Die Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht

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Transkript:

Die Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht Fachtagung Frauen steigen wieder ein Chancen und Risiken der Umsetzung von SGB II am 28. Oktober 2009 in Hamm Dr. Claudia Weinkopf Forschungsabteilung Flexibilität und Sicherheit (FLEX)

Inhalt Vorbemerkung Zum Forschungsprojekt Genderrelevante Bestimmungen im SGB II Bewertungskriterien, Untersuchungsfragen und Methodik Ausgewählte Ergebnisse Hintergründe, Ursachen, Zielkonflikte Fazit

Vorbemerkung Ambivalente Erwartungen zu Wirkungen des SGB II aus der Gleichstellungsperspektive im Vorfeld Einerseits Chancen durch neues geschlechtsneutrales Leitbild: Einbeziehung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in das Fördern und Fordern Andererseits Risiken Stärkung der wechselseitigen Einstandspflichten in Partnerschaften kann zu (neuen) ökonomischen Abhängigkeiten führen geschlechtsneutrales Leitbild trifft auf eine Realität und Handlungsmuster, die von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten geprägt sind

Zum Forschungsprojekt Auftraggeber: BMAS (nach 55 SGB II) Beteiligte Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg- Essen (Gesamt-Koordination) Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt (FIA) GmbH, Berlin GendA, Institut für Politikwissenschaft, Philipps-Universität Marburg Laufzeit: November 2006 Juni 2009 Aktuellste Untersuchungsergebnisse beziehen sich auf 2007/2008 Abschlussbericht noch nicht veröffentlicht

Genderrelevante Bestimmungen im SGB II Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. ( 1 Abs. 1 SGB II) Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass ( ) 3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird, 4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden ( ). ( 1 Abs. 1 SGB II) Die Arbeitsförderung soll insbesondere ( ) die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. ( 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III, der nach 16 Abs. 1 Satz 4 SGB II auch für das SGB II gilt)

Bewertungskriterien Ausgangspunkt: SGB II-Bestimmungen zu Gleichstellung, Nachteilsausgleich, Frauenförderung Operationalisierung Ergebnis- und Wirkungsebene: Gleichstellungspolitischer Fortschritt, wenn Frauen in stärkerem Maße als bisher an bezahlter Erwerbsarbeit partizipieren (und Männer sich mehr an der Sorgearbeit beteiligen) Lohn- und Karriereunterschiede zwischen den Geschlechtern reduziert werden sich eine Normalität von Frauenerwerbsarbeit herausbildet, die nicht überwiegend den (kurzen) Teilzeitbereich betrifft Umsetzungsebene: Konzepte und Handlungsroutinen in den GSS werden als der Gleichstellung förderlich bewertet, wenn sie bei der Umsetzung des SGB II die oben genannten Ziele verfolgen bei der Betreuung der Hilfebedürftigen gendersensibel vorgehen und geschlechtsbezogen spezifische Lebenslagen berücksichtigen

Bewertungskriterien Ausgangspunkt: SGB II-Bestimmungen zu Gleichstellung, Nachteilsausgleich, Frauenförderung Operationalisierung Ergebnis- und Wirkungsebene: Gleichstellungspolitischer Fortschritt, wenn Frauen in stärkerem Maße als bisher an bezahlter Erwerbsarbeit partizipieren (und Männer sich mehr an der Sorgearbeit beteiligen) Lohn- und Karriereunterschiede zwischen den Geschlechtern reduziert werden sich eine Normalität von Frauenerwerbsarbeit herausbildet, die nicht überwiegend den (kurzen) Teilzeitbereich betrifft Umsetzungsebene: Konzepte und Handlungsroutinen in den GSS werden als der Gleichstellung förderlich bewertet, wenn sie bei der Umsetzung des SGB II die oben genannten Ziele verfolgen bei der Betreuung der Hilfebedürftigen gendersensibel vorgehen und geschlechtsbezogen spezifische Lebenslagen berücksichtigen

Untersuchungsfragen Umsetzungsprozess Integrieren die Grundsicherungsstellen das Ziel der Gleichstellung am Arbeitsmarkt in den Prozess von Leistungsgewährung und Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch die Fachkräfte? Ergebnisse und Wirkungen Welche Ergebnisse und Wirkungen für Männer und Frauen werden erzielt? Hintergründe und Ursachen Wirkungszusammenhänge, Wechselwirkungen Ansatzpunkte für eine Stärkung der Gleichstellungsorientierung

Vorgehensweise Sichtung der Ergebnisse anderer Forschungsprojekte nach 55 und 6c SGB II (sowie anderer Studien) unter der Fragestellung der Wirkungen aus gleichstellungspolitischer Sicht d.h. Aus- und Bewertung, Zusammenfassung, Interpretation Vertiefung mittels eigener Datenanalysen Insbesondere IAB-Querschnittserhebung (QS), Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) und Kundenbefragung (Untersuchungsfeld 3) Eigene Erhebungen Online-Befragung von Gender-Beauftragten in den Grundsicherungsstellen (2007) + Durchführung eines Workshops (Ende 2008) Intensivfallstudien in 10 Grundsicherungsstellen 191 Interviews auf unterschiedlichen Ebenen 14 Gruppendiskussionen mit Fachkräften 22 Beobachtungen von Beratungsgesprächen

