Bezirksregierung Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. KRS 19/2017 Sitzungsvorlage für die 11. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 19. Mai 2017 TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 10. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 10. Februar 2017 Rechtsgrundlage: 22 Abs. 10 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) BerichterstatterIn: Frau Örs, Dezernat 32, Tel.: 0221 / 147-3446 Inhalt: Ergebnisprotokoll und Anwesenheitsliste Anlage: Beeinträchtigungen von Erdbebenmessstationen durch Windenergieanlagen, Vortrag Herr Dr. Lehmann (Geologischer Dienst NRW) Beschluss: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturplanung des Regionalrates genehmigt die Niederschrift. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 2 N i e d e r s c h r i f t über das wesentliche Ergebnis der 10. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Köln am Freitag, den 10. Februar 2017 im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitzender: Thorsten Konzelmann, SPD Teilnehmer: siehe beigefügte Anwesenheitsliste Vor Eintritt in die Tagesordnung Vorsitzender Thorsten Konzelmann eröffnet die Sitzung um 10:05 Uhr und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen sowie die Vortragenden und die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln. Herr Konzelmann (Vorsitzender) stellt die ordnungsgemäße Ladung, den Zugang der Sitzungsunterlagen und die Beschlussfähigkeit der Kommission fest. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 3 TOP 1: Festlegung der Tagesordnung Änderungen oder Ergänzungen der den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Tagesordnung werden nicht beantragt. Beschluss: Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds der KRS zur Mitunterzeichnung des Ergebnisprotokolls der 10. KRS-Sitzung am 10.02.2017 Der Vorsitzende hält fest, zur Mitunterzeichnung der Niederschrift werde Herr Stefan Westerschulze (FDP) benannt. TOP 3: Genehmigung des Ergebnisprotokolls der 9. KRS am 02.09.2016 Drucksache Nr.: KRS 1 /2017 Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Waddey (DIE GRÜNEN) zur Mitunterzeichnung. Beschluss: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturplanung des Regionalrates genehmigt die Niederschrift. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 4 TOP 4: Einplanungsvorschlag Städtebauinvestitionsprogramm 2017 Drucksache Nr.: KRS 5/2017 Herr Schwerdt ( Dez. 35) macht ergänzende Ausführungen zur Vorlage (TOP 4). Auf S. 4 heiße es nicht,,förderfähige Kosten in Höhe von 130,2 Mio., sondern Fördererwartung in Höhe von 130,2 Mio.. Aufgrund dieser Überzeichnung mussten die Antragssummen erheblich gekürzt werden. Der Einplanungsvorschlag endet jetzt mit einer Fördersumme in Höhe von 89,9 Mio. Laut Aufstellungserlass des MBWSV sollte die Bezirksregierung Köln ihrem Einplanungsvorschlag eine Fördersumme von 79,5 Mio zugrunde legen. Weitere Kürzungen durch das MBWSV sind nicht auszuschließen. Auf die Nachfrage von Herrn Konzelmann antwortet Herr Schwerdt, dass das Einplanungsgespräch am 03. März 2017 in Düsseldorf stattfinden werde. Die Verkündung soll Anfang April sein. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Schwerdt. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Abgleich Einplanungsvorschlag STEP 2017 der Bezirksregierung Köln einstimmig zur Kenntnis. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 5 TOP 5: Abgleich STEP 2016 mit Bewilligungen 2016 und Sonderprogramme 2016 Drucksache Nr.: KRS 3/ 2017 Herr Schwerdt ( Dez. 35) erläutert seine Vorlage ( TOP 5) und macht ergänzende Ausführungen. Es gebe ein Sonderprogramm Stadtumland NRW. Für die Metropolen entlang der Rheinschiene sind erhebliche Bevölkerungszunahmen prognostiziert. Die Großstädte Köln, Bonn und Düsseldorf verfügen nicht über ausreichend Bauland um den zu erwartenden Wohnbedarf zu decken. Diese Städte sind aufgerufen worden, mit den Umlandgemeinden gemeinsame Projekte zur Problemlösung zu entwickeln und dem MBWSV vorzulegen. Eine Jury - die Bezirksregierungen waren nicht beteiligt - hat 8 Projekte ausgewählt, 3 davon aus dem Bezirk Köln. Die 8 Projekte haben jeweils 200.000 Landesmittel vom Ministerium bekommen. Diese Projekte sollen jetzt detaillierter ausgearbeitet und als Konzepte dem Ministerium vorgelegt werden. Die Jury wird die Konzepte bewerten. Die prämierten Projekte sollen bei zukünftigen Förderungen bevorzugt berücksichtigt werden. Herr Schwerdt berichtet weiter von einem vom Landtag beschlossenes Programm,,Gute Schule 2020. Die Kommunen bekommen je nach Größe einen bestimmten Betrag für ihre Bildungslandschaft. Die Mittel werden über einen Zeitraum von 4 Jahren ( 500.000 Mio / anno) bereit gestellt. Das Land übernimmt in den nächsten 20 Jahren Tilgung und Zinsen der Darlehen. Herr Müller (FDP) fragt nach den 3 Stadtumlandprojekten im Regierungsbezirk Köln. