Freie und Hansestadt Hamburg Landeswahlamt Hamburg Schritt für Schritt: So funktioniert die Briefwahl 1. Schritt: Unterlagen sortieren Zu Beginn trennen Sie alle Unterlagen nach Bundestagswahl (weißer Wahlschein, weißer Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag) und Volksentscheid (gelber Abstimmungsschein, gelber Stimmzettel und gelber Stimmzettelumschlag). Legen Sie den roten Wahlbriefumschlag beiseite und halten Sie den Wegweiser für die Briefwahl bereit. Vor der Briefwahl lesen Sie bitte erst die Hinweise auf dem Merkblatt zur Briefwahl durch. Seite 1 von 9
Bundestagswahl (wenn Sie nicht zur Bundestagswahl berechtigt sind, überspringen Sie bitte diesen Teil bis Seite 5): 2. Schritt: Ihre Stimmen für die Bundestagswahl Kreuzen Sie den Stimmzettel zur Bundestagswahl unbeobachtet an. Sie haben 2 Stimmen - eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für eine Landesliste. Seite 2 von 9
3. Schritt: Bundestagswahl-Stimmzettel eintüten Falten Sie den Stimmzettel zur Bundestagswahl so, dass er ohne Probleme in den blauen Stimmzettelumschlag passt. Legen Sie den Stimmzettel zur Bundestagswahl vollständig in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie den blauen Stimmzettelumschlag zu. Seite 3 von 9
4. Schritt: Wahlschein unterschreiben Unterschreiben Sie die "Versicherung an Eides statt" auf dem weißen Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson muss die "Versicherung an Eides statt" auf dem weißen Wahlschein unterschreiben. Hilfspersonen sind zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl erlangt haben. ACHTUNG: Ohne Unterschrift ist der Wahlschein nicht gültig und Ihre Stimme kann nicht gezählt werden! Seite 4 von 9
Volksentscheid (wenn Sie nicht zum Volksentscheid berechtigt sind, überspringen Sie bitte diesen Teil bis Seite 9): 5. Schritt: Unterlagen zum Volksentscheid sortieren: Legen Sie nun die Unterlagen zur Bundestagswahl beiseite und legen Sie die gelben Unterlagen zum Volksentscheid vor sich. Seite 5 von 9
6. Schritt: Ihre Stimme für den Volksentscheid: Kreuzen Sie den Stimmzettel zum Volksentscheid unbeobachtet an. Sie haben eine Stimme - entweder für JA oder für NEIN. Seite 6 von 9
7. Schritt: Volksentscheid-Stimmzettel eintüten: Falten Sie den gelben Stimmzettel zum Volksentscheid so, dass er ohne Probleme in den gelben Stimmzettelumschlag passt. Legen Sie den gelben Stimmzettel zum Volksentscheid vollständig in den gelben Stimmzettelumschlag und kleben Sie den gelben Stimmzettelumschlag zu. Seite 7 von 9
8. Schritt: Abstimmungsschein unterschreiben Unterschreiben Sie die "Versicherung an Eides statt" auf dem gelben Abstimmungsschein persönlich und mit Datumsangabe. Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson muss die "Versicherung an Eides statt" auf dem gelben Abstimmungsschein unterschreiben. Hilfspersonen sind zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl erlangt haben. ACHTUNG: Ohne Unterschrift ist der Abstimmungsschein nicht gültig und Ihre Stimme kann nicht gezählt werden! Seite 8 von 9
9. Schritt: Unterlagen in den roten Wahlbrief und absenden - fertig Legen Sie nun den weißen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag (zur Bundestagswahl) sowie den gelben Abstimmungsschein und den gelben Stimmzettelumschlag (zum Volksentscheid) in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie nun den roten Wahlbrief zu. Geben Sie den roten Wahlbrief unfrankiert zur Deutschen Post AG (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bitte ausreichend frankieren). Alternativ kann der rote Wahlbrief auch direkt in der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Seite 9 von 9