Als Kanzler der Universität Bielefeld freue ich mich, Sie als neue Mitarbeiterin, neuen Mitarbeiter begrüßen



Ähnliche Dokumente
Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

Rente und Hinzuverdienst

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Elternzeit Was ist das?

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Dienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

II. Arbeitsrechtlicher Teil

Dienstvereinbarung. - Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang II - zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

Fachliche Fragen zur Online-Schadenmeldung

Teilzeitbeschäftigte 209

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung

WIR BLEIBEN IN KONTAKT. KONTAKTHALTEPROGRAMM IN 3 PHASEN für Mütter und Väter. Leitfaden für Führungskräfte

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'


Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Alle gehören dazu. Vorwort

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

I. Einleitung und Kontakt zum Unternehmen

Nutzung dieser Internetseite

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Stand: Dezember Informationen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ein Lächeln ist die schönste Sprache der Welt. Das Service-Scheckheft Ihrer Kreissparkasse Rottweil.

amtliche mitteilungen

Unser einzigartiger premium Service in der premiumbu und premiumeu. Persönlich - Unbürokratisch - Schnell

S T U D I E N V E R T R A G

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Buddy-Leitfaden. Zur Integration internationaler Studierender INTERNATIONAL OFFICE

1. Allgemeine Bestimmungen Arbeitszeit Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit Überstunden Überzeit...

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012

Liebe Interessierte an technischen Lösungen für die Sicherheit zu Hause,

Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Das Work-Life-Balance Programm von Ritter Sport

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken

Studieren- Erklärungen und Tipps

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Kontakthalten und Wiedereinstieg

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Transkript:

Herzlich Willkommen! Als Kanzler der Universität Bielefeld freue ich mich, Sie als neue Mitarbeiterin, neuen Mitarbeiter begrüßen zu dürfen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, hat das Personaldezernat für Sie in dieser Broschüre einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen als Orientierung dienen und einen ersten Überblick über die Strukturen der Universität Bielefeld und die Organisation der zentralen Universitätsverwaltung geben sollen. Darüber hinaus finden Sie einige praktische Hinweise, die Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis betreffen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die jeweils genannten Ansprechpartner/innen, die Ihnen telefonisch oder persönlich weiterhelfen können. Auch Ihr/e Vorgesetzte/r und Ihre Kolleg/innen werden Sie in der Einarbeitungszeit besonders unterstützen. Weitere aktuelle und umfangreiche Informationen über unsere Hochschule finden Sie im Internet unter www.uni-bielefeld.de. Ich wünsche Ihnen einen guten und erfolgreichen Start und hoffe, dass Sie sich an Ihrem neuen Arbeitsplatz gut einleben und wohlfühlen werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hans-Jürgen Simm Kanzler der Universität Bielefeld

Inhalt Seite Grußwort 1 Organisation der Universität Bielefeld 1.1 Die Universität Bielefeld interdisziplinär, kommunikativ, innovativ... 5 1.2 Organe, Gremien und Organisationseinheiten... 5 2 Informationen zu Ihrem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis 2.1 Arbeitszeitregelung... 11 2.2 Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub... 11 2.3 Arztbesuche... 12 2.4 Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit... 12 2.5 Beihilfen in Krankheitsfällen... 13 2.6 Änderung der persönlichen Verhältnisse... 13 2.7 Mutterschutz und Elternzeit... 14 2.8 Entgelt bzw. Besoldung... 14 2.9 Vermögensbildung... 15 2.10 Zusatzversorgung..... 15 2.11 Jobticket... 15 2.12 Arbeitssicherheit... 16 2.13 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement... 17 2.14 Brandschutz... 17 3 Weitere Informationen zur Universität Bielefeld 3.1 Personalentwicklung, Fort- und Weiterbildung... 19 3.2 Gesundheitsmanagement....... 19 3.3 Familienservice.... 20 3.4 Mitarbeiter/innen- und Führungskräfteberatung 20 3.5 Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r. 21 3.6.... Personalrat der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter... 21 3.7 Gleichstellung... 22 3.8 Schwerbehindertenvertretung... 22 3.9 Universitätsbibliothek... 23 3.10 Mensen und Cafeterien... 23 4 Kultur- und Sportangebote an der Universität Bielefeld 4.1 Kunst und Kultur... 25 4.2 Campusradio... 26 4.3 Sport... 26... Anhang Hilfen in Störungs- und Notfällen Regeln zum fairen Umgang Campusplan Plan des Hauptgebäudes

Es mag sein, dass Sie in der vorliegenden Broschüre die eine oder andere Information vermissen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Informationen Ihrer Meinung nach fehlen, was geändert oder ergänzt werden sollte. Ihre Anregungen und Vorschläge richten Sie bitte an die Redaktion (s.u.). Wir freuen uns über Ihr Feedback! Impressum Herausgeber: Universität Bielefeld Personaldezernat Abteilung Personalentwicklung Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Redaktion: Alexander Steinhäuser Tel.: (0521) 106 4209 E-Mail: alexander.steinhaeuser@uni-bielefeld.de Auflage: 4. Aktualisierung, Juli 2012

1 Organisation der Universität Bielefeld 1.1 Die Universität Bielefeld interdisziplinär, kommunikativ, innovativ Fächerübergreifende Forschung, moderne Studiengänge und Kooperationen in aller Welt - die Universität Bielefeld verbindet klassische Hochschultradition mit innovativen Strukturen in Forschung und Lehre. Sie umfasst 13 Fakultäten, die ein differenziertes Fächerspektrum in den Geistes-, Natur-, Sozial- und Technikwissenschaften abdecken. Mit etwa 18.500 Studierenden in 80 Studiengängen, rund 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter ca. 1.480 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gehört sie zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland. Einzigartig ist das architektonische Konzept des Universitätshauptgebäudes am Rande des Teutoburger Walds: Hier findet sich alles unter einem Dach. Das besondere Kennzeichen der Universität Bielefeld ist ihr interdisziplinäres Selbstverständnis sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Ein herausragendes Aushängeschild ist dabei das Zentrum für interdisziplinäre Forschung, das internationale Experten aus verschiedenen Disziplinen für gemeinsame Projekte zusammenführt. 1.2 Organe, Gremien und Organisationseinheiten Rektorat Das Rektorat leitet die Universität. Es ist zuständig für alle Angelegenheiten der Universität, soweit die Zuständigkeit durch das Universitätsgesetz oder die Grundordnung nicht anders geregelt ist. Es besteht aus dem Rektor, den Prorektor/innen und dem Kanzler. Rektor Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer Prof. Dr. Martin Egelhaaf Prorektor für Qualitätsentwicklung Prof. Dr. Johannes Hellermann Prorektorin für Internationales und Kommunikation Prof. Dr. Martina Kessel Prorektor für Finanzangelegenheiten und Ressourcen Prof. Dr. Rolf König Prorektorin für Studium und Lehre Prof. Dr. Claudia Riemer Kanzler Hans-Jürgen Simm Hochschulrat Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Er tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. 5 externe Mitglieder 5 interne Mitglieder 5