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 6 Herr Schwerdt führt folgendes aus: 1. Projekt: Stadt Umland Netzwerk Beteiligte Städte + Gemeinden seien Köln mit Bedburg, Bergheim, Brühl, Dormagen, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Rommerskirchen, Wesseling und der Rhein-Erft-Kreis. 2. Projekt,,Raumperspektive 2035 : Beteiligte Kommunen seien Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen. Niederkassel, Rösrath und Troisdorf sowie der Rheinisch-Bergische Kreis und der, Rhein-Sieg Kreis. Weiter Beteiligte: Region Köln Bonn; Nahverkehr Rheinland und VRS. 3. Projekt,,Bonn Umland shareregion : Beteiligte seien Bonn, Rhein Sieg Kreis, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Troisdorf, Wachtberg. Herr Bornhold (FW) fragt nach, wie die Gemeinden auf die Programme aufmerksam gemacht werden. Alle Kommunen würden von der Bezirksregierung sofort schriftlich oder per E- Mail informiert - so Herr Schwerdt - sobald ein Sonderprogramm verlässlich anstehe. Es gebe auch einen entsprechenden Verteiler der kommunalen Spitzenverbände. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln nimmt den Bericht zur Kenntnis. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 7 TOP 6: Breitbandförderung Drucksache Nr.: KRS 6/2017 Herr Jansen (CDU) macht darauf aufmerksam, dass auf S. 3 der Vorlage zu TOP 6,,zum Stichtag 28.10.2016 heißen soll und nicht 28.10.2017. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Bericht zur Kenntnis. TOP 7: Beeinträchtigungen von Erdbebenmessstationen durch Wind- energieanlagen Vortrag Herr Dr. Lehmann (Geologischer Dienst NRW) Herr Dr. Lehmann trägt anhand der Anlage vor. Herr Borning (CDU) betont sein Unverständnis bezüglich des Baus von Windkraftanlagen in Simmerath (Kalltalsperre) und der neuen Planungen im Bereich Münsterwald. Seines Erachtens sollten in diesen Bereichen keine Windkraftanlagen gebaut werden. Herr Dr. Lehmann erläutert, dass er auf Entscheidungen nicht einwirken könne. Frau Uhlig (DIE GRÜNEN) fragt, ob die drei Braunkohlentagebaue im Regierungsbezirk Auswirkungen auf die Messstationen haben, z.b durch Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 8 Bodenbewegungen. Im Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sei der Geologische Dienst NRW zwingend zu beteiligen, wenn sich die Erdbebenmessstationen in einem Umkreis von 10 km befinden. Herr Dr. Lehmann betont, dass der Unterschied zu dem Einfluss von Windenergieanlagen das unterschiedliche Frequenzverhalten sei. Der Braunkohlentagebau befinde sich in anderen Frequenzen. Diese Frequenzen könne man rausfiltern, ohne das das Erdbebensignal darunter leide. Bei Windenergieanlagen sei die Datenfilterung nicht möglich. Wenn durch Wind alle Stationen betroffen wären, dann käme es zum Totalausfall. Die Bearbeitungszeit der Einzelfallprüfung sei ca. 3-4 Wochen. Dr. Pahlke (Direktor des Geologischen Dienstes NRW) ergänzt Herrn Lehmann. In den regionalen Genehmigungsverfahren habe die Stellungnahme des Geologischen Dienstes einen empfehlenden Charakter. Der empfehlende Charakter beinhalte, dass die Genehmigungsbehörde abwäge und danach entscheide. Allerdings sei es möglich über das Ministerium eine Erlassvorlage zu bewirken. Die Erlasslage wäre für die Gebietskörperschaften verbindlich. Derzeit werde ein Gutachten erstellt, das dezidiert aufzeigen soll, welche Einflüsse moderne Windenergieanlagen je nach Abstand auf typische Seismometer haben. Erst danach könne man mit hoher Verlässlichkeit Abstände generieren. Dann bestehe eine Grundlage für die Stellungnahmen gegenüber den Gebietskörperschaften. Das Ergebnis des Gutachtens erwarte man ca. in einem halben Jahr. Herr Müller (FDP) fragt wie hoch die Ausfallquote bei den Messstationen sei und ob es eine Statistik gebe. Es gebe keine Statistik, die aufzeigt, was gemessen wird und was nicht gemessen wird, erläutert Herr Dr. Lehmann. