Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg"

Transkript

1 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg , Dr. med. Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBW

2 I. Zahlen, Daten, Fakten

3 Entwicklung Anzahl Substitutionspatienten substituierende Ärzte - II Jahr Jeweils zum Anzahl Substitutionspatienten Anzahl Ärzte mit Genehmigung Anzahl tatsächlich substituierende Ärzte Datenstand:

4 Verteilung der Substitutionspatienten in Baden-Württemberg Substitutionspatienten in BW Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen Gesamtzahl: 9868 Datenstand:

5 5 7. Mai 2015, GB ZS, Frau Winterle

6 Altersstruktur der substituierender Ärzte in BW Altersdurchschnitt in BW subst. Ärzte mit Fachkunde subst. Ärzte im Konsiliarverfahren gesamt BW 59,0 56,9 FR 59,8 57,4 KA 58,5 55,7 TÜ 58,1 58,0 ST 59,3 56,5 (Datenstand: ) 6

7 II. Bürokratie, Dokumentation und Qualitätssicherung 7

8 Vorschriften zur substitutions-gestützten Behandlung Opiatabhängiger GBA-Richtlinie Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger der Bundesärztekammer Weitere Rechtsgrundlagen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Richtlinie der KVBW (QS-Richtlinie Substitution) 8

9 Genehmigungspflicht der Substitution Facharzt für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie Fachkunde / Zusatzweiterbildung Suchtmedizin Konsiliarverfahren 9

10 Konsiliarverfahren Allgemeine Informationen zum Altersdurchschnitt, den Patientenzahlen und der Verteilung in Baden-Württemberg Mai 2015, GB ZS, Frau Winterle

11 Konsiliarverfahren Substitutionsbehandlung durch Ärzte ohne die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin von bis zu drei Patienten aus Sicherstellungsgründen nach Genehmigung durch die zuständige KV Voraussetzung: Patient ist zu Beginn der Behandlung und zukünftig mind. 1x / Quartal einem beratenden Arzt mit der Zusatzweiterbildung Suchtmedizin vorzustellen (Supervision) 11

12 Konsiliarverfahren Patientenanzahl bei Ärzten im Konsiliarverfahren 1 Patient 2 Patienten 3 Patienten 12 Datum, Autor

13 13 Datum, Autor

14 Meldepflicht an das Substitutionsregister Jeder Arzt, der ein Substitutionsmittel für einen opiatabhängigen Patienten verschreibt, hat unverzüglich dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu melden. 14

15 Dokumentationspflicht / Bescheinigung über Psychosoziale Betreuung Der substituierende Arzt muss gemäß 3 Abs. 4 der Richtlinien für jeden Substituierten ein umfassendes, individuelles Therapiekonzept zu Beginn der Behandlung erstellen und den Verlauf hieran kritisch überprüfen. Der Dokumentation ist eine aktuelle schriftliche Bestätigung der psychosozialen Beratungsstelle über die Aufnahme oder die Fortführung oder Nichterfordernis einer psychosozialen Betreuung beizufügen. 15

16 Substitution und psychosoziale Betreuung Die psychosoziale Betreuung ist im Rahmen der Substitutionsbehandlung verpflichtend. Der Arzt hat darauf hinzuwirken, dass der opiatabhängige Patient mit der entsprechenden Einrichtung Kontakt aufnimmt, in der der Bedarf an psychosozialer Betreuung in Absprache mit dem behandelnden Arzt abgeklärt wird. Psychosoziale Betreuung und ärztliche Behandlung sollen laufend koordiniert werden. Der substituierende Arzt wirkt darauf hin, dass die aktuell erforderlichen begleitenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden. 16

