STRAFRECHTSVERSTOSS IM UNTERNEHMEN WAS NUN?

Ähnliche Dokumente
Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9

HAFTUNGSFRAGEN. Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder

Konsequenzen illegalen Sprayens

«Umgang mit Strafanzeigen»

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Unternehmensstrafen im Verwaltungsrecht Legistische Optionen

Lösungsvorschlag Fall 8

Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern

von bis VS RichterIn Tatbestand ER Schöffen Geschw. Besonderes Interesse für die Öffentlichkeit Montag, der Hv 154/12 k

Fortbildungstage für den gehobenen Fachdienst im Operationsbereich

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Strafrechtliche Implikationen der Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten

Amtsdelikte im Land Bremen

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

"Der Geschäftsführer" Inhaltsverzeichnis

Inhalt. Strafrecht BT 1 Vermögensdelikte -

WORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen

Schadensersatz im Strafprozess

BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999, BGHSt 45, 1 Stasi

Abläufe optimieren. Schadensmanagement im Strafverfahren

Compliance - Wie schützen sich Unternehmen vor Korruption?

Rufen Sie uns an

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

Strafrechtsprävention für GmbH-Geschäftsführer. Dr. Franz Althuber LL.M.

Beschwerdeentscheidung

WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT: AUS SICHT DER STRAFVER- FOLGUNGSBEHÖRDEN

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Strafrecht auf dem Bau

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst

Lösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)

Aufsichtspflicht & Sexualstrafrecht. 37. Arbeits- und Jahrestagung des VDF Region Süd , Altleiningen Jutta Elz

Am 1. Jänner 2016 werden Änderungen des Suchtmittelgesetzes (SMG) durch folgende zwei Gesetze in Kraft treten:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Beschwerdeentscheidung

Fall Woche 2 Sachverhalt

Strafrechtliche Konsequenzen von Arbeitsunfällen im Labor. MMag. Hannes Wandl Staatsanwaltschaft Wien

Strafprozessrecht SoS 2006

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals.

Inhaltsverzeichnis. Schrank/Ruhri, Strafrecht für Wirtschaftstreuhänder VII

Einstellungsverfügungen

Ausgangslage. Pflege im Spannungsfeld Recht - Wenn der Staatsanwalt. Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

Sexuelle Misshandlung von Kindern und Jugendlichen aus rechtlicher Sicht

Lösungsskizze zur 3. Klausur

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen Rundverfügung des Generalstaatsanwalts vom 3. Januar

UNTERNEHMENSSTRAFRECHT

Einstellungsverfügungen

Verpflichtungsgesetz

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern? Richtiger Umgang mit institutsbezogenen Strafverfahren

Strafprozessnovellen 2016

Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht

Sicherheitstagung 2010

Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!

Strafrecht Allgemeiner Teil

5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231)

BGH, Urteil vom 13. Januar 1995, BGHSt 41, 8 Drogendealer

3. In einem minder schweren Fall wird der Täter mit Geldstrafe, mit Freiheitsbeschränkungsstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Thema: 246 StGB; Subsidiaritätsklausel. Materialien: BGH, Urteil vom 6. Februar 2002, BGHSt 47, 243 Subsidiarität

SICHERHEIT FÜR ÖSTERREICHS STÄDTE UND GEMEINDEN. DAS KOMMUNALANGEBOT DER WIENER STÄDTISCHEN

B U S I N E S S CONTROL S W I T Z E R L A N D

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Entscheid vom 27. April 2007 I. Beschwerdekammer

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Dr. Michael Jasch

Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge

VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.

