Leitlinien "Parken Innenstadt"

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Transkript:

- 1 - Fachbereich Entwicklung und Innovation Flensburg, 23.05.2013 Leitlinien "Parken Innenstadt" Gliederung: 1. Allgemeines, Globalziele a) Allgemeines b) Globalziele c) Parkraumpotenzial 2. Räumliche Dimension a) Kernbereich b) Innenstadtnaher Altstadtbereich 3. Steuerungsinstrumente a) Steuerung des Parkraumangebotes b) Steuerung durch Überwachung 4. Parkvorrechte für Bewohner 5. Flankierende Maßnahmen a) Park & Ride und Park & Go b) Parkleitsystem c) Internet d) Erstattung von Parkgebühren e) Weitere anzustrebende Marketingmaßnahmen f) Fahrradabstellanlagen 6. Sonderveranstaltungen: Stadtfeste, Hafenfeste, Weihnachtsmarkt 7. Ausblick, weiteres Vorgehen

- 2-1. Allgemeines, Globalziele, Parkraumpotenzial 1a) Allgemeines: In der historischen Innenstadt Flensburgs sowie den gründerzeitlichen stadtkernnahen Altbaugebieten stehen nicht genug Abstell- und Parkplatzflächen zur Verfügung, um alle vorhandenen und bis auf weiteres zu erwartenden Nutzungsansprüche des motorisierten Individualverkehrs (MIV) erfüllen zu können. Die Bereitstellung und Verteilung des innerstädtischen Parkraumes bedarf daher der Planung und Steuerung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen sowie gesamtstädtischer und stadtplanerischer Belange. Die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen an das Parken sind wie folgt zu charakterisieren: Bewohner: Beschäftigte: möglichst wohnungsnah Ganztägig parken zu geringen Kosten in zumutbarer Entfernung zur Arbeitsstätte mit langen Parkdauern mit angemessenen Parkgebühren Kunden/ Gäste: Kunden/Gäste: zielnah (< 400m) mit sehr kurzen bis mittleren Parkdauern (< 2 Std.) mit angemessenen Parkgebühren qualitativ hochwertig Touristen: Dienstleister u.ä.: nah zu Altstadt/ Hafen mit langen Parkdauern Parkplätze müssen leicht anfahrbar sein komfortabel mit Tarifen für lange Parkdauern haben gesonderte Anforderungen Da der innerstädtische Parkraum überwiegend in privater Hand liegt, sind die Eigentümer und Betreiber dieser Flächen integrale und notwendige Partner bei der Umsetzung dieser Leitlinien. Hinweis: Diese Leitlinien lösen das Parkraumkonzept von 1990 ab. 1b) Globalziele: Mit einem nach räumlichen und zeitlichen Aspekten differenzierten Konzept zur Parkraumbewirtschaftung soll erreicht werden, dass die Innenstadt als Wohnstandort auch für Bewohnerinnen und Bewohner mit PKW erhalten wird und das Aufsuchen der Innenstadt für Besucher und Kunden mit PKW weiterhin attraktiv bleibt und eine hohe Umschlagdichte der innerstädtischen Stellplätze erreicht wird und die innerstädtischen Stellplätze, insbesondere für Kunden, Besucher und Touristen zunehmend eine qualitative Aufwertung erfahren und ggf. auch Stellplätze/Parkplätze von touristisch wertvollen hafennahen Flächen sukzessive verlegt werden können und das Verkehrsaufkommen von PKW in der Innenstadt moderat gehalten werden kann.

