Geiersthaler Baukindergeld

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Transkript:

Geiersthaler Baukindergeld die familienfreundliche Adresse Richtlinien zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal Die Gemeinde Geiersthal als familienfreundliche Gemeinde zum Wohlfühlen fördert den Bau und den Erwerb von Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung). Ziel dieser kommunalen Förderung ist es, Interessenten mit Kindern die Schaffung bzw. den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern und die Attraktivität des Wohnens in der Gemeinde Geiersthal zu erhöhen. Begünstigter Personenkreis: Das Geiersthaler Baukindergeld erhalten Familien mit mindestens einem Kind. Familien sind verheiratete oder nicht verheiratete Elternpaare, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind (leibliches Kind oder Adoptivkind eines Elternteils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Maßgeblicher Stichtag für das Alter des Kindes oder der Kinder ist das Datum des Einzugs in den Neubau oder in die neu erworbene Altimmobilie. Das Baukindergeld wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller bereits über Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal verfügt oder bereits Baukindergeld für ein anderes Förderobjekt in der Gemeinde Geiersthal erhalten hat. Fördergegenstand: Gefördert werden der Bau und der Kauf von überwiegend selbst genutzten Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung) in der Gemeinde Geiersthal. Nicht gefördert werden An- und Umbauten, der Bau und Erwerb von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, von Eigentumswohnungen und überwiegend gewerblichen Gebäuden. Beim Neubau von Einfamilienhäusern muss das Gebäude von den Antragstellern als Erstnutzer bezogen werden. Eine Zwischenvermietung ist unzulässig. Art der Förderung: Für jedes zum Haushalt des Antragstellers gehörende Kind unter 18 Jahren, das mit dem Antragsteller im Förderobjekt wohnt, gewährt die Gemeinde Geiersthal einen ein-

maligen Betrag von 1.000,00 Euro. Für Kinder, die innerhalb eines Jahres nach dem Einzug der Familie in die Immobilie geboren werden, wird das Baukindergeld zusätzlich nachträglich gewährt. Das Geiersthaler Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Geiersthal, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann. Für das Baukindergeld stellt die Gemeinde Geiersthal in den Jahren 2015 2018 einen Fördertopf in Höhe von voraussichtlich jeweils 5.000,00, somit insgesamt in Höhe von 20.000,00 bereit. Das Baukindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Familie. Verfahren: Allgemeine Auskünfte über das Geiersthaler Baukindergeld erteilt die Gemeindeverwaltung (Kämmerei). Der Zuschuss wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser ist spätestens 24 Monate nach dem Bezug des Förderobjektes bei der Gemeinde Geiersthal zu stellen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise und Bestätigungen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Melderechtliche Bestätigung über den Einzug der Familie in das Haus) beizufügen. Der Zuschuss wird von der Gemeinde Geiersthal schriftlich bewilligt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, sobald die Fördervoraussetzungen vorliegen und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, unmittelbar nach der Bewilligung. Bindungsfrist / Rückforderung: Der geförderte Wohnraum muss mindestens 10 Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben und 10 Jahre vom Antragsteller und dem/den Kind/ern soweit sie nicht inzwischen volljährig sind oder sich in auswärtiger Berufsausbildung befinden - mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die Gemeinde Geiersthal ist berechtigt, die Förderung zu widerrufen, wenn der Zuwendungsempfänger innerhalb der Bindungsfrist das geförderte Objekt verkauft oder überwiegend vermietet oder das geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt.

Mit dem Widerruf wird der Zuschuss mit sofortiger Wirkung vollständig zur Rückzahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rückforderungsgründe. Inkrafttreten: Diese Förderrichtlinie tritt am 01.05.2014 in Kraft. Gefördert werden nur Förderobjekte, die nach dem 01.05.2014 von den Antragstellern bezogen werden. Förderanträge können frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 bewilligt werden. Die Förderrichtlinien gelten soweit keine Verlängerung erfolgt - längstens bis zum 31.12.2018 (Tag des Einzugs).

Antrag auf Baukindergeld Persönliche Angaben Antragsteller: Geburtsname: Geburtsort: PLZ, Ort: Straße: Mitantragssteller: Gebutsname: Geburtsort: PLZ, Ort: Straße: Kinder: Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4 Geburtsdatum Kindschaftsverhältnis: Zum Antragssteller: Zum Mitantragssteller:

Objektbeschreibung Standort: Straße: Ort/Ortsteil: Eigentumsverhältnisse: Antragssteller: Mitantragssteller: Neubau Kaufobjekt Übergabe/Erbfolge Kaufdatum: Baubeginn: Rohbaufertigstellung: Bezugsfertigkeit: Erstantrag Folgeantrag Nr... Bankverbindung: IBAN: BIC: Kontoinhaber: Geiersthal, den Unterschrift Antragssteller Mitantragssteller Genehmigungsvermerk Genehmigung durch Beschluss des Gemeinderats vom: Geiersthal, den Seidl, 1. Bürgermeister