EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017

Ähnliche Dokumente
Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)

Strukturreform Psychotherapie

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick

Wichtige Informationen, bitte lesen.

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten

Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum

Strukturreform der Psychotherapie ab

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform

Stand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung

Stand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005.

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Pseudonummernverzeichnis (extern)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Honorarzusammenstellung

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Ein Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

!Aktuelle Mitgliederinformation!

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin,

Verbesserung der Rahmenbedingungen

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

EBM Informationen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten. 19.Dezember 2008 Hamburg. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION

28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Stand: )

11. April BPtK Klosterstraße 64, Berlin Tel.: Fax:

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stand ) 28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Beihilfe Psychotherapie

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Problemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg

Die neue Psychotherapierichtlinie

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

Was ist Psychotherapie?

28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

RLV QZV Kooperationszuschlag:

Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie

Auftragserteilung. Auftragsart

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten

Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung. Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

Des Weiteren hat es zum Quartal 1/2015 eine Reihe von Änderungen gegeben, über die wir Sie nachstehend informieren möchten:

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017

Transkript:

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 Das Kapitel 35 wird zum 1. Juli neu strukturiert. Einer der Gründe hierfür sind die neuen Gebührenordnungspositionen () insbesondere die Gruppenpsychotherapie betreffend. UNVERÄNDERT: Abschnitt 35.1 nicht antragspflichtige Leistungen Der Abschnitt 35.1 enthält alle nicht antragspflichtigen Leistungen wie die probatorische Sitzung, die Psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und den Bericht an den Gutachter. Der Abschnitt bleibt gegenüber dem jetzigen Stand (1. April 2017) unverändert. NEU: Abschnitt 35.2 antragspflichtige Leistungen Der Abschnitt 35.2 enthält weiterhin alle antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen. Um die vielen neuen Gebührenordnungspositionen übersichtlich abbilden zu können, wird der Abschnitt neu strukturiert und wie folgt unterteilt: 35.2.1 Einzeltherapien ( 35401 bis 35425) 35.2.2 Gruppentherapien ( 35503 bis 35559) 35.2.3 Zuschläge ( 35571, 35572, 35573) 35.2.1 Einzeltherapien Eine Besonderheit betrifft die Kurzzeittherapien: Für jedes Richtlinien-Verfahren gibt es zwei eine für die Kurzeittherapie 1 und eine für die Kurzzeittherapie 2. Diese Unterteilung gilt nur für die Einzeltherapien. Verfahren (je vollendete 50 Min.) alt neu ab 1. Juli TP KZT 35200 KZT1 35401 841 Punkte - 88,56 Euro (unverändert) KZT2 35402 LZT 35201 LZT 35405 AP 35210 KZT1 35411 KZT2 35412 LZT 35415 VT KZT 35220 KZT1 35421 KZT2 35422 LZT 35221 LZT 35425

Hinweise zur Abrechnung: Ab Juli sind nur noch die neuen abzurechnen. Dies gilt auch für Therapien, die vor dem 1. Juli beantragt wurden. Die alten werden zum 1. Juli gestrichen. Bei Kurzzeittherapien, die vor dem 1. Juli begonnen wurden, richtet sich die Abrechnung nach dem Stand des bewilligten Therapiekontingents: die ersten zwölf Sitzungen werden mit der 35401, 35411 oder 35421 abgerechnet, die 13. bis 24. Sitzung (bzw. 25 Sitzung, falls die Therapie vor dem 1. April 2017 beantragt worden war) mit der 35402, 35412 oder 35422. 35.2.2 Gruppentherapien Um Gruppentherapien besser abzubilden, wird zum 1. Juli 2017 die Vergütungssystematik umgestellt und ein Abschnitt 35.2.2 eingeführt. Wurde bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden, richtet sich die Höhe der ab Juli nach der Anzahl der Teilnehmer. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben für die Kurzzeittherapie und sieben für die Langzeittherapie. Die Gruppenleistungen wurden dazu neu bewertet. Im Ergebnis steigt das Honorar für Gruppentherapien um etwa 20 Prozent. Dabei ist der Zuwachs je nach Gruppenstärke unterschiedlich hoch. Lediglich bei der 4er Gruppe führte die Neukalkulation zu einer leichten Absenkung des Honorars. Teilnehmer Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (je Teilnehmer/100 Min.) 3 35503 35513 836 Punkte - 88,03 Euro 4 35504 35514 704 Punkte - 74,13 Euro 5 35505 35515 626 Punkte - 65,92 Euro 6 35506 35516 573 Punkte - 60,34 Euro 7 35507 35517 535 Punkte - 56,34 Euro 8 35508 35518 507 Punkte - 53,39 Euro 9 35509 35519 485 Punkte - 51,07 Euro