- 3 - Dies kann u. a. erreicht werden mit einer Verlagerung weiterer Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel durch Bewirtschaftung von Parkraum im Innenstadtbereich mit einer differenzierten Bewirtschaftung von Parkraum mittels bevorzugter Bereitstellung von Parkraumkapazitäten für Kunden und Besucher der Flensburger Innenstadt mittels gleichzeitiger Einrichtung von Parkvorrechten für Innenstadtbewohner auf Parkplätzen in zumutbarer Entfernung von der Wohnung mittels Schaffung von Parkplätzen in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt, wenn Parkraum im Kernbereich wegfallen sollte 1c) Parkraumpotenzial Im Betrachtungsraum, dem innerstädtischen Kernbereich und dem innenstadtnahem Altstadtbereich (zur räumlichen Abgrenzung siehe Ziffer 2.), gibt es ca 13.000 Parkplätze, davon sind ca. die Hälfte öffentlich bzw. öffentlich zugängliche Stellplätze und die andere Hälfte private Stellplätze (auch Kundenparkplätze). Im Kernbereich der Innenstadt stehen Besuchern und Kunden insgesamt etwa 4.100 Parkplätze zur Verfügung, davon etwa 900 öffentliche (ca. 22 %) und etwa 3.200 privat bewirtschaftete. Weiterhin gibt es ca. 3.000 private Stellplätze. Mit den privaten Stellplätzen, die teilweise auch für Kunden reserviert sind, stehen insgesamt über 7.000 Parkmöglichkeiten zur Verfügung (mit der Realsierung des Parkhauses Karstadt würden ca. weitere 180 Parkplätze zur Verfügung stehen). Hinsichtlich der quantitativen Komponente ist festzustellen: Gemäß Einzelhandelsgutachten 2011 wird primär nicht der Umfang des Parkplatzangebotes sondern die Qualität und das Marketing bemängelt. Eine weitgehende Gesamtauslastung des Parkraumpotentials liegt in der Regel nur am Sonnabend in einer Spitzenzeit zwischen 11:00 und 13:00 Uhr vor. An den übrigen Wochentagen beträgt die maximale Auslastung etwa zwischen 50% und 70%. Damit ist das derzeitige Stellplatzangebot in den Kernbereichen Flensburg ausreichend. Perspektivisch ist gleichwohl zu berücksichtigen, dass mit Blick auf die Kundenpotenziale des innerstädtischen Einzelhandels, der Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort einschließlich Aspekte des demografischen Wandels und der Annahme, dass der MIV auch in der nächsten Generation seine heutige Bedeutung behalten wird, weiterer Parkraumbedarf bestehen kann. Erhebungen zum Bewohnerparken zeigen, dass in die Innenstadt vermehrt Personen ohne PKW-Besitz ziehen. Der Motorisierungsgrad liegt hier deutlich unter dem Durchschnitt. Diese Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes weiter beobachtet. Da im Altbaubestand die Zahl der Parkplätze nur mit großem baulichem / finanziellem Aufwand erhöht werden kann, ergeben sich diesbezüglich auch Möglichkeiten Car-Sharing in Nutzung zu bringen. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Parkplätze ist festzustellen, dass sich ein Großteil des Angebotes im südlichen Teil des Kernbereiches befindet. Gerade für dänische Kunden, die traditionell über die Apenrader Straße in die Flensburger Innenstadt fahren, ist im nördlichen Kernbereich (z. B. Schiffbrücke) deutlich weniger Parkraum im Angebot. Dies ist bei weiteren Planungen oder Vorhaben (z. B. Rahmenplan Neustadt) adäquat zu berücksichtigen.