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 9 Dr. Albach (FDP) fragt, ob Herrn Lehmann bekannt sei, dass ein WKA Betreiber sich Gedanken gemacht habe die Übertragung von Schwingungen in den Boden zu reduzieren. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit so Dr. Lehmann dies wurde auch mit Ingenieuren diskutiert. Herr Waddey (DIE GRÜNEN) vermutet, dass dies kein nordrhein-westfälisches Problem sei. Es interessiere ihn, ob Belgien und die Niederlande die gleichen Probleme haben. Die Übertragungsfähigkeit hänge für bestimmte Bewegungen von der Art des Untergrundes ab. Bedeute das, dass in Abhängigkeit von der Art des Untergrundes der Radius größer oder kleiner werde? Herr Dr. Lehmann berichtet, dass Rheinland Pfalz, Belgien, die Niederlande und der Bund mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ebenfalls Erdbebenüberwachungen betreiben. Das seien die Kooperationspartner des Geologischen Dienstes NRW. Einmal im Jahr gebe es ein Treffen der Landeserdbebendienste. WKA wäre dort das Hauptthema. Andere Bundesländer würden die gleichen Probleme haben. Er rechne weiter damit, dass es im Festgestein (Eifel, Sauerland) bessere Übertragung dieser Schwingungen gebe, als im Lockergestein. Es gebe aber keine quantifizierbaren Werte, welche Abstände man genau nehmen müsse. Der Abstand von 10km treffe dies ganz gut. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 10 TOP 8: Anfragen Anfragen liegen nicht vor. TOP 9: Anträge Anträge liegen nicht vor. TOP 10: Mitteilungen a) der Bezirksregierung Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms,Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 Herr Jakob berichtet anhand der Vorlage. Herr Schwerdt berichtet über zwei weitere Programme der,,regionalen 2022/ 2025 : Es sind landesweit 7 Bewerbungen - 2 davon aus dem Regierungsbezirk Köln - für die REGIONALEN 2022 + 2025 eingegangen. Eine Jury bewertet diese Anfang März. Das Kabinett entscheidet abschließend Anfang April 2017. b) des Vorsitzenden liegen nicht vor. Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 11 Der Vorsitzende fügt hinzu, dass er zur nächsten KRS-Sitzung am 19. Mai 2017 nicht teilnehmen kann. Er werde von Herrn Jansen (CDU) vertreten. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 11.20 Uhr. Der Vorsitzende der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln gez. Thorsten Konzelmann gez. Stefan Westerschulze Aufgestellt: gez. Emine Örs BR Köln, Geschäftsstelle Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 12 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 13 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 14 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 15 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 16 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 17 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 18 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 19 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 20 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 21 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 22 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 TOP 3 Seite Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung 23 Stand: 03. Mai 2017
Drucksache Nr. KRS 19/2017 Anlage Die Niederschrift mit Anlage (Vortrag TOP 7) ist unter der 11. KRS-Sitzung unter TOP 3 abrufbar. Die Anlage ist nur in der elektronischen Fassung beigefügt. Die Anlage (Vortrag) ist ebenfalls unter der 10. KRS-Sitzung unter TOP 7 auf der Homepage der Bezirksregierung und auf dem BSCW-Server abrufbar. Stand: 03. Mai 2017
Beeinträchtigungen von Erdbebenstationen durch Windenergieanlagen Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb FB 34 Geophysik, Landeserdbebendienst Dr. Klaus Lehmann klaus.lehmann@gd.nrw.de www.gd.nrw.de
Landeserdbebendienst Das Stationsnetz (Netzwerk GDNRW )
Landeserdbebendienst Erdbebenstation: Seismometer
Landeserdbebendienst Erdbebenstation: Seismometer Erdbebenstation: Seismometer
Datenbeispiel: Seismogramme 22.01.2015: Haltern am See, M L = 1,2 Wind Lüdenscheid: 2,7 m/s 10.01.2015: Haltern am See, M L = 1,2 Wind Lüdenscheid: 11,8 m/s ENTS SORT
Datenbeispiel: Frequenz-Spektren OLFT 5 WEA (6 7) km 6 WEA 6 km
Datenbeispiel: Frequenz-Spektren OLFT 5 WEA (6 7) km 6 WEA 6 km 13 WEA (4 5) km
Landeserdbebendienst 1 Schnell reagieren Alarmierung und Koordinierung der Rettungskräfte Erdbebenalarmsystem NRW (EAS)! 2 Vorsorge treffen Erdbebensichere Bauweise für Gebäude und Infrastruktur Erdbebenüberwachung!
