Der Studiendekan Studien- und Prüfungsordnung
Juristische Prüfungen Erste Juristische Prüfung Staatsprüfung 6 Klausuren (je 5 Stunden) Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich 70 % 30 % Zweite Juristische Prüfung Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Rechtsgrundlagen 5 Deutsches Richtergesetz: Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Studien- und Prüfungsordnung (Universität) - StPrO Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (Land Bayern) - JAPO
Benotung 16-18 Punkte (sehr gut): eine besonders hervorragende Leistung 13-15 Punkte (gut): eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung 10-12 Punkte (voll befriedigend): eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung 7-9 Punkte (befriedigend): eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht 4-6 Punkte (ausreichend): eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht 1-3 Punkte (mangelhaft): eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung 0 Punkte (ungenügend): eine völlig unbrauchbare Leistung
Prüfungsjahr 2012 in Bayern Note Prüfungsteilnehmer Prozent sehr gut (16-18 Punkte) gut (13-15 Punkte) vollbefriedigend (10-12 Punkte) befriedigend (7-9 Punkte) ausreichend (4-6 Punkte) nicht bestanden (0-3 Punkte) Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz 6 0,25 48 2,03 254 10,75 605 25,60 702 29,71 748 31,65 50 %
Studienverlauf Staatsprüfung Universitätsprüfung Übungen für Fortgeschrittene Zwischenprüfung Grundphase Mittelphase Wiederholungs- und Vertiefungsphase
Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung: Grundkurse: BGB IIa oder IIb Strafrecht I oder II Öff. Recht I oder II Grundkurse III / IV (BGB, StrafR, ÖffR) Zwischenprüfung Grundlagen des Rechts Grundphase
Vor der Zwischenprüfung Eine bestandene Klausur (= mind. 4 Punkte) im: Strafrecht: GK I oder GK II Öffentlichen Recht: GK I oder GK II Bürgerlichen Recht: GK IIa oder GK IIb Danach eine Wiederholungsmöglichkeit im 3. Semester!
Zwischenprüfung 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht (GK III) Strafrecht (GK III oder IV) Öff. Recht (GK III) Grundlagen (R-Gesch. I, II; R-Philo. I, II) in der Regel am Ende des 3. Semesters
1. Variante: Alle vier Klausuren bestanden Zwischenprüfung bestanden! 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht (GK III) Strafrecht (GK III) Öff. Recht (GK III) Grundlagen (R-Gesch. I, II; R-Philo. I, II) 5 P. 7 P. 9 P. 12 P.
2. Variante: Eine oder mehrere Teilprüfungen unter 4 Punkten bewertet Zwischenprüfung nicht bestanden! Jede Teilprüfung kann jedenfalls einmal wiederholt werden. Zweite Wiederholung nur: im Grundlagenfach und in einem der drei Hauptfächer Wiederholungsprüfungen jeweils innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses Ausnahme: Nachfrist wird wegen vom Prüfungsteilnehmer nicht zu vertretender Gründe gewährt!
Beispiel zur 2. Variante: 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 3 P. 9 P. 2 P.
Beispiel zur 2. Variante: 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 3 P. 9 P. 2 P. 1.Wiederholung 2 P. 1.Wiederholung 5 P. 1.Wiederholung 3 P.
Beispiel zur 2. Variante: 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 3 P. 9 P. 2 P. 1.Wiederholung 2 P. 1.Wiederholung 5 P. 1.Wiederholung 3 P. 2.Wiederholung 4 P. 2.Wiederholung 8 P.
3. Variante: Nichtbestehen der letzten Wiederholungsprüfung (oder Fristversäumung) 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 1 P. 9 P. 12 P.
3. Variante: Nichtbestehen der letzten Wiederholungsprüfung (oder Fristversäumung) 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 1 P. 9 P. 12 P. 1.Wiederholung 1 P. 1.Wiederholung 3 P.
3. Variante: Nichtbestehen der letzten Wiederholungsprüfung (oder Fristversäumung) 4 zweistündige Klausuren Zivilrecht Strafrecht Öffentl. Recht Grundlagen 2 P. 1 P. 9 P. 12 P. 1.Wiederholung 1 P. 1.Wiederholung 3 P. Endgültig nicht bestanden!