17 Überprüfung gem. Richtlinien durch QS-Kommission/ Entscheidung des Arztes über Substitutionsindikation Für folgende Behandlungen ist eine Überprüfung gem. 9 Abs. 4 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vorgesehen: bei Jugendlichen unter 18 Jahren bei Patienten, die weniger als 2 Jahre abhängig sind bei Patienten, die mit Codein/DHC substituiert werden In diesen Fällen hat der Arzt die patientenbezogenen Dokumentationen mit den jeweiligen umfassenden Therapiekonzepten sowie den Behandlungsdokumentationen unverzüglich mit Aufnahme der Substitutionsbehandlung an die Qualitätssicherungskommission zur Prüfung zu übermitteln. Im Übrigen entscheidet der behandelnde Arzt gem. 3 der Richtlinien über das Vorliegen einer Substitutionsindikation. 17

18 Verschreibung ( 5 BtMVV) 3 verschiedene Verschreibungsweisen: 1. Sichtbezug: Rezeptkennzeichnung S ; wird vom Arzt oder Praxispersonal direkt in die Apotheke gebracht. 2. Zwei-Tage (Zusatz)-Verordnung: Rezeptkennzeichnung S und Z und Angabe der Reichdauer in Tagen, für den Bedarf von bis zu zwei Tagen; darf dem Patienten maximal einmal pro Woche ausgehändigt werden; wird vom Patienten in die Apotheke gebracht. 3. Take-Home -Verordnung: Rezeptkennzeichnung S und Angabe der Reichdauer in Tagen; für den Bedarf von bis zu 7 Tagen (Ausnahme Auslandsaufenthalte der Patienten bis zu 30 Tage pro Jahr, meldepflichtig bei Regierungspräsidium); wird vom Patienten in die Apotheke gebracht. 18

19 Vertretung Bei Weiterbetreuung eines substituierten Patienten während Abwesenheit des substituierenden Arztes ist für die Vertretung eine Substitutionsbescheinigung gemäß 5 Abs. 9 der BtMVV zu erstellen. Die Vertretung eines substituierenden Arztes sollte nach Möglichkeit nur von einem Arzt übernommen werden, der die Mindestanforderungen an die suchttherapeutische Qualifikation erfüllt. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, so kann die Vertretung zur Sicherstellung der kontinuierlichen Betreuung der Patienten auch durch einen Arzt übernommen werden, der diese Mindestanforderungen nicht erfüllt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertreter vom federführenden Arzt unterwiesen wird und in die vom federführenden Arzt zu verantwortende Substitutionsbehandlung nur nach Rücksprache verändernd eingreift. Diese Vertretung kann für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen und längstens insgesamt 12 Wochen im Jahr erfolgen ( 5 Abs. 3 Satz 4 BtMVV). 19

20 Diamorphingestützte Behandlung In Stuttgart wurde nach Karlsruhe im Juli letzten Jahres die zweite diamorphingestützte Einrichtung in Baden-Württemberg für die Behandlung Schwerstabhängiger eröffnet. Zwischenzeitlich sind mit Stand vom in Karlsruhe und Stuttgart 71 Patienten in Diamorphinsubstitution. 20

21 Abschnittsfolie was tut die KV 21

22 Stichprobenüberprüfungen und Überprüfungen nach 5 Behandlungsjahren Überprüfung der Substitutionen durch die QS-Kommission im Rahmen von Stichprobenprüfungen von mindestens 2 % der abgerechneten Fälle je Quartal. Ferner Überprüfung pro Patient nach Ablauf von 5 Behandlungsjahren. Bei Bedarf kann die Kommission zusätzlich einzelne Ärzte für eine umfangreichere Prüfung auswählen. 22

23 Qualitätssicherungs-Kommission - I Die Qualitätssicherungs-Kommission prüft folgende Aspekte: Indikation nach den Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung Eingangs-Urinkontrolle/Verlaufsurinkontrollen Bescheinigung psychosoziale Betreuung Therapieziele/Perspektive Dokumentation der Begleiterkrankung Take-Home-Verordnung Beigebrauch Orientierung an Richtlinien Bundesärztekammer Im Fall Diamorphinsubstitution, die gesetzliche vorgesehenen Voraussetzungen 23

