Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand: Oktober 2016 BA825_201610 txts
Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung Dienstobliegenheitserklärung (DOE) 1 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? 1 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? 1 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente, wenn eine DOE zugesagt wird? 1 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart werden? 1 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigten? 1 7. Wie viele Personen benötige ich? 1 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden? 1 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? 1 10. Was passiert, sofern bei der NÜRNBERGER bereits eine BU-Rente versichert ist? 1 11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? 2 12. Wann kann DOE-Listenmeldung verwendet werden? 2 13. Wann kann die DOE-Einzelmeldung verwendet werden? 2 14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden? 2 15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? 2 16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? 2 17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich? 2 18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU-Verträge bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt werden? 2 19. Kann eine Dynamik beantragt werden, selbst wenn die Jahresrente von 18.000 EUR überschritten wird? 2 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als 18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet werden? 2 21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben? 2 22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden? 3 23. Dienstobliegenheitserklärungen bzw. vereinfachte Gesundheitserklärung 3 24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen Fortführung nötig? 3
Inhalt 25. Kann eine Umstellung der SGU in die SBU ohne Gesundheitsprüfung erfolgen? 3 26. Müssen bei der SBU mit DOE und SGU mit vereinfachter Gesundheitserklärung innerhalb eines Gruppenvertrags jeweils 10 Personen versichert werden oder insgesamt? 3 27. Liegt ein Verstoß vor, wenn die DOE zur SBU und die vereinfachte Gesundheitserklärung zur SGU zugleich angeboten werden (Stichwort Ungleichbehandlung)? 3 28. Wie wird die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag errechnet? 3 29. Wann kann die vereinfachte Gesundheitserklärung bav verwendet werden? 3 30. Was gilt bei der SGU? 4
1 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung Dienstobliegenheitserklärung (DOE) 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente, wenn eine DOE zugesagt wird? 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart werden? 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigten? 7. Wie viele Personen benötige ich? 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden? 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? 10. Was passiert, sofern bei der NÜRNBERGER bereits eine BU-Rente versichert ist? Angaben zur Firma, Name, Internetseite, Branche, Firmengröße, Anzahl der potentiellen Antragsteller, Finanzierungsform (Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerfinanzierung), wie hoch ist der Arbeitgeberanteil am Beitrag, welche Berufe (Gewichtung kaufmännisch und körperlich), nur Beitragsbefreiung oder auch BU-Rente, Tarifkonstellation. Ansprechpartner in der GD sind: Herr HAL Heinz Müller (Telefon 2475) bzw. Herr DBV Albin Knipfer (Telefon 3248). Je nach Branche bzw. Beruf gilt bei Berufsgruppe 1 und 2 das Höchsteintrittsalter 50 Jahre, bei Berufsgruppe 3 und 4 das Höchsteintrittsalter 45 Jahre. Maximal 18.000 EUR jährlich. Eine Bonusrente ist zusätzlich zu den 18.000 EUR BU-Jahresrente möglich. Nein, jeder Versicherte wird je nach Beruf und Tätigkeit in die entsprechende Berufsgruppe eingestuft Mindestens 10 Personen, falls eine BU-Rente mit DOE eingeschlossen wird. Mindestens 5 Personen, falls eine BU-Rente mit einer vereinfachten Gesundheitserklärung eingeschlossen wird. Die Personenanzahl muss bereits bei der ersten Einreichung des Neugeschäfts erreicht sein. Bei B-Einschluss ist dieser bereits ab der ersten Person möglich. Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Gruppenvertrag eingerichtet wird und damit die Mindestpersonenanzahl für einen eigenständigen Gruppenvertrag von 5 Personen angestrebt wird. Der Vertriebspartner muss den Nachweis erbringen, dass der B-Einschluss im zugrundeliegenden Versorgungswerk obligatorisch angeboten wird. Hierzu ist eine Versorgungsordnung vorzulegen. Im Zusammenhang mit dem B-Einschluss findet die DOE-Einzelanmeldung Anwendung, d. h. die Unterschrift der versicherten Person auf der DOE ist erforderlich. Ja, es muss immer ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden. Nein, Antragsteller die uns bereits als erhöhtes Risiko bekannt sind, werden individuell geprüft (kein Zugriff auf übergreifende Datenbanken wie z. B. HIS). Nicht versicherbar sind bereits bei der NÜRNBERGER abgelehnte Antragsteller. Die bestehende Höhe der BU-Rente wird angerechnet, d. h. bisherige BU-Rente und neue BU-Rente mit DOE betragen maximal 18.000,00 EUR jährlich. Verträge von Mitbewerbern zählen hier nicht dazu.