Teilnehmer Analytische Psychotherapie (je Teilnehmer/100 Min.) 3 35523 35533 836 Punkte - 88,03 Euro 4 35524 35534 704 Punkte - 74,13 Euro 5 35525 35535 626 Punkte - 65,92 Euro 6 35526 35536 573 Punkte - 60,34 Euro 7 35527 35537 535 Punkte - 56,34 Euro 8 35528 35538 507 Punkte - 53,39 Euro 9 35529 35539 485 Punkte - 51,07 Euro Teilnehmer Verhaltenstherapie (je Teilnehmer/100 Min.*) 3 35543 35553 836 Punkte - 88,03 Euro 4 35544 35554 704 Punkte - 74,13 Euro 5 35545 35555 626 Punkte - 65,92 Euro 6 35546 35556 573 Punkte - 60,34 Euro 7 35547 35557 535 Punkte - 56,34 Euro 8 35548 35558 507 Punkte - 53,39 Euro 9 35549 35559 485 Punkte - 51,07 Euro

Bitte beachten Sie: Die Zahl der anzugebenden Gruppenteilnehmer bezieht sich nur auf die gesetzlich krankenversicherten Patienten und nicht auf Privatpatienten oder Selbstzahler. *Bei der Verhaltenstherapie sind weiterhin auch Sitzungen von mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig (Kennzeichnung mit bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichen "H"). In diesem Fall halbiert die Kassenärztliche Vereinigung die Punktzahl. Besonderheit bei Gruppen mit zwei Teilnehmern: Die Abrechnung von Gruppentherapien mit nur zwei Teilnehmern, die vor Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April beantragt wurden, ist weiterhin möglich. Aktuell können diese Gruppentherapien nach den der kleinen Gruppe abgerechnet werden. Ab Juli erfolgt die Abrechnung mit bundeseinheitlichen Pseudo- : Pseudo- Bezeichnung 80502 Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), 80512 Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), 80522 Analytische Psychotherapie (KZT), 80532 Analytische Psychotherapie (LZT), 80542 Verhaltenstherapie (KZT), 80552 Verhaltenstherapie (LZT),

Strukturzuschläge Die Zuschläge zu Einzel- und Gruppentherapien sowie zur Psychotherapeutischen Sprechstunde und zur Akutbehandlung erhalten neue. Die bisherigen Zuschläge zu den Gruppentherapien werden aufgrund der neuen Struktur zu einer zusammengefasst. Die werden weiterhin von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugesetzt. Einzeltherapie alt 35251 143 Punkte - 15,06 Euro ab 1. Juli 2017 35571 Gruppentherapie alt 35252 / 35253 58/114 Punkte - 6,11/12 Euro ab 1. Juli 2017 35572 60 Punkte - 6,32 Euro Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung 1. April 30. Juni 2017 35254 69 Punkte - 7,27 Euro ab 1. Juli 2017 35573 NEU: Abschnitt 35.3 psychodiagnostische Testverfahren Mit der Neustrukturierung des psychotherapeutischen Kapitels im EBM erhalten auch die psychodiagnostischen Testverfahren neue Gebührenordnungspositionen. Die Höhe der Vergütung bleibt unverändert. Testverfahren (je vollendete 5 Min.) alt ab 1. Juli standardisiert 35300 35600 28 Punkte - 2,96 Euro psychometrisch 35301 35601 projektiv 35302 35602 46 Punkte - 4,84 Euro