Senat Aufgaben und Zuständigkeiten des Senats ergeben sich aus dem Hochschulgesetz. Er ist wie folgt zusammengesetzt: 12 Hochschullehrer/innen 4 akademische Mitarbeiter/innen 4 Studierende 2 weitere Mitarbeiter/innen Kommissionen Kommission für Finanzangelegenheiten und Ressourcen Kommission für Organisationsentwicklung Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Kommission für Studium und Lehre Qualitätsverbesserungskommission Studierendenschaft Die Studierendenschaft der Universität Bielefeld ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität Bielefeld. Studierendenparlament Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es besteht in der Regel aus 29 Mitgliedern. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Vorsitz Finanzreferent/in Sozialreferent/in Weitere Referent/innen Fachschaften Fachschaften in den einzelnen Fakultäten Fakultätsübergreifende Fachschaften Fakultäten Die Fakultäten sind die Grundeinheiten der Forschung und Lehre". Die akademische Lehre wird ausschließlich von den Fakultäten verantwortet. Fakultät für Biologie Fakultät für Chemie Fakultät für Erziehungswissenschaft Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie Fakultät für Gesundheitswissenschaften Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft Fakultät für Mathematik Fakultät für Physik Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft Fakultät für Rechtswissenschaft Fakultät für Soziologie Technische Fakultät Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 6

Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen CeBiTec - Center for Biotechnology CITEC - Cognitive Interaction Technology Center of Excellence CoR-Lab - Forschungsinstitut für Kognition und Robotik Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) Institut für Simulation komplexer Systeme (ISKOS) Institut für Wissenschafts- und Technikforschung (IWT) Institut für Mathematische Wirtschaftsforschung (IMW) Forschungsschwerpunkt Mathematisierung (FSPM) Bielefeld School of Education (BiSEd) ZiF - Zentrum für interdisziplinäre Forschung Weitere Einrichtungen des wissenschaftlichen Bereichs Bielefeld Graduate School in History and Sociology (BGHS) Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW) Institut für Didaktik der Mathematik (IDM) Institut für Weltgesellschaft Institut für wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) Forschungsstelle biographische Religionsforschung Schule für Historische Forschung Wissenschaftliche Einrichtung Laborschule Wissenschaftliche Einrichtung Oberstufenkolleg Zentrum für Statistik Zentrale Serviceeinrichtungen Universitätsbibliothek Hochschulrechenzentrum (HRZ) Service Center Medien (SCM) Weitere Einrichtungen Ästhetisches Zentrum International Office Fachsprachenzentrum Bielefeld 2000plus Lehren und Lernen ZSB - Zentrale Studienberatung Career Service Zentrum für Unternehmensgründung - ZUg Laborschule Universitätsarchiv Hochschulambulanz für Kinder- und Jugendliche (HAKIJU) Hochschulsport Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Oberstufenkolleg Psychotherapeutische Ambulanz Verbundene Institutionen Absolventen-Netzwerk e.v. Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld Verein zur Förderung von Kunst und Kultur an der Universität Bielefeld e.v. Gesellschaft zur Förderung des Forschungs- und Technologietransfers Institut für Innovationstransfer an der Universität Bielefeld GmbH - IIT Institut für Pflegewissenschaft Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Bielefeld e.v. (ZWW) Westfälisch-Lippische Universitätsgesellschaft FORUM OFFENE WISSENSCHAFT 7

