Sportstätten in Rheinland-Pfalz

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Transkript:

Sportstätten in Rheinland-Pfalz Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) und Modellprojekt Sportatlas Harald Petry (Landessportbund RLP) Stefan Henn (Institut für Sportstättenentwicklung)

Situationsbeschreibung - Sportstätten Rheinland-Pfalz Gute Basis für Entwicklung des Sports in RLP durch: Sportfördergesetz (1974) Allgemein anerkannt: Große Rolle des Sports bei gesellschaftspolitischen Themen wie Gesundheitsförderung, Sozialisationsinstanz, Integration, Inklusion u.a. Festgeschrieben: kostenlose Nutzung von mit öffentlichen Mitteln gebauten/geförderten Sportanlagen durch Sportvereine Dadurch Mitgliedsbeiträge der Vereine deutlich unter Bundesdurchschnitt Aber: kein merkbar deutlich besserer Versorgungsgrad/Zustand der Sportstätten im Vergleich zu anderen Bundesländern

Sportstätten in Rheinland-Pfalz (Zahl) Ungedeckte Anlagen: 3430 Sporthallen: 2159 Großsport/Mehrzweckhallen : 42 Schießsportanlagen: 376 Tennis: 1010 Bäder: 370 Andere: 17 TOTAL 7401 Sportstätten *Sportstättenstatistik der Länder 11.2002

Sportstätten in Rheinland-Pfalz (Betreiber/Nutzer) 2002* 2014* Ca. 6.300 Sportvereine Nutzung komm. Sportstätten 55,3% 65,0 % Verein/Verband betreiben 37% 49,4% Sonstige Öffentliche Hand 3,5% Kommerziell 2,7% Ohne Angabe 1,4% *Sportstättenstatistik der Länder 11.2002 *Sportentwicklungsbericht 2013/14 (Breuer) Nutzung kommunaler Sportstätten hat für Sportvereine herausragende Bedeutung!

Sportstätten (+Bäder) bilden Rückgrat des Sports in Städten und ländlichem Raum Tendenzen in RLP: Zunehmende Tendenz der Kommunen u. Gemeinden zur Verpachtung von Sportanlagen an Vereine Vermeidung Folgekosten/ Ziel auch Zuschüsse aus den Bauprogrammen der Sportbünde Prekäre Haushaltssituationen: Zunehmende Tendenz zur Schließung von Sportstätten Verstärkt insbesondere bei Schulschließungen: Selbst die Auslastung von deren Sportstätten durch Vereinssport - dann kein Kriterium zum Erhalt

Schuldenbremse Rheinland-Pfalz Kein nennenswerter Sanierungsstauabbau möglich Trotz Sportfördergesetz hohe finanzielle Belastung für vereinseigene Sportstätten Spielraum in den kommunalen Haushalten wird i. d. nächsten Jahren noch kleiner

Defizite aktueller Sportentwicklungsplanung in RLP: Verfügbare Instrumente der Sportentwicklungs-planung werden nur sporadisch genutzt Kein statistischer Überblick über die Sportstättensituation in RLP vorhanden (seit 2002) Doch: Aufstellung v. Sportstätten-Rahmenleitplänen und Sportstätten- Leitplänen als Pflichtaufgabe in den 6 u. 7 d. RLP Sportfördergesetzes festgeschrieben Fortschreibung in angemessenen Zeitabständen!

Fördergrundsätze Sportfördergesetz Finanzielle Förderung v. Sanierungs- u. Baumaßnahmen d. das Land RLP setzt voraus: 8.dass die einzelnen Maßnahmen in den genehmigten Sportstätten- Rahmenleitplänen und Sportstätten-Leitplänen enthalten sind Förderung nur nach haushaltsrechtlichen Möglichkeiten! 12 (2) Bei Bemessung der Zuwendung Berücksichtigung der Finanzkraft des Trägers. Heißt: Förderung des Landes prinzipiell nur, wenn der Träger auch die Folgekosten aufbringen kann.. Notwendigkeit u. Bedarf?

Sportförderung müsste zwingend an den tatsächlichen Bedarf gebunden sein Günstigstenfalls Entscheidung über Sportfördermitteleinsatz durch unabhängige Gremien Sportstättenbeiräte in RLP erstellen Prioritätenlisten Verwaltungsvorschrift ( VV ) Sportanlagenförderung (Neuauflage Januar 2016) legt fest: Kreis- bzw. Stadt-Sportstättenbeiräte erstellen Großprojekte-Prioritätenlisten für Sportstättenbau und Sanierung gutachterlich Empfehlung: Dringende Notwendigkeit vor Wartezeit Empfehlung Beirats-Bildung: Beteiligung v. mit Förderung und Bau befassten Stellen: Sport-, Schul-, Planungs-, Baubehörden, Kreistags-, Stadtratsvertreter Fachliche Eignung.?

Evaluation? Fehlanzeige! Keine Analyse des Verfahrens zur Förderung des Baus von Sportstätten durch d. Sportstättenbeiräte, Keine Evaluation, welche Wirkung Förderung von einzelnen Projekten auf das Sporttreiben und die Sportstättenversorgung vor Ort hat Nach den derzeitigen Regeln für die Sportförderung in Rheinland- Pfalz: Keine objektiv belastbaren Kriterien als Entscheidungsgrundlagen vorhanden, um festzustellen, welche Sportanlagen erhalten werden und welche nicht.

Entscheider in Sportvereinen und Kommunen wünschen sich objektive und sachliche Grundlagen zu Entscheidungen zu Erhalt, Bau- und Sanierung von Sportstätten!

Das Institut für Sportstättenentwicklung 12

Ihr Ansprechpartner Koordinierungsstelle ISE in Trier Zentraler Ansprechpartner für Vereine & Kommunen Stefan Henn, Koordinator ISE info@ise-rlp.de www.ise-rlp.de Koordination der Dienstleistungen Sichtung der Sportstätten vor Ort Erstellung von Angeboten Analysen & Beratung Presse-/Öffentlichkeitsarbeit ISE Projektmanagement 13