Dienstliche Beurteilung

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Transkript:

Name, Vorname Dienstliche Beurteilung Geburtsdatum Dienstbezeichnung, Besoldungs-/Entgeltgruppe Beamtenverhältnis auf Probe / Arbeitnehmer in der Probezeit Schwerbehinderung (Grad: ) / Gleichstellung Ziffer 4.3 der Integrationsvereinbarung im Sinne von 83 SGB IX in der jeweils geltenden Fassung ist zu beachten. Dienststelle Beurteilungszeitraum Aufgabengebiete in der Beurteilungszeit Art der Beurteilung Regelbeurteilung Beurteilung aus folgendem Anlass:

- 2 - übertrifft die voll den eingeschränkt den 1. Fachkompetenz (Umfang, Differenziertheit und Einsatz der für den Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse der materiellen und formellen Rechtsvorschriften, der Verwaltungsvorschriften, Anweisungen und Geschäftsabläufe sowie der notwendigen ergänzenden Kenntnisse z. B. über technische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge; Fähigkeit, die praktische Arbeit durch Anwendung der Fachkenntnisse umzusetzen und zu bewältigen; Bereitschaft zur Aktualisierung der Fachkenntnisse / Lernbereitschaft) 2. Auffassungsfähigkeit (Fähigkeit, auch schwierige und ausbildungsfremde Sachverhalte und Zusammenhänge schnell, richtig und präzise zu erfassen, zu analysieren und logisch zu ordnen) 3. Urteilsfähigkeit (Fähigkeit, aus den analysierten Sachverhalten folgerichtig und problembewusst abwägend Schlussfolgerungen zu ziehen und Entscheidungen zu treffen) 4. Ausdrucksfähigkeit a) mündlich b) schriftlich (Fähigkeit und Bereitschaft, sich situations- und adressatengerecht, eindeutig, fachgerecht, verständlich, bürgernah, gewandt und überzeugend auszudrücken, zu a) auch unter Einbeziehung der Körpersprache; zu b) ist auch eine lesbare Schrift von Bedeutung)

- 3 - übertrifft die voll den eingeschränkt Anforderungederungen den Anfor- 5. Arbeitssorgfalt und zuverlässigkeit (Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, konzentriert, exakt, gewissenhaft und und fehlerfrei zu arbeiten sowie die anfallenden Aufgaben zeitgerecht, beständig und verlässlich zu erledigen, Bedeutung haben dabei insb. die Beachtung von Terminen, Vereinbarungen, Verabredungen und Anordnungen und, wo sinnvoll, die eigenständige Rückmeldung über den Bearbeitungsstand. Auch die äußere Form erledigter schriftlicher Arbeiten ist von Bedeutung.) 6. Arbeitsplanung und -gestaltung, Organisationsfähigkeit (Fähigkeit und Bereitschaft, Arbeitsabläufe und Aufgabenerledigungen unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Zeit und Arbeitsmittel, ggf. unter Einbeziehung von Mitarbeitern sinnvoll, rationell und zielgerichtet zu organisieren (planen, ordnen koordinieren), ggf. unterschiedliche Pflichtenkreise miteinander in Einklang zu bringen und/oder Prioritäten festzulegen und zu vermitteln) 7. Belastbarkeit (Fähigkeit und Bereitschaft, auch starke Arbeitsbelastung zu bewältigen und dabei qualitativ anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen; Arbeitstempo, Arbeitsmenge in der vorgegebenen Zeit) 8. Behauptungsvermögen und Verhandlungsgeschick (Fähigkeit und Bereitschaft, eigene Standpunkte mit überzeugenden Argumenten zu vertreten und angemessen zur Geltung zu bringen; Fähigkeit und Bereitschaft, Verhandlungen und Besprechungen gut vorbereitet, fair, ausgleichend und zielstrebig zu führen und/oder mitzugestalten) 9. Arbeitsbereitschaft, Entschlusskraft und Initiative (Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben innerhalb der Organisationseinheit, die ggf. auch über die eigene Zuständigkeit hinausgehen, zu erkennen, Aufgaben ohne wiederholte Anstöße selbstständig zu übernehmen, aus eigenem Antrieb zu handeln und sich eigenverantwortlich zu entscheiden)

- 4 - übertrifft die voll den eingeschränkt den 10. Bereitschaft zur Verantwortung (Bereitschaft, getroffene Entscheidungen und Ergebnisse auch Dritten gegenüber zu vertreten; Bereitschaft, besondere Pflichten zu übernehmen (z. B. bei der Ausbildung und der Förderung von Nachwuchskräften); ganzheitliches Denken und Handeln) 11. Soziale Kompetenz / Verhalten gegenüber anderen / Genderkompetenz a) Kooperation, Information / Kommunikation (Fähigkeit und Bereitschaft, mit anderen Kollegen und Mitarbeitern zu kooperieren und mit ihnen zusammen zu arbeiten, sie zu informieren und sich mit ihnen auszutauschen, die Beiträge anderer offen aufzunehmen und zu berücksichtigen (Teamfähigkeit)) b) Umgang mit dem Publikum (verständnisvolles, faires, höfliches und umsichtiges Auftreten gegenüber dem rechtsuchenden Publikum im Sinne einer bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Justiz) c) Kritikfähigkeit / Selbstreflexion, Konfliktfähigkeit (Offenheit für Kritik und Verbesserungsvorschläge, Hinterfragen der eigenen Arbeits- und Verhaltensweise, Umgang mit Konfliktsituationen) Begründung der Bewertungen: 12. Führungskompetenz* *soweit relevant (Fähigkeit und Bereitschaft, Mitarbeiter zu führen, sie richtig einzuschätzen und einzusetzen, zu motivieren und zu fördern sowie sich für sie einzusetzen; Vorbildcharakter; Akzeptanz; authentisches Führungsverhalten; Kritikfähigkeit und Selbstreflexion über das Führungsverhalten, Bereitschaft zur Fortbildung)

- 5-13. Gesamtnote der Leistungsbeurteilung (vgl. 4 Abs. 2 Satz 4 BremBeurtV) (Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und Bewertung der Leistung und der Arbeitsergebnisse des Beurteilten, ggf. unter besonderer Hervorhebung von Stärken und Schwächen; zusammenfassende Bewertung der Eignung für die ausgeübte Funktion, bei Bewerbung um eine höher bewertete Stelle zusätzlich vorausschauende Bewertung der Eignung für die angestrebte Funktion; Benotung: übertrifft die voll den eingeschränkt den. Liegt die Gesamtnote am oberen oder unteren Rand der jeweiligen Notenstufe, so ist dies zu vermerken. Der obere Rand umfasst das oberste Viertel, der untere Rand das unterste Viertel der jeweiligen Notenstufe.) 14. Eignungs- und Befähigungsprognose (vgl. 4 Abs. 3 BremBeurtV) (dient der umfassenden Potentialeinschätzung und soll die individuelle Personalentwicklung fördern. Dazu sollen besondere Persönlichkeits-, Fach- und Methodenkompetenzen, Führungseignung, Weiterbildungsbedarf sowie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt werden. Eine Benotung wird bei der Eignungs- und Befähigungsprognose nicht vorgenommen.) 15. Unterschrift des Dienstvorgesetzten, den Die Beurteilung ist mir heute eröffnet und mit mir besprochen worden, den (Unterschrift, Amtsbezeichnung) (Unterschrift) Raum für Anmerkungen (z. B. Ankündigung von Einwendungen / Widerspruch gegen die Beurteilung)