Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, liebe Mitglieder unserer WBV, Laubholz



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Info-Brief März 2014 Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, liebe Mitglieder unserer WBV, obwohl die Waldwirtschaft das Kerngeschäft der WBV ist, stellen wir fest, dass es auch andere Aufgaben gibt, um die wir uns dringend kümmern müssen. Denn Teile der Gesellschaft, die in unser Eigentum eingreifen und uns ihre eigenen, zum Teil blauäugigen, zum Teil auch ignoranten und extremistischen Ziele aufdrängen wollen, werden immer mehr und immer lauter. Der Tierschutzverein Garmisch Partenkirchen, die Jagdagenda 21 und der Landesbund für Vogelschutz veranstalten am 5. April 2014, 18:00 (!!!!) Uhr im Gasthof Schatten, Partenkirchen, ein Symposium mit dem populistisch fragenden Titel Gams am Abgrund?, auf dem auch eine Werdenfelser Erklärung von den Anwesenden unterzeichnet werden soll. Damit versuchen unbewegliche Ideologen über unser Eigentum zu entscheiden, ohne uns zu fragen, einzuladen oder zu unterrichten und ignorieren somit völlig unsere Anliegen. Der amtliche Naturschutz verhindert und erschwert uns immer wieder mit listigen Winkelzügen den Bau von Forstwegen. Wir haben uns deshalb mit dem amtierenden Landrat getroffen und uns genötigt gesehen, den Ministerpräsidenten Seehofer um Hilfe zu bitten. Der Naturschutz ist selbstverständlicher Bestandteil unserer täglichen Waldarbeit. Wir Waldbesitzer haben die Wälder so geschaffen, wie sie heute sind vielleicht viel zu schützenswert? Warum glaubt der amtliche Naturschutz, dass man diese Wälder jetzt vor uns Waldbesitzern schützen muss? Es genügt nicht, still den Wald zu pflegen und zu nutzen. Wir, alle Waldbesitzer, müssen auch in der Öffentlichkeit die nachhaltige Waldwirtschaft, den nachwachsenden Rohstoff Holz und die vielfältigen Gemeinwohlfunktionen unserer Wälder geschlossen und selbstbewusst vertreten. Ihr Felix Wörmann 1. Vorsitzender H o l z m a r k t N a d e l h o l z Die Witterung im Winter war für die Holzernte im Flachland nicht sehr günstig. Im Hochgebirge war dagegen wenig Schnee, so dass auch im Winter Holz aus den Bergen kommen konnte. Im Flachland wurde Holz eingeschlagen, das erst in den letzten Wochen bei relativ trockenen Verhältnissen an die Waldstraßen gebracht werden konnte. Diese Holzmengen treffen jetzt auf einen saisonbedingt nicht sehr hohen Schnittholzabsatz. Die warme Winterwitterung sorgte zudem beim Sägerestholz für geringe Absatzmengen. Wir haben also das typische Frühjahrsphänomen, das wir als Bauernbuckel bezeichnen. Weiterhin Stabile Preise - Abfuhrgeschwindigkeit unterschiedlich! Trotzdem laufen die Verträge mit guten Preisen bis Ende April weiter. Laubholz Die Brennholzpreise sind noch ein wenig besser, als im Vorjahr. Allerdings haben die Abnehmer in der Regel ihren Jahreseinkauf getätigt, so dass Sie bei Brennholzhieben vorher den Absatz mit der WBV absprechen sollten. Waldbesitzervereinigung Ammer-Loisach e.v. Bahnhofstraße 16/II 82418 Murnau a. Staffelsee Telefon (0 88 41) 4 77 32 Telefax (0 88 41) 4 77 02 e-mail: wbv@ammer-loisach.de Verantwortlich: Felix Wörmann 1. Vorsitzender

S i t u a t i o n i n d e r W B V A m m e r - Loi sach Der Holzverkauf in den letzten Monaten lief insgesamt sehr zügig und rund. Erst seit kurzem drosseln die Säger die Abfuhr und wir jonglieren Mengen dorthin, wo es am zügigsten läuft. Preisrahmen Höhere Preise sind unter Umständen möglich, wenn der Hieb vorher mit der Geschäftsstelle abgesprochen ist! Kurzholz Fi B L 2b L 4 Fi Starkholz kurz (ab 40cm Zopf) Langholz Fi B 2b+ Käferholz Fi 2b+ Teilnutzholz / D Papierholz (bis Jahresende): Buchenholz frisch, lang Buchen - Brennholz ofenfertig 100 102 /fm 102 /fm 100-104 /fm 80-90 /fm 55-67 /fm 38 /rm 65-70 /fm 100-115 /Ster Für die nächsten Verhandlungen für Sommer Holz wird es entscheidend sein, dass die Mengen etwa wie geplant fließen. Kommt wesentlich mehr