24 Qualitätssicherungs-Kommissionen - II 4 regionale QS-Kommissionen paritätisch besetzt mit 3 Ärzten und 3 Kassenvertretern 1 landesweite QS-Kommission paritätisch besetzt mit den 4 Vorsitzenden der regionalen Kommissionen und 4 Kassenvertretern. Diese Kommission hat die Verfahrensweisen in den vier Bezirksdirektionen zu koordinieren und gemeinsame Instrumente zur Qualitätssicherung zu entwickeln. 24

25 Unterstützende Maßnahmen für substituierende Ärzte von Seiten KVBW - I Initiative KVBW Übernahme der Kursgebühr für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Voraussetzung: der Vertragsarzt verpflichtet sich, mindestens zwei Jahre Substitutionen in eigener Praxis durchzuführen Ausweitung des Angebots auf angestellte Ärzte Mitteilungsblatt Aktuelles zu Substitution Die substituierenden Ärzte werden einmal im Jahr schriftlich über Neuigkeiten, Wissenswertes und Aktuelles aus dem Themenbereich der Substitution informiert. 25

26 Unterstützende Maßnahmen für substituierende Ärzte von Seiten KVBW - II Jährliche Erfahrungsaustausche für substituierende Ärzte und medizinische Fachangestellte der KVBW in Zusammenarbeit mit den QS-Kommissionen Diskussion von Problemfälle im Rahmen der Substitution und von schwierig zu betreuenden Patientengruppen Informationen über aktuelle Substitutionsthemen sowie neueste Entwicklungen und Therapieansätze im Bereich der Substitution durch fachkundige Referenten 26

27 Unterstützende Maßnahmen für substituierende Ärzte von Seiten KVBW - III Suchtgipfel KVBW (Vorstand der KVBW, Vorsitzende der regionalen QS-Kommissionen, Vertreter der Ärztekammer) Diskussion von Versorgungsproblemen Sicherstellungsthemen Nachwuchsgewinnung und Motivation der substituierenden Ärzte durch Schaffung von finanziellen und strukturellen Anreizen (EBM-Änderungen) 27

28 Unterstützende Maßnahmen für substituierende Ärzte von Seiten KVBW - VI Substitutionsausweis Gemeinsam mit dem Sozialministerium und der Landesärztekammer gibt die KVBW einen für Baden-Württemberg einheitlichen Substitutionsausweis heraus. Hierdurch wird der Schutz substituierter Patienten deutlich verbessert, da dokumentiert wird, dass sich der Patient in einer Substitutionsbehandlung befindet, mit welchem Präparat und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird und wer die psychosoziale Betreuung übernimmt. So kann sich der Patient z.b. bei polizeilichen Kontrollen oder akuten Krankenhausaufenthalten als Substitutionspatient ausweisen. 28

29 Unterstützende Maßnahmen für substituierende Ärzte von Seiten KVBW - IV Beratung durch QS-Kommission Bei Fragen bezüglich der Substitution können sich die Vertragsärzte an die Qualitätssicherungs-Kommission wenden und erhalten eine schriftliche Antwort, ferner stehen die jeweiligen Vorsitzenden der Kommissionen auch für telefonische Anfragen zur Verfügung. Ansprechpartner BD Freiburg: Frau Müller, Tel.: 0761 / BD Karlsruhe: Frau Biedermann, Tel.: 0721 / BD Reutlingen: Frau Schleeh, Tel.: / BD Stuttgart: Frau Weisenstein, Tel.: 0711 /

30 Diskussionsaspekte zur Substitution aus Sicht der KV 30

31 Praktische Erfahrungen und Probleme von Substitutionsärzten oftmals fehlende Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit von Substitutionspatienten Vertuschung des Beikonsums von Alkohol, anderen Medikamenten etc. Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen alkoholisiertes (oder unter Einnahme anderer Drogen) Erscheinen in der Praxis hoher Aufwand alle rechtlichen Vorgaben (BtMG, BtMVV, G-BA RL, QS-RLen usw.) einzuhalten Probleme bei der Verordnung für einen längeren Zeitraum bei Reisen innerhalb Deutschlands (in der BtMVV ist explizit nur der Auslandsaufenthalt geregelt: der Patient muss sich demnach am besten schon vor der Anreise einen Arzt zur Substitutionsbehandlung am Urlaubsort suchen) 31