Hochschulorchester Bielefeld Universitätschor Bielefeld UniBigband 8

Referat für Kommunikation (Kom) Zentrale Dienste, Beihilfesstelle, Innenrevision Angelika Spilker (Tel. -3339) zugl. Beauftragte des Arbeitgebers nach dem Schwerbehindertengesetz CIO Informationstechnologie Frank Klapper Servicebereich Beratung Team Organisation von Studium und Ständige Vertreterin des Kanzlers Ingo Lohuis (Tel. -4145) (Tel. -4954) für Studium, Lehre und Lehre (OSL) Bettina Lang (Tel. -8000) Leitung und Pressesprecher Karriere (SL_K5) Susan Kerfien (Tel. -4470) Dr. Andrea Frank (Tel. -4175) Bastian Doht (Tel. -67347) Abteilung Z.1 Anneke Streit (Tel. -3327) Innerer Dienstbetrieb, Organisation, Dezernat IT/Orga Frank Klapper (Tel. -4954) Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld Tel. 0521/106-. Organisationsplan (Stand: Mai 2012) R E K T O R A T Rektor Prorektoren Kanzler Büro des Rektors Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prof. Dr. Prof.'in Dr. Prof. Dr. Prof.'in Dr. Prof. Dr. Hans-Jürgen Simm Büro des Kanzlers Vorzimmer (Tel. -2000) Martin Egelhaaf Martina Kessel Rolf König Claudia Riemer Johannes Hellermann (Tel. -3000) Vorzimmer Heide Leister (Tel. -2001) (Tel. -4143) (Tel. -4071) (Tel. -5112) (Tel. -3619) (Tel. -67342) Gudrun Rehm (Tel. -3001) Referent des Rektors Sekretariat Dr. Gerd Meier (Tel. -4073) Annette Walhorn (Tel. -3002) Zentrale Universitätsverwaltung Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat FM Dezernat F Planung, Controlling Akademische und studentische Personalangelegenheiten Facility Management Finanzmanagement Angelegenheiten, Justitiariat Betriebstechnik, Planen und Bauen, Beschaffung Haus- und Flächenverwaltung, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Dr. Heike Franz (Tel. -4141) Dr. Ulrich Körber (Tel. -5230) Dr. Frank Lohkamp (Tel. -4150) Dr. Christian Schepers (Tel. -3200) Ulrich Vogel (Tel. -3456) unmittelbar zugeordnet: Personal- und Stellenbewirtschaftung Dezernat FFT Forschungsförderung & Transfer Ulrike Garus (Tel. -4158) Mira Schneider (Tel. -4155) Justitiariat Justitiariat Personalangelegenheiten FM.1 F.1 Forschungsförderung - Information IT/Orga.1 Studium und Lehre Ines Meyer (Tel. 5229) Jennifer Aldag (Tel. -4166) Technisches Facility Management Finanzcontrolling und Beratung Organisation/Prozess- (gleichzeitig Referentin der Prorektorin Justitiarin Justitiarin Maschinen- und Versorgungstechnik N.N. (Tel. -4144) verantwortlich: management / IT-Steuerung für Studium und Lehre) Kälte- und Wärmeversorgung, Abt.-Leiter Ulrike Garus (Tel. -4158) verantwortlich: Bastian Simon (Tel. -5221) III.1 Laborbau Frank Klapper (Tel. -4954) Hilke Nissen (Tel. -2600) Justitiar Personalangelegenheiten Beamte, Heinz-Hermann Meyer (Tel. -3278) F.2 Innovations- und Transfermanagement/ Qualitätsmanagement Lehre, Akkreditierung Personalnebenbezüge Komm. Abt.-Leiter Finanzbuchhaltung Geschäftsführung Zentrum für Unter- (gleichzeitig Referentin des Achim Schade (Tel. 5222) Katharina Katzer (Tel. -3446) Birgit Ernst (Tel. -3485) nehmensgründung IT/Orga.2 Prorektors für Qualitätsentwicklung) Justitiar Abt.-Leiterin FM.2 Technisches Facility Management Abt.-Leiterin Dr. Daniela Rassau (Tel. -3950) Fachanwendungen / System- integration Sonja König (Tel. -67319) Jan Hendrik Ehrich (Tel. -5222) III.2 Elektrotechnik F.3 EU-Forschungsprojektmanagement Reinhard Kunkel (Tel. -3187) Akkreditierung Justitiar Personalangelegenheiten Tarifbe- Elektrotechnik und Elektroverteilung Beschaffungen, Zentrale Vervielfältigung Iris Litty (Tel. -2569) Abt.-Leiter schäftigte einschl. Auszubildende, Erhard Krause (Tel. -3279) Stefan Burchert (Tel. -4066) Erika Sahrhage (Tel. -3949) Dr. Mareike Blömker (Tel. -67318) II.1 Dietmar Laukamp (Tel. -3449) Abt.-Leiter Abt.-Leiter Strategische Forschungsentwicklung Lisa Hürter (Tel. -4190) Akadem. Angelegenheiten Alexander Nübel (Tel. -5227) Abt.-Leiter Abt.-Leiter III.3 Holger Reinke (Tel. -3294) Abt.-Leiter Schutzrechts- und Verwertungs- management Axel Wohlgemuth (Tel. -2568) Strategisches Controlling Dr. Tina Ruschenburg (Tel. -4149) Berichtswesen und quantitative Planung II.2 Studierendensekretariat Jörg Vos (Tel. -3410) Abt.-Leiter II.3 Personalentwicklung, Gesundheits- management, Familienservice verantwortlich: Dr. Frank Lohkamp (Tel. -4150) III.4 Gastprofessuren, Lehraufträge, FM.3 Technisches Facility Management Planen und Bauen Kleine und große Baumaßnahmen, Raumbuch, baul. Brandschutz Matthias Fuchs (Tel. -3268) Abt.-Leiter Servicestelle für den wiss. Nachwuchs / Referentin des Prorektors für Forschung, wiss. Nachwuchs und Transfer Dr. Alexandra Wiebke (Tel. -4169) FFT.1 International Office Dr. Thomas Lüttenberg (Tel. -4088) Hilfskräfte, Vorträge, Jobticket verantwortlich: FM.4 Abwicklung, Verträge, Berichtswesen, Schutzrechtsmanagement Abt.-Leiter Jennifer Aldag (Tel. -4166) Stephan Müller (Tel. -3467) Personal- und Stellenbewirtschaftung Infrastrukturelles Facility Management Flächen- und Hausverwaltung, Bewachung, Reinigung, Hausmeisterdienste Katrin Greiwe (Tel. -3125) Abt.-Leiterin FM.5 Kaufmännisches Facility Management Bewirtschaftung,Vertragsmanagement, Controlling Maria Schnitker-Münnich (Tel. -3134) Abt.-Leiterin FM.6 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Arbeitssicherheit,Managementsysteme, Abfallwirtschaft, Energieeffizienz Katharina Drechsler (Tel. -3342) Abt.-Leiterin Axel Wohlgemuth (Tel. -2568) Abt.-Leiter

2 Informationen zu Ihrem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis 2.1 Arbeitszeitregelung Für Tarifbeschäftigte in Vollzeit gilt eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39,83 Stunden (39 Stunden und 50 Minuten). Die Arbeitszeit der vollbeschäftigten Beamt/innen beträgt grundsätzlich 41 Stunden, mit Vollendung des 55. Lebensjahres 40 Stunden und mit Vollendung des 60. Lebensjahres 39 Stunden. Als Sonderregelung gilt für schwerbehinderte Mitarbeiter/innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Für Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung ist die Arbeitszeit weitgehend als gleitende Arbeitszeit vereinbart. Danach können die Beschäftigten innerhalb eines Zeitraums von 6.45 bis 20.00 Uhr (Gleitzeitrahmen) Dienstbeginn und Dienstende innerhalb bestehender Mindestanwesenheitszeiten selbst bestimmen. Die Kernarbeitszeit, während der grundsätzlich alle Vollzeitbeschäftigten anwesend sein müssen, umfasst montags bis donnerstags den Zeitraum von 9.00 bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr. Die halbstündige Ruhepause muss zwischen 11.30 und 14.00 Uhr genommen werden. Sie darf unter Anrechnung auf das persönliche Zeitkonto um höchstens 1,5 Stunden überschritten werden. Weitere Einzelheiten zur Gleitzeit können Sie der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit und der dazu herausgegebenen Gleitzeitbroschüre entnehmen. Ansprechpartner bei grundsätzlichen Fragen zur Gleitzeit: Uwe Niemann Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3459, UHG, Raum C3-121 E-Mail: uwe.niemann@uni-bielefeld.de Weitere Ansprechpartner/innen: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.2 Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub Nach sechsmonatiger Beschäftigung besteht Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Anteilig im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer kann Erholungsurlaub auch schon vor Ablauf von sechs Monaten gewährt werden. Der Urlaubsanspruch beträgt bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26, ab dem vollendeten 30. Lebensjahr 29 und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung zur altersabhängigen Urlaubsstaffel bemühen sich die Tarifvertragsparteien derzeit jedoch um eine Neuregelung des Urlaubsanspruchs. Schwerbehinderte, nicht jedoch ihnen nach 68 SGB IX Gleichgestellte, haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Erholungsurlaub von fünf Tagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Erholungsurlaub für Mitarbeiter/innen in den Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen genehmigen die Dekan/innen bzw. Einrichtungsleiter/innen, für die übrigen Beschäftigten ist das Personaldezernat zuständig. Der Urlaub ist spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt zu beantragen. Er darf erst angetreten werden, wenn der Antrag genehmigt ist. 11