Holz, als das von uns und anderen Lieferanten angekündigt wurde, werden die Säger versuchen, die Preise zu drücken. Das wollen wir natürlich vermeiden! Kommt dagegen zu wenig Holz, werden wir als Lieferanten nicht ernst genommen. H o l z a b f u h r Fast alle Sägewerke kontingentieren momentan die Abfuhr bei allen Lieferanten! Wir sind ständig mit Sägewerken und Frächtern im Kontakt um die Holzabfuhr zu optimieren. Bitte bringen Sie uns und sich selbst nicht in unnötige Schwierigkeiten und berücksichtigen Sie bei der Lagerung, dass die Holzabfuhr unter Umständen mehrere Wochen dauern kann vor allem wenn der Hieb nicht vorher abgesprochen wird. Übrigens: Holz, das nach Werksmaß verkauft wird und das wir den Sägern bereitgestellt haben, wird zu den Preisen der Bereitstellung abgerechnet auch wenn es erst später abgefahren wird und der Preis sinken sollte! Borkenkäfer Im Herbst fielen überall zerstreut einzelne Käferbäume durch abfallende Rinde auf. Dann war es für die Bekämpfung meistens schon zu spät: die Käfer waren schon ausgeflogen und hatten sich in die Bodenstreu zum Überwintern zurückgezogen. Wir konnten also kaum Käfer abschöpfen. Sobald es wieder wärmer wird (über 15 C) fängt der Buchdrucker zu fliegen an und bohrt sich ein. Dann sollten Sie unbedingt die Bäume an den Käfernestern des Herbstes auf frisches Bohrmehl absuchen und sofort handeln! In Abhängigkeit vom Wetter werden wir auch eine Informationsveranstaltung zur Käfersuche durchführen. Ort und Zeit (voraussichtlich Freitag Nachmittag) der Veranstaltung legen wir kurzfristig in Abhängigkeit vom Wetter und der Aktivität der Borkenkäfer fest. Wir informieren darüber in der örtlichen Tageszeitung, Kreisboten, Radio Oberland und stellen den Termin auf unserer Internetseite ein. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte an der Geschäftsstelle an, damit wir Sie persönlich informieren können. Lineatus Der Gestreifte Nutzholzborkenkäfer, auch Lineatus genannt, befällt vor allem liegendes Nadelholz (auch Tanne und Kiefer) bei einer bestimmten Holzfeuchte. Er bohrt sich in das Splintholz des Baumes ein (weißes Bohrmehl). Die dunkel verfärbten Bohrgänge verändern zwar die technischen Eigenschaften des Holzes kaum, sind aber optisch störend und führen vor allem dadurch zu einer Entwertung des Holzes (Preisabschlag). Der Käfer schwärmt relativ früh im Jahr im März bis April und ein weiteres Mal im Juni/Juli, um eine Geschwisterbrut anzulegen. Wenn aus logistischen Gründen eine Abfuhr nicht vor dem Zeitpunkt des Einbohrens gewährleistet werden kann, sollten Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Wer nicht die Möglichkeit hat, außerhalb des Waldes zu lagern, kann mit Insektiziden arbeiten (siehe auch Beitrag unten). Diese sind jedoch nur sinnvoll, wenn die Hölzer vor dem Einbohren behandelt werden. Vor allem ist Holz aus dem Wintereinschlag gefährdet, da hier die vom Käfer benötigte Holzfeuchte gegeben ist. Frisches Holz (Einschlag ab März) wird in der Regel nicht befallen. E m p f e h l u n g en: Wald aufräumen Nutzen Sie die verbleibenden Tage und Wochen vor Beginn des Saftflusses um Ihren Wald aufzuräumen. Insbesondere die Aufarbeitung von Käferholz und Schadholz (Schneebruch vom Oktober, Wind, etc..) sollten Sie jetzt dringend erledigen, falls Sie es noch nicht getan haben. Bitte informieren Sie auch Ihre Waldnachbarn, uns oder das Forstamt über aufzuarbeitendes Schadholz. Holzeinschlag abstimmen Reguläre Holzeinschläge sollten Sie unbedingt VORHER mit der Geschäftsstelle absprechen, damit wir die Abwicklung einplanen können und unsere Verträge ggf. anpassen Kleinmengen vermeiden Ist genügend Holz auf der Fläche, können auch kleine Mengen relativ zügig abgewickelt werden. Lässt der Holzfluss nach, warten unsere Frächter auf Zuladungen um mit den Frachtkosten zurechtzukommen. Deshalb sollten Sie mindestens 15fm bereitstellen, besser sind rd. 25 30fm. Käferholz können Sie ruhig mit Frischholz aufstocken.

