Platzordnung für das Modellfluggelände der FMSG-Alling/Obb. e. V.

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Transkript:

1. Gelände 1.1. Skizze der nutzbaren Flugwiese nebenstehend. 1.2. Die Zufahrt zum Gelände erfolgt ausschließlich aus Richtung Steinlach. 1.3. Es ist langsam zu fahren (wenig Staub), Wiesen dürfen nicht befahren werden. 1.4. Parken ist entlang des Grabens nach dem 1. Baum möglich, dabei ist die Brücke neben der Bank zum Wenden freizuhalten. 1.5. Die Wiese darf nur im Rahmen unserer Sicherheitsbestimmungen und im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung mit Sorgfalt genutzt werden. Sie darf nicht mit Pkw s befahren werden. 1.6. Abfälle oder störende Gegenstände sind zu entfernen ggf. mitzunehmen. 2. Flugbetrieb allgemein 2.1. Folgende Arten von Flugmodellen können betrieben werden: Segelflugmodelle Flugmodelle mit Elektromotor Hubschraubermodelle und Multicopter mit Elektromotor Modelle mit Verbrennungsmotor sind nicht zulässig! 2.2. Für Start und Landung darf generell das gesamte Gelände mit einer gemeinsamen Start- und Landeposition benützt werden; Ausnahme siehe Punkt 8. 2.3. Aktive Piloten müssen nahe genug beieinander stehen so dass sie sich gegenseitig verständigen können über anstehende Starts, Landungen, Vorbeiflüge und dergleichen. 2.4. Bei Außenlandungen dürfen zur Bergung von Modellen fremde Grundstücke nur mit Sorgfalt betreten werden. Traktorenspuren sind dabei zu nutzen. 2.5. Der Badesee nordöstlich vom Gelände und seine nähere Umgebung dürfen nur in ausreichender Höhe überflogen werden. Kunstflug ist dort nicht erlaubt. 2.6. Modellpiloten, die ein Flugmodell mit einer Masse über 5kg auf dem Vereinsgelände betreiben, müssen eine gültige Aufstiegserlaubnis besitzen. 2.7. Der gültige DMFV-Ausweis ist stets mit zuführen. 2.8. Bei Flugbetrieb mit 35/40 MHz-Anlagen ist die Kanalbelegung über die Frequenztafel zu regeln. 3. Flugbuch 3.1. Vor Aufnahme des Flugbetriebes muss sich jeder Pilot in das Flugbuch eintragen. Bei der Nutzung des 35/40 MHz-Bandes ist zusätzlich ein Stecker mit dem Pilotennamen in der Frequenztafel zu positionieren. 3.2. Bei Beendigung des Flugbetriebes ist die Endzeit mit Unterschrift einzutragen. 1

