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EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 1 von 22 Inhaltsangabe Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems [Stand: Veröffentlichung] Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems 1 [Stand: Veröffentlichung] 1 Inhaltsangabe 1 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 5 1.3 Vertragsbestandteile* 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 22 und den folgenden Anlagen: 5 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System- AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 6 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. 6 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 6 2.2 Leistungen nach der Abnahme 7 2.3 Vorgehensmodell 7 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 7 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 8 4.1 Verkauf von Hardware 8 4.2 Vermietung von Hardware 8 4.3 [ ] 9 4.3.1 [ ] 9 4.3.2 [ ] 9 4.3.3 [ ] 9 4.3.4 [ ] 9 4.4 [ ] 9 4.4.1 [ ] 9 4.4.2 [ ] 9 4.4.3 [ ] 9 4.4.4 [ ] 9 4.5 [ ] 9 4.5.1 [ ] 9 4.5.2 [ ] 9 4.5.3 [ ] 9 4.5.4 [ ] 9 4.5.5 [ ] 9 4.5.6 [ ] 9 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 9 4.6.1 Leistungsumfang 9 4.6.2 Vergütung 10 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 10 4.7.1 Leistungsumfang 10 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 10 4.7.3 Vergütung 10 4.8 [ ] 10 4.8.1 [ ] 10 4.8.2 [ ] 10 4.8.3 [ ] 10 4.9 Dokumentation 10 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 11 4.10.1 Leistungsumfang 11 4.10.2 Vergütung 11

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 2 von 22 5 Systemservice 11 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 11 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 11 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 13 5.1.3 [ ] 14 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 14 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 14 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 14 5.4.1 Vergütung 14 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 15 5.5.1 Teleservice* 15 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 15 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 15 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 15 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 15 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 15 6.2.1 Leistungsumfang 15 6.2.2 Vergütung 15 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 16 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 16 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 16 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 16 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 16 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 17 7.3 [ ] 17 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 17 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 17 7.4.2 Reisezeiten 17 7.5 [ ] 17 7.6 [ ] 17 8 Termin- und Leistungsplan 18 9 Zahlungsplan 18 10 Projektmanagement 19 10.1 Projektmanager/Projektleiter 19 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 19 10.2 [ ] 19 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 20 10.4 [ ] 20 11 [ ] 20 11.1 [ ] 20 11.2 [ ] 20 11.3 [ ] 20 11.4 [ ] 20 11.5 [ ] 20 11.6 [ ] 20 12 [ ] 20 13 Abnahme 20 13.1 Gegenstand der Abnahme 20 13.2 [ ] 20 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 20 13.4 [ ] 21 13.5 [ ] 21 14 [ ] 21 14.1 [ ] 21 14.2 [ ] 21

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 3 von 22 14.3 [ ] 21 14.3.1 [ ] 21 14.3.2 [ ] 21 14.4 [ ] 21 14.4.1 [ ] 21 14.4.2 [ ] 21 14.4.3 [ ] 21 14.5 [ ] 21 14.6 [ ] 21 15 [ ] 21 15.1 [ ] 21 15.2 [ ] 21 15.3 [ ] 21 15.4 [ ] 21 16 Vertragsstrafen bei Verzug 21 16.1 [ ] 21 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 21 17 [ ] 21 17.1 [ ] 22 17.1.1 [ ] 22 17.1.2 [ ] 22 17.2 [ ] 22 17.2.1 [ ] 22 17.2.2 [ ] 22 17.3 Haftpflichtversicherung 22 17.4 [ ] 22 17.4.1 [ ] 22 17.4.2 [ ] 22 17.5 [ ] 22 17.6 [ ] 22 17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 22 17.8 Sonstige Vereinbarungen 22

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 4 von 22 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems zwischen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) Zweibrücken Str. 12 80331 München Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BUL 42/16 im Folgenden Auftraggeber genannt und Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Das Gesamtsystem ergibt sich aus der Inbetriebnahme der WAN-Anschlüsse und der mietweisen Bereitstellung der WAN-Verbindungen einschließlich der Netzwerkkomponenten. Zusätzlich verantwortet der Auftragnehmer als externer Dienstleister den operativen Betrieb dieser WAN-Verbindungen und löst zum Vertragsbeginn den bisherigen Dienstleister in dieser Aufgabe ab. Die mietweise Bereitstellung der WAN- Verbindungen sowie die zugehörige Dienstleistungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft lassen den werkvertraglichen Gesamtcharakter unberührt. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 5 von 22 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten. 1.2 Vergütung. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- Der Pauschalfestpreis* beträgt gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden. 1 Der Pauschalfestpreis* beträgt für die Ausbau-Variante 1: [*ist entsprechend dem Angebot zu ergänzen*] für die Ausbau-Variante 2 (Option) : [*ist entsprechend dem Angebot zu ergänzen*] für die Ausbau-Variante 3 (Option): [*ist entsprechend dem Angebot zu ergänzen*] Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden. 1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr.. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 22 und den folgenden Anlagen: 1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.b. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 6 von 22 Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag Anlage Nr. Bezeichnung Datum/ Version Anzahl Seiten 1 2 3 4 1 Leistungsbeschreibung Los 1 (Abschnitt III der Vergabeunterlagen) 2 Eigenerklärung und Angebotsschreiben des Auftragnehmers (vom Auftragnehmer ausgefüllter Abschnitt II, Kapitel 3 und 4 der Vergabeunterlagen) 39 [*ist nach Zuschlagserteilung entsprechend zu ergänzen*] 3 Antworten auf Bieterfragen [*ist nach Zuschlagserteilung entsprechend zu ergänzen*] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bzw. Fehler! Verweisquelle konnte cht gefunden werden., d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.b. durch Aufstellung,