Aufarbeitungsqualität Holz hat als Naturprodukt natürlicherweise Fehler wie Äste, Krümmungen, Wuchsfehler wie Buchs / Rotsreifigkeit oder andere, die wir nicht beeinflussen können. Die Aufarbeitungsqualität hängt aber von uns bzw. dem Unternehmer ab. Auch die Aufarbeitungsqualität hat Einfluss auf den Preis oder sogar auf die Verwendungsfähigkeit des Holzes. Deshalb sind hier die wichtigsten Kriterien kurz zusammengefasst: Asten: Äste sollen holzeben (nicht rindeneben) abgeschnitten werden. Lange Aststummel können vor allem bei starken Ästen dazu führen, dass der Stamm sich beim Einzug in die Bearbeitungsmaschinen verklemmt oder die Position ändert. Rund um die Äste kann das Holz nicht sauber entrindet werden, dadurch ist das Sägerestholz nicht weiß und erzielt keinen optimalen Preis z.b. für die Papierherstellung. Waldbart abtrennen: das überstehende Holz führt zu falschen Messergebnissen bei der Werksvermessung. Außerdem wird bei automatischen Kappanlagen unter Umständen nur der Waldbart abgetrennt, und kein sauberer Schnitt voll im Holz geführt, so dass am Ende die Produkte zu kurz sind. Ausgerissenes Holz abtrennen: Am Ende der Produkte entsteht keine glatte Kante. Wurzelanläufe beischneiden: um den Stamm in der Säge sauber führen zu können, muss er möglichst Walzenförmig sein. Häufig überschreitet nur der Wurzelanlauf den maximal möglichen Durchmesser der Säge, dann gibt es vermeidbare Abschläge. F r ü h j a h r s a r b e i t e n i m W a l d Pflanzung /Pflanzenbestellung Diesem Rundschreiben liegt das Formular für die Pflanzenbestellung bei. Bitte füllen Sie es aus und schicken oder faxen Sie es bis 28.3.2014 an die Geschäftsstelle. Selbstverständlich können Sie auch andere Baumarten oder Sortimente bestellen. Wir werden die Bestellungen bündeln und an unsere Baumschulen weitergeben. Die Pflanzen werden bei einem Obmann in Ihrer Nähe abgeladen. Die Auslieferung der Pflanzen ist in Abhängigkeit der Witterung etwa für Anfang Mitte April geplant. Bestimmte Pflanzungen können vom Forstamt gefördert werden. Die Pflanzenbestellung darf allerdings erst nach der Genehmigung des Arbeits- und Kulturplans durch den zuständigen Revierleiter erfolgen. Wer Bedarf hat, geeignete Pflanzverfahren für seine Pflanzen kennenzulernen kann sich gerne an uns oder an die Revierleiter wenden. Bitte vermeiden Sie die Winkelpflanzung mit der Wiedehopfhaue! Es hat sich herausgestellt, dass dieses Verfahren zu starken Wurzeldeformationen und somit zu unstabilen und kranken Bäumen führt. Sommereinschlag Im Sommer wird Holz wieder knapp sein. Wer Holzeinschläge hat, die er im Sommer realisieren kann (Endnutzungen, Holz an bringungsgünstigen Orten), sollte den Holzeinschlag bis dann verschieben. Seilhiebe können vom Forstamt gefördert werden. Bitte planen Sie die Seilhiebe frühzeitig gemeinsam mit dem Förster und der WBV. Kontrolle und Anmeldung von Wildschäden Versäumen Sie es nicht Ihre Wälder auf Wildschäden aus dem Winterhalbjahr zu kontrollieren und diese dem Jäger zu melden. Schadensersatz für Bäumchen bekommen Sie nur, wenn Sie den Schaden bis zum 1. Mai auf der Gemeinde, in der das betroffene Waldgrundstück liegt, anmelden. Bitte beachten Sie den Hinweis auf die entsprechende Informationsveranstaltung! Kontrollieren Sie Ihre Wildschutzzäune, ob diese noch dicht sind und ob sie überhaupt noch gebraucht werden. Undichte oder überflüssige Wildzäune müssen Sie instand setzen oder abbauen und entsorgen. F ö r d e r u n g w a l d b a u l i- c h e r M a ß n a h m e n Die Förderrichtlinien für Waldbauliche Maßnahmen (WaldFöP) wurden überarbeitet. Hier gibt es einige Neuerungen. Bitte informieren Sie sich beim Forstamt, denn es sind noch nicht alle förderfähigen Maßnahmen endgültig beschlossen. V e r e i n Einzug der Mitgliedsbeiträge Am 30. April 2014 werden wir die Mitgliedsbeiträge per SEPA - Lastschrift einziehen. