BETREUUNGSVERTRAG 07.00 13.00 UHR 12.00 18.00 UHR



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Transkript:

BETREUUNGSVERTRAG Der Verein Kinderkrippe Mäuseburg Surselva betreut an zwei Standorten, Ilanz und Flims, von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. ANMELDUNG UND EINGEWÖHNUNG Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular immer auf den 1. des Monats. Die Eingewöhnungszeit findet ca. zwei Wochen davor statt und wird zum jeweiligen Tages-/Monatstarif verrechnet. MÖGLICHE BETREUUNGSFORMEN BETREUUNG GANZER TAG BETREUUNG HALBER TAG 07.00 18.00 UHR 07.00 13.00 UHR 12.00 18.00 UHR Damit eine gute Beziehungsbasis geschaffen werden kann, sollte die Betreuungszeit pro Woche idealerweisemindestens einen ganzen oder zwei halbe Tage betragen. Wir möchten den Kindern gewisse Ruhephasen im Tagesablauf bieten, weshalbwir Sie bitten, folgende Bring- und Abholzeiten einzuhalten: TAGESZEIT BRING- UND ABHOLZEIT SPERRZEIT VORMITTAG 07.00 09.00 09.00 11.30 MITTAG 11.30 13.00 NACHMITTAG/ABEND 16.00 18.00 13.00 16.00 EINGEWÖHNUNGSZEIT Der erste Ablösungsprozess vom Kind zu den Eltern sollte behutsam und mit viel Einfühlungsvermögen gestaltet werden. Um einen guten Start in den Krippenalltag zu ermöglichen, begleiten Sie Ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf der Krippe. Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich nach den individuellen Bedürfnissen von Ihnen und Ihrem Kind und werden zusammen mit der Gruppenleiterin besprochen. VERSICHERUNGEN Krankenkasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern und müssen mit Beginn des Betreuungsverhältnisses geregelt sein. 1

KAUTION (1 MONAT) Bei Vertragsabschluss - vor der Aufnahme der Betreuung des Kindes - überweisen die Erziehungsberechtigten der Kinderkrippe eine Kaution, die den Kosten eines Betreuungsmonats entspricht. Diese Kaution wird den Erziehungsberechtigten, nach erfolgter Schlussabrechnung, bei Auflösung des Betreuungsvertrages zinslos rückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus dem Betreuungsvertrag werden mit der Kaution verrechnet. BETREUUNG UND KÜNDIGUNG FERIENABWESENHEITEN UND ABMELDUNG DES KINDES Eine vorausschauende Ferienplanung erleichtert den Krippenablauf. Daher bitten wir Sie, die Ferienabwesenheiten Ihres Kindes so früh als möglich der Krippenleitung mitzuteilen. Bei kurzfristigen Abwesenheiten (Krankheit, unvorhergesehene Ereignisse) bitten wir Sie um Mitteilung bis 09.00 Uhr. Wird das Kind zu einem späteren Zeitpunkt abgemeldet, werden bereits bestellte Mahlzeiten in Rechnung gestellt. Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheit, Unfall oder ein Wechsel von Betreuungstagen) sind in den Tarifen bereits berücksichtigt. FEIERTAGE UND BETRIEBSFERIEN Die Krippe bleibt an Feiertagen sowie in den Sommerferien 2 Wochen geschlossen. KRANKHEIT UND UNFALL Im Krankheitsfall sollte Ihr Kind aufgrund Ansteckungsgefahr nicht in die Krippe gebracht werden. Bei Erkrankung oder Unfall des Kindes während des Aufenthaltes in der Krippe werden die Eltern sofort benachrichtigt,um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn nötig wird das Kind zum Arzt begleitet. Allergien und andere Empfindlichkeiten des Kindes werden im Vorfeld abgeklärt und besprochen. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Bei aktuell auftretenden Krankheiten in der Kinderkrippe werden wir die Erziehungsberechtigten ebenfalls in Kenntnis setzen. REDUKTIONEN DER BETREUUNGSTAGE Reduktionen der angemeldeten Betreuungstage müssen mindestens zwei Monate im Voraus - immer auf Ende des Monats - schriftlich mitgeteilt werden. KÜNDIGUNG DES KRIPPENPLATZES Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt schriftlich auf Ende des Monats - mindestens drei Monate im Voraus - und ist bei der Krippenleiterin einzureichen. Wird das Kind ohne vorherige Kündigung aus der Kinderkrippe genommen, so ist für die Kündigungsdauer der volle Elternbeitrag zu entrichten.im Falle einer fristlosen Kündigung entscheidet der Vorstand über den noch zu entrichtenden Betrag. 2

