REDE ÜBER ORGANSPENDE

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Transkript:

REDE ÜBER ORGANSPENDE Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.leben-ist-teilen.ch oder unter www.swisstransplant.org. Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind die Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes. Teilen Sie Ihren Willen betreffend Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen Ihren Angehörigen mit. Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter www.leben-ist-teilen.ch oder unter www.swisstransplant.org. Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind die Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes. Teilen Sie Ihren Willen betreffend Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen Ihren Angehörigen mit. Hinweis: Jetzt entscheiden und Organspende-Karte ausfüllen. Organspende-Karte Organspende-Karte Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen zum Zweck der Transplantation Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen zum Zweck der Transplantation Organspende-Karte BBL-Bestellnummer: 316.728.d Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation

INFORMATION ZUR ENTNAHME VON ORGANEN, GEWEBEN ODER ZELLEN IM TODESFALL. DREI GUTE GRÜNDE, UM ÜBER ORGANSPENDE ZU REDEN. 1. Mir zuliebe Ich entscheide selbst, was mit meinem Körper passiert, im Leben und darüber hinaus. Dazu gehört auch, ob ich nach meinem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden möchte oder nicht. 2. Meinen Angehörigen zuliebe Manchmal stellt sich die Frage nach einer Organspende sehr plötzlich. Gut, dass meine Liebsten meinen Willen kennen. Jetzt können sie in meinem Sinn entscheiden und werden in einer Trauersituation entlastet. REDEN SIE ÜBER ORGANSPENDE. ENTLASTEN SIE IHRE ANGEHÖRIGEN. Gespendete Organe, Gewebe oder Zellen können Leben retten und die Lebensqualität der empfangenden Personen nachhaltig verbessern. Entscheiden Sie jetzt, ob Sie einer Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen im Todesfall zustimmen oder nicht. Denn ist Ihr Wille nicht bekannt, werden Ihre nächs ten Angehörigen in einer belastenden Trauersituation zusätzlich mit der Spendefrage konfrontiert. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander und füllen Sie die Spendekarte am Ende dieser Broschüre aus. Reden Sie mit Ihren Angehörigen über Ihren Entscheid und entlasten Sie diese damit. Weiterführende Infos unter: www.leben-ist-teilen.ch www.swisstransplant.org sowie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. 3. Dem Leben zuliebe In der Schweiz warten viele Menschen auf ein Organ. Mit meinem «Ja» zur Spende könnte ich Leben retten.

WAS KANN GESPENDET WERDEN? WAS SIND DIE GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE SPENDE? Nach dem Tod können folgende Organe gespendet werden: Nieren, Lungen, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse (oder deren Inselzellen) und Dünn- Blutstammzellen werden aktuell nur im Rahmen einer Lebendspende ent - nommen. Eine Blutstammzelltransplantation ist für Menschen mit Erkrankungen des blutbildenden Systems oft die einzige Chance auf Heilung. Falls Sie mehr über die Blutstammzellspende wissen oder sich als Spenderin oder Spender registrieren möchten, besuchen Sie die Website der Blutspende SRK Schweiz: www.sbsc.ch darm. Neben Organen können auch Gewebe gespendet werden, wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges oder Herzklappen und grosse Blutgefässe. Augenhornhauttransplantationen sind bei gewissen Krankheiten die letzte Hoffnung für Patienten, die sonst erblinden würden. Herzklappen- und Gefässtransplantationen können bei Missbildungen, Infektionen und Tumorerkrankungen lebensrettend sein. G Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist. G Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person vor (z. B. in Form einer Spendekarte oder einer Patientenverfügung), werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie deren Willen kennen. Falls nicht, müssen sie entscheiden und dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person berücksichtigen. G Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. G Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor. G Hat die verstorbene Person die Entscheidung einer Vertrauensperson übertragen, so entscheidet diese anstelle der nächsten Angehörigen. Diese Voraussetzungen sind im Transplantationsgesetz festgehalten.