- 4-2. Räumliche Dimension: 2a) Kernbereich Der Kernbereich umfaßt die historische Altstadt mit einigen angrenzenden Flächen am nördlichen, südlichen und östlichen Rand (siehe Lageplan). Damit sind alle Parkplätze in kürzerer fußläufiger Entfernung enthalten, die üblicherweise von Einkäufern genutzt werden. Innerhalb des vorgesehenen Gebietes mit Parkraumbewirtschaftung ist eine differenzierte Staffelung der zulässigen Parkdauer sinnvoll, die insbesondere die Geschäftslage durch kurze Umschlagszeiten unterstützen soll. Diese Kurzparkbereiche für Laufkundschaft könnten bspw in den Straßenzügen Neue Straße und Angelburger Straße eingerichtet werden. Das Bahnhofsumfeld südllich Munketoft wird in einem besonderen Verfahren behandelt und ist nicht Teil dieses Konzeptes. 2b) Innenstadtnaher Altstadtbereich Der gesamte bewirtschaftete Innenstadtbereich reicht im Norden von der Neustadt über Duburg, Westliche Höhe, Friesische Straße bis zum Stadtteil Achter de Möhl im Süden. Im Osten gehören die Stadtteile St.-Johannis und St.-Jürgen dazu. Soweit sich aus der kontinuierlichen Beobachtung der Entwicklung im Rahmen der gesamtstädtischen Verkehrsplanung Anpassungsbedarfe ergeben, werden diese im Rahmen von Fortschreibungen dieser Leitlinien berücksichtigt. 3. Steuerungsinstrumente Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Parkraumangebot (Preis, Zeit, Fläche) und einer hinreichend engmaschigen Überwachung. Im Einzelnen werden folgende Regulationsmöglichkeiten mit Wechselwirkungen gesehen: das Parkraumangebot insgesamt, die Parkgebühr, die Parkdauer, die Bevorzugung bestimmter Nutzergruppen und die Überwachung. 3a) Steuerung des Parkraumangebotes: Ziel einer Parkgebührenstruktur soll es sein, unterschiedliche Nutzergruppen auf die jeweils systematisch richtigen Parkbereiche zu orientieren. Die dafür erforderliche Regulierung des vorhandenen innerstädtischen Parkraumangebotes erfolgt im Wesentlichen durch die zeitlich und räumlich differenzierte Erhebung von Parkgebühren und die Begrenzung der jeweiligen Parkdauer. Für den Bereich des Parkens im öffentlichen Raum bedeutet dies: Dieser soll vorzugsweise sehr kurzen Parkdauern zur Verfügung stehen. Im Kernbereich resultiert daraus eine Begrenzung der Parkdauer auf eine Stunde. In anschließenden Bereichen wird die maximale Parkdauer tagsüber auf zwei bis vier Stunden begrenzt.

- 5 - Das Parken in privat wirtschaftlich betriebenen Parkierungseinrichtungen bzw. Parkhäusern soll regelhaft für Parkdauern von mehr als 60 Minuten zur Verfügung stehen. Die Parkgebühren dieser Einrichtungen sollen in der Konsequenz niedriger gegenüber denen für öffentliche Parkstände sein. Innenstadtkunden wird damit das zielorientierte Parken erleichtert. Die zukünftige Gestaltung der Parkgebühren hat sich an diesen Zielen zu orientieren. Zur Information: Seit November 2011 beträgt die Gebühr städtischerseits für jede angefangene Stunde 1,00. Im Bereich der privat bewirtschafteten Parkplätze und Parkhäuser ist aus konzeptioneller Sicht eine einheitliche Gebühr anzustreben. Für besondere Kurzparkbereiche im öffentlichen Straßenraum ist eine Begrenzung der Parkdauer auf maximal eine halbe Stunde vorgesehen. Ergänzende Hinweise: Für Handwerker, Dienstleister u.ä. gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach 46 der StVO zu beantragen, die bei größerem Bedarf vereinfacht als Handwerkerblock mit 20 Ausnahmen gegen eine Gebühr von 125,- ausgegeben werden kann. Die privat bewirtschafteten Parkhäuser und Parkflächen können dank technischer Ausstattung auch von Dauerparkern genutzt werden. Z. Zt. werden längere Parkdauern rabattiert. Versuche mit dem Einsatz einer Brötchen-Taste, d. h. der Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens von 15 Minuten, haben sich nicht bewährt. U. a. wird Parksuchverkehr ausgelöst und die Parkgebührenentrichtung unterlaufen. Diese Einrichtung wird nicht empfohlen. 3b) Steuerung durch Überwachung Voraussetzung für eine erfolgreiche Parkraumbewirtschaftung ist auch die Verhinderung des illegalen oder verkehrsgefährdenden Parkens. Die Überwachung des ruhenden Verkerhs erfolgt in Flensnurg nach einem bestehenden Konzept der Ordnungsbehörde mit besonderem Fokus Innenstadt. Hinweis: Ab 1.4.13 ist ein neuer Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog-Verordnung / BKatV)) in Kraft getreten, mit dem die Bußgelder bei Parkverstößen deutlich erhöht wurden. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu signifikanten Verhaltensänderungen der Verkehrteilnehmer führt. 4. Parkvorrechte für Bewohner Bewohner im Kernbereich und innenstadtnahem Altstadtbereich (gründerzeitliche Bausubstanz mit wenig privaten Stellplatzmöglichkeiten) sollen in zumutbarer Entfernung freie Parkplätze finden. Bereits in den 90er Jahren wurde deswegen auch in Flensburg die Parkbevorrechtigung für Bewohner nach 45 Abs. 1 b StVO eingeführt. In diesen Gebieten wird i.d.r. tagsüber die Parkzeit durch Parkscheibe begrenzt. Bewohner mit Parkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen und können beliebig lange parken.