Erkrankt ein/e Beschäftigte/r während des Erholungsurlaubs, so werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erkrankung unverzüglich (d.h. grundsätzlich schon vom Urlaubsort aus) angezeigt wird. Die daraufhin gefertigten Krankmeldungen müssen sofort an das Dezernat III weitergeleitet werden. Aus besonderen, tarifvertraglich bzw. beamtenrechtlich näher geregelten Anlässen, zum Beispiel aus dem persönlichen Lebensbereich, kann in begrenztem Umfang Arbeitsbefreiung bzw. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Ansprechpartner/innen bei Fragen zu Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.3 Arztbesuche Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der (Kern-)Arbeitszeit zu tätigen. Ist ein Arztbesuch zwingend notwendig und kann nicht außerhalb der Kernarbeitszeit wahrgenommen werden, ist die Abwesenheit zuvor mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Entsprechende Abwesenheitszeiten können nur innerhalb der Kernarbeitszeit gutgeschrieben werden. Spätestens im Zeitpunkt der Beantragung einer Zeitgutschrift ist der/dem Vorgesetzten in angemessener Weise zu erläutern, warum der Arztbesuch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgen konnte. 2.4 Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit Sind Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung gehindert, so sind sie verpflichtet, dem Arbeitgeber (i.d.r. der/dem unmittelbaren Vorgesetzten) die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen. Sind Beschäftigte nicht in der Lage, dieser Pflicht selbst nachzukommen (z.b. schwere Erkrankung ohne Möglichkeit, den Arbeitgeber fernmündlich zu informieren), so müssen sie eine andere Person damit beauftragen. Mit der Anzeige darf nicht gewartet werden, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist vielmehr subjektiv zu schätzen. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erst nach drei Arbeitstagen, sondern bereits nach drei Kalendertagen der Erkrankung vorzulegen ist. Gerade bei Erkrankungen, die sich um ein Wochenende erstrecken, ist dieser Aspekt von Bedeutung. Beispiele: - Ein/e Beschäftigte/r erkrankt ab Mittwoch. Bis einschließlich Freitag wird die Arbeit nicht wieder aufgenommen. Samstag und Sonntag sind dienstplanmäßig arbeitsfrei. Da die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage gedauert hat, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Vorlage der Bescheinigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die/der Beschäftigte vor Ablauf der drei Kalendertage die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für den Folgetag anzeigt. Erklärt die/der Beschäftigte also im Beispielfall noch am Freitag, ab Samstag wieder arbeitsfähig zu sein, so entfällt die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. - Ein/e Beschäftigte/r erkrankt am Donnerstag und ist am Freitag nicht sicher, ob sie/er am Montag wieder arbeitsfähig sein wird. Hier wird das Einholen eines ärztlichen Attests am Freitag 12

dringend empfohlen. Sollte die/der Beschäftigte in einer solchen Ausgangskonstellation dagegen die Einschätzung haben, am Montag wieder arbeitsfähig zu sein, wird dringend empfohlen, am Freitag die/den Vorgesetzte/n über die voraussichtliche Gesundung am Wochenende zu informieren. - Ein/e Beschäftigte/r erkrankt am Freitag und nimmt die Arbeit am Montag nicht wieder auf. Hier ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Im Übrigen gilt, dass Beschäftigte in den Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben dauert, unverzügliche eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen haben. Dabei besteht die Anzeige- und Nachweispflicht der/des Beschäftigten auch über den Zeitraum der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers hinaus. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch schon früher zu verlangen, z.b. im Fall von häufigen Kurzerkrankungen oder Erkrankungen an bestimmten Wochentagen (etwa montags, freitags) oder als (vermeintliche) Reaktion auf bestimmte Arbeitssituationen. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Verschulden eines Dritten (z.b. bei Unfall) ist ein besonderer Hinweis an das Personaldezernat erforderlich, damit gegebenenfalls Schadensersatzforderungen bei Dritten geltend gemacht werden können. Sind Beschäftigte aus anderen als Krankheitsgründen gehindert, rechtzeitig zum Dienst zu kommen, müssen sie auch dies unverzüglich ihre/n unmittelbare/n Vorgesetzten wissen lassen. Ansprechpartner/innen bei Fragen zu Abwesenheiten: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.5 Beihilfen in Krankheitsfällen Beihilfeberechtigte Personen (Beamte/innen gem. Beihilfeverordnung) beantragen die Beihilfe bitte in der Abteilung Z.1. Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Beihilfe: Rolf Strachau Abteilung Z.1, Tel.: 3331, UHG, Raum K3-121 E-Mail: rolf.strachau@uni-bielefeld.de Susanne Bartels Abteilung Z.1, Tel.: 67050, UHG, Raum K3-115 E-Mail: susanne.bartels@uni-bielefeld.de Hildegard Gießelmann Abteilung Z.1, Tel.: 67050, UHG, Raum K3-115 E-Mail: hildegard.giesselmann@uni-bielefeld.de 2.6 Änderung der persönlichen Verhältnisse Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z.b. die Änderung der Adresse, der Bankverbindung oder des Personenstandes (z.b. Eheschließung), sind dem Personaldezernat unverzüglich mitzuteilen. Das Personaldezernat informiert gleichzeitig das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf. 13

