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Transkript:

Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern

Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien der Abgeltungssteuer Dienstag, 08. Juli 2008 Kaufmanns-Casino e.v., München Dipl.-Volkswirt Torsten Normann Vorstand der Financial Management Group AG, München Dipl.-Betriebswirt (FH) Siegmund Brosch Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater Wirtschafts- und Steuerkanzlei Siegmund Brosch, München

Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien der Abgeltungssteuer

Inhalte 1. Die 7 Einkunftsarten und der progressive Einkommensteuertarif 2. Die Funktionsweise der Abgeltungssteuer 3. Umfang der Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte 4. Wegfall des Werbungskostenabzugs 5. Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens 6. Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung 7. Beispiel 8. Die wichtigsten Handlungsstrategien

1. Die 7 Einkunftsarten und der progressive Einkommensteuertarif 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen 7. Sonstige Einkünfte = Summe der Einkünfte Progression Est 42% (45%)

Entwicklung der Steuersätze

2. Die Funktionsweise der Abgeltungssteuer Ab 2009 beträgt die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % (Abgeltungssteuer) Zusätzlich wird Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungssteuer erhoben. Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern: Erhöhung um Kirchensteuer bei gleichzeitiger Reduktion der Abgeltungssteuer pauschal um Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer vermindert sich um anrechenbare ausländische (Quellen-) Steuern Hat nur für Privatanleger abgeltende Wirkung

3. Umfang der Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte Umfang der Kapitalerträge Besteuerung der Früchte 20 Abs. 1 EStG Besteuerung der Wertsteigerung 20 Abs. 2 EStG (unabhängig von der Laufzeit)

Besteuerung der "Früchte" ( 20 Abs. 1 Nr. 1-11 EStG) Nr. 1: Gewinnausschüttungen, Dividenden Nr. 2: Bezüge bei Auflösung von Kapitalgesellschaft Nr. 4: stille Beteiligung und partiarische Darlehen Nr. 5: Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden Nr. 6: Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen (Verträge ab 01.01.2005) Nr. 7: Zinsen aus Wertpapieren aller Art Nr. 8: Diskontbeträge aus Wechseln Nr. 9: Ausschüttungsgleiche Leistungen von stpfl. Körperschaften Nr. 10: Ausschüttungsgleiche Leistungen von Betrieben gewerblicher Art Nr. 11: Stillhalterprämien (Nettoprinzip)

Besteuerung der Wertsteigerung ( 20 Abs. 2 EStG) Nr. 1: Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalanteilen, Aktien, Genussscheinen Nr. 2: Gewinn aus der Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen Nr. 3: Gewinn bei Termingeschäften (z.b. Differenzausgleich) Nr. 4: Gewinn aus der Veräußerung stiller Beteiligungen und partiarischer Darlehen Nr. 5 : Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden Nr. 6: Gewinn aus der Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (Verträge ab 01.01.2005) Nr. 7: Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen Nr. 8: Gewinn aus dem Ausscheiden aus einer Körperschaft

4. Wegfall des Werbungskostenabzugs Abzug tatsächlich entstandener Werbungskosten (z.b. Schuldzinsen) entfällt Wegfall des Werbungskosten-Pauschbetrages (bisher: EUR 51 / EUR 102) Wegfall des Sparer-Freibetrages (bisher: EUR 750 / EUR 1.500) Einführung eines neuen Sparer-Pauschbetrages (EUR 801/ EUR 1.601)

5. Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens Der Anteilseigner musste bislang nur 50 % der Ausschüttungen, Gewinne etc. mit dem individuellen Steuersatz versteuern Werbungskosten waren nur zu 50% abzugsfähig

6. Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung grundsätzlich. Wegfall der Erklärungspflicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen - Abzug der Abgeltungssteuer erfolgt durch Schuldner oder Zahlstelle im Inland Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung - Erträge aus Auslandskonten/Auslandsdepots - Zinsen bei Privatdarlehen - Verkauf einer GmbH-Beteiligung (unter 1 %) - Wertzuwächse bei Verkauf von Lebensversicherungen - Steuererstattungszinsen auch hier erfolgt Besteuerung jeweils zu 25 %

Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung Günstigerprüfung durch Finanzamt - auf Antrag - Besteuerung zum individuellen Steuersatz - keine Gefahr der Höherbelastung durch Antrag Wegfall der sog. Jahressteuerbescheinigung (durch Bank) Freistellungsaufträge (bei Bank) weiterhin möglich NV-Bescheinigung weiterhin möglich

7. Beispiel Ein privater Kapitalanleger hat ein Aktiendepot von EUR 100.000, das er langfristig hält. Er unterliegt dem persönlichen Spitzensteuersatz. Steuerfreibeträge hat er bereits ausgenutzt. Die Erträge im betreffenden Jahr setzen sich wie folgt zusammen: Dividenden EUR 2.000 Kursgewinne EUR 6.000 --------------- Gesamt EUR 8.000

Beispiel Auswirkungen Steuerpflicht Erwerb bis 31.12.2008 Erwerb ab 01.01.2009 Dividenden Kursgewinne gesamt 2.000 2.000 2.000 6.000 8.000 Halbeinkünfteverfahren (50%) 1.000 Steuer (42%) Abgeltungssteuer(25%) 420 2.000

8. Die wichtigsten Handlungsstrategien Allgemein Aktien/Rentenpapiere/Investmentfonds noch 2008 kaufen und halten! Steuerpflichtige Kapitalerträge in 2009 realisieren (= 25 %) Bei Investmentfonds: thesaurierende Fonds wählen Bei Aktiendepot mit laufenden Käufen und Verkäufen: für Neukäufe ab 2009 eigenes Depot einrichten!

Die wichtigsten Handlungsstrategien Betriebsvermögen größere Vermögen / Kapitalanlagen in ein Betriebsvermögen einbringen (z.b. vermögensverwaltende GmbH) Abzug von Finanzierungsaufwendungen grundsätzlich vorteilhaft, wenn Erträge im Betriebsvermögen bleiben und nicht ausgeschüttet werden Steuerbelastung 15 % KSt (!) Für Aktienbeteiligungen gilt die Steuerfreistellung ( 8b KStG)

Die wichtigsten Handlungsstrategien Altersvorsorgeprodukte sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen: Riester und Rürup-Sparverträge Betriebliche Altersvorsorge Kapital-Lebensversicherungen Private Rentenversicherungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß!

Kontaktdaten 80336 München, Bavariaring 23 Tel. (089) 53 07 97 70 Fax (089) 53 07 97 77 www.sbrosch.de kanzlei@sbrosch.de Dipl.-Betriebswirt (FH) Siegmund Brosch Vereidigter Buchprüfer / Steuerberater Schwerpunkte: Wirtschaftsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Zeitwertkontenberatung (www.zeitwertkonten-beratung.de)