Lebensleistungsrente oder dergleichen plant. Auch von starren Grenzen beim Renteneintrittsalter hält die Partei nichts: Ab 60 soll jeder den Zeitpunkt seiner Pensionierung frei wählen können - sofern die Ansprüche aus privater, gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegen. Gleichzeitig sollen Rentner so viel hinzuverdienen dürfen, wie sie möchten. Um die private Vorsorge auch für Geringverdiener attraktiv zu machen, wollen die Liberalen das Einkommen daraus nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter anrechnen. In der Gesundheitspolitik will die FDP die privaten Krankenversicherungen stärken und zukunftsfest machen. Die Abschaffung des gesetzlichen Systems fordern Rösler und Co. aber nicht mehr. 7

45 50 55 60 Die Grünen: Wie die SPD wollen auch die Grünen sowohl die Renten- als auch die Krankenversicherung langfristig in eine Bürgerversicherung umbauen, in die alle unabhängig vom Erwerbsstatus einzahlen - auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. Kurzfristig fordert die Ökopartei, dass auch für Minijobs vollumfänglich Beiträge gezahlt und bisher nichtversicherte Selbstständige in die Rentenversicherung einbezogen werden müssen. Auch soll es eine grundlegende Reform der privaten Riester-Rente geben, um ein einfacheres und billigeres Basisprodukt für die vom Staat geförderte private Altersvorsorge zu haben. An der Beitragsbemessungsgrenze will die Partei zwar festhalten, doch soll sie - zumindest bei der Krankenversicherung - stark angehoben werden. Die Linke: Die Linke geht in ihren Forderungen wie so oft weiter als SPD und Grüne. Statt einer Lebensleistungs- oder Solidarrente planen die Sozialisten schlicht eine Mindestrente: Wessen Rente unter 1 050 Euro pro Monat liegt, bekommt die Differenz aus Steuermitteln gezahlt. Auch die Rente mit 67 wollen die Linken wieder abschaffen, genauso die privaten Versicherungen: Per Riester-Rente angesparte Beträge sollen in das staatliche System umgeschichtet werden. Private Krankenversicherungen wären nur noch erlaubt, um sich Zusatzleistungen zu sichern. Und dass Kassen Zusatzbeiträge und Zuzahlungen verlangen dürfen, soll ebenfalls abgeschafft werden. Peter Thelen Quelle: Thelen, P., Handelsblatt, Nr. 158, 19.08.2013, 11 8