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 7 von 22 Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung). 2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.b. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) 2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: V-Modell XT* V-Modell XT* (Version/Stand). Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.. Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr.. Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.. Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.4 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.2 und 6.3. Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lfd. Nr. Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* Art der beizustellenden Systemkomponenten* (HW, SW, IS, S) 1 1 2 3 1 Netz- und Infrastruktur gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), Kapitel 6.2. und 6.3. 2 Patchkabel werden für die Anbindung zwischen CPE des Auftragnehmers und LAN des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. HW HW 1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr..

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 8 von 22 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP 1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld Summe den Anteil daran angeben 2. Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 1 Kabel, die der Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.3.3.1 verlegt, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. 1 Summe 1 2 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 4.2 Vermietung von Hardware Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge [ ] [ ] Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit) [ ] [ ] Monatlicher Mietpreis Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 Zur Erstellung des Gesamtsystems erforderliche Hardware 1 gemäß Nr. 5.2 Monatlicher Gesamtmietpreis 1 2 3 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 9 von 22 4.3 [ ] 4.3.1 [ ] 4.3.2 [ ] 4.3.3 [ ] 4.3.4 [ ] 4.4 [ ] 4.4.1 [ ] 4.4.2 [ ] 4.4.3 [ ] 4.4.4 [ ] 4.5 [ ] 4.5.1 [ ] 4.5.2 [ ] 4.5.3 [ ] 4.5.3.1 [ ] 4.5.3.2 [ ] 4.5.3.3 [ ] 4.5.3.4 [ ] 4.5.4 [ ] 4.5.5 [ ] 4.5.6 [ ] Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.. Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist in der Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 enthalten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 4.6.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.4.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 10 von 22 4.6.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Dabei ist Personal der Kategorie(n) Euro. einzusetzen. 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. beschrieben. 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen für die dort genann- Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. ten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt. 4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Dabei ist Personal der Kategorie(n) Euro. einzusetzen. 4.8 [ ] 4.8.1 [ ] 4.8.2 [ ] 4.8.3 [ ] 4.9 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen:. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 11 von 22 Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive Online-Hilfe im Gesamtsystem abzulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.6.1. und 6.6.2. 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen und die Vergütung der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Eu- 4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt ro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 12 von 22 5.1.1.1 Störungsmeldung 5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.5-6.5.7. 5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung kann darüber hinaus an folgende Adresse erfolgen: Name/Firma: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse: gemäß Anlage Nr.. Meldungen, die nicht über das Ticket-System gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.5.3. eingegangen sind, sind vom Auftragnehmer in das Ticket-System zu übertragen und zu verwalten. 5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.6. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.b. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.3.8.2, 6.3.8.3, 6.3.8.4, 6.3.8.5, 6.3.8.6, 6.3.8.7 und 6.5.6.3.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 13 von 22 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. 5.1.1.3 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit Montag bis Samstag von 00:00 bis 24:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von 00:00 bis 24:00 Uhr 5.1.1.4 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit Montag bis Freitag von 00:00 bis 24:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von 00:00 bis 24:00 Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.b. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.5. 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden. des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr..

