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Erwerbsangebot (Barangebot)

Transkript:

1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: Angebotsbeginn: Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn des Angebots und sodann fortlaufend festgesetzt. 09. Januar 2009, 8:00 Uhr (Frankfurt am Main) Valuta: 13. Januar 2009 Bezugsobjekt: Vergleiche Tabelle WKN ISIN Typ Basispreis bei Angebotsbeginn Betrag bei Angebotsbeginn Betrag- Anpassungssatz Zinsbereinigungsfaktor Multiplikator Bestimmung des Referenzstandes Bezeichnung des Bezugsobjekts: Referenzwährung: Referenzstelle: Referenzstelle: Emissionsvolumen: Ausübungsfrist: DB75WA DE000DB75WA3 DB75WB DE000DB75WB1 DB75WC DE000DB75WC9 DB75WD DE000DB75WD7 DB75WE DE000DB75WE5 DB75WF DE000DB75WF2 DB75WG DE000DB75WG0 DB75WH DE000DB75WH8 Der Preis für eine Feinunze Silber (Feinunze: 31,1035 g) an der Referenzstelle USD The London Bullion Market Association / Silver Fixing Bildschirmseite "XAG=EBS" im Reuters Monitor Service System Je ISIN 100.000.000 Wertpapiere Der am 08. Februar 2010 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum. Call 8,10 USD 8,50 USD 5% 2% 1 London Fixing Call 8,57 USD 9,00 USD 5% 2% 1 London Fixing Call 9,05 USD 9,50 USD 5% 2% 1 London Fixing Call 9,52 USD 10,00 USD 5% 2% 1 London Fixing Call 10,00 USD 10,50 USD 5% 2% 1 London Fixing Call 10,48 USD 11,00 USD 5% 2% 1 London Fixing Put 12,11 USD 11,50 USD 5% 2% 1 London Fixing Put 12,63 USD 12,00 USD 5% 2% 1 London Fixing Abwicklung: Zeitpunkt der Wechselkursbestimmung: Barausgleichsbetrag: Bar. 13:00 MEZ Ein von der Berechnungsstelle in Bezug auf jede Serie wie folgt bestimmter Betrag: 1. wenn der Bestimmungsstand nach Feststellung der Berechnungsstelle während der Bestimmungsperiode kleiner oder gleich dem Betrag gewesen ist

2 größer oder gleich dem Betrag gewesen ist; (ein solches Ereignis wird nachfolgend als "Knock-out" bezeichnet), (Stop Loss - Referenzstand Basispreis) x Multiplikator (Basispreis Stop Loss - Referenzstand) x Multiplikator; 2. ansonsten: (Schlussreferenzstand Basispreis) x Multiplikator (Basispreis Schlussreferenzstand) x Multiplikator Der Barausgleichsbetrag wird zum Wechselkurs an dem Bewertungstag oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, dem unmittelbar folgenden Tag, der ein Geschäftstag ist, in die Abwicklungswährung umgerechnet. Der Barausgleichsbetrag wird auf zwei Dezimalstellen in der Abwicklungswährung gerundet, wobei 0,005 abgerundet wird. Abwicklungswährung: Schlussreferenzstand: Bewertungstag: Beendigungstag: Basispreis: Betrag: EUR Ist, vorbehaltlich Nr. 4 der Produktbedingungen und der Bestimmungen in der Definition zu "Bewertungstag", ein Betrag in Höhe des von der Berechnungsstelle festgestellten Referenzstandes am Bewertungstag, ungeachtet später veröffentlichter Korrekturen. Ist der Beendigungstag oder, falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag. Ist, in Bezug auf jede Serie 1. wenn ein Knock-Out eingetreten ist, der letzte Tag des Stop Loss- Referenzstand-Bewertungszeitraums; ansonsten: 2. wenn der Gläubiger gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen das Wertpapier ausgeübt hat, oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag, 3. wenn die Emittentin das Wertpapier gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen gekündigt hat, der entsprechende Tilgungstag, wie jeweils von der Berechnungsstelle bestimmt. Ist, in Bezug auf jede Serie, 1. am Ausgabetag: der jeweils in der Spalte "Basispreis bei Angebotsbeginn" angegebene Betrag, 2. an jedem darauffolgenden Tag: zu jeder Zeit, die Summe aus (a) dem Basispreis am jeweils unmittelbar vorangegangenen Basispreis-Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Ausgabetag bis zum ersten Basispreis- Anpassungstag dem Basispreis am Ausgabetag und (b) den Finanzierungskosten. Der an jedem auf den Ausgabetag folgenden Basispreis-Anpassungstag festgelegte Basispreis wird von der Emittentin so bald wie praktikabel auf der Internetseite www.xmarkets.de bei den Angaben für das Wertpapier veröffentlicht, sowie nach dem Basispreis-Anpassungstag gemäß Ziffer 4 der Allgemeinen Emissionsbedingungen veröffentlicht. Ist, in Bezug auf jede Serie und vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4 der Produktbedingungen