Ansprechpartner/innen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.7 Mutterschutz und Elternzeit Werdende Mütter genießen den besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes. Dieses trifft insbesondere Regelungen zu Beschäftigungsverboten vor und nach der Entbindung, zur Gestaltung der Arbeitsplätze u.ä. Eine Schwangerschaft ist dem Personaldezernat durch eine Kopie aus dem Mutterpass anzuzeigen. Anschließend informiert das Personaldezernat umfassend über die einschlägigen Bestimmungen (Festsetzung der Mutterschutzfrist, Möglichkeiten von Elternzeit etc.). Ansprechpartner/innen bei Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit: Tarifbeschäftigte A - Es Ikbal Ertas Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3547, UHG, Raum C3-120 E-Mail: ikbal.ertas@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Et - Ilg Sascha Wolf Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3452, UHG, Raum C3-123 E-Mail: sascha.wolf@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Ilh - Man Katharina Weiser Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3461, UHG, Raum C3-127 E-Mail: katharina.weiser@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Mao - Oss Jessica Pilgrim Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3453, UHG, Raum C3-120 E-Mail: jessica.pilgrim@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Ost - Sil Jens Neugebauer Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2513, UHG, Raum C3-123 E-Mail: jens.neugebauer@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Sim - Z Stephanie Ludwig Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3535, UHG, Raum C3-129 E-Mail: stephanie.ludwig@uni-bielefeld.de Beamte Elke Townsend Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 2481, UHG, Raum C3-108 E-Mail: elke.townsend@uni-bielefeld.de 2.8 Entgelt bzw. Besoldung Die Auszahlung von Entgelt und Besoldung an die Beschäftigten der Universität Bielefeld erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf. Alle Angaben in den entsprechenden Abrechnungsschreiben sind stets auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, da Fehler nicht auszuschließen sind und auch scheinbar unwichtige Angaben die Zahlungsbeträge verändern können. Ein Einspruch bei falschen Angaben hat unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Monaten zu erfolgen. Bei Rückfragen ist die/der jeweilige Sachbearbeiter/in des LBV zuständig. Die Kontaktdaten sind aus der Abrechnung zu ersehen. 14

Ansprechpartner/innen bei Fragen zu Entgelt und Besoldung: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.9 Vermögensbildung Tarifbeschäftigte und Beamte haben Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigten wird die vermögenswirksame Leistung nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt. Informationen über mögliche Anlageformen erteilen Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Die/der Beschäftigte teilt nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages dem Personaldezernat schriftlich die Art der gewählten Anlage (Formular für Arbeitgeber mit Angaben über Vertragsnummer, monatlichen Sparbetrag und Vertragsbeginn) mit. Das Personaldezernat veranlasst beim LBV die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen. Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Vermögensbildung: Tarifbeschäftigte A - Hh Michael Kelsner Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 2541, UHG, Raum C3-129 E-Mail: michael.kelsner@uni-bielefeld.de Tarifbeschäftigte Hi - Z Silke Bohle Dezernat III, Abteilung III.2, Tel.: 3460, UHG, Raum C3-129 E-Mail: silke.bohle@uni-bielefeld.de Beamte Klaus Lögers Dezernat III, Abteilung III.1, Tel.: 3457, UHG, Raum C3-115 E-Mail: klaus.loegers@uni-bielefeld.de 2.10 Zusatzversorgung Das Leistungsangebot der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe umfasst Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten für Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes im Rahmen der tarifrechtlich vorgesehenen Pflichtversicherung. Tarifbeschäftigte (und Auszubildende) unterliegen ab dem Tag nach der Vollendung des 17. Lebensjahres der Versicherungspflicht zur VBL. Darüber hinaus bietet die VBL eine zusätzliche freiwillige kapitalgedeckte Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an. Nähere Informationen können Sie dem Informationsportal der VBL für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen unter nrw.vblportal.de (Achtung: bitte kein www eingeben!) entnehmen. 2.11 Jobticket Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, haben Sie die Möglichkeit, ein Job-Ticket oder ein Firmen-Ticket über die Universität zu beziehen. Das Jobticket ist das Sechser-Großkunden-Abo des Verkehrsverbundes Ostwestfalen (VVOWL) mit diversen Vergünstigungen sowie einem zusätzlichen Rabatt von 10 % und einer Gültigkeit vom 01.01. 15

bis zum 31.12. eines Jahres. Es ist eine frei übertragbare Fahrkarte, die ausgeliehen werden kann und zu beliebig vielen Fahrten mit Bussen und Stadtbahn sowie Nahverkehrszügen im jeweiligen örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich berechtigt. Nach 19:00 Uhr und an allen Sonn- und Feiertagen ganztägig können zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder unter 16 Jahren das Abo gemeinsam nutzen. Das Sechser-Großkunden-Abo ist der Gemeinschaftstarif für Bus & Bahn der Gemeinschaft Bielefelder Nahverkehr GbR (GBN), der Nahverkehrsgesellschaft Kreis Gütersloh mbh (NVG), der Minden- Herforder-Verkehrs-Service GmbH (MHS), der VGL Verkehrsgesellschaft Lippe mbh, der DB Regionalbahn Westfalen GmbH sowie der Eurobahn Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG. Der Tarifraum umfasst die Region der Kreise Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke und der Stadt Bielefeld. Die Tickets sind gültig in den Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs (Regionalbahnen, Regional- und Stadt-Expresse der DB Regionalbahn Westfalen und der Eurobahn). Es gibt verschiedene Tarifstufen, die vom Wohnort abhängig sind. Das Firmen-Ticket ist vergleichbar mit dem Job-Ticket. Es gilt derselbe Tarifraum wie beim Jobticket. Das Firmen-Ticket ist allerdings nicht übertragbar und es können keine zusätzlichen Personen mitgenommen werden. Auch hier gibt es verschiedene Tarifstufen, die vom Wohnort abhängig sind. Ansprechpartnerin bei Fragen zum Jobticket: Özlem Tan Dezernat III, Abteilung III.4, Tel. 3557, UHG, Raum C3-139 E-Mail: oezlem.tan@uni-bielefeld.de 2.12 Arbeitssicherheit Sicherheit am Arbeitsplatz kann durch umsichtiges Verhalten der Universitätsangehörigen gefördert werden. Zur Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes stehen Ihnen an der Universität die unten genannten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Dez. FM, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - AGUS) und der Betriebsarzt zur Verfügung. Machen Sie sich zunächst mit den Regelungen für Ihren Arbeitsbereich (Betriebsanweisungen), die bei der/dem Leiter/in der jeweiligen Universitätseinrichtung ausliegen, und den betreffenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vertraut. Die Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz finden Sie auf den Internetseiten der Abt. AGUS unter www.uni-bielefeld.de/agus. Hier finden Sie auch Informationen zu den Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Universitätsangehörigen sowie arbeitsschutzrelevante Arbeitsverfahren und Abläufe innerhalb der Universität. Die Abt. AGUS bietet für neue Mitarbeiter/innen arbeitsplatzübergreifende Erstunterweisungen sowie weitere Schulungen an. Sollten Sie einmal einen Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall erleiden, müssen Sie dies unverzüglich der/dem Leiter/in Ihrer jeweiligen Universitätseinrichtung (z.b. Dezernat, Fakultät) anzeigen und eine Unfallmeldung fertigen. Ersatzweise (falls nicht durch Sie selbst möglich) erfolgt das Ausfüllen des Melde-Vordrucks durch Ihre/n Vorgesetzte/n. Vordrucke können aus dem Internet unter http://unibielefeld.agu-hochschulen.de/fileadmin/user_upload/daten/notfallorganisation/unfallmeldung_2009.pdf herunter geladen werden. Die Unfallmeldung wird durch Ihre/n Vorgesetzte/n an die Abt. AGUS weitergeleitet, von dort aus an den Personalrat und das Personaldezernat. Bei Wegeunfällen, d.h. Unfällen, die auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück eintreten, ist die Unfallanzeige unmittelbar der Personalverwaltung zuzuleiten. Um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten, wird die Unfallmeldung umgehend an die zuständige Unfallkasse NRW in Düsseldorf weitergeleitet. Es liegt in Ihrem Interesse, eine Verletzung auch dann zu melden, wenn diese weder einen Arztbesuch noch eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Auf jeden Fall sind auch sogenannte Bagatellverletzungen in das Verbandbuch der jeweiligen Einrichtung einzutragen. Diese Meldung dient als Nachweis bei evtl. auftretenden gesundheitlichen Spätfolgen. Ferner ist eine Meldung auch für die Fälle erforderlich, bei denen Kosten für medizinische Hilfe oder Transportleistungen entstanden sind. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter 2.4. Melden Sie unbedingt auch Unfälle, die Sie außerhalb der Arbeits-/Dienstzeit erleiden, insbesondere dann, wenn Sie aufgrund des Unfalls Ihre Arbeit oder Ihren Dienst nicht ausüben können. Melden Sie einen Unfall auch, wenn dieser durch einen Dritten verursacht worden ist. 16