ERHÄLT MAN GELD FÜR EINE SPENDE? WER KANN SPENDEN? WANN IST EINE ORGANENTNAHME MÖGLICH? WANN IST EINE GEWEBEENTNAHME MÖGLICH? Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Geweben oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich erfolgen muss. Die Spende von Organen, Geweben oder Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe und wird finanziell nicht entschädigt. Den Angehörigen entstehen aus einer Spende auch keine finanziellen Nachteile. Organe, Gewebe oder Zellen können meist bis ins hohe Alter gespendet werden. Entscheidend sind der Gesundheitszustand der spendenden Person sowie die Funktionsfähigkeit der Organe und Gewebe, nicht das Alter. Auch Menschen mit bestimmten Krankheiten (u.a. einige Tumorerkrankungen) können unter Umständen Organe und Gewebe spenden. Ob dies möglich ist, wird kurz vor oder während der Entnahme geprüft. Jede Person ab 16 Jahren kann eine Spendekarte ausfüllen. Kommt eine Spende bei einer jüngeren Person infrage, dann entscheiden deren gesetzliche Vertreter. Möglich ist eine Organentnahme bei einer verstorbenen Person, wenn der Tod infolge einer direkten (primären) Hirnschädigung eingetreten ist, beispielsweise nach einer Hirnblutung oder nach einem Unfall mit Schädel-Hirn-Verletzung. In selteneren Fällen ist eine Organentnahme auch möglich, wenn eine Person infolge einer indirekten (sekundären) Hirnschädigung nach einem Herz-Kreislauf-Versagen verstorben ist. Wer zu Hause verstirbt, kann nicht zur Organspenderin oder zum Organspender werden, weil die Entnahme medizinische Vorbereitungen verlangt, die nur in einem Spital möglich sind (siehe Kapitel «Warum braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen?»). Augenhornhaut kann bei jeder verstorbenen Person entnommen werden, dazu sind keine vorbereitenden medizinischen Massnahmen nötig. Die Entnahme kann bis zu 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Herzklappen werden entnommen, wenn sich das Herz eines Spenders oder einer Spenderin medizinisch nicht für eine Transplantation eignet (z. B. nach einem Herzinfarkt). Schliessen Sie deshalb die Herzklappen- und Gefässspende nicht aus, wenn Sie einer Herzspende zustimmen.

Weil es nicht leicht ist, für andere zu sprechen: Ich sage meinen Liebsten, was ich will. Nur wenn sie meinen Willen kennen, können sie in meinem Sinn entscheiden.

WIE WIRD DER TOD FESTGESTELLT? WARUM BRAUCHT ES VORBEREITENDE MEDIZINISCHE MASSNAHMEN? Bevor einer verstorbenen Person Organe entnommen werden können, muss ihr Tod zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation nach dem Vier-Augen-Prinzip bestätigen, dass die Funktio - nen des Hirns und des Hirnstamms endgültig ausgefallen sind (man spricht auch vom Hirntod-Nachweis). Die Untersuchungen und Tests, die dabei gemacht werden müs - sen, sind genau definiert und müssen schriftlich bestätigt werden. Dieser Nachweis des Todes muss in der Schweiz bei jedem potenziellen Organspender erbracht werden, unabhängig davon, ob der Tod nach einer direkten oder einer indirekten Hirnschädigung eingetreten ist. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Tod nachweisen, dürfen nicht zu den medizinischen Teams gehören, welche die Organe entnehmen oder die Transplantationen durchführen. Vorbereitende medizinische Massnahmen werden zwischen dem Therapieabbruch und der Organentnahme durchgeführt. Bei einer schwer kranken oder schwer verletzten Person wird die lebenserhaltende Therapie nur abgebrochen, wenn der Tod unausweichlich ist und damit jede weitere Behandlung sinnlos wird. Der Entscheid zum Therapieabbruch wird immer unabhängig davon gefällt, ob einer Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen zugestimmt wurde. Vorbereitende medizinische Massnahmen haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um die Organe zu erhalten. Ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich. Die Spendekarte ist deshalb so ausgestaltet, dass Sie mit einem «Ja» sowohl der Entnahme als auch den vorbereitenden Massnahmen zustimmen. Liegt keine Spendekarte vor, dürfen vorbereitende medizinische Massnahmen nur durchgeführt werden, wenn die Angehörigen oder die Vertrauensperson zustimmen. Wer eine Patientenverfügung hat und spenden möchte, sollte in der Verfügung ausdrücklich vermerken, dass im Fall einer Organspende die dafür notwendigen vorbereitenden Massnahmen vorgenommen werden dürfen.