Landeserdbebendienst Das Stationsnetz (Netzwerk GDNRW )
Landeserdbebendienst
Landeserdbebendienst
Landeserdbebendienst
Landeserdbebendienst Das Stationsnetz (Netzwerk GDNRW )
Landeserdbebendienst Das Stationsnetz (Netzwerk GDNRW ) Gebietsabdeckung (hier für M L 1)
Landeserdbebendienst Störungsfreier Betrieb des EAS NRW Detektion von Erdbeben mit M L = 3,0 in NRW Sicherstellung der Ereignisunterscheidung Erdbebenüberwachung in der Niederrheinischen Bucht Vollständigkeits-Magnitude M L = 1,0 Detektion von Erdbeben mit M L = 1,0 in 35 km Entfernung Erfassung bergbauinduzierter Ereignisse Detektion von Ereignissen mit M L = 1,2 in benachbarten Bergbauregionen (auch nach Bergbautätigkeit)
Erdbebenalarmsystem NRW 1 Alarmierung: 5 Minuten!
Erdbebenalarmsystem NRW 1 EAS NRW: Erdbebenmeldung Meldestatus (automatisch / manuell) Ereigniszeit (Datum / Uhrzeit) Magnitude (Richter-Skala) Epizentrum Text Ortsangabe Karte Übersicht mit Markierung Makroseismische Abschätzung Kontakt Auswirkungen
Erdbebenüberwachung 2 Probabilistische seismische Gefährdungs- Analyse (PSGA) 1. Quellen 2. Häufigkeit 3. Abnahme 4. Wahrscheinlichkeit (KRAMER 1996)
Log (Häufigkeit) Erdbebenüberwachung 2 idealisiert Gutenberg-Richter- Beziehung Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Erdbeben einer bestimmten Magnitude 1 2 3 4 5 6 Magnitude
Log (Häufigkeit) Erdbebenüberwachung 2 eher real Gutenberg-Richter- Beziehung 1 2 3 4 5 6 Magnitude
Erdbebenüberwachung 2 Gefährdungsanalysen Anwendung von Regelwerken (DIN 4149 Hochbauten) (DIN 19700 Talsperren, Klasse 2) Seismologische Gutachten (DIN 19700 Talsperren, Klasse 1) (KTA 2201.1 Kerntechnische Anlagen) (Sonst. Anlagen mit sekundären Gefährdungen für Mensch, Infrastruktur und Umwelt) Sicherheitsberichte für Talsperren
Erdbebenstationen und Windenergieanlagen: Fazit Betrieb von WEA erzeugt Bodenunruhe (ca. 10 km Entfernung) Erdbebenstationen bereits beeinträchtigt Datenfilterung der Effekte nicht prinzipiell möglich Verlegung der Erdbebenstationen nicht mehr möglich Erhaltung des Status Quo: Einzelfallprüfung
Erdbebenstationen und Windenergieanlagen: Ausblick Untersuchungsvorhaben (MKULNV / MWEIMH): Einwirkungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf seismische Messstationen in NRW (Beauftragt: 10/2016)
Beeinträchtigungen von Erdbebenstationen durch Windenergieanlagen