Achtung! Bei Versäumnis der Fristen zählt dies als Fehlversuch. Bei Nichtbestehen der letzten Wiederholungsprüfung gilt die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden! Folge: Das Studium kann nicht fortgesetzt werden! Ausnahme: Prüfling hat Gründe nicht zu vertreten.
Übungen Weitere Zulassungsvoraussetzungen: Ferienhausarbeit in BGB und Öff. Recht Zulassungsklausuren: Familienrecht/ Erbrecht sowie Kommunalrecht/Sicherheitsund Polizeirecht Zwischenprüfung Übungen für Fortgeschrittene Grundphase Mittelphase Wiederholungs- und Vertiefungsphase
Ferienhausarbeit für Anfänger Hausarbeit nicht nötig für Zwischenprüfung aber: Zulassungsvoraussetzung für Übungen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht zu schreiben ist eine Ferienhausarbeit im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht sinnvoller Zeitpunkt: je eine Hausarbeit nach dem 1. und nach dem 2. Semester.
Prüfungsleistungen Grundphase (1.-3. Semester) Zulassungsklausuren für die Zwischenprüfung Zwischenprüfung Ferienhausarbeiten für Anfänger Mittelphase (4.-6. Semester) Zulassungsklausuren für Übungen Übungen für Fortgeschrittene Wiederholungs- und Vertiefungsphase
Übungen für Fortgeschrittene Zulassungsvoraussetzungen Strafrecht Zwischenprüfung Bürgerliches Recht Zwischenprüfung Anfänger-Hausarbeit im Zivilrecht Zulassungsklausur im FamilienR oder ErbR Öffentliches Recht Zwischenprüfung Anfänger-Hausarbeit im Öffentlichen Recht Zulassungsklausur im KommunalR oder PolizeiR
Übungen für Fortgeschrittene Prüfungsleistungen Hausarbeit Ferienhausarbeit (vor dem jeweiligen Semester) Klausur zwei oder drei Klausuren werden angeboten Die Übung ist erfolgreich, wenn jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur bestanden sind. N.b.: Bestandene Leistung kann in spätere Semester mitgenommen werden, d.h. Hausarbeit und Klausur nicht zwingend in einem Semester!
Studienverlauf Studienplan der Juristischen Fakultät beachten! Staatsprüfung Universitätsprüfung Zwischenprüfung Übungen für Fortgeschrittene Grundphase Mittelphase Wiederholungs- und Vertiefungsphase
Erste Juristische Prüfung Bestandteile: Erste Juristische Staatsprüfung Anteil: 70 % Juristische Universitätsprüfung Anteil: 30 %
Staatsprüfung 70 % 6 Pflichtfach-Klausuren Mündliche Prüfung in den Pflichtfächern
Staatsprüfung Zulassungsvoraussetzungen Mindestens 7 Semester Studium 3 Übungsscheine (Pflichtfächer) Nachweis über 3 Monate praktische Studienzeiten ( Jura in der Praxis, ab 2. Sem.) Nachweis über die Absolvierung der fachsprachlichen Fremdsprachenausbildung
Universitätsprüfung 30 % 1. Studienbegleitende Klausur (2-stündig) (5%) 2. Schriftliche Seminararbeit mit Referat (15%) 3. Studienabschließende Klausur (5-stündig) (10%)
Universitätsprüfung Zulassungsvoraussetzung: Bestandene Zwischenprüfung
Examen Grundwissen Zusatzwissen Examensvorbereitung Interessengebiet 30
Wiederholung und Vertiefung des gesamten Pflichtstoffes Eigenständiges Lernen Wiederholungskurse (wiss. Mitarbeiter) Examenskurse (Professoren) Klausurenkurs (fünfstündige Klausuren): Samstag ab 9 h Individuelle Betreuung: Betreute Kleingruppe Klausurenklinik Probeexamen (Frühjahr und Herbst): sechs Klausuren unter Examensbedingungen
Weitere Informationen http://www.jura.uni-wuerzburg.de/ studium
Viel Erfolg beim Jura-Studium! 35