Beschlussvorlage Vorlage-Nummer: 67/2016 Aktenzeichen: 01.00.1150-20.44.02 Abteilung: Büro der Landrätin Datum: 19.05.2016 Beteiligungsmanagement öffentlich nichtöffentlich Breitbandausbau Kreis Soest im Rahmen des Bundesförderverfahrens Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Regionalentwicklung 08.06.2016 Kreisausschuss 23.06.2016 Kreistag 30.06.2016 I. Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt den Breitbandausbau im Kreis Soest gemäß den Schritten des nachfolgend beschriebenen Breitbandförderprogramms des Bundes für Kommunen. In diesem Zusammenhang wird die Kreisverwaltung ermächtigt: 1. Eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Soest mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzuschließen. 2. Die finanzielle Abwicklung des geförderten Breitbandausbaus als durchlaufender Posten in der Finanzrechnung des Kreises abzubilden. 3. Die entsprechenden Förderanträge zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen Kosten gesamt: Euro Produkt / Konto: Mittel stehen nur mit Euro zur Verfügung Mittel stehen ausreichend zur Verfügung Zusätzlicher Bedarf: Euro Deckungsvorschlag:
III. Zusammenfassung Das Breitbandförderprogramm des Bundes ermöglicht dem Kreis Soest (unter Ko-Finanzierung durch das Land NRW) einen Ausbau der Breitbandversorgung unterversorgter Gewerbe- und Ortslagen auf mindestens 50Mbit/s bei Erbringung von maximal 10% Eigenanteil durch die begünstigten Kommunen. Das Förderverfahren sieht 5 Schritte (Meilensteine) vor, die in der folgenden Sachdarstellung vom Breitbandkoordinator in Bezug auf den aktuellen Stand für den Kreis Soest beschrieben werden. Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Kreis Soest sowie die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben dem Vorgehen bereits grundsätzlich zugestimmt. Bevor nun der Förderantrag gestellt wird mit dem Ziel, die Ausschreibung noch in 2016 nach positivem Förderbescheid durchzuführen und den Breitbandausbau in 2017 umzusetzen, sind entsprechende Kreistagsbeschlüsse notwendig. Diese beziehen sich auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus zwischen dem Kreis Soest als Antragssteller des Förderprogramms und den Städten und Gemeinden, der Abbildung der finanziellen Abwicklung als durchlaufender Posten in der Finanzrechnung des Kreises Soest sowie der Genehmigung, entsprechende Förderanträge zu stellen. Seite 2
IV. Sachdarstellung Strategie zum Breibandausbau im Kreis Soest Der Kreistag des Kreises Soest hat am 17.12.2015 einstimmig der Umsetzung folgender Strategie zum Breitbandausbau im Kreis Soest ab 2016 zugestimmt: Ausbau der Ortslagen über eine GAK-Förderung bei Finanzierung des Eigenanteils der Baukosten durch die beteiligten Kommunen sowie Ausbau der Gewerbegebiete über eine RWP-Förderung nach dem Betreibermodell als FTTB-Glasfaser-Lösung. Die konkrete bauseitige Umsetzung und Finanzierung erfolgt in Abstimmung mit den Bürgermeistern im Kreis Soest. Die Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP-Förderung) vom 10.03.2016 sieht in Absatz 1.5, Satz 3 nunmehr eine Nachrangigkeit zu anderen Förderungen vor. Deshalb sind vorrangig Mittel aus anderen in Betracht kommenden Förderprogrammen zu beantragen. Diese Nachrangigkeit wurde am 22.10.2015 durch die Veröffentlichung der neuen Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderung) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hergestellt. Mithilfe der Bundesförderung können Gewerbe- und Ortslagen unter 30Mbit/s im Download einen Ausbau von mindestens 50Mbit/s erreichen bei einer Förderquote von 50%. Das Land NRW bietet zudem ab dem 29.02.2016 eine Ko-Finanzierung zur Bundesförderung von 40% und bei Kommunen in Haushaltssicherung von 50% an. Bild 1: Förderüberblick Ein Breitbandausbau in Gewerbelagen unter Inanspruchnahme der Bundesförderung bietet den Vorteil, unterversorgte Ortslagen mit in die Förderung aufnehmen zu können. Außerdem hat die Bundesförderung gegenüber der RWP-Förderung den Vorteil einer höheren Förderquote und einer größeren Gebietskulisse. Daher hat der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Kreis Soest am 12.04.2016 und einstimmig die Bürgermeister in der HVB-Konferenz am 05.04.2016 die Entscheidung getroffen, das Bundesförderprogramm für alle unterversorgten Bereiche - also sowohl Gewerbe- als auch Ortslagen - kreisweit zu beantragen und zentral durch den Breitbandkoordinator zu steuern. Seite 3
Bundesförderung im Kreis Soest Das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht nachfolgende Umsetzungsschritte (Meilensteine) vor. Bild 2: Meilensteine der Bundesförderung (Quelle BMVI) Meilenstein 1: Antragstellung für Beratungsleistungen Der Kreis Soest hat am 08.02.2016 den Antrag zur Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen für die Bundesförderung in Höhe von 50.000 Euro gestellt. Diese Zuwendung wird zu 100% durch das BMVI gefördert und wurde am 14.03.2016 durch Herrn Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Berlin überreicht. Die Beauftragung für Beratungsleistungen wurde am 22.04.2016 als Inhouse-Vergabe an die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen (TKG) erteilt. Hier erfolgt eine Bündelung dieser mit den Beratungsleistungen für den Kreis Olpe sowie dem MK und HSK, um größtmögliche Synergien zu erreichen. Die TKG wird die individuelle Beratungsleistung