... jeder Fahrlässigkeitstat =

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren

1. Verantwortlichkeit für Mitarbeiterfehler und -straftaten des Compliance Officers Problemschwerpunk

Fall 1. Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB)

BGH, Beschluss vom 6. Mai 1964, BGHSt 19, 305 Fahrerwechsel

Praxisseminar des Tiroler Gemeindeverbandes: Haftungsrisiken minimieren

Gesetzgebungsvorschlag für eine Änderung der 30, 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG): Plädoyer für ein modernes Unternehmenssanktionenrecht

FINANZSTRAFGESETZ-NOVELLE 2010

SchiedsamtsZeitung 25. Jahrgang 1954, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS AUFSÄTZE

Thema: Dazwischentreten eines vorsätzlich handelnden Dritten. Materialien: Arbeitsblatt Examinatorium AT Nr. 33

Strafordnung des Bayerischen Badminton-Verbandes

Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung. 11. September 2013 = Unterzeichnung durch die Schweiz

Die zivil- und strafrechtliche Haftung des Registrars in der Schweiz (bei rechtsverletzenden Domain-Namen)

Mündliche Verhandlung

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 784 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1864

Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person

Gesetzentwurf Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Fragen und Antworten -

3282/AB. vom zu 3447/J (XXV.GP)

BGH, Beschluss vom 18. November 1969, BGHSt 23, 156 Schläfrigkeit

WIR WISSEN WEITER. Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet Dr. Ernst Brandl

13: Vollrausch ( 323 a)

1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt)

Transkript:

STRAFRECHTSVERSTOSS IM UNTERNEHMEN WAS NUN? RA MMag. Dr. Christopher Schrank

Ausgangslage Fallbeispiel Sie sind in der Compliance Abteilung tätig und erfahren über Ihr Whistleblower System, dass von Seiten des Vertriebs Kunden über Monate hinweg vermutlich vorsätzlich überhöhte Abrechnungen übermittelt worden sind (zb Nebenkosten höher als in AGB vereinbart verrechnet). vorerst keine Anzeichen dafür, dass sich die Mitarbeiter persönlich bereichert haben; Kunden sind jedenfalls geschädigt worden Sachverhalt kann den Tatbestand des Betruges erfüllen ( 146 StGB Strafrahmen bis zu 10 Jahre) Was ist zu tun? 2

Wer ist für derartige Straftaten verantwortlich? primär knüpft das Strafrecht an die natürliche Person an => Mitarbeiter & Organe nicht nur der Mitarbeiter, der die Straftat unmittelbar begangen hat, sondern auch das Unternehmen kann nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) strafrechtlich belangt werden 3 VbVG: Ein Unternehmen ist für folgende Straftaten verantwortlich, wenn die Tat zu seinen Gunsten begangen wurde oder durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen: jede rechtswidrige und schuldhafte Tat eines Entscheidungsträgers (etwa Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) rechtswidrige Handlungen von Mitarbeitern, wenn sie der Verband durch mangelnde Prävention ermöglicht bzw erleichtert hat (Organisationsverschulden) Sanktion: Verbandsgeldbuße von bis zu EUR 1,8 Mio (abhängig von Schwere der Tat und Leistungsfähigkeit des Unternehmens) 3

Besteht eine Anzeigepflicht? Anzeigepflicht von Straftaten ist in 78 Abs 1 StPO geregelt: 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet. als Behörde oder öffentliche Dienststelle gelten etwa Landespolizeidirektionen, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizeiinspektionen Privatpersonen daher auch Entscheidungsträger/Mitarbeiter eines Unternehmens sowie das Unternehmen selbst fallen nicht darunter keine Anzeigepflicht ihnen kommt lediglich ein Anzeigerecht zu ( 80 StPO) 4

Weitere Schritte Interne Aufarbeitung Unternehmen sollten Sachverhalt zunächst intern aufarbeiten: Welche strafbaren Handlungen wurden gesetzt? Wer hat die strafbare Handlung begangen (Entscheidungsträger und/oder Mitarbeiter)? Wer ist Opfer der strafbaren Handlung bzw wer wurde dadurch geschädigt? Wie hoch ist der Schaden? Gibt es persönliche Bereicherungen von Mitarbeitern? Nach Möglichkeit: wurden bereits eine Anzeige erstattet oder Ermittlungen eingeleitet? relevante Unterlagen sollten gesammelt und geordnet werden (Verträge, Abrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, etc) intern zu diskutieren, ob Eskalation (Anzeige) oder Deeskalation (interne Bereinigung) gewünscht wird 5