- 6 - Die Parkbevorrechtigung gilt z. Zt. für folgende Gebiete: D = Duburg, mit der Problematik durch die beiden Schulen Handelslehranstalt und Duborg-Skolen SO = Stadtpark Ost: das Gebiet um das Krankenhaus Diakonissenanstalt. Die Diakonissenanstalt hat mittlerweile die Situation durch die Anlage eines Parkhauses mit 154 Stellplätzen entschärft. SN = Stadtpark Nord: das ist das Gebiet um das St.-Franziskus-Hospital und Arbeitsamt. AN = Altstadt Nord: das ist das Gebiet zwischen Rathausstraße und Nordertor. Hier waren insbesondere die Nutzungskonflikte wegen der Geschäftsnutzung sorgfältig abzuwägen. J = St. Johannis: hier dient die Parkraumbewirtschaftung auch der Verkehrsberuhigung, weil dadurch Parksuchverkehr vermieden werden kann. M = Achter de Möhl: hier waren massive Verdrängungseffekte von Dauerparkern aus der Innenstadt festzustellen. Die Parkbevorrechtigung kommt noch für folgende Gebiete in Betracht: Gebiet Altstadt Süd = AN zwischen Rathausstraße und Neumarkt Gebiet St.-Jürgen = JY mit dem Gängeviertel Nach der Umsetzung des Bewohnerparkens in den genannten Altbaugebieten erfolgt eine Überprüfung und Bewertung. 5. Flankierende Maßnahmen 5a) Park-and-Ride und Park-and-Go Durch das Angebot von Park-and-Ride-Plätzen sollen Dauerparker und Einpendler dazu animiert werden, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen. Damit bietet ein Park-and-Ride-Konzept den Dauerparkern einen Ersatz für die innerstädtische Parkzeitbegrenzung. Nach der Einführung und der Ausweisung mehrerer Park-and-Ride-Plätze (Lornsendamm, Fördepark, Citti-Park) kann festgestellt werden, dass die Stadt Flensburg nicht die strukturellen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Park-and-Ride-Konzept im Alltagsverkehr bietet. Bei größeren Sonder- und Einzelveranstaltungen werden diese Parkplätze aber gut angenommen. Als Park-and-Go-Parkplatz mit ausreichender Kapazität steht die Exe zur Verfügung (ca 10 Minuten Fußweg bis zum Südermarkt). Es stehen mindestens 900 Parkplätze zur Verfügung. Die Auslastung - sicherlich zu einem Großteil durch Berufspendler bedingt liegt in der Woche bei ca. 400-600 PKW pro Tag. Qualitativ ist dieser Platz dringend verbesserungsbedürftig.

