Kooperation Jugendhilfe und Schule

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Transkript:

Kooperation Jugendhilfe und Schule Praxisbericht Flankierende und unterstützende Maßnahmen in der offenen Ganztagsbetreuung Kornelia Jordan Teamleiterin

Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe in Moers Organisationsentwicklung: 01.05.2000 Auflösung der vier Abteilungen Bildung der drei kleineren sozialräumlich verorteten Jugendämter Eine Zentrale

Aufbau der Teams Vier Arbeitsbereiche Allgemeiner Sozialer Dienst Wirtschaftlich- rechtliches Team Offene Kinder und Jugendarbeit Kindertageseinrichtungen

Struktur des Sozialraumteams Mitte Fünf Arbeitsbereiche: Allgemeiner sozialer Dienst Wirtschaftlich- rechtlicher Bereich Kindertageseinrichtungen Offene Kinder -und Jugendarbeit Offene Ganztagsbetreuung

Sozialräumliche Arbeit Fallarbeit Fallunspezifische Arbeit Quartiersarbeit Quartierskonferenz Stadtteilkonferenz Sozialraumkonferenz

Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen in Moers Schuljahr 2003/2004 1 Schule 3 Gruppen 75 Schüler/innen Schuljahr 2004/2005 2 Schulen 5 Gruppen 120 Schüler/innen Schuljahr 2005/2006 9 Schulen 16 Gruppen 415 Schüler/innen Schuljahr 2006/2007 18 Schulen 30 Gruppen 750 Schüler/innen Alle Grundschulen sind offene Ganztagsschulen

Träger Offener Ganztag in Moers Freie Träger SCI Internationaler Bund Evangelische Kirchengemeinde Elterninitiative Förderverein Überregionaler Jugendhilfeträger Kommunaler Träger Stadt Moers Jugendamt Sozialraumteam Mitte/Süd

Anforderungsprofil an die Träger Jugendhilfeträger gemäß 75 KJHG Fachpersonal wird beschäftigt mindestens Erzieher/in Gewünscht im jeweiligen Sozialraum vernetzend tätig

Entwicklung der flankierenden Maßnahmen Auflösung der Hortgruppen zur Refinanzierung der OGS Drohende Schließung der Schulkinderhäuser Unterstützung SIT, Betreuung 8-13 Uhr durch anteilige Kostübernahme 27 KJHG Alle Systeme betreuten bereits Kinder mit erheblichen erzieherischen Defiziten in Kooperation mit Jugendhilfe

Modellprojekt Schulkinderhaus Annastrasse Erzieherischer Auftrag und Finanzierungsgrundlage im Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder Öffnungszeit mit verbindlicher Betreuung von 08.30 Uhr-17.00 Uhr Schulkinderhaus befindet sich in der Schule 20 Kinder werden von 2 Erzieherinnen und einer 30 Std.-Kraft betreut 1 Hauswirtschaftskraft kocht täglich frisch

Ressourcen der Mitarbeiterinnen Heilpädagogische Zusatzausbildung Hohe Akzeptanz im Stadtteil Enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen des Allgemeinen sozialen Dienstes Teilnahme an Fallberatungen und Fachgesprächen Durchführung und Begleitung von Angeboten im Rahmen von Hilfe zur Erziehung Einzelarbeit Soziale Gruppenarbeit

Kooperation mit der Grundschule Zusammenarbeit mit der Schule auf gleicher Augenhöhe Intensive Zusammenarbeit mit der Schulleitung Teilnahme an allen Konferenzen Hospitation im Unterricht Regelmäßiger Austausch über die Kinder Gemeinsame Feste

Rahmenbedingungen der flankierenden Maßnahmen Vielzahl der betreuten Kinder benötigen zusätzliche Erziehungshilfeleistungen Konzept der Stadt Moers Vorrang der ambulanten Hilfen ist der richtige Weg Vorausschauende Planung durch frühzeitige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses.

Rahmenbedingungen der flankierenden Maßnahmen Der für eine sachgerechte Betreuung notwendige Mehrbedarf muss aus Mitteln der Jugendhilfe ergänzend gem. 27 Abs 2 SGBVIII i.v. m. 36 SGBVIII Pflichtaufgabe der Kommune aufgebracht werden Jugendhilfeausschuss hat beschlossen. (Erfahrungsbericht nach einem Jahr)

Anforderungen an die Schule und den Träger der offenen Ganztagsbetreuung Je Gruppe müssen mindestens 3 und dürfen maximal 5 Kinder mit einem zusätzlichen Hilfebedarf betreut werden. Für jedes Kind ist ein gemeinsamer Bericht von Schulleitung und Träger zu erstellen Die Federführung hat der Träger Das Einverständnis der Eltern liegt vor.

Anforderungen an den Träger der offenen Ganztagsbetreuung mit HZE - Modul Der Träger muss über Erfahrungen im Arbeitsbereich Hilfe zur Erziehung verfügen Für die flankierenden Maßnahmen muss eine pädagogische Fachkraft beschäftigt werden. Der Träger dokumentiert seine Hilfe. Die Hilfe ist auf ein Schuljahr befristet.

Anzahl der flankierenden Maßnahmen Team Ost 7 Gruppen mit jeweils 5 Kindern Team Nord 5 Gruppen mit jeweils 3 Kindern Team Mitte 7 Gruppen mit jeweils 5 Kindern

Übergangsverfahren Schuljahr 06/07 Bericht Schule / Träger mit Einverständniserklärung der Eltern Bewilligung bis Ende des Schuljahres Anweisung eines Pauschalbetrages ca. 1236,66 Euro mtl. Entwicklungsbericht am Schuljahresende vom Träger und Schule (Perspektive)

Verfahren ab Schuljahr 2008/2009 festgelegt im Qualitätszirkel Antrag der Eltern über Teilnahme HZE Modul Stellungnahme Schulleitung und Träger Schriftlicher Bericht vom Träger nach 6 Monaten Abschlußbericht 4 Wochen vor den Sommerferien vom Träger JA wird nur beteiligt wenn Einschätzung der Situation unklar ist

Leistungen der Jugendhilfe Beratende Funktion der Fachkraft für Eltern, Schule, Maßnahmeträger Einleitung des Hilfebedarfs ( Fachgespräch) Finanzielle Pauschalgewährung ( ca. 1300 Euro) Hilfeplanung gem. 36 KJHG in abgeschwächter Form ( Berichtspflicht des Trägers)

Bisherige Erfahrungen Zusammenführung von Jugendhilfe, Maßnahmeträger und Schule durch intensiven Austausch. Informationsaustausch mit anderen Einrichtungen durch regelmäßige Quartiersgespräche Fachberatung wurde im Schulverwaltungsamt eingerichtet. Die Zusammenarbeit im inhaltlich, pädagogischen Bereich beginnt. Qualitätszirkel zur Optimierung der Arbeit wurde eingerichtet

Ausblick Erfahrungsaustausch auf Trägerebene dringend erforderlich Bedarf an flankierenden Maßnahmen wächst Zusätzlicher Bedarf im Rahmen der Hilfe nach 35a KJHG Integrationshelfer wird deutlich Erweiterte Fachkompetenz der Zusatzkraft erforderlich Anstieg der Kosten..

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Jugendhilfe OGATA Schule