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns das bitte vorher mit, Rückbuchungen müssen wir Ihnen belasten. Informationsveranstaltungen Wald und Jagd Waldwirtschaft ist ohne Jagd nicht denkbar. Jagd ist auch ohne Wald nicht denkbar. Obwohl Jäger und Waldbesitzer aufeinander angewiesen sind, entgleist dieses Verhältnis da oder dort und dann oder wann. Aufgeklärte Waldbesitzer und Jäger die miteinander reden, statt übereinander fluchen, sind ein Grundstein für erfolgreiche Waldwirtschaft und erfolgreiche Jagd. Mit einer Veranstaltungsreihe wollen wir zu dieser Aufklärung beitragen. Deshalb sind zu allen Veranstaltungen auch und ausdrücklich die Vorstände der Jagdgenossenschaften und natürlich auch die Jäger und Vertreter der Jägerschaft eingeladen.

9. April 2014: Jagdrecht für Grundeigentümer Das Jagdrecht ist mit Grund und Boden verbunden. Was das für uns Waldbesitzer bedeutet, wollen wir Ihnen gerne nahebringen. Dazu haben wir Franz Etschmann vom AELF Weilheim als Referenten gewinnen können. Die Veranstaltung findet um 20:00 im Gasthaus zur Brücke in Eschenlohe statt. 25. April 2014: Wildschäden in Wald und Flur richtig abwickeln Nicht nur im Wald treten Wildschäden auf, sondern auch zunehmend auf Wiesen und Feldern, vor allem durch Schwarzwild. Unsere Informationsveranstaltung soll dazu dienen, die Schäden zu erkennen und richtig damit umzugehen. Unterstützt werden wir bei dieser Informationsveranstaltung von der Unteren Jagdbehörde in Garmisch Partenkirchen. Den Ort legen wir kurzfristig fest, deshalb bitten wir Sie, sich an der Geschäftsstelle anzumelden, damit wir Sie über den Treffpunkt informieren können. 7.Mai 2014: Zeitgemäße Bewirtschaftung der Wildarten Schwarzwild, Rehwild, Rotwild und Gams Revierjagdmeister Nikolaus Urban ist nicht nur handwerklich ein Jagd-Experte, der weiß von was er redet, sondern auch sehr erfolgreich als Vermittler zwischen Jägern und Waldbesitzern unterwegs. Weil er eine klare Sprache spricht, versprechen wir uns von ihm viele wertvolle Hinweise für die Praxis. Die Veranstaltung findet um 20:00 Uhr im Gasthaus zur Brücke statt. Die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften im Landkreis Garmisch plant eine weitere Veranstaltung, auf der der schweizer Wildbiologe Dr. Peter Meile ein Fütterungskonzept vorstellen wird. Wir werden per E- Mail und Internetseite informieren. Informationsveranstaltung Douglasie Seit langer Zeit werden in Deutschlands Wäldern Douglasien angebaut. Diese Baumart aus dem Westen Kanadas und der USA ist aus verschiedenen Gründen durchaus interessant, steht aber insbesondere von Seiten des Naturschutzes in der Kritik. Wir möchten Ihnen diese Baumart gerne an einigen lebenden Beispielen vorstellen und deren Vor- und Nachteile diskutieren. Dafür treffen wir uns am Dienstag, 24. Juni 2014 um 20:00 am Parkplatz des Gasthauses Höhlmühle