Tätige Reue (I) nach Klärung des Sachverhalts sollten die Voraussetzungen der tätigen Reue geprüft werden bestimmte strafbare Handlungen können durch tätige Reue "saniert" werden führt zu Straffreiheit (nicht bloßer Milderungsgrund) nur im Gesetz aufgezählte Delikte (insb 167 StGB und 163d StGB) sind reuefähig, etwa klassische Vermögensdelikte: zb Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Veruntreuung, Untreue, Unterschlagung Gläubigerschutzdelikte: zb betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen Bilanzdelikte (nur eingeschränkt) 6

Tätige Reue (II) idr erforderlich: Entscheidungsträger/Mitarbeiter muss den Schaden rechtzeitig (bevor die Behörde davon erfahren hat) freiwillig (ohne äußeren Zwang) und vollständig widergutmachen zur Schadenswiedergutmachung auch Ratenvereinbarung zulässig => Strafbarkeit lebt bei Nichterfüllung wieder auf auch ein Dritter (zb Unternehmen) kann den Schaden im Namen des Täters begleichen, wenn sich der Täter um Schadenswiedergutmachung ernstlich bemüht 7

Tätige Reue (III) Achtung: tätige Reue des Täters führt nicht unbedingt auch zur Straffreiheit des Unternehmens nach dem VbVG: sofern die strafbare Handlung von einem Entscheidungsträger begangen worden ist und dieser tätige Reue übt tätige Reue schlägt auf das Unternehmen durch = Straffreiheit sofern die strafbare Handlung von Mitarbeitern begangen worden ist und diese tätige Reue üben Straffreiheit des Unternehmens vom Gesetz nicht vorgesehen; von der Lehre bejaht sofern das Unternehmen selbst tätige Reue übt keine zwingende Straffreiheit; die Staatsanwaltschaft kann lediglich von einer Verfolgung absehen ( 18 VbVG) 8

Hausdurchsuchung (I) trotz Vornahme einer Reuehandlung, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt (etwa durch Anzeige eines Dritten oder einer undichten Stelle ) Ermittlungen beginnen meist beim Unternehmen und zielen auf die Sicherstellung von Unterlagen ab drohende Hausdurchsuchung es ist daher empfehlenswert, bereits in Friedenszeiten Vorbereitungen für eine dann akute und oft unvorhergesehene Hausdurchsuchung zu treffen, und einen Notfallplan vorzubereiten Notfallplan muss leicht verständlich die Handlungen beim Hausdurchsuchungen festgelegen, Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen 9

Hausdurchsuchung (II) Bei einer Hausdurchsuchung ist die Einhaltung folgender Regeln zu empfehlen: Ausweise der Anwesenden kontrollieren Strafverteidiger verständigen Sicherstellungsanordnung lesen keine mündlichen Informationen erteilen keine freiwillige Herausgabe von Dokumenten zu durchsuchende Objekte vorweg fotografieren eigenes Protokoll führen (anwesende Personen, Ablauf) 10

Prüfung von Schadenersatzansprüchen parallel zur strafrechtlichen Komponente sollte geprüft werden, ob der betreffende Entscheidungsträger/Mitarbeiter einen Schaden für das Unternehmen verursacht hat Geltendmachung entweder über eine zivilrechtliche Klage oder über den Anschluss an das Strafverfahren als Privatbeteiligter (sofern dieses nicht wegen tätiger Reue eingestellt wurde) in der Regel verjähren derartige Schadenersatzansprüche in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger Achtung: Das Unterlassen der Geltendmachung von (erfolgsversprechenden) zivilrechtlichen Ansprüchen kann Untreue sein! 11

Kontaktieren Sie uns. Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH Mariahilfer Straße 116 1070 Wien T +43 1 522 5700 M office@btp.at W www.btp.at 12