3 - während des Zeitraums vom Ausgabetag (einschließlich desselben) bis zum ersten Basispreis-Anpassungstag (einschließlich desselben): der jeweils in der Spalte "Betrag bei Angebotsbeginn" angegebene Betrag, - an jedem darauffolgenden Tag: ein an dem diesen Tag unmittelbar vorangegangenen Basispreis-Anpassungstag von der Berechnungsstelle wie folgt bestimmter Betrag in Höhe der Summe aus dem an diesem Basispreis-Anpassungstag festgelegten Basispreis und dem Betrag-Anpassungsbetrag, unter Rundung, wie in den Produktbedingungen beschrieben. der Differenz aus dem an diesem Basispreis-Anpassungstag festgelegten Basispreis und dem Betrag-Anpassungsbetrag, unter Rundung, wie in den Produktbedingungen beschrieben. Die Emittentin wird den jeweils an einem auf den Ausgabetag folgenden Basispreis-Anpassungstag festgelegten Betrag so bald wie praktikabel auf der Internetseite www.xmarkets.de bei den Angaben für das Wertpapier, sowie, nach dem Basispreis-Anpassungstag, gemäß Ziffer 4 der Allgemeinen Emissionsbedingungen veröffentlichen. Bestimmungsperiode: Bestimmungsstand: Bestimmungstag: Wechselkurs: Abwicklungstag: Börsennotierung: Letzter Börsenhandelstag: Mindesthandelsvolumen: Ist der Zeitraum ab einschließlich 09. Januar 2009 bis einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Festlegung des Schlussreferenzstandes am letzten eingetretenen Bewertungstag. Ist zu jedem Zeitpunkt an einem Bestimmungstag, ein Betrag, der dem von der Referenzstelle notierten Preises des Bezugsobjekts zur betreffenden Zeit an diesem Tag entspricht, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. Ist eine Marktstörung eingetreten, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Tag noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Bestimmungsstand berechnet. Ist jeder Handelstag während der Bestimmungsperiode. Ist, in Bezug auf jede Serie und das Bezugsobjekt sowie jeden beliebigen Tag, der an dem betreffenden Tag zu dem in der Definition "Zeitpunkt der Wechselkursbestimmung" in der Definition zu "Wertpapiere" angegebenen Zeitpunkt (oder zu einem von der Berechnungsstelle als praktikabel bestimmten Zeitpunkt in möglichst großer zeitlicher Nähe dazu) geltende Wechselkurs zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung (angegeben als Anzahl von Einheiten, oder Bruchteilen von Einheiten, der Referenzwährung, die den Gegenwert einer Einheit der Abwicklungswährung darstellen), der von der Berechnungsstelle nach Maßgabe von Quellen bestimmt wird, welche die Berechnungsstelle zu diesem Zeitpunkt nach billigem Ermessen für geeignet hält. Der dritte Geschäftstag nach dem betreffenden Bewertungstag. Frankfurter Wertpapierbörse (Freiverkehr) und Stuttgarter Wertpapierbörse (Regulierter Markt). Ein Geschäftstag vor dem Beendigungstag. Ein Wertpapier.

4 Market Making: Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Indikative Preise werden auf REUTERS DBMENU sowie auf vwdticker Seite 19600 ff. veröffentlicht. Verkaufsbeschränkung: Die Optionsscheine dürfen in anderen Ländern und an fremde Staatsangehörige nur in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen und Beschränkungen verkauft werden. Berechnungsstelle: Zentrale Zahl- und Verwaltungsstelle: Settlement: Berechnungsstelle ist Deutsche Bank AG, Frankfurt Deutsche Bank AG, Frankfurt Clearstream Banking AG in Frankfurt am Main, Deutschland Zusatzinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter www.xmarkets.de. Interessierte Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt.

5 Wichtige Hinweise Während der Laufzeit der WAVEs wird die Deutsche Bank mit der Auflösung der von ihr unterhaltenen Absicherungspositionen bereits dann beginnen, wenn sich der Kurs oder der Wert des Bezugsobjekts dem Betrag nähert. Diese Auflösung kann die Annäherung des jeweiligen Bezugsobjekts an den Betrag verstärken, und im schlimmsten Fall einen Knock-Out des WAVEs, der diesen wertlos werden läßt, selbst herbeiführen. Deutsche Bank AG 2008. Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 910 38807, Telefax: 069 / 910 38673 kostenfrei erhältlich oder kann unter www.xmarkets.de herunter geladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb de Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.