Bei Drittverschulden sind besondere Regelungen hinsichtlich der Weiterzahlung des Entgelts zu beachten. Informieren Sie in diesem Fall unverzüglich das Personaldezernat, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ansprechpartner bei Fragen zur Arbeitssicherheit: Thomas Rüscher Henning Knauer Sicherheitsingenieur, Dez. FM, Abt.6 (AGUS) Tel.: 3283, UHG, Raum S5-215 E-Mail: thomas.ruescher@uni-bielefeld.de Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dez. FM, Abt.6 (AGUS) Tel.: 3285, UHG, Raum S5-207 E-Mail: henning.knauer@uni-bielefeld.de Weitere Ansprechpartner sind die Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Arbeitsbereiches. 2.13 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement Die Universität Bielefeld ist seit 2011 im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach dem britischen Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) zertifiziert. Die universitätsinternen Regelungen und Handlungsanweisungen zum Managementsystem finden Sie im internetgestützten AGU-System (http://www.uni-bielefeld.de/agus). Auch zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AGU System) werden regelmäßige Schulungen angeboten. Ansprechpartnerin bei Fragen zu den Managementsystemen: Katharina Drechsler Abteilungsleiterin, Dez. FM, Abt.6 (AGUS) Tel.: 3342, UHG, Raum S5-211 E-Mail: katharina.drechsler@uni-bielefeld.de 2.14 Brandschutz Neben der Verhütung von Unfällen und Erkrankungen ist Brandschutz ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch hier sind die Aufmerksamkeit aller Universitätsangehörigen und das richtige Handeln im Notfall besonders wichtig. Neben den Aushängen zum Verhalten im Brandfall (z.b. vor den Aufzügen) und der ausführlicheren Brandschutzordnung Teil B wird deshalb das Thema Brandschutz bereits in den arbeitsplatzübergreifenden Erstunterweisungen angesprochen. Darüber hinaus bietet die Abt. AGUS weiterführende Brandschutzunterweisungen an, die auch praktische Übungen mit Feuerlöschern beinhalten. Um das Verhalten im Notfall zu trainieren, werden außerdem regelmäßig Evakuierungsübungen durchgeführt. Bei allen Fragen zum Thema Brandschutz und zur Durchführung von praktischen Übungen steht Ihnen der Brandschutzbeauftragte der Universität gerne zur Verfügung. Ansprechpartner bei Fragen zum Brandschutz: Thomas Rüscher Brandschutzbeauftragter, Dez. FM, Abt.6 (AGUS) Tel.: 3283, UHG, Raum S5-215 E-Mail: thomas.ruescher@uni-bielefeld.de 17

3 Weitere Informationen zur Universität Bielefeld 3.1 Personalentwicklung, Fort- und Weiterbildung Mit Personalentwicklung zielt die Universität systematisch darauf ab, die Fähigkeiten und Potenziale ihrer Mitarbeiter/innen zu erkennen, zu erhalten und weiter zu entwickeln, die für die Erfüllung der jetzigen und künftigen Aufgaben benötigt werden. Die interne Fortbildung beinhaltet ein umfangreiches Programm, das sich an alle Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung richtet. Ziel der internen Fortbildung ist die Unterstützung der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie die Aktualisierung von Wissen und Kompetenzen vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen. Angeboten werden Seminare mit fachlichen und überfachlichen Inhalten. Das interne Fortbildungsprogramm steht Ihnen online auf der u. g. Internetseite oder als gedruckte Broschüre, die jährlich in den Dezernaten, Fakultäten und Einrichtungen verteilt wird, zur Verfügung. Um die Aufgabenverteilung und Entscheidungsabläufe in der Universität besser kennen zu lernen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an der Ringveranstaltung Einblicke, die im Rahmen unserer internen Fortbildung angeboten wird. Die Inhalte und Termine der Veranstaltungsreihe entnehmen Sie bitte dem internen Fortbildungsprogramm. Neben dem internen Fortbildungsprogramm gibt es vielfältige Fortbildungsangebote bei externen Veranstaltern. Darüber hinaus bietet die Personalentwicklung Unterstützung in Form von zielgruppenspezifischen Qualifizierungsprogrammen und individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen sowie durch prozessbezogene Maßnahmen bei Projekten der Organisationsentwicklung. Mit der Fort- und Weiterbildungsberatung haben Sie die Möglichkeit, sich über Maßnahmen der Fortund Weiterbildung zu informieren und entsprechend beraten zu lassen. Hierdurch finden Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung. Ansprechpartnerinnen: Kathrin Krömer Nicole Voß Internet Kontakt Fortbildungsbeauftragte Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 2553, UHG, Raum B3-149 E-Mail: kathrin.kroemer@uni-bielefeld.de Teilnehmendenmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4152, UHG, Raum B3-151 E-Mail: nicole.voss@uni-bielefeld.de www.uni-bielefeld.de/pe fortbildung@uni-bielefeld.de 3.2 Gesundheitsmanagement Motivierte, sozial kompetente und leistungsfähige Mitarbeiter/innen sind die wichtigste Ressource der Universität. Diese wichtigste Ressource zu erhalten und zu fördern, ist Aufgabe des Gesundheitsmanagements. Deshalb unterstützt das Gesundheitsmanagement die Universitätsangehörigen mit Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten aktiv darin, soziale Kompetenzen, Kommunikation und Kooperation zu verbessern, eine Kultur des Vertrauens zu entwickeln, Stress, Konflikte und Störungen in Arbeitsprozessen zu reduzieren, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitskompetenzen aufzubauen. Neben der Reduzierung von Belastungen geht es dabei vor allem um die nachhaltige Förderung von gesundheitsförderlichen Potenzialen. 19