4. Luftraum 4.1. EDMO -Kontrollzone Das Fluggelände der FMSG liegt vollständig in der Kontrollzone des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen (kurz: EDMO, EDMO-CRT). Die Kontrollzone ist eine temporäre Kontrollzone, sie kann geöffnet ("in Betrieb", "aktiv") sein oder geschlossen. 4.1.1 Betriebsvereinbarung zwischen EDMO und der FMSG Die EDMO-Flugleitung erlaubt uns in einer Betriebsvereinbarung den Modellflugbetrieb unter folgenden Bedingungen (Zusammenfassung): EDMO-Kontrollzone geschlossen: Wenn die Kontrollzone geschlossen ist schränkt EDMO den Flugbetrieb nicht ein, er ist dann unterhalb des Luftraums E (unter ca. 300m über Grund) frei, siehe LVO. Die EDMO-Flugleitung kann die Kontrollzone jederzeit öffnen (aktivieren) und besondere Anweisungen geben. Damit das Öffnen (Aktivieren) der Kontrollzone mitgeteilt werden kann, muss der Flugbetrieb bei der EDMO-Flugleitung mit Emails an- und wieder abgemeldet werden und es muss Hörbereitschaft über das mobile Vereinstelefon gewährleistet werden. EDMO-Kontrollzone geöffnet (aktiv): Die Kontrollzone ist regelmäßig an den Wochentagen Montag bis Freitag außer Feiertagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. EDMO erlaubt uns bei geöffneter Kontrollzone den Flugbetrieb bis zu einer Höhe von 100m über Grund, eine An- oder Abmeldung ist nicht erforderlich. Es muss eine Hörbereitschaft über unser mobiles Vereinstelefon gewährleistet sein, so dass besondere Anweisungen gegeben werden können. Es kann bis zu 3 mal pro Woche eine Sonderfreigabe für 300m Flughöhe beantragt werden; falls dieser von der EDMO-Flugleitung freigegeben wird, darf so hoch geflogen werden und nach Beendigung dieses Sonder- Flugbetriebes muss er wieder abgemeldet werden. 4.1.2 EDMO-Prozeduren bei FMSG-Alling Wir müssen bei jeder Art Flugbetrieb für die EDMO-Flugleitung erreichbar sein. Die Hörbereitschaft wird nur dann gewährleistet, wenn eine Person am Platz das Handy am Körper trägt. Wenn das sofortige Abheben nicht möglich ist, muss sofort der Flugbetrieb unterbrochen werden und die EDMO-Flugleitung zurückgerufen werden. EDMO-Kontrollzone geschlossen (in der Regel am Wochenende und Feiertagen oder nach 19:00 Uhr): Der Flugbetrieb muss mit dem mobilen Vereinstelefon über die Funktion Flugbetrieb starten/ beenden angemeldet und nach Ende des Flugbetriebes mit der Funktion Flugbetrieb starten/beenden wieder abgemeldet werden. Bei geschlossener Kontrollzone an Wochenenden und Feiertagen kann auch eine Einflugerlaubnis in Luftraum E beantragt werden, siehe weiter unten. EDMO-Kontrollzone offen (aktiv), normaler Flugbetrieb: Normalerweise ist die Flughöhe auf 100m über Grund begrenzt. An- und Abmeldung ist nicht erforderlich. 2

EDMO-Kontrollzone offen, Sonderfreigabe ( EDMO-300 ): Ein Antrag darf nur gestellt werden wenn mindestens 3 Flugzeuge betrieben werden sollen. Wenn nur noch so viele Arbeitstage in der Woche übrig sind wie noch Anträge gestellt werden können, entfällt diese Bedingung. Die Handy- und die Internet-Funktionen EDMO 300 Status prüfen zeigen an, ob für die laufende Woche noch ein Antrag auf Sonderfreigabe gestellt werden kann. Wenn ein Antrag möglich ist: EDMO Flugleitung anrufen und Antrag auf Sonderfreigabe stellen. Wenn die Sonderfreigabe erteilt wird, mit der Handy- Funktion die Freigabe protokollieren und in das Flugbuch eintragen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss er dennoch mit dem Handy protokolliert werden, denn der Antrag zählt. Wenn der Flugbetrieb entsprechend der Sonderfreigabe beendet wurde, die EDMO-Flugleitung anrufen und abmelden. 4.2. Luftraum E, Flugverkehrskontrollstelle ACC München Wenn die EDMO-Kontrollzone geschlossen ist, darf unterhalb von Luftraum E frei geflogen werden. Luftraum E beginnt über dem Gelände der FMSG bereits in ca. 300m über Grund, er darf nur mit besonderer Freigabe beflogen werden. Wir können so eine Erlaubnis erhalten. 4.2.1. Vereinbarung mit der DFS (Flugverkehrskontrollstelle ACC München) Die DFS erlaubt uns derzeit Flugbetrieb innerhalb des Luftraumes E unter folgenden Bedingungen (Zusammenfassung): Nur an Wochenenden und Feiertagen zwischen Sonnenauf- und -untergang, Maximale Flughöhe 3400 ft MSL, das ist bei uns ca. 490m über Grund, Nicht weiter als eine halbe nautische Meile (gut 900m) von der Startbahn entfernt, Hörbereitschaft über das mobile Vereinstelefon, Flugbetrieb beantragen und abmelden. Die Erlaubnis kann von der DFS jederzeit geändert oder widerrufen werden. 4.2.2. An- und Abmeldeprozedur bei FMSG-Alling ACC München anrufen (Telefonnummer und Kennzeichen ( BNL-Nummer ) stehen im Flugbuch), wenn der Flugbetrieb mit Einflug in Luftraum E aufgenommen werden soll. Unter diesen Bedingungen muss Hörbereitschaft sowohl gegenüber EDMO als auch gegenüber dem ACC München gewährleistet werden, das Handy ist am Körper zu tragen. Nach Beendigung wieder ACC München anrufen und abmelden. 3