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 14 von 22 5.1.3 [ ] 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems dem Datum 31. März 2017 (vgl. Anlage Nr. 1 Kapitel 6.1.2) jeweils für die Dauer von 48 Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer zu erbringen. 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Ablauf eines (z.b. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Monat(e) zum Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Systemserviceleistungen für sämtliche oder einzelne Standorte mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich zu kündigen. Werden Systemserviceleistungen für einen oder mehrere Standorte gekündigt, veringert sich die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice jeweils um die in Nummer 5.4.1 genannte Pauschale. 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro 2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt für den jeweiligen Standort mit der Anbindung zur Zentrale München Zweibrückenstraße jeweils pauschal: München Zweibrückenstraße München Schwere Reiter-Straße München Cincinnatistraße München Grillparzerstr. Jena Berlin Hauzenberg [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro [einfügen: Angabe aus Angebotsschreiben] Euro Die jeweiligen monatlichen Pauschalen erhöhen sich auf die jeweiligen im Angebotsschreiben (Anlage Nr. 2) angegebenen Pauschalen, sofern die Ausbau-Variante 2 bzw. 3 realisiert wird. 2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 15 von 22 Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Dabei ist Personal der Kategorie(n) Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr.. 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) Euro. einzusetzen. quartalsweise nachträglich (zahlbar bis zum 15. des ersten Quartalsmonats nach dem abgelaufenen Quartal) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr. 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.. 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr.. 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.5. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), Kapitel 6.2.1 (bezüglich der möglichen Standortänderung in Hauzenberg) weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.8.1.1 (Notfall-Änderung) sowie Kapitel 6.5.8.1.2 (Mechanische Änderung) 6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt Euro.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 16 von 22 Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Dabei ist Personal der Kategorie(n) Euro. einzusetzen. Euro. 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag 1 2 3 4 5 6 7 8 Kategorie 1 Notfall-Änderung [ ] 1 [ ] 1 [ ] 1 Kategorie 2 Än- Mechanische derung [ ] 1 [ ] 1 [ ] 1 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 1 Einzfügen sind hier die entsprechenden Angaben aus dem Angebotsschreiben. 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit Montag bis Freitag von 06:00 bis 21:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit Montag bis Freitag von 21:00 bis 06:00 Uhr

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 17 von 22 bis von bis Uhr von bis Uhr 7.2.3 Während sonstiger Zeiten Wochentag Uhrzeit Samstag von 00:00 bis 24:00 Uhr Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr Feiertag am Erfüllungsort von 00:00 bis 24:00 Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 7.3 [ ] 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.. Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.. Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.. 7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr.. 7.5 [ ] 7.6 [ ]

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 18 von 22 8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Lfd. Nr. Bezeichnung der zu erbringenden Leistung Art des Termins MS 1, BB 2, BBTA 3, TA 4, VE 5 Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung) Leistungsort (einschließlich Anschrift) Bemerkungen 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 MS = Meilenstein BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme TA = Teilabnahmetermin VE = Vertragserfüllungstermin* Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr.. Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.4. 9 Zahlungsplan Der Auftraggeber leistet zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Leistungsgegenstand Art der Zahlung Betrag Bemerkungen AZ 1, TZ 2, SZ 3 1 2 3 4 Abnahme des Gesamtsystems SZ Pauschalfestpreis 1 2 3 AZ = Abschlagszahlung* TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. SZ = Schlusszahlung Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr..

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 19 von 22 10 Projektmanagement 10.1 Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des Gesamtsystems Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner Name: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] Position: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] Organisationseinheit/Abteilung: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] Telefon: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] Fax: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] E-Mail: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] Postanschrift: [*aus Angebotsschreiben einzufügen*] des Auftraggebers: Projektmanager Projektleiter als Ansprechpartner Name: Matthias Gottwald Matthias Gottwald Position: Leiter des Referats 2.4.2 Leiter des Referats 2.4.2 Organisationseinheit/Abteilung: Betrieb II Kommunikation und Netze Betrieb II Kommunikation und Netze Telefon: +49 89 2195-2042 +49 89 2195-2042 Fax: +49 89 2195-2059 +49 89 2195-2059 E-Mail: Matthias.Gottwald@dpma.de Matthias.Gottwald@dpma.de Postanschrift: Zweibrückenstr. 12, 80331 München Zweibrückenstr. 12, 80331 München 10.2 [ ]

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 20 von 22 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus 10.4 [ ] 11 [ ] 11.1 [ ] 11.2 [ ] 11.3 [ ] 11.4 [ ] 11.5 [ ] 11.6 [ ] 12 [ ] dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.. 13 Abnahme 13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. 13.2 [ ] Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.4.2. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*. 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB):. Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB):. Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):. Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):. Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.4.1 (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils. Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 21 von 22 13.4 [ ] 13.5 [ ] 14 [ ] 14.1 [ ] 14.2 [ ] 14.3 [ ] 14.3.1 [ ] 14.3.2 [ ] 14.4 [ ] 14.4.1 [ ] 14.4.2 [ ] 14.4.3 [ ] 14.5 [ ] 14.6 [ ] 15 [ ] 15.1 [ ] 15.2 [ ] 15.3 [ ] 15.4 [ ] 16 Vertragsstrafen bei Verzug 16.1 [ ] 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 17 [ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 6.5.3.3 Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Verfügbarkeit vereinbart.

EVB-IT Systemvertrag Los 1 Seite 22 von 22 17.1 [ ] 17.1.1 [ ] 17.1.2 [ ] 17.2 [ ] 17.2.1 [ ] 17.2.2 [ ] 17.3 Haftpflichtversicherung 17.4 [ ] 17.4.1 [ ] 17.4.2 [ ] 17.5 [ ] 17.6 [ ] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. 17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß 649 BGB aus Anlage Nr.. 17.8 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung).,, Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)