ALLTAG IN DER MÄUSEBURG VERPFLEGUNG Wir achten auf kindergerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung. Ihr Kind bekommt in der Mäuseburg bei Bedarf ein Mittagessen, welches auf der Monatsrechnung zusätzlich aufgelistet wird. Früchte und/oder Gemüse für das Frühstück oder den Z Vieri werden von den Eltern mitgebracht. Wasser und Tee stehen selbstverständlich immer zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zusätzliche Verpflegung mit, insbesondere keine Süßigkeiten. KLEIDER Bringen Sie bitte - je nach Jahreszeit - Ersatzkleider für Ihr Kind mit sowie Hausschuhe oder rutschfeste Socken.Bitte ziehen Sie Ihren Kindern generell strapazierfähige und bequeme Kleider an, die beim Spielen, Basteln und Herumturnen im Freien auch mal schmutzig werden dürfen. WINDELN, FEUCHTTÜCHER UND SONNENCRÈME Windeln, Feuchttücher, Babynahrung sowie Sonnencrème werden von den Eltern mitgebracht. PERSÖNLICHE SPIELSACHEN Für das Kind kann eswichtig sein, daslieblingsspielzeug mitzunehmen. Kostbare Sachen sollten jedoch lieber zu Hause bleiben, da wir bei Verlust oder Beschädigung keine Verantwortung übernehmen können. Aus pädagogischen Gründen möchten wir keine Spielzeugwaffen und Kriegsspielsachen in unserer Kinderkrippe. KONTAKTE UND ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN Nehmen Sie sich genügend Zeit beim Bringen und Abholen Ihres Kindes, damit es nicht aus einer Situation herausgerissen wird. So bietet sich ebenfalls diegelegenheit, den persönlichen Kontakt zu den Erzieherinnen zu pflegen. Bitte informieren Sie uns, wenn das Kind nicht von Ihnen persönlich abgeholt wird, da wir es ohne Ihre Einwilligung keiner Drittperson mitgeben werden. Die Bereitschaft zu Elterngesprächen, in welchen wir den Entwicklungsstand des Kindes sowie gegenseitige Fragen oder Anliegen besprechen möchten, setzen wir voraus. Es werden in der Kinderkrippe auch Elternveranstaltungen stattfinden, zu welchen wir Sie herzlich einladen. Anregungen und Beschwerden, die den Alltag betreffen, sind bei der Krippenleitung anzubringen. Für administrative und finanzielle Angelegenheiten ist die Administrationsstelle des Vereins Kinderkrippe Mäuseburg Surselva zuständig. 3

KOSTEN Die Elternbeiträge erfolgen nach einkommensabhängigen Tarifen (siehe Tariftabelle in der Beilage). Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die erforderlichen Steuerdaten beim Treuhandbüro der Kinderkrippe Mäuseburg einzureichen (siehe Schreiben in der Beilage). Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die Tariffestlegung sachdienlichen Auskünfte zu erteilen und die verlangten Dokumente einzureichen. Entsprechen die verfügbaren Steuerdaten nicht der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so wird das anrechenbare Einkommen aufgrund eines begründeten Antrages der Erziehungsberechtigten nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt. Für Erziehungsberechtigte, welche die erforderlichen Steuerdaten aus persönlichen Gründen nicht abgeben wollen, wird der kostendeckende Tarif berechnet, d.h. der Maximalbetrag der Tariftabelle. Die Einteilung der Tarifstufe wird durch unser Treuhandbüro jährlich vertraulich geprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst.einkommensveränderungen müssen umgehend dem Treuhandbüro mitgeteilt werden. Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht im Kanton Graubünden wohnsitzberechtigt sind, wird der kostendeckende Tarif berechnet (unabhängig von Einkommen und Vermögen). GESCHWISTER-RABATT Werden aus derselben Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 15 % des für das erste bzw. zweite oder nachfolgende Kind massgebenden Tarifes. RECHNUNGEN Die Betreuungsbeiträge werden den Eltern monatlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus, bis spätestens am letzten Tag des Vormonats, auf folgendes Bankkonto einzuzahlen: RAIFFEISEN SURSELVA ILANZ IBAN CH27 8107 3000 0049 1542 3 / Clearing 81073 Bei finanziellen Schwierigkeiten, welche die Erziehungsberechtigten belasten, wird um ein frühzeitiges Gespräch gebeten, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. ZUSÄTZLICHE BETREUUNG Die Betreuung ausserhalb der vereinbarten Betreuungszeit wird Ihnen zum jeweiligen Tagestarif verrechnet (halbe Tage = 60 % vom jeweiligen Tagestarif). Zusätzliche Betreuungszeiten können nur nach Absprache und bei ausreichender Betreuungskapazität angeboten werden. 4

GEBÜHREN Ein Rückzug vom Vertrag vor Vertragsbeginn wird mit einer Gebühr von CHF 200.00 verrechnet. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von Fr. 5.00 für die erste und Fr. 10.00 für die zweite Mahnung erhoben. ZAHLUNGSWUNSCH Bitte benutzen Sie E-Banking und helfen Sie mit, unsere Preise tief zu halten! Seit 2012 übernehmen wir vorübergehend die neue Steuer auf den am Postschalter geleisteten Zahlungen. Wir behalten uns das Recht vor, diesen Zuschlag den Eltern allfällig in Rechnung zu stellen. Danke für Ihr Verständnis. TARIFANPASSUNGEN Die Tarife können gemäss Vereinsstatuten (Art. 4.3.1. Abs. 3) vom Vorstand des Vereins Kinderkrippe Mäuseburg Surselva aufgrund der finanziellen Situation der Kinderkrippe angepasst werden. Eine Tarifänderung wird mindestens drei Monate im Voraus angekündigt. Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit und freuen uns sehr, Ihr Kind in unserer Krippe zu betreuen. Freundliche Grüsse VEREIN KINDERKRIPPE MÄUSEBURG SURSELVA 5