2 11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? 12. Wann kann DOE-Listenmeldung verwendet werden? 13. Wann kann die DOE-Einzelmeldung verwendet werden? 14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden? 15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? 16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? 17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich? 18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU-Verträge bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt werden? 19. Kann eine Dynamik beantragt werden, selbst wenn die Jahresrente von 18.000 EUR überschritten wird? 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als 18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet werden? 21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben? Abhängig vom Arbeitgeberanteil am Beitrag haben wir zwei unterschiedliche DOE. Zudem ist Punkt 7 zu beachten. Bei mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Listenanmeldung muss nur der Arbeitgeber unterschreiben. Zudem ist Punkt 7 zu beachten. Bei mindestens 20 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag bzw. bei B-Einschluss; Einzelmeldung muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Zudem ist Punkt 7 zu beachten. Maximal im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG. Bei einer ausschließlichen Arbeitnehmerfinanzierung oder wenn bei Mischfinanzierung die 20 % nicht erreicht werden, können die vereinfachten Gesundheitsfragen mit dem Formular LV 100_801 verwendet werden. Es gelten ansonsten die Begrenzungen wie bei der DOE (BU-Höhe, Teilnehmerzahl, Berufsgruppeneinstufung etc.). Bei einer Beitragsbefreiung im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG ist eine DOE ausreichend, auch bei ausschließlicher Arbeitnehmerfinanzierung. Ab der ersten Person (obligatorisch) gilt die DOE- Einzelanmeldung. Nein, die DOE oder die vereinfachten Gesundheitsfragen sind nur im bav-kollektivgeschäft möglich. Nein, es müssen mindestens 10 Neuverträge bei einer BU-Rente mit DOE bzw. mindestens 5 Neuverträge bei einer BU-Rente mit einer vereinfachten Gesundheitserklärung abgeschlossen werden. Die bestehenden Verträge zählen für eine neue DOE bzw. vereinfachte Gesundheitserklärung nicht mit. Zudem ist Punkt 7 zu beachten. Eine Dynamik kann mit 5 % auch über die 18.000 EUR BU-Rente vereinbart werden. Die maximale (Gesamt-)Höhe der BU-Rente mit einer DOE ist auf jährlich 18.000 EUR begrenzt. Für eine höhere oder zusätzliche BU-Rente werden die normalen Gesundheitsfragen erforderlich. Bei einer Mischfinanzierung kann die DOE bereits dann genutzt werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig zur Finanzierung mitgibt.
3 22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden? 23. Dienstobliegenheitserklärungen bzw. vereinfachte Gesundheitserklärung 24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen Fortführung nötig? 25. Kann eine Umstellung der SGU in die SBU ohne Gesundheitsprüfung erfolgen? 26. Müssen bei der SBU mit DOE und SGU mit vereinfachter Gesundheitserklärung innerhalb eines Gruppenvertrags jeweils 10 Personen versichert werden oder insgesamt? 27. Liegt ein Verstoß vor, wenn die DOE zur SBU und die vereinfachte Gesundheitserklärung zur SGU zugleich angeboten werden (Stichwort Ungleichbehandlung)? 28. Wie wird die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag errechnet? 29. Wann kann die vereinfachte Gesundheitserklärung bav verwendet werden? Eine Absicherung bis zu 100 % des Nettoeinkommens ist möglich. Es gelten aber die vorgenannten grundsätzlichen Beschränkungen der Höhe nach. Listenmeldung LV100_810 Einzelmeldung LV100_811 Vereinfachte Gesundheitserklärung LV100_813 Erfolgt die Beitragsfreistellung im Rahmen der Elternzeit, so kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder aufleben. Nein. Es gibt nur die Option auf Leistungserhöhung bei bestimmten Ereignissen ohne Gesundheitsfragen. Eine Umstellung auf die SBU geht nur mit Gesundheitsfragen oder, falls vereinbart, mit einer DOE zur SBU. Es müssen insgesamt 10 Personen versichert werden. Ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht ersichtlich. Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeberanteil 20 % auf den Beitrag der Entgeltumwandlung entspricht. Ab 5 Personen 1.) bei SGU (max. 12.000 EUR Jahresrente) oder 2.) bei SBU/IBU/BUZ-R (max.18.000 EUR Jahresrente) mit einer AG-Beteiligung von 20%
4 30. Was gilt bei der SGU? Ab 5 Personen und maximal 12.000 EUR jährlicher SGU kann die vereinfachte Gesundheitserklärung bav verwendet werden. bav-kollektivgeschäft Neue Bedingungen zur vereinfachten Risikoprüfung Tarif Finanzierungsart Mindestkollektivgröße Dienstobliegenheitserklärung (DOE) bzw. vereinfachte Gesundheitserklärung Max. BU-Rente jährlich SBU/IBU/BUZ-R Arbeitgeber-/Mischfinanzierung AG-Beteiligung 50 % 10 Personen* DOE-Listenanmeldung (LV100_810) 18 TEUR SBU/IBU/BUZ-R Mischfinanzierung AG-Beteiligung 20 % 10 Personen* DOE-Einzelanmeldung (LV100_811) 18 TEUR SBU/IBU/BUZ-R Arbeitgeber-/Mischfinanzierung AG-Beteiligung 20 % 5 Personen* Vereinfachte Gesundheitserklärung bav (LV100_813) 18 TEUR SGU Arbeitgeber-/Misch-/ Arbeitnehmerfinanzierung 5 Personen* Vereinfachte Gesundheitserklärung bav (LV100_813) 12 TEUR B (Beitragsbefreiung bei BU) Arbeitgeber-/Misch-/ Arbeitnehmerfinanzierung Ab der 1. Person** DOE-Einzelanmeldung (LV100_811) Max. im Rahmen des 3/63 EStG * Voraussetzung für Kollektivgeschäft mit BU-Absicherung: Eigenständiger Gruppenvertrag für BU-Absicherung Mindestkollektivgröße mit BU-Absicherung muss bereits bei Einrichtung vorhanden sein Berufsgruppenspezifische Einschätzung Höchsteintrittsalter: Berufsgruppe 1 und 2: 50 Jahre; Berufsgruppe 3 und 4: 45 Jahre **B-Einschluss ist in der Direktversicherung bereits ab der ersten Person unter folgenden Voraussetzungen für Neugeschäft möglich: Ein eigenständiger Firmen-Gruppenvertrag (ab 5 Personen kein Verbandsgeschäft) wird eingerichtet bzw. besteht schon. Vermittler erbringt den Nachweis, dass der B-Einschluss im zugrundeliegenden Versorgungswerk obligatorisch angeboten wird. Der Nachweis erfolgt mittels Erklärung des Vermittlers bzw. einer entsprechenden Versorgungsordnung des Arbeitgebers. 2016_06 LV100_610 1