Merkblatt. Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen. Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik

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Transkript:

01 201 Merkblatt (SiNa) Elektroinstallationen Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik

1. Grundlagen Die folgenden Informationen sollen helfen, den richtigen Ablauf der Elektro-Installationskontrollen bei Bauvorhaben und während der Gebäudebewirtschaftung zu verstehen und die nötigen Massnahmen zu veranlassen. 1.1 Geltungsbereich Seit dem 1. Januar 2002 ist die revidierte Verordnung über die elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV, siehe http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20012238/201312010000/734.27.pdf vom 7. November 2001 (Stand 1. Dezember 2013) in Kraft. Die NIV regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen (elektrische Installationen) und die dieser Installationen. 1.2 Verantwortung und Pflichten der Die der elektrischen Installationen (Stadt Zürich) ist verantwortlich, dass die elektrischen Installationen ständig den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen. Im Weiteren muss die die Sicherheit von elektrischen Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Kontrollperioden überprüfen lassen. Mit dem entsprechenden Sicherheits-Nachweis (SiNa) wird der Netzbetreiberin (in der Stadt Zürich das ewz) der gefahrlose Zustand der Anlage bestätigt. Der sowie die technischen Unterlagen der elektrischen Installationen (Schema, Pläne, Betriebsanleitungen) müssen während der ganzen Lebensdauer der Anlagen aufbewahrt werden, die Grundlagen für den während mindestens einer Kontrollperiode. Mängel an den elektrischen Installationen sind unverzüglich beheben zulassen. 1.3 Kontrollperioden (Unterscheidung der Anlagen nach NIV) Jährlich: - Baustellen Alle Jahre: - Laboratorien und Prüffelder von Schulen, Gewerbebetriebe und Industrien - Gebäude mit grossen Personenbelegungen wie Schulhäuser, Spitäler, Theater, Gaststätten, Heime usw. Alle 10 Jahre: - Nasse, gewerblich genutzte Räume - Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten Alle 20 Jahre: - Wohnbauten, alle übrigen Installationen Elektrische Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von Jahren seit der letzten überprüft werden. 1.4 Nachweis der Sicherheit und Meldepflicht 1.4.1 Neuinstallationen Vor der Übergabe der elektrischen Installationen (mit Installationsanzeige) an die Auftraggeberin überprüft die Installationsfirma die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle. Die Ergebnisse werden im (SiNa) aufgeführt und mit einer Unterschrift bestätigt. Bei der Übernahme vom Erstellenden einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode < 20 Jahre ist die verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein s Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle durchführen zu lassen und innerhalb dieser Frist den der Netzbetreiberin (ewz) einzureichen. Bei der Übernahme vom Erstellenden einer elektrischen Installation mit einer Kontrollperiode = 20 Jahre hat die den der Netzbetreiberin (ewz) einzureichen. 2

1.4.2 Bestehende Installationen (periodische ) Die von bestehenden elektrischen Installationen wird von der Netzbetreiberin, mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode, schriftlich aufgefordert einen einzureichen. Innerhalb dieser Frist muss die Anlage durch ein s Kontrollorgan überprüft werden. 1.4.3 Installationserweiterungen (Kleininstallationen, Unterhalt) Bei einer Kleininstallation ohne Installationsanzeige (< 3,6 kva) ist nach deren Abschluss durch die ausführende Unternehmung eine Prüfung vorzunehmen. Die Resultate sind in einem Messprotokoll festzuhalten und mit der Rechnung der zu übergeben. Diese hat den Nachweis bis zur nächsten periodischen aufzubewahren. 1.4.4 Der muss mindestens die folgenden Angaben enthalten (siehe Anhang 2): (1) Adresse der und ev. deren Vertretung (Verwaltung) (2) Name und Adresse der Installationsfirma (3) Adresse und Beschreibung der Installation inkl. allfälliger Besonderheiten (4) n (Kontrollart, Kontrollperiode) () Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle (Mess- und Prüfprotokolle) (6) Kontrolldatum, Unterschrift Elektrokontrolleur(in) und Inhaber(in) Installationsbewilligung (7) Name und Adresse des n Kontrollorgans (8) Kontrolldatum, Unterschrift Elektrokontrolleur(in) und Inhaber(in) s Kontrollorgan 1. Berechtigung für n Berechtigt zur Durchführung von Abnahme- und periodischen n sind die n Kontrollorgane (konzessionierte Elektroinstallationsfirmen, Kontrollunternehmungen z.b. ewzert AG (eine Tochterunternehmung der Stadt Zürich) Giesshübelstrasse 69, 804 Zürich http://www.ewzert.ch oder andere unter https://www.stadtzuerich.ch/ewz/de/index/netz/zuerich/installaionskontrolle/periodische_kontrolle.html) die akkreditierten Inspektionsstellen (z.b. ewzert AG ist erforderlich für Installationen mit Gefährdungspotential) die Netzbetreiberinnen (Netzbetreiberinnen dürfen Aufgaben einer n Kontrollstelle im eigenen Versorgungsgebiet nur wahrnehmen, wenn sie dafür eine rechtlich und finanziell Organisationseinheit bilden) das Inspektorat (Oberaufsicht) Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandsetzung der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle oder einer periodischen beauftragt werden. 2. Ablaufschema Die nachfolgenden Ablaufdarstellungen (Anhang 1) zeigen die Handhabung der e (SiNa) für Neuinstallationen, bestehende Installationen (periodische ) und Installationserweiterungen. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik www.stadt-zuerich.ch/egt Stand: 1. Januar 201 / SIM 3

Anhang 1 Ablaufdarstellungen Neuinstallationen Bestehende Installationen (Periodische ) Installations- Erweiterungen installiert Netzbetreiberin fordert für SiNa auf installiert Schlusskontrolle durch an Auftraggeberin () beauftragt Innerhalb 6 Monaten Prüfung Installationen durch Schlusskontrolle durch mit Rechnung an < 20 Jahre Kontrollperiode = 20 Jahre sendet Original an Mess-/Prüfprotkoll wird erstellt, SiNa vorbereitet beauftragt zur Instandstellung sendet Original an * beauftragt Innerhalb 6 Monaten Nein Mängel Ja Zustands-/Mängelbericht an Prüfung Installationen durch an Mängel Ja Mängel durch korrigieren lassen sendet (Kopie) an Netzbetreiberin Nein an Auftraggeberin () sendet Original an Legende: Neuinstallationen Auftraggeberin * Ev. Delegation an Elektroplaner Inst.-Erweiterungen Auftraggeberin Extern Amt für Hochbauten der Stadt Zürich Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich 4

Anhang 2 Formular 1 2 7 3 4 6 8