Ausgewählte Ergebnisse

Geschlechterunterschiede in der Struktur der ehb Frauen sind inzwischen im SGB II (leicht) in der Mehrheit Januar 2009: 51,4% weiblich Gelten aber seltener als arbeitslos: 40,5% der Frauen (im Vergleich zu 49,5% der Männer) Frauen leben häufiger mit Kind/ern (unter 15 Jahren) zusammen 54,2% der weiblichen gegenüber 33% der männlichen ehb Frauen mit Kind/ern sind seltener (voll) verfügbar vor allem in Westdeutschland Kaum geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Qualifikationsstruktur mit Ausnahme der über 50-Jährigen

Implementation von Gleichstellung personelle Verankerung 39% der Grundsicherungsstellen ohne personelle Zuständigkeit für Gleichstellungsthema (Ende 2007) Die Mehrheit hingegen schon Allerdings meist in Form einer Delegation als zusätzliche Aufgabe an Personen (Mehrfachnennungen möglich) innerhalb der Grundsicherungsstelle (Leitung oder MA): 46% oder außerhalb (BCA oder kommunale Gleichstellungsbeauftragte): 41% teilweise informelle Beauftragung: 50% nur sehr selten (4% aller Grundsicherungsstellen) durch eine/n eigene/n Beauftragten mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen Aber: Selbst personelle Zuständigkeit ist nicht automatisch auch mit entsprechenden Einflussmöglichkeiten verbunden!

Implementation von Gleichstellung Konzepte und Prozesse Konzeptionell Kaum GM-/Gleichstellungskonzepte vorhanden Prozedural Insgesamt geringer Stellenwert der Frauenförderquote Ist in der Praxis oft nicht bekannt oder spielt geringe Rolle Gender-Schulungen, Gender Budgeting, Gender Controlling sehr selten Konzeptionelle/individuelle Ansätze für Teilproblematiken (allein Erziehende, gewaltbetroffene Frauen) häufiger vorhanden Insgesamt aber kein systematischer geschlechtergerechter Aktivierungsprozess

Implementation von Gleichstellung hemmende bzw. fördernde Faktoren Was spricht dagegen aus Sicht der Grundsicherungsstellen? Nicht gesetzlich vorgeschrieben Gleichstellung ist Luxus bzw. zu teuer und nachrangig gegenüber anderen Geschäftszielen Gender-Blick ist selbstverständlich Wenig oder keine Einflussmöglichkeiten auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt Was begünstigt Implementation? Engagement einzelner Fachkräfte Leitungsebene: Gleichstellung/GM werden als wichtig erkannt + hilfreich für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen Anstöße von außen z.b. durch BA, BMAS, BMFSFJ oder lokale Ebene (Trägerversammlung etc.)

Kinderbetreuung (a) Institutionelle Hemmnisse Kann-Leistung in der Zuständigkeit der kommunalen Seite ( 16a Nr. 1 SGB II) Knappheit der (Ganztags-)Angebote vor allem in Westdeutschland und im ländlichen Raum -> Konkurrenz mit anderen Gruppen Nur selten Regelungen zur bevorzugten Berücksichtigung von ehb auf Landesebene Wahrnehmung Wachsender Stellenwert auf der Leitungsebene Zustimmung zur Aussage Hoher Stellenwert der Kinderbetreuung von 8% (2005) auf etwa ein Drittel der Grundsicherungsstellen (2007) gestiegen Ergebnis der 6c-Forschung: Grundsicherungsstellen mit hohem Stellenwert des Themas Kinderbetreuung haben bessere Integrationsquoten bei Frauen

Kinderbetreuung (b) Umsetzung in der Praxis Kinderbetreuung nur selten Thema in Beratungsgesprächen Unterstützung erfolgt noch deutlich seltener Nach Angaben der ehb mit Kind/ern unter 15 Jahren im PASS (2008) erhielten nur 4% Unterstützung Von denen ohne Unterstützung gab ein Viertel an, dass dies wichtig gewesen wäre In der Kundenbefragung des Untersuchungsfeldes 3 der 6c-Forschung lag der Anteil der ehb mit Unterstützungsbedarf bei 21,3% der Frauen und 7% der Männer mit Kindern unter 15 Jahren Thematisiert wurde das Problem jedoch nur bei 15% (Männer) bzw. 17,3% (Frauen) derjenigen mit Unterstützungsbedarf