Das Gesundheitsprogramm bietet Ihnen ganzjährig ein vielfältiges, vorwiegend bewegungs- und entspannungsorientiertes Kursangebot. Das Programm wird ergänzt durch ein regelmäßiges Inhouse- Massageangebot (kostenpflichtig). Alle Angebote des aus Mitteln der Hochschule finanzierten Gesundheitsprogramms sowie die Regelungen zur Teilnahme finden Sie auf der u. g. Internetseite. Dort finden Sie auch Informationen zu weiteren Angeboten des Gesundheitsmanagements (z.b. Beratungsangebote, Moderation von Gesundheitszirkeln). Ansprechpartnerinnen: Kristin Unnold Nicole Voß Internet Kontakt Geschäftsführung Gesundheitsmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4200, UHG, Raum L3-107 E-Mail: kristin.unnold@uni-bielefeld.de Teilnehmendenmanagement Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4152, UHG, Raum B3-151 E-Mail: nicole.voss@uni-bielefeld.de www.uni-bielefeld.de/gesundheit gesund@uni-bielefeld.de 3.3 Familienservice Die Vereinbarkeit von Familie und Studium, Beruf bzw. wissenschaftlicher Karriere steht seit einigen Jahren verstärkt im Fokus der Universität Bielefeld. Das Zertifikat Familiengerechte Hochschule der berufundfamilie ggmbh wurde der Universität erstmals 2006 erteilt. Der in diesem Rahmen neu eingerichtete Familienservice bietet studierenden und an der Hochschule beschäftigten (werdenden) Eltern und pflegenden Angehörigen eine umfassende Beratung und unterstützende Angebote. Fragen sind oft sehr individuell und klären sich häufig besser in einem persönlichen Gespräch. Hierfür bietet der Familienservice die Möglichkeit zum vertraulichen Beratungsgespräch. Informationen zu den offenen Beratungszeiten finden Sie auf der u. g. Internetseite. Daneben besteht auch die Möglichkeit, einen Termin außerhalb der dort genannten Zeiten zu vereinbaren. Ansprechpartnerin: Ulrike Piplies Internet Beraterin Familienservice Dezernat III, Abteilung III.3, Tel.: 4208, UHG, Raum L3-119 E-Mail: ulrike.piplies@uni-bielefeld.de www.uni-bielefeld.de/familie 3.4 MitarbeiterInnen- und Führungskräfteberatung Wer kennt das nicht? Immer wieder gibt es Zeiten, in denen es uns schwer fällt, unseren täglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dafür gibt es viele Gründe: Sie reichen von Konflikten am Arbeitsplatz (z.b. Motivationsprobleme, Mobbing, Kommunikationsstörungen u. ä.) über private und familiäre Belastungen (z. B. akute Krisen, Partnerschaftsfragen u. ä.) bis hin zu gesundheitlichen und anderen Problemen (z.b. Drogen- und andere Abhängigkeitsprobleme, psychische Erschöpfung u.ä.). Da kann es auch den Stärksten passieren, dass sie an ihre Grenzen kommen und am liebsten alles hinwerfen möchten. Damit es gar nicht so weit kommt bzw. Mittel und Wege gefunden werden, aus Schwierigkeiten wieder heraus zu kommen, steht den Beschäftigten der Universität die MitarbeiterInnen- und Führungskräfteberatung zur Verfügung. Durch persönliche Beratung werden Mitarbeiter/innen professionell und vertrauensvoll bei der Suche nach Lösungen unterstützt und begleitet. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 20

Ansprechpartner: Karl-W. Klingenberg Internet MitarbeiterInnen- und Führungskräfteberater Tel.: 3198, UHG, Raum S2-217 E-Mail: karl.klingenberg@uni-bielefeld.de www.uni-bielefeld.de/benutzer/mitarbeiterinnen/beratung 3.5 Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r Aufgabe des/der Datenschutzbeauftragten ist es, ungeachtet der eigenen Datenschutzverantwortung der jeweiligen Organisationseinheiten, die Universität bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen. Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben aus 32 a DSG NRW. Bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgabe ist der/die behördliche Datenschutzbeauftragte von allen Organisationseinheiten zu unterstützen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität verpflichtet, bei der Einführung neuer Verfahren oder Änderungen bestehender Verfahren sowie bei der Erarbeitung universitätsinterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten den/die Datenschutzbeauftragte/n frühzeitig zu beteiligen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den/die behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden. Ansprechpartnerin: Ines Meyer Datenschutzbeauftragte Dez. II, Justitiariat, Tel.: 5229, UHG, Raum C0-256 E-Mail: ines.meyer@uni-bielefeld.de 3.6 Personalrat der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Sollten Sie einmal Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder Zweifel über Inhalt oder Ausführung gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen haben, können Sie sich mit Ihrem Problem jederzeit auch an den Personalrat wenden. Er berät und unterstützt Sie gern bei Ihrem Anliegen. An der Universität Bielefeld vertritt der Personalrat der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Interessen der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, der wissenschaftliche Personalrat nimmt die Interessen der wissenschaftlichen Beschäftigten mit Ausnahme der Hochschullehrer/innen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehrumfang ggf. der Lehrbeauftragten wahr. Die Zusammensetzung des jeweiligen Personalrates erfahren Sie in dessen Sekretariat. Informationen über die Personalratsarbeit erhalten Sie auch auf den jährlich stattfindenden Personalversammlungen. Die Diensträume des Personalrates der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich im Universitätshauptgebäude, Bauteil L, Ebene 4, in den Räumen 105 bis 115. Ansprechpartnerinnen: Johanna Soufi Petra Wortmann Internet Kontakt Vorsitzende Tel.: 6890, UHG, Raum L4-111 Sekretariat Tel.: 6890, UHG, Raum L4-105 www.uni-bielefeld.de/prniwi pr@uni-bielefeld.de 21