südlich von Habach. P f l a n z e n s c h u t z - S a c h k u n d e n a c h w e i s Mit dem Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel (z.b. Insektizide gegen Borkenkäfer) nur derjenige anwenden darf, der über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt. Die entsprechende Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 regelt die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung des neuen Sachkundenachweises. Die bislang übliche Vorlage eines Nachweises über eine bestimmte Berufsausbildung, ein entsprechendes Studium oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung reicht nicht mehr als Beleg für die Sachkunde aus! Für alle, die am 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, oder die sich an diesem Tag bereits in einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung befanden, gelten Übergangsfristen. Aber auch diese müssen bis 26.Mai 2015 den Sachkundenachweis beantragt haben. Beantragen können einen neuen Sachkundenachweis nur Personen, die über die jeweilige Pflanzenschutz- Sachkunde verfügen. Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann erworben werden im Rahmen einer Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung, bestimmter Berufsausbildungen, z. B. zum Landwirt, Forstwirt, Gärtner, oder bestimmter Fortbildungen und Studiengänge Der Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz ist bei dem für den Erstwohnsitz des Antragstellers zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. I N T E R F O R S T Vom 16.07.2014-20.07.2014 findet in München die INTERFORST statt. Die Messe gehört zu den weltweit wichtigsten Fachmessen im Forstbereich und zeigt die komplette Vielfalt der Branche von der Aufforstung über die Holzernte bis zum Sägewerk. Begleitet wird sie vom Fachkongress der heuer unter dem Motto Holz nutzen - verantwortungsvoll in die Zukunft steht. Informationen finden Sie unter www.interforst.de. Wir können vergünstigte Karten bestellen, nähere Informationen erhalten Sie an der Geschäftsstelle. F r a g e n a n d i e L a n d r a t s K a n d i d a t e n Wir haben den Landrats Kandidaten für die Stichwahl am 30.3.2014 einige Fragen zu den Themen Wald, Wald- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Jagd gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir ab Mittwoch, 26.3.2014 auf unserer Internet Seite www.ammer-loisach.de.

Daten des Waldbesitzers Name, Vorname Straße PLZ, Ort Mitgliedsnummer: Erreichbar unter Telefon/Handy E mail @ Fax: Waldbesitzervereinigung Ammer-Loisach e. V. Bahnhofstraße 16 82418 Murnau a. Staffelsee Anmeldung zur Holzernte durch die WBV Ammer-Loisach Telefon (0 88 41) 4 77 32 Telefax (0 88 41) 4 77 02 e-mail wbv@ammer-loisach.de mobil (01 57) 72 53 96 87 Ich beauftrage die WBV verbindlich mit einer Holzerntemaßnahme und mit der Vermarktung des anfallenden Holzes. Angaben zur Waldfläche Gemeinde/Gemarkung/Flurnummer(n).. Flächengröße in ha... Wunschtermin:.. Nicht vor: Spätestens:. Die Holzerntemaßnahme soll vollmechanisch mit dem Vollernter (Harvester) durchgeführt werden. Die Holzerntemaßnahme soll händisch mit Motorsäge durchgeführt werden. Ich möchte den Hieb selbst abrechnen. Die Unternehmerleistungen und Leistungen der WBV bezahle ich selbst und bekomme den vollen Holzerlös transparent ausbezahlt. Ich möchte das Holz auf dem Stock (stehend) verkaufen. Dafür schließe