Substitutionsgestützte Behandlung in Baden-Württemberg. September 2016, GB ZuSi

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Transkript:

Substitutionsgestützte Behandlung in Baden-Württemberg September 2016, GB ZuSi 1 September 2016, GB ZuSi

Versorgungssituation heute und ein mögliches Szenario für 2021 2 September 2016, GB ZuSi

Substitution in Baden- Württemberg: Wie stellt sich die Versorgungssituation 2016 dar? Die aktuelle Versorgungssituation im Überblick

Anzahl der substituierenden Ärzte nach Regierungsbezirken Anzahl der aktiv substituierenden Ärzte 81 40 44 67 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen 4 September 2016, GB ZuSi

Substitutionsbehandlung durch ermächtigte Einrichtungen In Baden-Württemberg sind insgesamt 5 Einrichtungen zur Versorgung Opiatabhängiger im Rahmen der substitutionsgestützten Versorgung ermächtigt. Regierungsbezirk Freiburg: 3 Regierungsbezirk Karlsruhe: 2 5 September 2016, GB ZuSi

Altersstruktur der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg Durchschnittsalter der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 60 Lebensjahren; bezogen auf die einzelnen Regierungsbezirke: Freiburg: ca. 61 Lebensjahre Karlsruhe: ca. 60 Lebensjahre Stuttgart: ca. 60 Lebensjahre Tübingen: ca. 58 Lebensjahre 6 September 2016, GB ZuSi

Altersstruktur der substituierenden Ärzte nach Regierungsbezirken (2016) 120 100 80 60 40 20 0 22 25 43 11 16 22 24 17 25 23 29 18 10 4 10 11 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen > 65 60-65 50-59 < 50 7 September 2016, GB ZuSi

Substitutionsgestützte Behandlung: Anzahl der Patienten in Baden-Württemberg 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 3610 3201 2164 1458 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen Anzahl der substituierten Patienten 8 September 2016, GB ZuSi

Versorgungsituation Substitution - Darstellung auf der Landkarte Karten im Überblick: Anzahl der aktiv substituierenden Ärzte nach Stadt-/ Landkreisen 2016 Verteilung der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg und Altersstruktur Überblick BW Detailkarten nach Regierungsbezirken Anzahl der substituierten Patienten nach Stadt-/ Landkreisen 2016 9

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30 Substitutionspatienten pro Stadt-/ Landkreis 16

Versorgung der Substitutionspatienten im Rahmen des Konsiliarverfahrens

Anzahl der Ärzte, die im Rahmen des Konsiliarverfahrens Patienten substituieren Anzahl Ärzte 8 54 20 50 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen 18 September 2016, GB ZuSi

Substitutionsgestützte Behandlung: Anzahl der Patienten in Baden-Württemberg (Konsiliarverfahren) 120 100 80 60 40 20 0 Anzahl der substituierten Patienten (Konsiliarverfahren) 80 36 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen 96 10 Anzahl der substituierten Patienten (Konsiliarverfahren) 19 September 2016, GB ZuSi

Altersstruktur der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg (Konsiliarverfahren) Das Durchschnittsalter der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 57 Lebensjahren; bezogen auf die einzelnen Regierungsbezirke: Freiburg: ca. 58 Lebensjahre Karlsruhe: ca. 55 Lebensjahre Stuttgart: ca. 58 Lebensjahre Tübingen: ca. 55 Lebensjahre 20

Versorgungsituation Substitution - Darstellung auf der Landkarte Karten im Überblick: Anzahl der im Rahmen des Konsiliarverfahrens aktiv substituierenden Ärzte Überblick BW Detailkarten nach Regierungsbezirken 21

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Substitution in Baden-Württemberg: Wie stellt sich die Versorgungssituation 2021 dar? Darstellung eines möglichen Szenarios