WELCHE VORBEREITENDEN MEDIZINISCHEN MASSNAHMEN WERDEN DURCHGEFÜHRT? EIN KONKRETES BEISPIEL EINER ORGANSPENDE. Damit die Organe keinen Schaden nehmen, sind je nach Situation unterschiedliche Massnahmen notwendig: G Eine bereits begonnene künstliche Beatmung wird weitergeführt. G Medikamente, die den Kreislauf unterstützen und den Hormonhaushalt regulieren, werden verabreicht. G Blutproben für Laboruntersuchungen werden entnommen. Die Ergebnisse dienen dazu, die Funktionen der Organe zu überprüfen. DER NOTFALL Ein Mann wird mit einer schwe - ren Hirnblutung ins Spital eingeliefert. Ärzte- und Pflegeteams auf der Notfall- und der Intensivstation bemühen sich, sein Leben zu retten. Leider gelingt dies nicht und sein Tod ist nicht mehr zu verhindern. Jede weitere Behandlung ist damit aussichtslos geworden. WIE WEITER? In diesem Fall sprechen die Ärztinnen und Ärzte die Angehörigen auf die Möglichkeit einer Organ- oder Gewebespende an. Der Patient wird zum möglichen Spender, wenn er schriftlich festgehalten hat, dass er spenden will und mit den vorbereitenden Massnahmen einverstanden ist (z. B. auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung). Liegt keine solche Erklärung vor, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sich der Patient zu Lebzeiten bezüglich einer Spende geäussert hat. Ist der Wille des Patienten nicht bekannt, entscheiden die Angehörigen. Sie müssen dabei den mutmasslichen Willen des Patienten beachten. Liegt eine Zustimmung vor, wird die künstliche Beatmung weitergeführt und, falls notwendig, werden weitere vorbereitende medizinische Massnahmen vorgenommen, um die Organe zu erhalten. Ohne Zustimmung zur Organund Gewebespende würden jetzt alle therapeutischen Massnahmen abgebrochen.

FESTSTELLUNG DES TODES Die Ärztinnen und Ärzte führen nun die vorgeschriebenen Untersuchungen zur Feststellung des Todes durch (sog. Hirntod-Nachweis). Diese bestätigen, dass der Mann tot ist. Weil der Patient künstlich beatmet wird, fehlen typische äussere Todeszeichen wie Totenstarre oder Leichenflecken. DIE SUCHE NACH GEEIG NE TEN EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGERN Nun beginnt die Suche nach ge - eigneten Empfängerinnen und Empfängern. Je genauer Blut- und Gewebemerkmale zwischen der spendenden und der empfangenden Person übereinstimmen, desto besser wird ein Organ nach der Transplantation funktionieren und desto kleiner ist die Gefahr einer Abstossung. Um dies zu überprüfen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. DIE ENTNAHME Gleichzeitig mit der Suche nach Empfängerinnen und Empfängern beginnen die Vorbereitungen zur Organentnahme beim Verstorbenen. Die Koordination ist sehr komplex. Konnten Empfängerinnen oder Empfänger gefunden werden, wird der Spender in den Operationssaal gebracht. Nach der Entnahme werden die Organe zu den Transplantationszentren gebracht. Diese Transporte müssen möglichst schnell erfolgen, da die Organe ohne Durchblutung nur für kurze Zeit funktionstüchtig bleiben. Werden zusätzlich Gewebe entnommen, erfolgt dies nach der Organentnahme. Bei der Entnahme von Geweben drängt die Zeit weniger, da diese nicht unmittelbar transplantiert werden müssen und gelagert werden können. Der Spendeprozess von der Todesfeststellung bis zum Abschluss der Organ- und Gewebeentnahme dauert in der Regel 12 bis 24 Stunden. Die Angehörigen erhalten keine Informationen darüber, wem ein Organ zugeteilt worden ist oder wer ein Gewebe erhalten hat. ABSCHIEDNEHMEN Nach der Entnahme der Or gane und Gewebe werden alle Operationsschnitte verschlossen. Die Wundnähte befinden sich an Stellen, die bei einer Aufbahrung des Leichnams nicht zu sehen sind. Nun können die Angehörigen vom Verstorbenen Abschied nehmen.