ich mit der WBV vor Hiebsbeginn einen Ab Stock Vertrag, in dem die erntekostenfreien Preise fixiert werden. Vereinbarungen zu Vorbereitung der Holzerntemaßnahme Die nachfolgend aufgelisteten Vorarbeiten sollen vom Waldeigentümer (E), vom staatlichen Förster (F) oder von der Waldbesitzervereinigung (WBV) durchgeführt werden: E F WBV Entgelt waldbauliche Beratung im Vorfeld (evtl. Probeauszeichnung) Anlage von Rückegassen (Abstand 20 m, 30 m, 40 m) Auszeichnen der zu entnehmenden Bäume mit Markierungsfarbe von zwei Seiten Anschätzen der anfallenden Holzmengen und sortimente Lagerplätze an LKW-befahrbaren Forstwegen festlegen Auswahl, Preisvereinbarung und Beauftragen eines geeigneten Unternehmers Einweisung des Unternehmers einschließlich Holzaushaltung In jedem Fall muss der Waldbesitzer die Ermittlung und das Markieren der Grenzen übernehmen sowie die eventuelle Lagerung auf und / oder Holzabfuhr über Fremdgrund mit den betroffenen Waldbesitzern abklären! Restholzverwertung: Verwertung durch WBV Verwertung durch Waldbesitzer Ort Datum Unterschrift des Waldbesitzers

Absender: Name, Vorname... Straße... Postleitzahl, Ort...... Telefonnummer... /... Obmann.. Bitte bis spätestens 28.3.2014 bestellen! Auslieferung voraussichtlich ab 17.4.2014. Waldbesitzervereinigung Ammer-Loisach e.v. Bahnhofstraße 16 82418 Murnau e-mail: Tel.: 08841 / 47732 Fax.: 08841 / 47702 wbv@ammer-loisach.de B e s t e l l l i s t e f ü r W a l d p f l a n z e n Bitte schriftlich oder telefonisch bestellen! B a u m a r t Alter (Jahre) Größe Bestellung (Stück) ZüF (cm) Fichte (Alpenvorland ) 2/2 (4 jährig) 25-50 Fichte (Höhenlagen bis 900m) 2/2 (4 jährig) 25-50 Fichte (Hochlagen 900-1300 m) 2/2 (4 jährig) 25-50 Fichte (Hochlagen über 1300 m) 2/2 (4 jährig) 25-50 Fichte (Alpenvorland) 2/3 (5 jährig) 50-80 Fichte (Höhenlagen bis 900m) 2/3 (5 jährig) 50-80 Fichte (Hochlagen 900-1300m) 2/3 (5 jährig) 50-80 Fichte (Hochlagen über 1300 m) 2/3 (5 jährig) 50-80 Tanne (Höhenlagen bis 900 m) 2/2 (4 jährig) 15-30 Tanne (Höhenlagen über 900 m) 2/2 (4 jährig) 15-30 Eu. Lärche (Alpenvorland) 1/1 (2 jährig) 50-80 Eu. Lärche (Höhen bis 900m) 1/1 (2 jährig) 50-80 Eu. Lärche (Höhen 900-1300m) 1/1 (2 jährig) 50-80 Eu. Lärche (Höhen über1300m) 1/1 (2 jährig) 50-80 Rotbuche (Alpenvorland) 2/1 (3 jährig) 30-50 Rotbuche (Hochlagen bis 900m) 2/1 (3 jährig) 30-50 Rotbuche (Hochlagen über 900m) 2/1 (3 jährig) 30-50 Rotbuche (Alpenvorland) 2/1 (3 jährig) 50-80 Rotbuche (Hochlagen bis 900m) 2/1 (3 jährig) 50-80 Rotbuche (Hochlagen über 900m) 2/1 (3 jährig) 50-80 Bergahorn (Höhenlagen bis 900m) 1/1 (2 jährig) 50-80 Bergahorn (Höhen über 900m) 1/1 (2 jährig) 50-80 Bergahorn (Höhenlagen bis 900m) 1/1 (2 jährig) 80-120 Bergahorn (Höhen über 900m) 1/1 (2 jährig) 80-120 Esche 1/1 (2 jährig) 30-50 Esche 1/1 (2 jährig) 80-120 Nicht empfohlen wegen Triebsterben! Sonstige (z.b. Douglasie) Sonstige Die Fläche, auf der die Pflanzen ausgebracht werden, wird staatlich gefördert / bezuschusst wird NICHT staatlich gefördert / bezuschusst Nur beste Böden vertragen große Pflanzen. Auf Wunsch können auch andere Baumarten und Pflanzengrößen bestellt werden. Gerne beraten wir Sie bei der Pflanzung oder vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte! Bitte versäumen Sie nicht, die bestehenden Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Informationen beim Revierleiter!