Wie könnte sich die Versorgungssituation in Baden-Württemberg entwickeln? Szenario 2021 als sog. Worst-case-Szenario Ausgangspunkt: Alle Ärzte, die im Jahr 2021 (Stand September 2016) älter als 65 Jahre alt sind, haben die substitutionsgestützte Behandlung beendet. Es sind keine jungen Ärzte nachgekommen. Bei den ermächtigten Instituten gibt es keine Veränderungen. Es hat keine Verlegung von Vertragsarztsitzen gegeben. Bitte beachten Sie: Das Szenario ist damit bedingt aussagekräftig. 28

Altersstruktur der substituierenden Ärzte nach Regierungsbezirken (Szenario 2021) 120 100 80 60 40 20 0 61 45 28 32 18 14 23 15 16 15 16 3 2 4 11 4 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen >65 60-65 50-59 <50 29

Anzahl der substituierenden Ärzte nach Regierungsbezirken (Szenario 2021) Im Jahr 2021 aktiv substituierende Ärzte: 43 30 37 31 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen 30

Direkter Vergleich 2016 und Szenario 2021 Aktiv substituierende Ärzte 2016 Aktiv substituierende Ärzte Szenario 2021 40 67 Freiburg 30 37 Freiburg Karlsruhe Karlsruhe 81 44 Stuttgart Tübingen 43 31 Stuttgart Tübingen 31

Versorgungsituation Substitution - Darstellung auf der Landkarte Karten im Überblick: Anzahl der aktiv substituierenden Ärzte nach Stadt-/ Landkreisen 2021 Verteilung der substituierenden Ärzte in Baden-Württemberg und Altersstruktur 2021 Überblick BW Detailkarten nach Regierungsbezirken Anzahl der substituierten Patienten nach Stadt-/ Landkreisen 2021 32 September 2016, GB ZuSi

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Wie würde sich dies auf die Versorgung der Substitutionspatienten auswirken? Ausgangspunkt wie oben: Alle Ärzte, die im Jahr 2021 (Stand September 2016) älter als 65 Jahre alt sind, haben die substitutionsgestützte Behandlung beendet. Es sind keine jungen Ärzte nachgekommen. Bei den ermächtigten Instituten gibt es keine Veränderungen. Es hat keine Verlegung von Vertragsarztsitzen gegeben. UND: Keiner der bis dahin versorgten Patienten wird von einem anderen substituierenden Arzt weiterbehandelt 34

1-zeilige Headline 34 pt Der Fließtext ist immer in Arial 20 Punkt und in KVBW-Blau. Folienlayout»Titel blau / Inhalt«. Hervorhebungen werden in der Arial fett erstellt. In einem blauen Kapitel sind die Hervorhebungen KVBW-Rot. Der Satzspiegel darf weder seitlich noch nach unten oder oben überschritten werden. Bitte den erlaubten Satzspiegel dem Chart 19»Gestaltungsraster«entnehmen. 35

Szenario 2021 Anzahl der unversorgten Patienten, wenn Ärzte >65 ausscheiden 814 Anzahl der unversorgten Patienten 1229 1039 651 Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen 36 September 2016, GB ZuSi

Fazit aus der dargestellten Entwicklung: Es besteht ein dringender Bedarf an substituierenden Ärzten Problemstellung: Fehlen von nachfolgenden Substitutionsärzten 37 September 2016, GB ZuSi

Wie ist die Tendenz? Anzahl der Ärzte, die seit 1. Januar 2016 eine Genehmigungen für die Ausführung und Abrechnung von Substitutionsleistungen erhalten haben: Anzahl der Ärzte und Institute, die die Substitutionsbehandlung im Jahr 2016 beendet haben oder angekündigt haben, sie zeitnah zu beenden: 8 18 38

Was sind die möglichen Ursachen? Auf Grundlage von Erfahrungsberichten substituierender Ärzte zeichnet sich das folgende Bild möglicher Ursachen ab: Rechtliche Rahmenbedingungen Unzureichende Vergütung bei hohen Kosten Patientenklientel selbst Nachteile für die Praxis Arbeitsbelastung, fehlende Vertretung Zusätzliche Kosten für den Erwerb der Zusatzbezeichnung 39 September 2016, GB ZuSi