WICHTIGES ZUR SPENDEKARTE. G Auf der beigefügten Spendekarte können Sie festhalten, ob Sie spenden wollen oder nicht. Sie können die Spende auf bestimmte Organe, Gewebe oder Zellen beschränken. G Ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich. Die Spendekarte ist deshalb so ausgestaltet, dass Sie mit einem «Ja» sowohl der Entnahme als auch den vorbereitenden Massnahmen zustimmen. G Falls die Spendekarte verloren geht oder nicht gefunden wird, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der verstorbenen Person zur Spende von Organen, Geweben oder Zellen kennen. Wenn nicht, müssen die Angehörigen entscheiden und dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Reden Sie deshalb immer auch mit Ihren Angehörigen und allenfalls weiteren Vertrauenspersonen über Ihren Willen. G Übergeben Sie das ausgefüllte Duplikat der Spendekarte Ihren Angehörigen oder der vermerkten Vertrauensperson. G Sollten Sie Ihren Entscheid ändern, vernichten Sie die alte Spendekarte, füllen Sie eine neue aus und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. G Die Angaben auf der Spendekarte werden nirgends registriert. Tragen Sie die Karte darum immer auf sich. G Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet ha - ben, können eine Spendekarte ausfüllen. G Spendekarten aus dem Ausland, frühere Versionen der Schweizer Spendekarte oder ein einfacher handschriftlicher Hinweis werden als gültig betrachtet, wenn sie neben der klaren Willensäusserung die folgenden Angaben enthalten: Vor name, Name, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift. Online bestellen oder selbst ausdrucken: www.leben-ist-teilen.ch oder www.swisstransplant.org Spendekarten können auch in vielen Arztpraxen, Apotheken und Spitälern kostenlos bezogen werden oder bei: Swisstransplant, Postfach, 3011 Bern, Tel. 0800 570 234 Sie haben ausserdem die Möglichkeit, Ihren Willen zur Spende in einer digitalen Spendekarte auf Ihrem Smartphone festzuhalten. Nutzen Sie dazu die App «Medical ID» (ios und Android), die unter www.swisstransplant.org kostenlos heruntergeladen werden kann.

IN WENIGEN SCHRITTEN ZUR EIGENEN SPENDEKARTE. Ich äussere meinen Willen für den Fall, dass nach meinem Tod eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen infrage kommt: Ich äussere meinen Willen für den Fall, dass nach meinem Tod eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen infrage kommt: Vor- und Nachname Vor- und Nachname 1 Vorname und Name in gut leserlicher Blockschrift eintragen. 2 Die Angabe des Geburtsdatums verhindert Ver - wechslungen mit gleichnamigen Personen. 3 Karte unterschreiben und aktuelles Datum einsetzen. 4 Entscheiden Sie, ob Sie im Falle Ihres Todes die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen erlauben, teilweise erlauben oder ab - lehnen wollen. Sie können diese Entscheidung auch einer Vertrauensperson übertragen. Wichtig: Nur eine dieser vier Möglichkeiten ankreuzen! 5 Reden Sie mit Ihren Angehörigen über Ihren Willen. Übertragen Sie Ihre Angaben in das Duplikat und geben Sie dieses Ihren Angehörigen oder Ihrer Vertrauensperson. 6 Tragen Sie die ausgefüllte Spendekarte immer auf sich (z. B. im Portemonnaie). 7 Wenn Sie Ihre Meinung bezüglich einer Spende ändern, vernichten Sie einfach die alte Karte, füllen Sie eine neue Karte aus und teilen Sie Ihren Entscheid Ihren Angehörigen mit. Geburtsdatum Datum / Unterschrift Ich sage JA zur Entnahme jeglicher Organe, Gewebe oder Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden medizinischen Massnahmen. oder Ich sage JA zur Entnahme folgender Organe, Gewebe oder Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden medizinischen Massnahmen: Herz Lungen Leber Nieren Dünndarm Bauchspeicheldrüse (Pankreas) Augenhornhaut (Cornea) Herzklappen und Blutgefässe weitere Gewebe oder Zellen oder oder Ich sage NEIN zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen. Ich überlasse den Entscheid folgender VERTRAUENSPERSON: Vor- und Nachname der Vertrauensperson Adresse Telefon Geburtsdatum Datum / Unterschrift Ich sage JA zur Entnahme jeglicher Organe, Gewebe oder Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden medizinischen Massnahmen. oder Ich sage JA zur Entnahme folgender Organe, Gewebe oder Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden medizinischen Massnahmen: Herz Lungen Leber Nieren Dünndarm Bauchspeicheldrüse (Pankreas) Augenhornhaut (Cornea) Herzklappen und Blutgefässe weitere Gewebe oder Zellen oder Ich sage NEIN zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen. oder Ich überlasse den Entscheid folgender VERTRAUENSPERSON: Vor- und Nachname der Vertrauensperson Adresse Telefon