5. Segelflugbetrieb mit Winde, Gummis, Hochstart 5.1. Es darf nur eine Motor-Winde verwendet werden. Ausnahmen regeln die anwesenden Vereinsmitglieder bzw. der Flugleiter in gegenseitiger Absprache (Flitschen- oder Hochstartgummis). 5.2. Befestigungselemente wie Erdhaken müssen deutlich gekennzeichnet werden. 5.3. Seile und Gummis dürfen nur so betrieben werden, dass diese im entspannten Zustand nicht in der Start- und Landebahn stören und bei Mischbetrieb nicht über Wege, Start- und Landebahn bzw. Personen fallen können. 5.4. Bei Gefährdung von Personen oder Sachen darf nicht gestartet werden. 5.5. In dem nachfolgend skizzierten Bereich (Sicherheitsdreieck,grau) dürfen sich unmittelbar vor und während des Hochstarts keine Personen oder zu schützende Sachen (z.b. Autos) befinden. U/G: Umlenkrolle bzw. Befestigung des Gummis S: Startrichtung 5.6 Der Nahbereich um die Winde (Kreis, schwarz gekennzeichnet) ist gefährlich - unbeteiligte Personen müssen sich unbedingt fernhalten. 6. Elektro-Flugbetrieb 6.1. Elektro-Flugmodelle/ Hubschrauber/Multicopter können auf dem gemähten Streifen der Wiese betrieben werden. 6.2. Dieser Bereich ist grundsätzlich frei zu halten. Ein Betreten ist nur erlaubt, um ein Modell zu bergen oder wenn dies für den Start eines Modells nötig ist. 6.3. Auf anstehende Landungen bzw. Kommandos ist besonders zu achten. 7. Elektro-Schlepp-Betrieb 7.1. Es gelten sinngemäß die gleichen Regeln wie die vorgenannten. 7.2. Es sind generell Schleppseile zu verwenden, welche auch bei höherem Gras leichter aufzufinden sind. Nach Möglichkeit sind elektronische Helfer (E-Piepser oder GPS-Finder) zu verwenden. 7.3. Der gemähte Streifen ist nach dem gemeinsamen Start von den Piloten zügig freizugeben (min.3 m von der Bahn Richtung Weg gehen), um die zu erwartenden Landungen von Motor- und Segler gefahrlos zu gewährleisten. 7.4. Bei Anwesenheit anderer Flugteilnehmer (E-Flieger, Segler-Piloten) ist besondere Rücksicht zu nehmen, bzw. sind vorherige Absprachen zu treffen. 4

8. Mischbetrieb (Elektroflug + Hochstartbetrieb) 8.1. Bei Flugbetrieb auf der Start- und Landebahn können an den Punkten W oder E gleichzeitig Segelflugzeuge per Hochstart betrieben werden. Der Mischflugbetrieb muss zwischen Piloten/Flugleiter abgesprochen werden. 8.2. Piloten von Elektro-Flugmodellen müssen mit ihren Modellen den Luftraum über dem Hochstartseil frei halten. Segelpiloten dürfen das Gebiet um die Start-und Landebahn nur in ausreichender Höhe überfliegen. 9. Sicherheit 9.1. Es gilt sinngemäß der 1 der LVO: Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. 9.2. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen, sowie bei allen Vereinsveranstaltungen auf dem Fluggelände ist ein Flugleiter erforderlich. 9.3. Bei Betrieb von Modellen über 5 kg sind die Auflagen der Einzelaufstiegserlaubnis Pnkt. 1.9 zu beachten. 9.4. Es darf nur gestartet werden, wenn der dafür erforderliche Luftraum frei ist. 9.5. Die beteiligten Modell-Piloten haben sich durch Rufkommandos zu verständigen und geplante Flugmanöver (z. B.: Start, Landung, Seilabwurf e.t.c.) rechtzeitig vorher anzukündigen. 9.6. Der Start- und Landestreifen darf nur zum Starten, Landen und Modellaufstellen und -bergen betreten werden. Direkt nach dem Startvorgang gehen die Piloten mind. 3 m zurück in den Wiesenstreifen zwischen Landebahn und Weg. Zur Vorbereitung und Lagerung von Fluggeräten kann die Grasfläche am Rande des Weges benutzt werden. 9.7. Alle nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Personen (Vereinsmitglieder eingeschlossen), dürfen sich nur auf dem Kiesweg aufhalten. 9.8. Das Überfliegen von Personen, Tieren, Straßen, Wegen und geparkten Fahrzeugen unter 25 m Höhe ist untersagt. Links und rechts der Start- und Landefläche ist beidseitig ein Sicherheitsabstand von 25 m einzuhalten. 9.9. Start und Landungen auf dem gemähten Landestreifen sind nur möglich, wenn sich im Anund Abflugbereich keine Verkehrsteilnehmer auf dem Weg befinden (Siehe Gefährdungsbereich in nebenstehender Skizze!) 9.10. Bei Annäherung von manntragenden Luftfahrzeugen müssen Modellflugzeuge ausweichen. 5