32 32

33 33

34 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 35

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung

Mehr

Kommunales Arbeitstreffen Dortmund, 04. Mai 2011 Die Versorgung Substituierter aus der Sicht der Ärztekammer

Kommunales Arbeitstreffen Dortmund, 04. Mai 2011 Die Versorgung Substituierter aus der Sicht der Ärztekammer Kommunales Arbeitstreffen Dortmund, 04. Mai 2011 Die Versorgung Substituierter aus der Sicht der Ärztekammer Ein wichtiger Teil im Versorgungssystem: Substitutionstherapie opiatabhängiger Menschen Substitutionstherapie

Mehr

Substitutionsgestützte Behandlung in Baden-Württemberg. September 2016, GB ZuSi

Substitutionsgestützte Behandlung in Baden-Württemberg. September 2016, GB ZuSi Substitutionsgestützte Behandlung in Baden-Württemberg September 2016, GB ZuSi 1 September 2016, GB ZuSi Versorgungssituation heute und ein mögliches Szenario für 2021 2 September 2016, GB ZuSi Substitution

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2016 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2017 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2013 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2012 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) i.v.m. 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung

Mehr

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung Gabriele Jungbluth - Strube, Schwerpunktpraxis, Bernburg 18. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin 06.-08. November

Mehr

Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien)

Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) Beschluss*** Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung

Mehr

Novellierung der Substitutions-Richtlinien der Bundesärztekammer

Novellierung der Substitutions-Richtlinien der Bundesärztekammer Dr. med. Josef Mischo - Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer - Vorsitzender der AG Sucht und Drogen - Novellierung der Substitutions-Richtlinien der Bundesärztekammer - Vorüberlegungen, aktueller

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bericht zum Substitutionsregister Januar 2010 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz i. V. mit 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. 91 Abs. 5 SGB V zum Beschlussentwurf über die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Präzisierung der Indikation Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten

Mehr

Richtlinie zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

Richtlinie zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 28. Oktober

Mehr

Aktueller Stand der Substitution Opiatabhängiger

Aktueller Stand der Substitution Opiatabhängiger Aktueller Stand der Substitution Opiatabhängiger - Ergebnisse einer Befragung der Landesärztekammern - Dr. W. Kunstmann - Dez. 1 - 15. BtMÄndV 2001: Richtlinienkompetenz der BÄK im 5 BtMVV: Festlegung

Mehr

Muster für eine Behandlungsvereinbarung

Muster für eine Behandlungsvereinbarung Folgende Vereinbarungen werden getroffen zwischen: Patient: Arzt: und Berater: Muster für eine Behandlungsvereinbarung Ab dem wird mit dem Ersatzstoff substituiert. Die Substitution ist zunächst auf den

Mehr

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Mehr

Vorwort. Rainer Ullmann Vorsitzender der Qualitätssicherungskommission Substitution

Vorwort. Rainer Ullmann Vorsitzender der Qualitätssicherungskommission Substitution Vorwort Die Substitutionsbehandlung Heroinabhängiger wurde nach jahrelanger Diskussion vom damaligen Bundesausschuss als Behandlung der Heroinabhängigkeit akzeptiert, allerdings mit ungewöhnlich großem

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

1. Opiatabhängigkeit seit Beginn der Substitutions-

1. Opiatabhängigkeit seit Beginn der Substitutions- Anlage 2 HINWEIS: Aufnahme- Dokumentation der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß 9 Abs. 3 und 4 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Nach der Richtlinie ist in folgenden

Mehr

Informationen zum Substitutionsregister ( 5a BtMVV)

Informationen zum Substitutionsregister ( 5a BtMVV) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - Stand: 17.07.2002 Informationen zum Substitutionsregister ( 5a BtMVV) Die nachfolgenden Informationen wurden auf der Basis häufig