Kinderbetreuung (c) Hintergründe der Nicht-Thematisierung ehb: private Angelegenheit oder mangelndes Vertrauensverhältnis Fachkräfte: Keine Zeit, keine Zuständigkeit oder Sache der ehb selbst Selbstorganisation der Kinderbetreuung als Indikator für Motivation und Beschäftigungsfähigkeit Auch bei erkennbaren Angebotsengpässen Mehr Möglichkeiten und Aktivitäten bei Maßnahmegestaltung Z.B. Angebot von begleitender Kinderbetreuung oder Teilzeit- Maßnahmen Aber durchaus nicht unumstritten ( Maßnahmen müssen marktnah sein )

Geschlechterdifferenzen im Aktivierungsprozess Maßnahmen Frauen werden seltener gefördert Frauenzielförderquote in allen Jahren unterschritten vor allem in Westdeutschland und besonders ausgeprägt z.b. bei EGZ Nach eigener Auswertung der Kundenbefragung geringere Teilnahmequote vor allem bei Frauen mit Kindern, die halbtags oder gar nicht zur Verfügung stehen Integrationen Frauen gehen insgesamt seltener in Erwerbstätigkeit ab Und wenn, dann (aus Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen) etwa zur Hälfte in Minijobs Abgänge aus Hilfebezug Insgesamt seltener bei Frauen längerer Verbleib im Hilfebezug Frauen gehen häufiger in Nicht-Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit ab, seltener in Erwerbstätigkeit

Hintergründe und Ursachen lebenslagenspezifische Strukturen und Muster der innerfamiliären Arbeitsteilung ( 10 Abs. 3 SGB II) Freistellung oder Einschränkung der Verfügbarkeit wird insbesondere bei Frauen zugelassen oder sogar nahegelegt bei Männern hingegen kaum akzeptiert Oft Hinnahme zeitlicher Beschränkungen durch Fachkräfte statt Unterstützung, die Verfügbarkeit auszudehnen Minijobs als der Lebenssituation angemessene Form der Erwerbstätigkeit Nachfragestruktur des Arbeitsmarktes Wird oft als gegeben hingenommen; eher selten Versuche der Gegensteuerung (bei Maßnahmen und Vermittlung) Grundsätzliche Ausrichtung des Aktivierungsprozesses Ziele wie Wirtschaftlichkeit und Verringerung des Hilfebedarfs legen Konzentration auf arbeitsmarktnähere ehb nahe Bei Paar-BG häufig Konzentration auf Aktivierung nur einer Person

Zielkonflikte Gleichstellung und andere Ziele des SGB II stehen tendenziell in Konflikt zueinander Gleichstellungsorientierung erfordert oftmals aktive Gegensteuerung gegen Arbeitsmarktstrukturen und sonstige Rahmenbedingungen Dies erfordert tendenziell aber mehr Zeit + Ressourcen 6c-Ergebnis: Betreuung durch GSS, deren Geschäftsführungen der Kostensenkung einen hohen Stellenwert beimessen, wirkt vor allem für Frauen negativ Gleichstellung vs. Berücksichtigung familienspezifischer Lebenslagen Große Entscheidungsspielräume -> uneinheitliche Handhabung Grundsatzfragen Darf Gleichstellung etwas kosten? Darf es ggf. ein bisschen länger dauern? Oder genereller: Welcher Stellenwert wird Qualität und Nachhaltigkeit beigemessen?

Fazit (a) Gleichstellung hat in der Umsetzung des SGB II bislang einen eher nachgeordneten Stellenwert Es gibt zwar in der Praxis eine Reihe von Positivbeispielen aber noch keine systematische Gleichstellungsorientierung Hierbei spielen die Rahmenbedingungen eine Rolle Arbeitsmarktstrukturen und -nachfrage Leitbilder und Orientierungen der Fachkräfte und ehb (Mangel an) Kinderbetreuungsangebote/n (vor allem in Westdeutschland) Aber auch Zielkonflikte und unterschiedliche Verbindlichkeiten der Ziele

Fazit (b) Ansatzpunkte für eine Stärkung der Gleichstellungsorientierung Liegen auf der Umsetzungsebene aber auch in den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben bzw. im Controlling und bei Zielvereinbarungen Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Weg Aber auch verbindlichere Vorgaben z.b. zur personellen und konzeptionellen Verankerung Ebenso Gender-Kompetenz als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung

Fazit (c) Weitere wichtige Themen Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung Umgangsweise mit der Freistellung von der Verfügbarkeit nach 10 Abs. 3 SGB II bei Kind/ern unter drei Jahren und darüber hinaus Grundsatzfrage: Welches Leitbild steht im Hintergrund? (auch über SGB II hinaus) Zu diskutieren Wie weit kann (und soll) Berücksichtigung familienspezifischer Lebenslagen gehen? Wahlfreiheit der Betroffenen oder (ggf. behutsame ) Gegensteuerung durch mehr Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung?

Zurück zur Ausgangsfrage: Das SGB II und dessen Umsetzung birgt in der Praxis aus der Gender-Perspektive tatsächlich einige Chancen, aber auch Risiken Die zentrale Herausforderung besteht darin, die Chancen zu stärken