3.7 Gleichstellung Die Verwirklichung der Chancengleichheit ist eines der wichtigsten strategischen Ziele des Rektorats und wird im aktuellen Gleichstellungskonzept der Universität Bielefeld konkretisiert. Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen und beraten die Universität bei dieser wichtigen Querschnittsaufgabe, für die es auf allen Ebenen und in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt. Dabei geht es nicht nur um Personalpolitik, sondern auch um weiterführende Maßnahmen in Entwicklungsplänen der Universität, in Gleichstellungsplänen und anderen Konzepten, die dazu beitragen sollen, die Strukturen so zu verändern, dass alle, Frauen und Männer, an der Universität Bielefeld entsprechend ihren Vorstellungen lernen und arbeiten können. Die Gleichstellungsbeauftragten und das Gleichstellungsbüro beraten und unterstützen Sie gerne und sind für jede Anregung dankbar, geschlechtergerechte Arbeits- und Lernbedingungen zu schaffen. Ansprechpartnerinnen: Dr. Uschi Baaken Veronika Schmidt-Lentzen Ann-Christin Kleinert Sara Schlichting Jutta Grau Sarah Tabea Meier Claudia Pook Internet Kontakt Gleichstellungsbeauftragte Tel.: 4202, UHG, Raum L3-113 stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Tel.: 4202, UHG, Raum L3-113 studentische Mitarbeiterin studentische Mitarbeiterin Mitarbeiterin im Frauenbüro Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiterin des Frauennotrufs Bielefeld e.v. Beratung bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt www.uni-bielefeld.de/gleichstellungsbeauftragte gleichstellungsbuero@uni-bielefeld.de 3.8 Schwerbehindertenvertretung Die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen der Universität Bielefeld werden durch die Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) IX vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Das Büro der Schwerbehindertenvertretung befindet sich im Universitätshauptgebäude, Bauteil L, Ebene 3, Raum 109. Bitte sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne. Ansprechpartner/innen: Astrid Fröhlich Dieter Tewes Martina Irrgang Lutz Lindig Hannelore Litschewsky Kontakt Vertrauensperson Tel.: 4201, UHG, Raum L3-109 1. Stellvertreter Tel.: 3653, UHG, Raum C4-207 2. Stellvertreterin Tel.: 4184, UHG, Raum A4-139 3. Stellvertreter Tel.: 7777 (über Leitwarte anpiepen lassen) 4. Stellvertreterin Tel.: 6901, UHG, Raum E5-112 schwerbehindertenvertretung@uni-bielefeld.de 22

3.9 Universitätsbibliothek Die Universitätsbibliothek Bielefeld ist mit über zwei Millionen Büchern und Zeitschriften und einem ständig wachsenden Angebot an wissenschaftlich relevanten elektronischen Volltexten nicht nur die zentrale Hochschulbibliothek für die 1967 gegründete Universität Bielefeld, sondern darüber hinaus auch eine der wichtigsten Universalbibliotheken für die gesamte Region Ostwestfalen-Lippe. Etwa 95 % aller Bücher und Zeitschriften stehen frei zugänglich nach Fachgebieten geordnet in den Lesesälen der Bibliothek, die sich nahezu über die gesamte erste Etage des Universitätsgebäudes erstrecken. Mit ihren Öffnungszeiten bis 1.00 Uhr nachts in der Woche und 22.00 Uhr an Wochenenden ist sie einer der Spitzenreiter unter den deutschen Bibliotheken. Die Hauptaufgabe der Bibliothek ist die Literatur- und Informationsversorgung der Hochschulangehörigen der Universität Bielefeld. Dieser Service kann zudem auch von der breiten Öffentlichkeit, den Unternehmen, Behörden, Kliniken sowie den Schulen der ganzen Region genutzt werden. Seit vielen Jahren sieht die Universitätsbibliothek Bielefeld eine ihrer primären Aufgaben in der Optimierung vorhandener Dienste sowie in der Einführung neuer serviceorientierter Angebote. Entwickelt werden modulare Systeme zur Optimierung der elibrary, insbesondere in den Bereichen Suchmaschinentechnologie, Wissenschaftliches Publizieren, elearning, bibliographische und Volltextdatenbanken sowie Auf- und Ausbau digitaler Sammlungen. Zur Nutzung der Universitätsbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den Sie in der Zentralen Leihstelle erhalten. Der Ausweis ist kostenlos. Bitte legen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und eine Bescheinigung, die von der jeweiligen Fakultät/Einrichtung abgezeichnet werden muss, vor. Weitere Informationen finden Sie unter www.ub.uni-bielefeld.de/library/ help/ausweise/. Zentrale Leihstelle: Tel. 4036, UHG, Raum A1-151, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 9-16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr E-Mail: ZentraleLeihstelle.ub@uni-bielefeld.de Die Bibliothek bietet regelmäßig Schulungen an zu den Themen Katalog- und Bibliotheksbenutzung, Literatur- und Informationsrecherche im Internet, Datenbanken und Dokumentlieferdienste. Die Termine finden Sie über die Internetadresse www.ub.uni-bielefeld.de/library/schulung/. Bei allgemeinen Fragen zur Bibliothek, zur Literatursuche und Literaturbeschaffung berät Sie das Informationszentrum. Sie finden dort auch allgemeine Nachschlagewerke, Adressenverzeichnisse sowie zahlreiche nationale und internationale Magazine und Tageszeitungen. Informationszentrum: Tel. 4114, UHG, Bauteil B1 - Zugang über C1 Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 8-22 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage, 9-19 Uhr Bibliothekarische Auskunft: Montag - Freitag, 8-18 Uhr Sonderlesesaal: Montag - Freitag, 9-18 Uhr E-Mail: info.ub@uni-bielefeld.de 3.10 Mensen und Cafeterien Die Uni-Mensa bietet während des Semesters täglich drei Menüs, davon ein vegetarisches und einen frisch gekochten Eintopf, der ebenfalls fleischlos zubereitet wird; die Fleischzugabe geschieht auf Wunsch bei der Ausgabe. Außerdem gibt es an der Salatbar täglich frische (teilweise Bio-)Gemüseund Salatkomponenten zum Selbst-Anrichten, fertige Salate, zahlreiche Dressings, warme Speisen und verschiedene Desserts. Für die Menüs und den Eintopf gelten statusabhängige Preise. Die Mitarbeiter/innen der Universität können in der Mensa zu Bedienstetenpreisen essen. Zur Ausstellung der Mensa-Chipkarte, die Sie am Service-Point im Eingangsbereich der Mensa erhalten, benötigen Sie einen Nachweis über das bestehende Arbeits- bzw. Beamtenverhältnis (z.b. Kopie des Arbeitsvertrages) sowie Ihren Personalausweis. 23