Mehr

Thema: Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

Thema: Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger Thema: Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger Information der KBV 214/2017 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Dezernat 4 Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste Leistungen Dr. Sibylle

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt am Main Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Durchführung der

Mehr

1. Opiatabhängigkeit seit Beginn der Substitutions-

1. Opiatabhängigkeit seit Beginn der Substitutions- verwendet Anlage 2 werden. HINWEIS: Aufnahme- Dokumentation der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß 9 Abs. 3 und 4 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Nach der Richtlinie

Mehr

geb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:...

geb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:... Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Geschäftsstelle der Substitutionskommission Schützenhöhe 12 01099 Dresden Arztstempel Dokumentation nach Punkt 3 der Verfahrensweise zur Durchführung von Qualitätsprüfungen

Mehr

Vom 18. März Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 2.1 Genehmigungspflicht für Ärzte und Einrichtungen

Vom 18. März Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 2.1 Genehmigungspflicht für Ärzte und Einrichtungen Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung in Anlage I: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (BtMÄndV) - hier: Änderung des 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Ministerium für Arbeit und Soziales 9. Dezember 2009 Baden-Württemberg

Ministerium für Arbeit und Soziales 9. Dezember 2009 Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Soziales 9. Dezember 2009 Baden-Württemberg Information zur Umsetzung der diamorphingestützten Substitution in Baden-Württemberg 1. Grundsätzliches Das Gesetz zur diamorphingestützten

Mehr

Merkblatt zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

Merkblatt zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Merkblatt zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Welche Rechtsgrundlagen sind bei der Substitutionsbehandlung zu beachten? Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Betäubungsmittelverschreibungsverordnung

Mehr

Präambel. 1 Inhalt. 2 Genehmigungspflicht für die substituierenden Ärzte

Präambel. 1 Inhalt. 2 Genehmigungspflicht für die substituierenden Ärzte 2. Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Präambel Krankenbehandlung im Sinne des 27 SGB V umfasst auch die Behandlung von Suchterkrankungen. Das alleinige Auswechseln des Opiats durch ein Substitutionsmittel

Mehr

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand: 23.11.2011 Inhaltsübersicht I II III

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung FORMBLATT Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im

Mehr

Patientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen:

Patientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen: Qualitätsprüfungsformular für Substitutionsbehandlungen nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung 3 Abs. 3 und 9 Abs. 4 (Ausnahmefälle) sowie 9 Abs. 3 und 5 (Stichprobenprüfung bzw. 5-Jahre)

Mehr

Fax: (0231) , , Geschäftsbereich Versorgungsqualität Team 4 Substitution Robert-Schimrigk-Str Dortmund

Fax: (0231) , , Geschäftsbereich Versorgungsqualität Team 4 Substitution Robert-Schimrigk-Str Dortmund Bitte hier die Chipkarte einlesen! Fax: (0231) 9432-81559, -83972, -83336 Geschäftsbereich Versorgungsqualität Team 4 Substitution Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund DOKUMENTATIONSBOGEN nach der

Mehr

15. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin

15. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin Sicherstellung der Substitutionsbehandlung Situation in Bayern Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer 4. Juli 2014 Länderumfrage zur Substitutionsbehandlung Februar 2013 Höchstverschreibungsmengen

Mehr

Grundlagen der ambulanten Substitutionsbehandlung. Unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der Schwangerschaft

Grundlagen der ambulanten Substitutionsbehandlung. Unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der Schwangerschaft Grundlagen der ambulanten Substitutionsbehandlung Unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der Schwangerschaft Dr. med. Karl- Georg Büscher Arzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Ernährungsmedizin

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung

Mehr

Substitutionsgestützte medizinische Rehabilitation in der Fachklinik Nettetal

Substitutionsgestützte medizinische Rehabilitation in der Fachklinik Nettetal Substitutionsgestützte medizinische Rehabilitation in der Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation suchtmittelabhängiger Männer - Einrichtungsleitung - 1 Inhalte: Informationen zur Einrichtung Substitutionsbehandlung