für den Kreis Soest in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen erbringen. Die Komplexität des Förderverfahrens erfordert eine entsprechende rechtliche Beratung. Meilenstein 2: Markterkundung Der Kreis Soest hat am 01.02.2016 für das Bundesförderprogramm auf dem Breitbandportal des Bundes (unter dem Link www.breitbandausschreibungen.de) eine kreisweite Markterkundung bis zum 29.02.2016 veröffentlicht. Im Rahmen dieser Markterkundung hatten alle Netzbetreiber ihre aktuelle Breitbandversorgung und ihre geplanten Investitionen für die nächsten drei Jahre zu beschreiben. Auf diese Markterkundung geantwortet haben die Deutsche Telekom AG und die Unitymedia GmbH. Die aktuelle Versorgung und die geplanten Investitionen beider Netzbetreiber wurden ausgewertet und in das Infrastrukturkataster des Kreises Soest eingetragen. Seite 4
Meilenstein 3: Auswahl Fördermodell durch ein Interessenbekundungsverfahren Am 23.05.2016 startet der nächste Schritt der Bundesförderung, das nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren (IBV). In dem Verfahren wird die Wirtschaftlichkeit der beiden möglichen Fördermodelle geprüft, die für den Netzausbau zur Verfügung stehen: Betreibermodell vs. Wirtschaftlichkeitslücke. Innerhalb des IBV bekommen Anbieter die Möglichkeit zu erläutern, wie sie die unterversorgten Lagen im Kreis Soest ausbauen und welche Kosten damit auf den Antragsteller zukommen würden. Sie geben an, mit welcher Technologie sie ausbauen wollen, welche Bandbreiten dann künftig an jedem Anschluss zur Verfügung stehen könnten und weisen dabei die Kosten für die geplanten Ausbauten pro Kommune separat aus. Auf Basis dieser Informationen wird anschließend das Fördermodell und die zu beantragende Fördersumme ausgewählt. Meilenstein 4: Antragstellung für den Breitbandausbau Voraussetzung dafür, dass für alle Kommunen im Kreis Soest die Ko-Finanzierung des Landes nach aktueller Haushaltslage der jeweiligen Kommune zum Tragen kommt und damit die Kommunen in Haushaltssicherung eine 100%-Förderung erhalten, ist der Abschluss der als Anlage vorgelegten Kooperationsvereinbarung zwischen dem Antragsteller Kreis Soest und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Kooperationsvereinbarung regelt, dass der Breitbandkoordinator des Kreises Soest - die Ausbaugebiete im Förderantrag mit den Städten und Gemeinden abstimmt, - den Förderantrag stellt, - das Ausschreibungsverfahren durchführt und - eine gemeindescharfe Kostenzuordnung sicherstellt. Die Kommunen verpflichten sich zur Übernahme ihres jeweiligen Eigenanteils und stellen zu diesem Zweck entsprechende Finanzmittel in ihrem Haushalt 2017 ein. Die Kooperationsvereinbarung muss bis zur Antragsstellung von allen Städten und Gemeinden und dem Kreis Soest unterschrieben vorliegen. Der entsprechende Kreistagsbeschluss hierzu soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Im Anschluss werden nachfolgende Förderanträge durch den Breitbandkoordinator gestellt: - Förderantrag der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 - Förderantrag der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 29.02.2016. Meilenstein 5: Ausschreibung/Realisierung Nach der Übergabe der vorläufigen Bewilligungsbescheide der einzelnen Förderanträge (Bund und Land), wird durch den Antragsteller Kreis Soest im Auswahlverfahren der Betreiber für die Ausbaugebiete ermittelt. Mit diesem Betreiber wird dann die jeweilige Kommune einen eigenen Kooperationsvertrag über die zu erstellende Infrastruktur abschließen, die aber über den Antragsteller abgerechnet wird. Es ist geplant, den Förderantrag zeitnah zu stellen, um das Ausschreibungsverfahren noch in 2016 durchzuführen. Der Breitbandausbau kann dann in 2017 erfolgen. Seite 5
Finanzielle Auswirkungen Das Förderverfahren sieht eine finanzielle Abwicklung über den Antragsteller Kreis Soest vor. Die Vorfinanzierung des Breitbandausbaus gemäß erfolgter Ausschreibung, die Vereinnahmung der Fördermittel von Bund und Land sowie die Abrechnung der Eigenanteile mit den Kommunen werden als Forderung bzw. Verbindlichkeit in der Finanzrechnung des Kreises Soest abgebildet. Die Förderabwicklung stellt somit einen durchlaufenden Posten in der Finanzrechnung des Kreises Soest dar ohne ergebniswirksame Auswirkung auf den Haushalt, da sich Ausgaben und Einnahmen bzw. Forderungen und Verbindlichkeiten ausgleichen und es sich nicht um eigene Mittel des Kreises handelt. Das gesamte finanzielle Volumen des Breitbandausbaus im Kreis Soest kann erst nach Durchlaufen aller Schritte des oben dargestellten Förderverfahrens verbindlich beziffert werden. Eine begleitende Information des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Kreis Soest, der Bürgermeister und des Fachausschusses/Kreistags erfolgt durch den Breitbandkoordinator. Wie bei jedem Förderprogramm ist auf das Risiko hinzuweisen, dass nach Prüfung der durchgeführten Maßnahmen durch die Fördermittelgeber (Bund und insbesondere Land im Rahmen der Ko-Finanzierung) eine Reduzierung der Fördermittel nicht ausgeschlossen werden kann. Es besteht für diesen Fall das Risiko für die Städte und Gemeinden, dass nicht vollständig durch Fördermittel finanzierte Ausgaben des Breitbandausbaus die dortigen Haushalte belasten. Soest, 19.05.2016 Eva Irrgang Landrätin Dezernat Abteilungsleitung ZVSt (bei Ausschreibungen) Abteilung Seite 6