Handelsfrühstück 19. Januar 2017 Kartenzahlung aktuelle Entwicklungen Christoph Braunsdorf, Vertrieb
Akzeptanzmarken ec und girocard Anlass: Idee: Marke ec gehört MasterCard, ausschließliches Nutzungsrecht bei der DK Mastercard hat diese unkündbare Vereinbarung ggü. DK gekündigt. Marke girocard ersetzt vollständig die Marke ec / electronic cash. Übrigens: Nutzung des ec -Logos im Internet für Lastschrifteinzug etc. untersagt. 19.01.2017 Seite 2
Technischer Anhang 7.1: Neuerungen Wesentliche Änderungen: Notfallverarbeitung (vereinfachter chipbasierter Ablauf für den Notfall ) Teilstorno des nicht ausgenutzten reservierten Betrags (u. a. Tankautomaten) neue Optionen: Trinkgeldausweis an bedienten Terminals (Anzeige, Beleg, Kontoauszug) rein chipbasierte Terminals (ohne Magnetstreifenleser): inkl. Sicherheitskriterien Fristen: Neu installierte Terminals: spätestens seit 30.6.2015 Bestandsterminals: spätestens bis 31.12.2017 19.01.2017 Seite 3
TA 7.1 - optional: Cash-back Anlass: Idee: Bargeldversorgung am POS soll generell ermöglicht werden. Kunde kann am POS mit einer Transaktion zusätzlich Bargeld verfügen. DK-Lösung: Wildes Cash-back, wie es z. B. Rewe und Penny betreiben, wird durch eine technisch saubere Variante ersetzt. Bankenvorteil: Getrennte Disposition von GA- und POS-Limit. Karten müssen für Cash-back vorbereitet sein. DK-Umsetzung: immer als Online-Transaktion und chipbasiert ab Bezahlbetrag von derzeit 20, Auszahlbetrag bis derzeit 200 Fristen: Wildes Cash-back ist schon heute möglich. DK-Zulassung für echtes Cash-back bereits bei vielen Terminaltypen erfolgt 19.01.2017 Seite 4
Kontaktlose Akzeptanz von girocard-karten Anlass: Internationale Zahlungssysteme vermarkten aktiv die kontaktlose Akzeptanz von Karten. Idee: - Kontaktlos-Akzeptanz vermeidet Kontaktprobleme beim Lesen der Karte. - Kundenbedienung ohne Einführen der Karte in Terminalleser (-> Geschwindigkeit). - innovativ per NFC-Schnittstelle von Terminal und Karte (wenige cm Distanz) Lösung der Deutschen Kreditwirtschaft: Spezifikation von Karten und Terminalabläufen orientiert an den Spezifikationen von Visa und Mastercard. Spezifikationen DC POS 3.0, girocard-kernel und jetzt auch TA 7.2 und Terminalmanagement liegen vor Pilotversuch girocard kontaktlos in girocard city Kassel 2015 Ende 2016 voraussichtlich ca. 15 Mio. girocard-kontaktlos-karten im Feld 19.01.2017 Seite 5
Kontaktlose girocard-akzeptanz technisch Mit und ohne PIN Tappen Kartenlesertypen Anzeigen des erfolgreichen Transaktionsabschlusses: Bei Kleinbeträgen (i. d. R. bis 25 = CVM-Limit) kann PIN- Eingabe entfallen. Bei Beträgen ab CVM-Limit muss eine Karteninhaber- Authentikation erfolgen: per verschlüsselter Offline-PIN oder verschlüsselter Online-PIN Bei Kleinbeträgen kann die PIN-Eingabe gefordert sein: weil der Kartenausgeber dies fordert weil Risikoparameter der Karte dies fordert Bei Transaktionen ohne PIN-Eingabe: 1-mal Vorhalten der Karte. Bei Transaktionen mit PIN-Eingabe: max. 2-mal Vorhalten der Karte. Ablageleser vs. Vorhalteleser Ohne/mit Display-Verdecken beim Präsentieren der Karte optisches oder akustisches Signal 19.01.2017 Seite 6
MIF-Verordnung EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge : Anforderungen seit dem 9.12.2015: Art. 3: Deckelung des Interbankenentgelts für Debitkartentransaktionen: 0,2 % Art. 4: Deckelung des Interbankenentgelts für Kreditkartentransaktionen: 0,3 % Art. 12: Aufstellung aller Transaktionen samt Entgelten an Empfänger verpflichtend Anforderungen seit dem 9.6.2016: Art. 7: Trennung von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen Art. 8 (1): Co-badging-Verbot unzulässig Art. 8 (6): Keine Einschränkung des Zahlers bei der Wahl der Zahlungsanwendung Art. 9: Aufschlüsselung der Entgelte je Transaktion, falls Empfänger nicht verzichtet Art. 10 (3): Pflicht zur Akzeptanz aller Karten ist zulässig Art. 10 (5): optische und elektronische Identifizierbarkeit des Z-Systems der Karten 19.01.2017 Seite 7
MIF-Verordnung: Streitpunkt Anwendungsauswahl Artikel 8 (6): Kartenzahlverfahren, Emittenten, Acquirer, abwickelnde Stellen und andere Anbieter von technischen Diensten statten ein Zahlungsinstrument oder eine an der Verkaufsstelle genutzte Ausrüstung nicht mit automatischen Mechanismen, Software oder Vorrichtungen aus, die die Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung des Zahlers und des Zahlungsempfängers bei der Verwendung eines mit mehreren Akzeptanzmarken versehenen Zahlungsinstruments (Co-badging) einschränken. Die Zahlungsempfänger behalten die Möglichkeit, in der an der Verkaufsstelle genutzten Ausrüstung automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen, allerdings dürfen die Zahlungsempfänger den Zahler nicht daran hindern, sich bei den Kategorien der vom Zahlungsempfänger akzeptierten Karten oder entsprechenden Zahlungsinstrumenten über diese automatische Vorauswahl, die der Zahlungsempfänger in seinen Geräten festgelegt hat, hinwegzusetzen. Wie sieht die Anwendungsauswahl am Terminal aus? Terminalhersteller, BecN: Auswahl nur, wenn der Kunde Button drückt, ansonsten präferierte Anwendung (i. d. R. girocard, falls von Karte unterstützt) Mastercard-Forderung, immer alle von der Karte unterstützte Anwendungen anzeigen und Kunden auswählen lassen Status: fast kein Terminal hat Art. 8 (6) umgesetzt, derzeit noch keine BaFin-Sanktionen Handel präferiert BecN-Lösung BecN plant eine Marktübersicht über die verfügbaren Lösungen erste Software-Freigaben werden in Kürze erwartet. 19.01.2017 Seite 8
BlueCode Was ist BlueCode? BlueCode ist eine hochsichere, speziell für Smartphones entwickelte Bezahltechnologie, die einen direkten Zahlungsvorgang vom Bankkonto der Händlerkunden auslöst. Für jeden Einkauf wird ein neuer Barcode zur Verfügung gestellt. Token als Barcode visualisieren (zum Einscannen an der Kasse) Token numerisch (NFC in Entwicklung) Token via Bluetooth übertragbar (Automaten-Lösung) 19.01.2017 Seite 9
BlueCode Erfolgsgeschichte Markteinführung in Deutschland erfolgreich gestartet 09/2012 Markteinführung Österreich 10/2013 Weiterer Rollout Österreich 08/2016 Rollout Automatenbetrieb 09/2016 Markteinführung Deutschland Aktuell über 18.700 Akzeptanzstellen in Österreich 19.01.2017 Seite 10
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