Mehr

Strafrechtliche Risiken der Substitutionsbehandlung

Strafrechtliche Risiken der Substitutionsbehandlung Strafrechtliche Risiken der Substitutionsbehandlung Rainer Ullmann Vortrag beim 13. Substitutionsforum der ÖAGBS 17./18.4.2010 RG 1926 Verbot von Kokaindauerverordnungen, allmählicher Entzug erlaubt: sachlich

Mehr

Patientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen:

Patientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen: Qualitätsprüfungsformular für Substitutionsbehandlungen nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung 3 Abs. 3 und 9 Abs. 4 (Ausnahmefälle) sowie 9 Abs. 3 und 5 (Stichprobenprüfung bzw. 5-Jahre)

Mehr

Methadon. Kindeswohl. Runder Tisch. Konsequenzen in Bremen

Methadon. Kindeswohl. Runder Tisch. Konsequenzen in Bremen Methadon Kindeswohl Runder Tisch Konsequenzen in Körperschaft 1 des öffentlichen Rechts 2 1 Problemfelder Haaranalysen Apotheker Take Home Benzos v. Hausarzt 3 Klare Ansagen Benzos auf Privatrezept stinken!

Mehr

auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung

auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung Antrag Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Tätigkeitsbericht 2015 der Qualitätssicherungs-Kommission Dialyse

Tätigkeitsbericht 2015 der Qualitätssicherungs-Kommission Dialyse Tätigkeitsbericht 2014 der QS-Kommission Dialyse Tätigkeitsbericht 2015 der Qualitätssicherungs-Kommission Dialyse Jährlicher Tätigkeitsbericht der Qualitätssicherungs-Kommission Dialyse Rechtsgrundlage:

Mehr

G. Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

G. Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs 2121.2-G Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs Bekanntmachung

Mehr

Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt

Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt - Stab der Jugendamtsleitung Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt Angaben zur Patientin/zum Patienten Bremen,

Mehr

Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Stand: 22. März 2002

Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Stand: 22. März 2002 Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Stand: 22. März 2002 Sucht/Richtlinien/aktuell/RL-BtMVV_22-März-2002_NEU.doc Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundsätzlich bestünde aber seit 2011 die rechtliche Möglichkeit einer Diamorphinvergabe an Schwerstabhängige.

Grundsätzlich bestünde aber seit 2011 die rechtliche Möglichkeit einer Diamorphinvergabe an Schwerstabhängige. Stadt Braunschweig Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage Nr. 2040/13 d. Frau/Herrn/Fraktion SPD - Fraktion vom 13.02.2013 Überschrift Geänderte Rahmenrichtlinien für die Behandlung von Schwerstabhängigen

Mehr

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon www.blaek.de Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon Fachtag Drogennotfallprophylaxe und Naloxon - 20.06.2017 München Zur Person: Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 405. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Dokumentation der Substitutionsbehandlung nach 7 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. weiblich.

Dokumentation der Substitutionsbehandlung nach 7 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. weiblich. Seite 1 Persönlich/Vertraulich Frau Milena Wenzlik Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherungskommission Substitution Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Arztstempel mit LANR Dokumentation der Substitutionsbehandlung

Mehr

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit: 1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung) KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten Kooperatives Zusammenwirken

Mehr

Entwurf. Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung

Entwurf. Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung Deutscher Bundestag Drucksache 16/ 16. Wahlperiode Entwurf Gesetzentwurf der Abgeordneten Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung A. Problem und Ziel Nach Abschluss der

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Mehr

Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag

Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Argumente gegen die Substitution

Argumente gegen die Substitution Argumente gegen die Substitution Keup 1984: Methadonsubstitution bei niedergelassenen Ärzten ist völlig illusionär. Dann müßte man auch Alkoholikern Whisky verschreiben. Wanke 1984: Man kann darüber streiten,

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Inhalt: Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen... 3

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 1.