Rechtliche Rahmenbedingungen Hohes Haftungsrisiko (insb. bei der Take-Home- Vergabe) Fehlende Möglichkeiten individueller Entscheidungen im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände 40 September 2016, GB ZuSi

Unzureichende Vergütung in der Substitution Gebührenordnungspositionen im EBM: 01 950 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, je Behandlungstag 4.07 01 951 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01 950 für die Behandlung an Samstagen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember 8.66 01 952 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01 950 oder 01 955 für das therapeutische Gespräch (Dauer mind. 10 Minuten), höchstens viermal im Behandlungsfall 12.52 41 September 2016, GB ZuSi

Unzureichende Vergütung in der Substitution Die Take-Home-Vergabe wird nicht berücksichtigt, somit ist auch der etwaige Mehraufwand für den Arzt, z. Bsp. für die Kontrolle der Einhaltung/des Fortbestehens der Voraussetzungen einer Take-Home-Vergabe beim Patienten in der Vergütung ( 5 BtMVV), nicht abgebildet Der Konsiliarius erhält für seine beratende Tätigkeit keinen weiteren Aufwendungsersatz Der zeitliche Aufwand bei einer hohen Zahl an Substitutionspatienten steht nicht im Verhältnis zur Vergütung, denn die meisten Ärzte substituieren neben dem normalen Praxisbetrieb 42 September 2016, GB ZuSi

Arbeitsaufwand des Konsiliarius Fachlich beratende Begleitung der Aufnahme der Substitution beim Patienten (bereits vor Behandlungsbeginn) Regelmäßige Vorstellungen des Patienten beim Konsiliarius mindestens einmal im Quartal Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und Bereitstellung des Befundberichts für den substituierenden Arzt Zusätzliche Untersuchungen bei Änderungen in der Behandlung, z. Bsp. Take- Home-Vergabe Diese Leistungen können für sich mit den regulären Ziffern i.r.d. Substitutionsbehandlung abgerechnet werden, eine separate Honorierung der Leistung als Konsiliarius existiert hingegen nicht 43 September 2016, GB ZuSi

Hoher Zeitaufwand der Substitutionsbehandlung, fehlende Vertretungsmöglichkeit Die Behandlung einer großen Zahl von Substitutionspatienten ist zeitaufwändig Für die Urlaubszeit und die Wochenenden findet sich oftmals kein Vertreter Substitutionsbehandlung erfolgt regelmäßig neben dem normalen Praxisbetrieb Die Vergütung steht zum Zeitaufwand in keinem lohnenswerten Verhältnis Substitution erfordert ärztliche Präsenz in der Praxis an sieben Tagen die Woche 44 September 2016, GB ZuSi

Hohe Kosten für den Erwerb der Zusatzbezeichnung als Hemmschwelle Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizin muss ein Arzt für die Weiterbildung eine Kursgebühr zwischen 550 und 950 bezahlen. Die Kursgebühr wird von der KVBW im Rahmen einer Einzelfallentscheidung übernommen, wenn der Arzt sich (u. a.) bereit erklärt, für 2 Jahre in der eigenen Praxis oder in der des anstellenden Arztes Substitutionstherapien anzubieten und so zur Sicherstellung der Versorgung von Substitutionspatienten beizutragen. 45 September 2016, GB ZuSi

Fazit Die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung Opiatabhängiger im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung sind nicht unbedingt attraktiv. Ohne Anpassung derselben muss damit gerechnet werden, dass die Anzahl der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Substitutionsleistungen hinter der Zahl der Beendigungen zurückbleibt. Damit wäre die Versorgung der Substitutionspatienten mittelfristig gefährdet. Eine Aufrechterhaltung der Versorgung der Substitutionspatienten ist ohne Ärzte, die substituieren wollen, nicht möglich. 46 September 2016, GB ZuSi

Vielen Dank. 47