- 7-5b) Parkleitsystem Zur Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs werden folgende Eckpunkte für ein den Flensburger Gegebenheiten adäquates Parkleitsystem benannt: Beschilderung: An den Haupteinfallstraßen beginnend sind die in der Innenstadt befindlichen Parkflächen und Parkhäuser auszuschildern. Es ist sicherzustellen, dass die Ausweisung der einzelnen Parkmöglichkeiten (> 50 Plätze) nach einem logischen System erfolgt. Info-Tafeln Ortseingang: Es sind geeignete Informationstafeln am Ortseingang aufzustellen, die auch über die Parkmöglichkeiten bzw. das Leitsystem Aussagen treffen. Nutzung neuer Techniken: Die Möglichkeiten von Navigationssystemen, Smartphones, usw. und die daraus erwachsenden Handlungsoptionen für die Stadt und den Einzelhandel sind zu prüfen. Hieraus ergeben sich auch Ansätze für die Funktion des Stadtmarketings. Hinweis: Das technisch veraltete elektronische Parkleitsystem der Stadt Flensburg ist seit mehreren Jahren außer Betrieb. Es müsste komplett erneuert werden, erhebliche Investitionsmittel für eine Neuherstellung wären erforderlich, Mittel stehen nicht zur Verfügung. Mit Blick auf Punkt 5b ("Neue Techniken") wird die Neuerrichtung eines solchen Systems für entbehrlich gehalten. Das System hat damit nur noch eine statische Funktion als Wegweisung und sollte zurückgebaut werden. Einzelne Parkhäuser haben im Zufahrtsbereich eine elektronische Anzeige, die über die Belegung informiert (Neumarkt, Friedrich-Ebert-Straße). Dieses Konzept könnte bei Interesse und mit Finanzierung der betreffenden Häuser weiter ausgebaut werden. 5c) Internet Auf der home-page der Stadt Flensburg wird mit dem interaktiven Stadtplan über sämtliche öffentlichen und öffentlich zugänglichen Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen informiert. Dieser Internet-Auftritt ist verbesserungsfähig und ggf. an prominenter Stelle zu platzieren. 5d) Erstattung von Parkgebühren Eine Erstattung oder Anrechnung von Parkgebühren beim Einkauf kann einen wichtigen Image- und Werbeeffekt erfüllen. 1 In Flensburg gibt es derzeit nur punktuell Ansätze einer Vergütung oder Rückerstattung von Parkgebühren. 1 Als ein Beispiel wird häufig die Stadt Husum angeführt, die trotz einer strengen Parkraumbewirtschaftung bei Besuchern den Eindruck hinterläßt, in Husum sei das Parken "kostenlos".

- 8-5e) Weitere anzustrebende Marketingmaßnahmen sind bspw.: Für Dankort-Besitzer, in der Regel dänische Kunden, ist die generelle Nutzungsmöglichkeit zu eröffnen. Münzparkautomaten sind für die Annahme von Euro und DKR auszustatten Schilder, Informationen etc. sind mehrsprachig (deutsch, dänisch, englisch) auszulegen 5f) Fahrradabstellanlagen Nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch in den Parkhäusern sollten ausreichende, attraktive und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, z. B. kombiniert mit Schließfächern, geschaffen und vermarktet werden. 6. Sonderveranstaltungen: Sonderveranstaltungen wie Stadtfeste, Hafenfeste, Weihnachtsmarkt, Jahrmarkt usw werden im Rahmen dieser Leitlinien nicht weiter behandelt. Hier werden von den Beteiligten weiterhin wie bereits erfolgreich praktiziert situativ angemessene Lösungen realisiert. 7. Ausblick; weiteres Vorgehen Die Betreiber von Parkierungseinrichtungen und die Innenstadt (Eigentümer, Einzelhandel, Dinstleister usw.) sind aufgefordert aktiv an der Umsetzung der Leitlinien mitzuwirken, d. h. konkret: Gemeinsam sind die qualitativen Aspekte des Parkplatzangebotes systematisch festzustellen, zu bewerten und nach Maßgabe der folgenden Hinweise Vorschläge zur Ausgestaltung zu erarbeiten Bestrebungen der jeweiligen Betreiber von Parkierungseinrichtungen Qualitätsverbesserungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen in Anlehnung an das ADAC-Zertifikat "Benutzerfreundliches Parkhaus" (als Flensburger Lösung) zu erreichen, sind zu unterstützen. Der privatwirtschaftlich betriebene Parkraum ist kundenorientiert qualitativ zu optimieren Ein kundenorientiertes nachhaltiges Parkleitsystem ist zu entwickeln und zum Einsatz zu bringen; ein statisches System kann unter Kosten-Nutzen- Gesichtspunkten von Vorteil sein Interaktive mobile Möglichkeiten der Parkraumoptimierung sind auf Ihre Einsetzbarkeit für Flensburg zu prüfen; Vorausetzungen für die Realisierung sind aufzuzeigen Die Stadtverwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss der Ratsversammlung nach 12 Monaten und gibt eine Einschätzung zur Entwicklung ab. Die Leitlinien sind in Abständen von 5 Jahren und ggf. bedarsfweise fortzuschreiben. Anlagen: - Räumliche Gliederung: Innenstadtnaher Altstadtbereich - Räumliche Gliederung: Kernbereich