Mehr

Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. Apherese

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. Apherese KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Apherese als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Situation in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger? Thomas Lüddeckens

Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Situation in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger? Thomas Lüddeckens Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Situation in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger? Thomas Lüddeckens Gliederung 1. Einleitung 2. Entwicklung der Drogenpolitik in der Schweiz 3. Das Vier-Säulen-Modell

Mehr

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie

Mehr

zur Ausübung radiologischer Tätigkeit

zur Ausübung radiologischer Tätigkeit Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551/883-578 Fax: 04551/883-7578 Email: doreen.dammeyer@kvsh.de Antrag zur Ausübung radiologischer Tätigkeit Ich beantrage hiermit

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Mammographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Mammographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der

Mehr

Chemnitz. Bezirksgeschäftsstelleninformation 08/2012 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Chemnitz. Bezirksgeschäftsstelleninformation 08/2012 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Beilage zu den Mitteilungen Heft 12/2012 Bezirksgeschäftsstelleninformation 08/2012 Inhalt Seite 1. Fortbildungsseminare im Jahr 2013 2-3 1.1 Fortbildungsseminar Aufbereitung von Medizinprodukten 2 1.2

Mehr

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )... Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen

VEREINBARUNG. zwischen VEREINBARUNG über die Durchführung der Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Verbindung mit der Bundesverordnung über die ärztlichen Untersuchungen

Mehr

Dokumentation der Substitutionsbehandlung nach 7 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

Dokumentation der Substitutionsbehandlung nach 7 der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Seite 1 Persönlich/Vertraulich Frau Theresia Schmitt/ Frau Milena Wenzlik Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherungskommission Substitution Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Arztstempel mit LANR

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-562, - 284 Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der

Mehr

Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren

Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Erklärung zu den 4 bis 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Name:... Praxisanschrift Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Ich bin Facharzt/ärztin für Innere Medizin und Nephrologie

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren

Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zu

Mehr

Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)

Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030) Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Substitutionsregister: Informationen und organisatorische Festlegungen zum Meldeverfahren

Substitutionsregister: Informationen und organisatorische Festlegungen zum Meldeverfahren ABTEILUNG Bundesopiumstelle HAUSANSCHRIFT Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn INTERNET www.bfarm.de Substitutionsregister: Informationen und organisatorische Festlegungen zum Meldeverfahren ( 5a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung)

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 1337 17. Wahlperiode 2011-03-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Gleichstellung

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Substitution in U-Haft und Strafvollzug

Substitution in U-Haft und Strafvollzug Ministerialrat Prof. Dr. Rüdiger Wulf Substitution in U-Haft und Strafvollzug Kurzreferat beim Fachgespräch der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg am 10. Juni 2015 Strafvollzug in Baden-Württemberg

Mehr

Richtlinien. * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer

Richtlinien. * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung * * Zu recherchieren unter DARIS-Archivnummer

Mehr

Antrag. Diabetologische Schwerpunktpraxis

Antrag. Diabetologische Schwerpunktpraxis Antrag Diabetologische Schwerpunktpraxis Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 5 Antrag auf Anerkennung als Diabetologische Schwerpunktpraxis (Nach der Diabetes-Vereinbarung zwischen

Mehr

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit, zum o.g. Stellung nehmen zu können. Wir begrüßen die Intention des Gesetzgebers,

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Durchführungsbestimmungen betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Bericht. der Qualitätssicherungskommission Substitution der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für die Jahre

Bericht. der Qualitätssicherungskommission Substitution der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für die Jahre Bericht der Qualitätssicherungskommission Substitution der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für die Jahre 29-212 Vorwort 212 wurde von verschiedenen Seiten Kritik an der Art der Substitutionsbehandlung

Mehr

Checkliste BtM-Überprüfung Substitutionsarzt

Checkliste BtM-Überprüfung Substitutionsarzt Checkliste BtM-Überprüfung Substitutionsarzt Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Hygiene und Umweltmedizin Infektionshygiene/Medizinalwesen RGU-GS-HU-IHM Bayerstraße 28a, 80335 München

Mehr