10. Flugleiter (FL) 10.1. Der FL hat auf dem Modellfluggelände für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen. 10.2. Hierbei ist er berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche die Sicherheit beim Flugbetrieb gewährleisten. Er kann dabei auch gegen Dritte angemessene Schritte einleiten, wenn diese den Flugbetrieb (aus Unachtsamkeit oder Unwissen) gefährden oder sich selbst dabei gefährden können. 10.3. Die Aufgabe des FL kann jedes Mitglied über 18 Jahren übernehmen. 10.4. Er hat Beginn und Ende seiner Tätigkeit im Flugbuch zu dokumentieren. 10.5. Er soll als FL erkennbar sein (Leuchtjacke o.ä.) 10.6. Er darf während seiner Tätigkeit selbst keine Modelle steuern oder andere Funktionen ausüben und kann nach Bedarf abgelöst werden. 10.7. Der FL hat sicherzustellen, dass eine Erste-Hilfe-Ausrüstung (wie im Pkw Standard) verfügbar ist. 10.8. Er hat für die Eingliederung von Gastfliegern in den Flugbetrieb zu sorgen. im Schadensfall die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. bei Personenschaden ggf. Ambulanz und Polizei zu verständigen. Personalien festzuhalten von: Geschädigten, Schädiger, Zeugen den Schaden zu dokumentieren (Fotos), Sachverhalt (Schadens-, Ausmaß- und -Verlauf) den Vorstand unverzüglich zwecks Schadensmeldung an den DMFV zu benachrichtigen. 11. Gastflieger 11.1. Gastflieger dürfen nur bei Anwesenheit und mit Zustimmung eines Vereinsmitgliedes über 18 Jahre fliegen. Dauer-Fluggäste sind nicht erwünscht, sie sollten eine Mitgliedschaft anstreben. 11.2. Gastflieger müssen eine Modellflug-Haftpflichtversicherung nachweisen. 11.3. Der Gastflieger ist in die Platzordnung einzuweisen. 11.4. Gastflieger sind in das Tagesflugbuch mit allen Eckdaten einzutragen. 12. Verhalten im Schadensfall 12.1. Bei Personenschäden ist gegebenenfalls die Polizei und bei Bedarf die Ambulanz zu verständigen. 12.2. Falls Fremdpersonen geschädigt wurden oder eine Versicherung in Anspruch zu nehmen ist oder das Schadensereignis in anderer Weise einer Klärung bedarf, müssen folgende Informationen dokumentiert werden: Personalien von Schädiger, Geschädigten und Zeugen, Sachverhalt, Schadensausmaß und Verlauf des Ereignisses. Die Angaben sollen, falls möglich, mit Fotos ergänzt werden. Der Vorstand muss unverzüglich zur Schadensmeldung an den DMFV benachrichtigt werden. Bei Einsatz eines Flugleiters, sind diese Aufgaben von ihm wahrzunehmen. In Kraft treten Diese Änderung der Platzordnung ersetzt alle früheren Ausgaben und tritt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Jan. 2016 in Kraft. Alling, im Januar 2016 Flugmodell-Sportgruppe Alling/Obb. e.v., Der Vorstand 6